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Die Rechtsphilosophie ist ein Teilgebiet der Philosophie und Grundlagendisziplin der Rechtswissenschaft das sich mit den konstitutiven Fragen des Rechts befasst Rechtsphilosophische Fragestellungen sind beispielsweise Was ist Recht In welchem Verhaltnis stehen Gerechtigkeit und Recht zueinander In welchem Verhaltnis stehen Rechtsnormen zu anderen sozialen Normen insbesondere zur Moral Welchen materiellen Inhalt sollte das Recht haben Wie entstehen formal Rechtsnormen Was ist der Grund fur die Geltung des Rechts Verbindlichkeit In welchem Verhaltnis stehen Rechtsgefuhl und Recht zueinander Zumindest einige dieser Fragen insbesondere nach der Verbindung von Recht und Moral der allgemeinen Struktur von Rechtsnormen und nach der Rechtsverbindlichkeit stellt sich neben der Rechtsphilosophie auch die sogenannte Rechtstheorie die sich seit Mitte des 19 Jahrhunderts zunachst unter der Bezeichnung Allgemeine Rechtslehre auf Englisch analytical jurisprudence als eine von der Rechtsphilosophie unabhangige Disziplin herausgebildet hat Das genaue Verhaltnis von Rechtsphilosophie und Rechtstheorie zueinander ist im Einzelnen umstritten 1 Der Artikel fuhrt in die Rechtsphilosophie des westlichen Rechtskreises ein europaische Rechtsordnungen angloamerikanisches Recht Andere Rechtskreise werden nicht berucksichtigt vgl insbesondere den Beitrag zum islamischen sowie zum chinesischen Recht Inhaltsverzeichnis 1 Gegenstand und Abgrenzung 2 Grundlegende Richtungen der Rechtsphilosophie 2 1 Naturrecht 2 2 Kant 2 3 Hegel 2 4 Radbruch 2 5 Rechtspositivismus 2 6 Rechtsrealismus 3 Aktuelle Richtungen der Rechtstheorie 3 1 Diskurstheorie des Rechts 3 2 Recht als autopoietisches System 3 3 Gerechtigkeitstheorien 3 4 Kritischer Rationalismus 3 5 Okonomische Analyse des Rechts 3 5 1 Anwendungsbereiche der okonomischen Analyse 3 5 2 Kritik an der okonomischen Analyse 4 Siehe auch 5 Literatur 5 1 Einfuhrungen Hilfsmittel 5 2 Klassische Werke 5 3 Einflussreiche neuere Abhandlungen 5 4 Gegenwartige Diskussion 5 5 Juristische Methodenlehre und Rechtstheorie 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGegenstand und Abgrenzung BearbeitenDie Rechtsphilosophie wendet Erkenntnisse und Methoden der allgemeinen Philosophie insbesondere der Wissenschaftstheorie der Logik aber auch der Sprachwissenschaft und Semiotik auf das Recht und auf die Rechtswissenschaft an Ein Beispiel aus neuerer Zeit ist die Anwendung der Diskurstheorie auf die juristische Argumentation durch Jurgen Habermas und Robert Alexy Dabei spricht man vermehrt seit einiger Zeit auch von Rechtstheorie deren Verhaltnis zur Rechtsphilosophie schwer abzugrenzen ist Gegenstand der Rechtsphilosophie sind weder die Rechtsanwendung selbst also die juristische Methodenlehre noch die Untersuchung der sozialen Praxis des Rechts also die Rechtssoziologie Die Rechtsgeschichte untersucht die Entwicklung des Rechts aus historischer Sicht also dessen Evolution Die Rechtsdogmatik beschreibt dagegen die Strukturen und Elemente des derzeit geltenden positiven Rechts Zentrale Themen der Rechtsphilosophie sind vielmehr Der Begriff des Rechts die Bedeutung des Rechts fur die Gesellschaft die inhaltliche Kritik des Rechts das Auffinden des richtigen Rechts im Sinne Rudolf Stammlers ob und unter welchen Voraussetzungen Rechtsnormen verbindlich sind Geltung des Rechts welche Folgen sich an die Verbindlichkeit oder an die Unverbindlichkeit rechtlicher Normen knupfen Dabei fliessen insbesondere in die Auseinandersetzungen zum Rechtsbegriff stets auch Argumente und Uberlegungen aus den anderen Gebieten und rechtswissenschaftlichen Grundlagenfachern mit ein Eine scharfe Trennung zur ubrigen Philosophie oder zu