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Die Condictio ob rem deutsch Zweckverfehlungskondiktion unklassisch condictio causa data causa non secuta oder auch condictio ob causam datorum eigentlich condictio ob rem dati re non secuta ist der vielleicht seltenste Bereicherungsanspruch den das deutsche BGB kennt Sie ist geregelt in 812 I 2 2 Alt BGB Danach kann eine Leistung zuruckgefordert werden wenn der nicht Geschaftsinhalt gewordene Zweck eines Rechtsgeschafts verfehlt wird Die Bestimmung bereitet seit ihrer Einfuhrung Schwierigkeiten in der Anwendung da der Zweck wohl mehr als ein Motiv aber weniger als die Geschaftsgrundlage sein muss Teilweise wird eine so genannte Rechtsgrundabrede gefordert Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsnatur 2 Anwendung 2 1 Beispiele aus der Rechtsprechung 2 2 Rechtsfolge 3 Siehe auch 4 Einzelnachweise 5 LiteraturRechtsnatur BearbeitenSchon aus dem Wortlaut ergibt sich dass die condictio ob rem eine Leistungskondiktion ist 1 815 BGB enthalt eine eigene Kondiktionssperre fur diesen Anspruch Danach ist die Ruckforderung ausgeschlossen wenn der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht eintreten kann und der Leistende das gewusst hat oder wenn der Leistende den Erfolg wider Treu und Glauben verhindert hat Teilweise wird in der Literatur angenommen die condictio ob rem sei der Grundfall der Leistungskondiktion da die condictio indebiti bei der solvendi causa geleistet wird nur ein Spezialfall der datio ob rem sei Praktische Unterschiede ergeben sich daraus aber nicht Die Zweckverfehlungskondiktion wird auch als gesetzlich geregelter Fall der erganzenden Vertragsauslegung gesehen 2 Anwendung BearbeitenDie condictio ob rem hat in der Rechtsprechung bisher hin und wieder fur die Ruckabwicklung sog unbenannter Zuwendungen Beachtung gefunden Mittlerweile wird jedoch 313 BGB Storung der Geschaftsgrundlage als spezieller angesehen Im Ubrigen kann aufbauend auf ihrem historischen Ursprung gesagt werden dass sie nur anzuwenden ist wenn der mit der Leistung bezweckte Erfolg nicht einklagbar ist so genannte Veranlassungsfalle So wird sie immer noch in den so genannten Schwarzkauffallen anwendbar sein dort schliessen Kaufer und Verkaufer zum Schein einen Kaufvertrag zu einem niedrigeren Preis ab um sich Steuern zu ersparen wahrend sie zum objektiven Wert des Grundstucks einig werden Hier ist der erklarte nach aussen tretende Kaufvertrag das simulierte Rechtsgeschaft mangels Geschaftswille nach 117 Abs 1 BGB nichtig Auf den dahinter stehenden gewollten Vertrag das dissimulierte Rechtsgeschaft finden gemass 117 II die Vorschriften Anwendung die fur diese Rechtsgeschafte gelten Da die Parteien den gewollten Vertrag nicht beurkunden konnten ist dieser gemass 311 b I S 1 125 S 1 wegen Formverstosses nichtig Er kann nur durch Auflassung und Eintragung gemass 311 b I 2 873 925 geheilt werden Oft zahlt der Kaufer hier den Kaufpreis trotz Nichtigkeit um den Verkaufer zur Auflassung und Eintragung zu bewegen Dieser Erfolg ist nicht klagbar da der Vertrag nichtig ist Weigert sich der Verkaufer nach Leistungserhalt kann der Kaufer nicht gemass 812 I 1 1 Alt sog condictio indebiti vorgehen da die Kondiktionssperre aus 814 greift der Kaufer hat in Kenntnis seiner Nichtschuld geleistet Hier hilft sodann die condictio ob rem Ein praktischer Anwendungsfall der condictio ob rem ist uberdies die sog Zweckschenkung Dort wendet der Schenker dem Beschenkten einen Gegenstand in einer bestimmten Erwartung zu die aber nicht erfullt wird Wenn dieser Zweck der Schenkung zwar nicht Vertragsinhalt geworden ist zwischen den Parteien aber eine entsprechende Ubereinstimmung bestand kann die condictio ob rem anwendbar sein Beispiel ist die Schenkung eines Unternehmens in der enttauschten Erwartung der Beschenkte werde dies fortfuhren Beispiele aus der Rechtsprechung Bearbeiten BGH Rechtsprechung zum Schwarzkauf fur eine Leistung in der Erwartung Sozius zu werden 3 BGH Rechtsprechung in Ansehung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als konkludente Zweckabrede 4 Rechtsfolge Bearbeiten Der Umfang des Anspruchs richtet sich wie bei den anderen Bereicherungsanspruchen nach 818 ff BGB Siehe auch BearbeitenCondictio Condictio indebiti Condictio ob causam finitam Condictio ob turpem vel iniustam causam Latein im RechtEinzelnachweise Bearbeiten Schwab in Munchener Kommentar zum BGB 6 Auflage 2013 812 Rn 373 Wendehorst in Beck scher Online Kommentar BGB Stand 1 Februar 2015 812 Rn 84 BGH Urteil vom 10 November 2003 Az II ZR 250 01 BGH NJW 1980 451 und NJW 2004 512 ff BGH Urteil vom 18 02 2009 XII ZR 163 07 BGH NJW RR 2009 1142 Rn 24 ff Literatur BearbeitenKarl Larenz Claus Wilhelm Canaris Lehrbuch des Schuldrechts Band 2 Besonderer Teil Halbband 2 13 vollig neuverfasste Auflage Beck Munchen 1993 ISBN 3 406 31484 8 Dieter Reuter Michael Martinek Ungerechtfertigte Bereicherung Handbuch des Schuldrechts Bd 4 Mohr Tubingen 1983 ISBN 3 16 644711 3 Gunter Christian Schwarz Manfred Wandt Gesetzliche Schuldverhaltnisse Deliktsrecht Schadensrecht Bereicherungsrecht GoA Ein Lehrbuch fur Studium und Examen 2 neu bearbeitete Auflage Vahlen Munchen 2006 ISBN 3 8006 3319 1 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Condictio ob rem amp oldid 237660138