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Dieser Artikel beschreibt den Juristen Fur den westfalischen Politiker 1798 1876 siehe Carl Larenz Karl Alfred Rudolf Larenz 23 April 1903 in Wesel 24 Januar 1993 in Olching bei Munchen war ein deutscher Zivilrechtler und Rechtsphilosoph Bekannt wurde er nach 1945 vor allem durch seine Werke Methodenlehre der Rechtswissenschaft und Lehrbuch des Schuldrechts Das Grab von Karl Larenz seiner Ehefrau Irmgard geborene Muller sowie seiner Eltern Karl Richter am Preussischen Oberverwaltungsgericht und Ida gebornene Pagenstecher auf dem Friedhof Grobenzell Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Larenz und der Nationalsozialismus 3 Wirken 4 Werke 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseLeben BearbeitenKarl Larenz war der Sohn des Oberverwaltungsgerichtsrates Karl Larenz und dessen Frau Ida geb Pagenstecher Er besuchte die Vorschule in Posen das Gymnasium in Neuwied am Rhein sowie in Osnabruck und seit 1915 das Heinrich v Kleist Realgymnasium in Berlin Schmargendorf Nach dem Abitur im Jahr 1921 nahm Larenz zum Wintersemester 1921 22 in Berlin wo sein Vater zuletzt Senatsprasident am Oberverwaltungsgericht war das Studium der Rechtswissenschaft Volkswirtschaft und Geschichte auf Es folgten Studienortwechsel nach Marburg erneut Berlin Munchen und Gottingen Im Januar 1926 legte er in Celle das Referendarsexamen ab Anfang November 1926 wurde er nachdem seine Dissertation zu dem Thema Hegels Zurechnungslehre und der Begriff der objektiven Zurechnung von der Gottinger Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultat angenommen worden war zum Doktor der Rechte promoviert 1928 29 habilitierte sich Larenz bei Julius Binder in Gottingen mit der Schrift Die Methode der Auslegung des Rechtsgeschafts ohne den juristischen Vorbereitungsdienst durchlaufen bzw das Assessorexamen abgelegt zu haben Ab Mai 1933 lehrte Larenz an der Universitat Kiel zunachst in Vertretung und ab 1935 als Inhaber des Lehrstuhls des Rechtsphilosophen Gerhart Husserl der wegen seiner judischen Herkunft aus diesem Amt entfernt worden war Larenz gehorte dort neben Franz Wieacker Karl Michaelis Wolfgang Siebert Ernst Rudolf Huber Georg Dahm und Friedrich Schaffstein zu einer Gruppe jungerer Professoren die als Kieler Schule bezeichnet wird und die sich als Kreis von Vordenkern der nationalsozialistischen Rechtserneuerung verstand Laut Ernst Klee war Larenz einer der wichtigsten NS Theoretiker im Zivilrecht 1 Seit 1934 war Larenz zusammen mit Hermann Glockner Redakteur der Zeitschrift fur Deutsche Kulturphilosophie Zum 1 Mai 1937 trat er der NSDAP Mitgliedsnummer 5 041 008 bei Im NS Juristenbund war er ebenfalls Mitglied 2 Wahrend des Zweiten Weltkriegs arbeitete Larenz beim NS Projekt Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften mit 3 1942 erhielt er das Kriegsverdienstkreuz 2 Klasse 2 Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lehrte Larenz der wegen seines Wirkens zwischen 1933 und 1945 zunachst Lehrverbot hatte ab Dezember 1949 wieder an der Universitat Kiel Im Jahre 1960 wurde er an die Universitat Munchen berufen wo er bis zu seiner Emeritierung blieb Larenz und der Nationalsozialismus BearbeitenSeit langem wird das Verhaltnis von Larenz zum Nationalsozialismus kontrovers diskutiert Auf der einen Seite gibt es Larenz Verteidigung er sei bereits zu Beginn seiner Kieler Zeit im Mai 1933 ein Gegner des Nationalsozialismus und Teil des sogenannten Ahlmann Plans zur intellektuellen Einhegung des Nationalsozialismus gewesen 4 Dieser Linie hat sich insbesondere Claus Wilhelm Canaris angeschlossen 5 Auf der anderen Seite wurde seit den 1960er Jahren die Verstrickung Larenz in den Nationalsozialismus verstarkt aufgearbeitet 6 Von dieser Seite wurde Larenz insbesondere von Bernd Ruthers 7 und Uwe Wesel 8 als Kronjurist des Dritten Reiches eingestuft der dem morderischen Antisemitismus den Weg bereitet habe Dem ist Ernst Klee gefolgt Larenz sei einer der wichtigsten NS Theoretiker im Zivilrecht 9 und Wolfgang Benz Larenz sei einer der