den Rechts oder Sozialwissenschaften ist deshalb nicht moglich Ein Teilgebiet sowohl der Rechtsphilosophie als auch der Politikwissenschaft ist die Staatstheorie auch Staatsphilosophie politische Philosophie Die Rechtsphilosophie greift weiter als die Staatsphilosophie weil sie insbesondere als Rechtstheorie das Recht selbst allgemein untersucht nicht nur in seinem Bezug zum Staat Andererseits liegen jeder Rechtsphilosophie und auch jeder Rechtstheorie immer bestimmte Grundannahmen uber den Staat also etwa die Staatsform die Regierung oder das Verfahren der Gesetzgebung zugrunde die auf den Geltungsgrund und auf die Funktion des Rechts zuruckwirken Das Recht hat in einem totalitaren Staat eine ganz andere Funktion als in einem demokratischen Staat und es kommt formell und materiell jeweils auf ganz andere Weise zustande Grundlegende Richtungen der Rechtsphilosophie BearbeitenNaturrecht Bearbeiten Hauptartikel Naturrecht Naturrechtliches Denken hat es quer durch die Jahrhunderte in unterschiedlicher Weise gegeben Besondere Bedeutung hat es seit dem Beginn des Zeitalters der Aufklarung erlangt Eine naturrechtliche Argumentation ist stets empirisch abgesichert Grundlage ist eine Sozialanthropologie die Aussagen uber das Wesen des Menschen trifft Dieses Menschenbild kann man entweder optimistisch John Locke in Two Treatises on Government dt Zwei Abhandlungen uber die Regierung Jean Jacques Rousseau in Du contrat social dt Vom Gesellschaftsvertrag Der Mensch ist frei geboren oder pessimistisch Thomas Hobbes Charles de Montesquieu anlegen Es ist jedenfalls im Naturrecht der Aufklarung nicht gottgewollt oder gottesgleich sondern vernunftmassig erkannt Im ersten Fall wird man optimistisch ausgehen von Menschen die als frei und gleich gedacht werden und einen Grund dafur suchen wie dieser naturliche Zustand gefestigt und gesichert werden kann Rousseau sah den Geltungsgrund fur alle staatliche Ordnung und die Geltung des Rechts im Gemeinwillen der von dem Willen der Mehrheit der Staatsburger zu unterscheiden sei Das Recht stutzt in dieser Vorstellung die Freiheit im Dienste des Gemeinwohls gegen staatliche Willkur Die Burger schliessen einen Gesellschaftsvertrag um ihre angeborene naturliche Freiheit zu sichern Die Abkehr von der Herrschaftsform des Absolutismus ist dann konsequent Im zweiten Fall wird der Mensch pessimistisch als seinesgleichen feindselig gesehen Er schadet anderen Menschen von Natur aus Deshalb muss er vor ihnen geschutzt werden Der Staat und das Recht dienen aus dieser Sicht der Sicherung der Lebensbedingungen in der Gesellschaft indem sie die Freiheit des bosen Menschen praventiv begrenzen und zwar wie zuvor im Dienste der Allgemeinheit in diesem Fall aber zur Repression des Einzelnen weil nur so seine Freiheit gesichert werden konne Diese Denkungsart entbehrt mithin nicht einer gewissen Paradoxie die angesichts der Pramissen aber unvermeidlich ist Sie ist eine Grundform konservativen Denkens Aus der Sozialanthropologie folgt unmittelbar der Grund fur die Legitimitat der staatlichen Gewalt und damit fur die Geltung des Rechts das die Organe dieses Staates setzen und weiter fur alles staatliche Handeln Das Recht gilt weil es die Bedingungen der Gesellschaft und der menschlichen Natur so erfordern Aus dem empirischen Sein wird also ein normatives Sollen abgeleitet Diese Grundstruktur naturrechtlichen Denkens bleibt im Wesentlichen uber die Jahrhunderte erhalten Variabel sind die Menschenbilder die zugrunde gelegt werden Neben optimistischen und pessimistischen Sichtweisen treten auch Mischformen auf in denen beide Zuge miteinander kombiniert werden so auch bei Jean Jacques Rousseau Weitere bedeutende Vertreter dieser Richtung sind Christian Thomasius Christian Wolff und Samuel von Pufendorf Ernst Bloch hat sich in Naturrecht und menschliche Wurde aus marxistischer Sicht insbesondere gegen die Auffassung gewandt der Mensch sei von Geburt an frei und gleich Es gibt keine angeborenen Rechte sie sind alle erworben oder mussen im Kampf noch erworben werden Das Naturrecht tritt im Laufe der Zeit in unterschiedlicher Form auf Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es zu einer Renaissance des Naturrechts einerseits in Form der Radbruch schen Formel andererseits in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht In BGHZ 11 65 begrundet das Gericht ein eher stark konservativ gepragtes Familienbild das auf die naturlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau zuruckgefuhrt wird die streng in allem Recht zum Ausdruck kommen mussten 2 Kant Bearbeiten Immanuel Kants Rechtsphilosophie dargelegt in seinem Spatwerk Metaphysik der Sitten 1797 unterscheidet sich von den naturrechtlichen Ansatzen der Aufklarung insoweit als er aus der von ihm ebenfalls entwickelten Sozialanthropologie keine Folgerungen fur Inhalt und Geltung des Rechts herleitet Ebenso wie fur David Hume existiert namlich auch fur Kant ein kategorialer Unterschied zwischen Sein und Sollen weshalb aus der empirisch gegebenen Natur des Menschen seinem Sein keine rechtlichen oder moralischen Gebote also kein Sollen folgen konnten vgl Humes Gesetz Hierin liegt der Unterschied zum Naturrecht Das Recht ist vielmehr aus der praktischen Vernunft heraus zu erkennen Empirie und Metaphysik sind in seiner Rechtsphilosophie somit streng voneinander getrennt Mit dem Naturrecht gemeinsam ist Kant die Ablehnung der politischen physischen Macht als Geltungsgrund fur das Recht Das Recht hat fur Kant keinen zufalligen oder in diesem Sinne politischen Inhalt so aber der Rechtsrealismus Nicht jedes Recht sei rechtens es musse einen bestimmten Inhalt haben Dieser Inhalt konne nur erkenntnistheoretisch nach Massgabe des kategorischen Rechtsimperativs Otfried Hoffe bestimmt werden Das Recht ist ein System vernunftiger Ordnung der Freiheit oder wie Kant sagt der Inbegriff der Bedingungen unter denen die Willkur des einen mit der Willkur des andern nach einem allgemeinen Gesetze der Freiheit zusammen vereinigt werden kann 3 Die vom Recht gewahrleisteten Handlungsfreiheiten sind also wechselbezuglich Die Freiheiten eines jeden finden ihre Grenzen an den Freiheiten anderer Doch hat eine vernunftige Ordnung der Freiheit ausser den von Kant bezeichneten formalen Freiheitsbegrenzungen auch materielle Komponenten namlich eine angemessene Verteilung der realen Entfaltungsmoglichkeiten insbesondere der Bildungschancen So soll sagt Fichte der selber Sohn eines Bandwirkers war jedem die Chance geboten werden durch personliche Leistung etwas zu erwerben und es soll nur an ihm selber liegen wenn einer unangenehmer lebt 4 Moralische Urteile sind Urteilsspruche des Gewissens 5 In Anlehnung hieran kann man das Rechtsgefuhl als vernunftgeleitetes verallgemeinerungsfahiges Urteil des Gewissens daruber verstehen was recht ist 6 Hegel Bearbeiten Georg Wilhelm Friedrich Hegel setzt in seiner Rechtsphilosophie die Idee der Freiheit mit dem Begriff des objektiven Geistes in ganzheitlicher Weise absolut und meint die Verwirklichung des freien Willens im Bereich des Sozialen Grundlinien der Philosophie des Rechts Hegels Rechtslehre von der gegenseitigen Anerkennung als autonomes Subjekt greifen in unterschiedlicher Weise eine Reihe von heutigen Rechtsphilosophen auf Norbert Hoerster Gunther Jakobs Kurt Seelmann u a Hegels Deutung des Rechts gehort zu den Traditionen des wirkungsmachtigen Gedanken des Rechtsstaates Radbruch Bearbeiten Gustav Radbruchs Rechtsphilosophie von 1932 steht Modell