wichtigsten nationalsozialistischen Theoretiker im Zivilrecht und in der Rechtsphilosophie 10 Aufgrund einer Neubewertung kommt Bernd Hupers in seiner Rostocker Dissertation 2010 zu einem vermittelnden Ergebnis Larenz sei kein Widerstandsleistender der ersten Stunde gewesen sondern ein ergebener akademischer Prediger des Nationalsozialismus 11 Mangels Originalitat und Reputation habe Larenz keine theoretische Fuhrungsrolle einnehmen konnen Erst im Zeichen des Russlandfeldzuges habe Larenz sich vom Regime distanziert und sehr versteckt und nur die kleine Gruppe seiner Schuler dazu aufgerufen nicht mehr im blinden Gehorsam zu folgen Hierfur nutzte Larenz den sogenannten Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften der Aktion Ritterbusch 12 Nach dem Krieg habe Larenz keine ethischen Konsequenzen gezogen 13 In den Jahren nach 1933 war Larenz in seinen Werken bestrebt die Rechtsordnung an den Prinzipien des Nationalsozialismus auszurichten und sie in diesem Sinne umzugestalten Dabei wollte er an Hegels Idealismus anknupfen In der fruhen Auseinandersetzung ging es vor allem um einen Absatz aus dem Aufsatz mit dem Titel Rechtsperson und subjektives Recht Larenz schrieb dort 1935 Nicht als Individuum als Mensch schlechthin habe ich Rechte und Pflichten und die Moglichkeit Rechtsverhaltnisse zu gestalten sondern als Glied der Volksgemeinschaft Nur als in Gemeinschaft lebendes Wesen als Volksgenosse ist der Einzelne eine konkrete Personlichkeit Nur als Glied der Volksgemeinschaft hat er seine Ehre geniesst er Achtung als Rechtsgenosse 14 Er schlug deshalb vor die grundlegende Vorschrift des 1 BGB wonach die Rechtsfahigkeit des also jedes Menschen mit der Vollendung der Geburt beginnt wie folgt zu andern Rechtsgenosse ist nur wer Volksgenosse ist Volksgenosse ist wer deutschen Blutes ist Ferner schrieb er in demselben Beitrag Volksgenosse ist wer deutschen Blutes ist Wer ausserhalb der Volksgemeinschaft steht steht auch nicht im Recht 15 Damit stellte sich Larenz auf den Boden der nationalsozialistischen Rassenideologie Diese Ausfuhrungen enthalten ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus ihnen ist aber keine theoretische weder philosophische noch juristische Wegbereitung beizumessen 16 Bereits das Parteiprogramm der NSDAP vom 24 Februar 1920 sah in Punkt 4 Ahnliches vor Staatsburger kann nur sein wer Volksgenosse ist Volksgenosse kann nur sein wer deutschen Blutes ist ohne Rucksichtnahme auf Konfession Kein Jude kann daher Volksgenosse sein 17 Auch der oft nicht mitzitierte Nachsatz von Larenz Wer ausserhalb der Volksgemeinschaft steht steht auch nicht im Recht ist nicht Rechtsgenosse Allerdings kann und wird der Fremde in vielen Beziehungen als Gast den Rechtsgenossen gleichgestellt werden 18 entspricht dem Parteiprogramm der NSDAP 5 Wer nicht Staatsburger ist soll nur als Gast in Deutschland leben konnen und muss unter Fremd Gesetzgebung stehen 17 Hupers fasst diesen Befund wie folgt zusammen Larenz Ausfuhrungen verlieren im Zusammenhang den ihnen unterstellten morderischen Sinn Dennoch sind sie nicht vollstandig relativiert Larenz hat zu der nationalistischen Avantgarde spurbar aufgeschlossen Auch er ist nunmehr fur ein rassenbiologisches Apartheidsregime Weiterreichende Tendenzen antisemitischer Art uberschaumende Hasstiraden oder Ausbeutungs oder Vernichtungsgedanken lassen sich jedoch nicht feststellen Larenz befindet sich mit seinem Reformvorschlag zu 1 BGB wertungsmassig auf einer ahnlichen rassistischen Stufe wie das Regime in seinen Nurnberger Gesetzen Die Anderen vor allem die Juden sind keine Mitburger mehr Leben und Arbeiten werden erschwert aber nicht unmoglich gemacht 19 Wirken BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg waren das allgemeine Zivilrecht und die juristische Methodik unter den nun veranderten Vorzeichen Schwerpunkte seiner wissenschaftlichen Arbeit Insbesondere mit seinen Lehrbuchern zum Schuldrecht und zum allgemeinen Teil des burgerlichen Rechts hat er die Rechtswissenschaft in der Bundesrepublik beeinflusst Erhebliche Beachtung hat auch