fur das Fach Rechtsphilosophie so wie es im Rahmen der deutschen Rechtswissenschaft innerhalb eines demokratischen Verfassungssystems gelehrt wird Radbruchs Rechtsphilosophie entstammt zunachst einmal dem Neukantianismus der davon ausgeht dass eine kategoriale Kluft zwischen Sein und Sollen besteht Werte konnen demzufolge nicht erkannt werden man kann sich zu ihnen nur bekennen Aber Radbruch vertritt daruber hinaus einen Methodentrialismus Zu den empirischen Wissenschaften von der Natur und den idealistischen Wertlehren traten die Kulturwissenschaften hinzu zu denen auch das Recht gehore Rechtsphilosophie sei eine Form der Kulturphilosophie Die Idee des Rechts bildet fur Radbruch die Gerechtigkeit Diese umfasse die Gleichheit die Zweckmassigkeit und die Rechtssicherheit Die beruhmte Radbruch sche Formel lautet Der Konflikt zwischen Gerechtigkeit und Rechtssicherheit durfte dahin zu losen sein dass das positive Recht auch dann den Vorrang hat wenn es inhaltlich ungerecht und unzweckmassig ist Es sei denn dass der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unertragliches Mass erreicht hat dass das Gesetz als unrichtiges Recht der Gerechtigkeit zu weichen hat Gesprochen wird auch vom ethischen Minimum des Rechts Rechtspositivismus Bearbeiten Hauptartikel Rechtspositivismus Der Rechtspositivismus ist die positivistische Auseinandersetzung mit dem Recht Nach dieser Auffassung werden als Recht nur die positiv gesetzten Normen als Gegenstand betrachtet nicht hingegen metaphysisch begrundetes Sollen Es gibt kein Recht ausserhalb des von staatlichen oder anderen Organen gesetzten Rechts Rechtsnormen entstehen somit in einem bestimmten Verfahren Der Rechtspositivismus ist somit dem Naturrecht diametral entgegengesetzt wobei dies nicht zwangslaufig ein tertium non datur bedeuten muss Bekannte Vertreter des Rechtspositivismus sind Jeremy Bentham John Austin H L A Hart The Concept of Law Der Begriff des Rechts Joseph Raz Norbert Hoerster und Hans Kelsen Reine Rechtslehre Nach Hart gibt es zwei Arten von Rechtsnormen primare die das eigentliche materielle Recht enthalten und sekundare in denen geregelt ist wie primare Normen gesetzt werden sollen Primare Normen sind nur insoweit gultige Normen als sie in Ubereinstimmung mit den sekundaren Normen gesetzt worden sind Hierdurch entsteht das Problem des Geltungsgrunds der sekundaren Normen Es kommt zu einem Regress der rechtfertigenden Normen Hans Kelsen lost die Frage des letzten Geltungsgrunds mit der sogenannten Grundnorm Der Rechtspositivismus ist gerade in neuerer Zeit nicht unerheblicher Kritik ausgesetzt gewesen Er ist vor allem im angelsachsischen Raum vorherrschend Nachdem schon kurz nach dem Zweiten Weltkrieg Gustav Radbruch ein Neukantianer den Positivismus fur die Verbrechen der Nationalsozialisten verantwortlich gemacht hatte Radbruch sche Formel hiergegen H L A Hart Positivism and the Separation of Law and Morals 71 Harvard Law Review 593 1958 ging auch das Grundgesetz nicht von einem rein positivistischen Rechtsbegriff aus Absage an den Gesetzespositivismus Rechtsprechung und Verwaltung sind demgemass in Art 20 Abs 3 GG an Gesetz und Recht gebunden nicht nur an das Gesetz Seit den 1970er Jahren haben sich vor allem in Amerika Ronald Dworkin Taking Rights Seriously dt Burgerrechte ernst genommen und in Deutschland Robert Alexy Begriff und Geltung des Rechts gegen rein gesetzes positivistische Ansatze gewandt und die Auffassung vertreten es gebe neben rules auch rights auf die sich der Burger gegenuber dem Staat berufen konne auch zur Begrundung eines Widerstands gegen das staatliche Recht Teilweise argumentiert dies jedoch an den Aussagen des Rechtspositivismus vorbei da die meisten positivistischen Theorien