sein Lehrbuch der Methodenlehre gefunden das etwa den Begriff der teleologischen Reduktion ein Fall der einschrankenden Auslegung gepragt hat Er wendet sich von der Interessenjurisprudenz die die vom Gesetzgeber gesetzten Interessen umsetzen will ab und legt stattdessen den Schwerpunkt auf die Lebensordnung und die Bedurfnisse des Lebens die nach Larenz selbst normativ werden konnten Damit gibt er dem Richter weitreichende Entscheidungsbefugnisse und lockert seine Bindung an das Gesetz Im Hinblick auf diese Flexibilisierung des Rechts wird Larenz Methodenlehre verfassungsrechtlich kritisch gesehen 20 Obwohl in Larenz Methodenlehre ein so genannter historisch kritischer Teil enthalten ist fehlt es an jeder Auseinandersetzung mit den auch eigenen rechtswissenschaftlichen Positionen aus der Ara des Dritten Reichs In der Schrift Richtiges Recht hat Larenz 1979 seine rechtsphilosophischen Anschauungen zum Ausdruck gebracht er bekennt sich darin zu einer auf der Privatautonomie grundenden Rechtsordnung Larenz war Lehrer einiger heute zum Teil einflussreicher Rechtswissenschaftler etwa von Claus Wilhelm Canaris Uwe Diederichsen Helmut Kohler Detlef Leenen Manfred Wolf Werke BearbeitenNach 1945 Lehrbuch des Schuldrechts Munchen 1953 Bd 1 1956 Bd 2 Als erste Auflage bezeichnet obwohl ein Vorgangerwerk von Larenz unter dem Titel Vertrag und Unrecht bereits 1936 Bd 1 und 1937 Bd 2 erschien Mehrfache Neuauflagen Allgemeiner Teil des deutschen Burgerlichen Rechts Munchen 1960 Mehrfache Neuauflagen Methodenlehre der Rechtswissenschaft Heidelberg 1960 Mehrfache Neuauflagen ISBN 3 540 59086 2 Uber die Unentbehrlichkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft Berlin 1966 online Memento vom 24 Mai 2012 im Internet Archive bei der Juristischen Gesellschaft Berlin Vor 1945 insbesondere mit Gunther Holstein Staatsphilosophie Munchen 1933 Deutsche Rechtserneuerung und Rechtsphilosophie Recht und Staat in Geschichte und Gegenwart 109 Tubingen 1934 Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft Hrsg mit Georg Dahm u a Berlin 1935 Volksgeist und Recht In Zeitschrift fur deutsche Kulturphilosophie Jg 1935 S 40 ff Rechtsperson und subjektives Recht In Karl Larenz u a Hrsg Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft Berlin 1935 S 225 ff Vertrag und Unrecht Teil 1 Vertrag und Vertragsbruch Teil 2 Die Haftung fur Schaden und Bereicherung Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1936 37 Uber Gegenstand und Methode volkischen Rechtsdenkens Berlin 1938 Hegelianismus und preussische Staatsidee Die Staatsphilosophie Joh Ed Erdmanns und das Hegelbild des 19 Jahrhunderts Hanseatische Verlagsanstalt Hamburg 1940 Literatur BearbeitenClaus Wilhelm Canaris Karl Larenz In Stefan Grundmann Karl Riesenhuber Hrsg Zivilrechtslehrer des 20 Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler Band 2 De Gruyter Berlin 2010 ISBN 978 3 89949 457 0 S 263 308 PDF Jorn Eckert Was war die Kieler Schule In Franz Jurgen Sacker Hrsg Recht und Rechtslehre im Nationalsozialismus Nomos Baden Baden 1992 ISBN 3 7890 2452 X S 37 70 Ralf Frassek Karl Larenz 1903 1993 Privatrechtler im Nationalsozialismus und Nachkriegsdeutschland In JuS 1998 S 296 301 Ralf Frassek Gottinger Hegel Lekture Kieler Schule und nationalsozialistische Juristenausbildung In Eva Schumann Hrsg Kontinuitaten und Zasuren Rechtswissenschaft und Justiz im Dritten Reich und in der Nachkriegszeit Gottingen Wallstein Verlag 2008 ISBN 978 3 8353 0305 8 S 45 63 Frank Hartmann Das methodologische Denken bei Karl Larenz Lang Frankfurt am Main 2001 ISBN 3 631 36325 7 Bernd Hupers Karl Larenz Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart Berliner Wissenschafts Verlag 2 Auflage Berlin 2016 ISBN 978 3 8305 3637 6 Horst Heinrich Jakobs Karl Larenz und der Nationalsozialismus In JZ 1993 S 805 815 Massimo La Torre A National Socialist Jurist on Crime and Punishment Karl Larenz and the So Called Deutsche Rechtserneuerung European University Institute Florenz 1992 Rudolf Meyer Pritzl Die Kieler Rechts und Staatswissenschaften Eine Stosstruppfakultat In Christoph Cornelissen Carsten Mish Hrsg Wissenschaft an der Grenze Die Universitat Kiel im Nationalsozialismus 2 Auflage Klartext Essen 2010 ISBN 978 3 8375 0240 4 S 151 173 Bernd Ruthers Geschonte Geschichten Geschonte Biographien Sozialisationskohorten in Wendeliteraturen Ein Essay 2 Auflage Tubingen Mohr Siebck ISBN 978 3 16 154116 2 passim Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Karl Larenz im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Wer war was vor und nach 1945 Fischer Taschenbuch Verlag Zweite aktualisierte Auflage Frankfurt am Main 2005 ISBN 978 3 596 16048 8 S 358 a b George Leaman Contextual misreadings The US reception of Heidegger s political thought Part 1 University of Massachusetts 1991 S 110 Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Wer war was vor und nach 1945 Fischer Taschenbuch Verlag Zweite aktualisierte Auflage Frankfurt am Main 2005 ISBN 978 3 596 16048 8 S 358 Ralf Dreier Karl Larenz uber seine Haltung im Dritten Reich In JZ 1993 S 455 f Dazu auch Josef Kokert Briefe die Geschichte schreiben Karl Larenz und die nationalsozialistische Zeit In ZNR 18 1996 S 23 43 Claus Wilhelm Canaris Karl Larenz In Stefan Grundmann Karl Riesenhuber Hrsg Zivilrechtslehrer des 20 Jahrhunderts in Berichten ihrer Schuler Band 2 De Gruyter Berlin 2010 Rolf Seeliger Braune Universitat Dokumente II Munchen 1965 S 34 37 Bernd Ruthers Entartetes Recht Rechtslehren von Kronjuristen im Dritten Reich Munchen 1988 S 32 ff 76 ff 195 ff ders Personenbilder und Geschichtsbilder Wege zur Umdeutung der Geschichte Anmerkungen zu einem Larenz Portrait In JZ 2011 S 593 Uwe Wesel Geschichte des Rechts 3 Auflage 2006 S 502 504 Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Wer war was vor und nach 1945 Fischer Taschenbuch Verlag Zweite aktualisierte Auflage Frankfurt am Main 2005 ISBN 978 3 596 16048 8 S 358 Wolfgang Benz u a Hrsg Enzyklopadie des Nationalsozialismus 4 Auflage Munchen 2001 Bernd Hupers Karl Larenz Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart 2 Auflage Berlin 2016 ISBN 978 3 8305 3637 6 S 506 479 ff Karl Larenz Sittlichkeit und Recht Untersuchungen zur Geschichte des deutschen Rechtsdenkens und zur Sittenlehre In ders Hrsg Reich und Recht in der deutschen Philosophie Band 1 Berlin 1943 S 169 412 Bernd Hupers Karl Larenz Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart 2 Auflage Berlin 2016 S 269 Karl Larenz Rechtsperson und Subjektives Recht zur Wandlung der Rechtsgrundbegriffe In Georg Dahm Ernst Rudolf Huber Karl Larenz Karl Michaelis Friedrich Schaffstein Wolfgang Siebert Hrsg Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft Junker und Dunnhaupt Verlag Berlin 1935 S 241 Zitat bei Ernst Klee Das Personenlexikon zum Dritten Reich Fischer Taschenbuch Frankfurt am Main 2005 S 358 Bernd Hupers Karl Larenz Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart 2 Auflage Berlin 2016 S 160 ff a b Das 25 Punkte Programm der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei vom 24 Februar 1920 Karl Larenz Rechtsperson und Subjektives Recht zur Wandlung der Rechtsgrundbegriffe In Georg Dahm Ernst Rudolf Huber Karl Larenz Karl Michaelis Friedrich Schaffstein Wolfgang Siebert Hrsg Grundfragen der neuen Rechtswissenschaft Junker und Dunnhaupt Verlag Berlin 1935 S 241 Bernd Hupers Karl Larenz Methodenlehre und Philosophie des Rechts in Geschichte und Gegenwart 2 Auflage Berlin 2016 S 146 Joachim Ruckert Ralf Seinecke Methodik des Zivilrechts von Savigny bis Teubner Nomos 2012 ISBN 978 3 8452 5978 9 S 553 doi 10 5771 9783845259789 551 nomos elibrary de abgerufen am 27 Februar 2019 Normdaten Person GND 118569724 lobid OGND AKS LCCN n50039263 NDL 00446898 VIAF 108565867 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Larenz KarlALTERNATIVNAMEN Larenz Karl Alfred Rudolf vollstandiger Name KURZBESCHREIBUNG deutscher Zivilrechtler und RechtsphilosophGEBURTSDATUM 23 April 1903GEBURTSORT WeselSTERBEDATUM 24 Januar 1993STERBEORT Olching bei Munchen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Karl Larenz amp oldid 227738084