lediglich einen erkenntnistheoretischen Anspruch erheben nicht aber die Frage nach dem richtigen Recht beantworten wollen Rechtsrealismus Bearbeiten Als Rechtsrealismus bezeichnet man eine Auffassung die das Recht als Mittel zur Ausubung von politischer Macht ansieht Das Recht ist deshalb notwendig positiv gesetzt und nach Zweckdienlichkeit anderbar Nicht Gerechtigkeit oder Richtigkeit ist das Ziel sondern allein die Eignung des Rechts zur Herbeifuhrung eines bestimmten politischen Ziels Typische Vertreter dieser Richtung sind Niccolo Machiavelli Der Furst und Thomas Hobbes Der Leviathan die beide von einem pessimistischen Menschenbild ausgehen Aus Hobbes Werk stammt der Satz Auctoritas non veritas facit legem Autoritat nicht Wahrheit schafft das Recht Der absolutistische Staat musse alle Macht in sich vereinen um den Menschen in der Gemeinschaft vor sich selbst zu schutzen Homo homini lupus est der Mensch ist des Menschen Wolf Nur der Staat bestimmt welches Recht gelten soll Neben dem positiven Recht kann es kein weiteres geben Der Mensch sei schlecht Deshalb so Machiavelli musse und durfe das Recht listig und rucksichtslos sein um die Macht des Fursten zu sichern Eine neuere Position ist diejenige des amerikanischen Verfassungsrichters Oliver Wendell Holmes jr der in dem Aufsatz The Path of the Law 7 von dem schlechten Menschen ausgeht der weniger daran interessiert sei was der Inhalt des Rechts sei als vielmehr wie das Gericht die in Rede stehenden Rechtsfragen im Streitfall entscheiden wurde Das ist folgerichtig sein Rechtsbegriff The prophecies of what the courts will do in fact and nothing more pretentious are what I mean by the law 7 Die Einschatzungen was die Gerichte tatsachlich tun werden und sonst gar nichts bezeichne ich als Recht Typisch ist dass Holmes seinen Standpunkt ausdrucklich nicht fur zynisch halt sondern fur realistisch Das Recht sei beliebig es unterscheide sich je nachdem in welchem Staat man sich befinde Deshalb konne man zur Bestimmung des Rechtsbegriffs nur auf die Rechtspraxis abstellen Diese Auffassung ist neben dem Rechtspositivismus eine Hauptrichtung der angelsachsischen Rechtsphilosophie legal realism Aktuelle Richtungen der Rechtstheorie BearbeitenAusgehend vom Rechtspositivismus und von der analytischen Philosophie hat sich in neuerer Zeit eine eigenstandige interdisziplinare Rechtstheorie entwickelt die so vielfaltig ist dass sie nicht auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden kann Gemeinsam ist allen rechtstheoretischen Ansatzen dass sie das Recht grundsatzlich als eigenstandiges System von Normen die in einer bestimmten Weise gesetzt worden sind und von den gesellschaftlichen Gegebenheiten gelost also abstrakt diskutieren und untersuchen Auch die Diskurstheorie und die Systemtheorie des Rechts zahlen deshalb hierzu s u Ausgangspunkt ist die Beschaftigung mit Normen und deren Auslegung mit den Mitteln der Sprachphilosophie und der Semantik beziehungsweise der Semiotik Damit wird ein Zugang zum Recht uber die Erkenntnistheorie und uber die formale Logik eroffnet Hans Joachim Koch und Helmut Russmann haben in ihrer Juristischen Begrundungslehre rechtstheoretische Ansatze fur die juristische Methodenlehre erschlossen Wahrend die Rechtsphilosophie vor allem auch die Frage nach der Gerechtigkeit stellt geht es der Rechtstheorie nicht um Fragen der inhaltlichen Richtigkeit von Recht Diese konne man nach Ansicht des juristischen Positivismus nicht erkennen Wissenschaftlich erforschbar seien nur die logische Struktur von Rechtsbegriffen und Rechtssatzen und deren axiomatische Ableitbarkeit und systematische Ordnung Zu nennen sind Jurgen Rodig Eike von Savigny Norbert Hoerster Jan Schapp und Robert Alexy Hieraus ist auch die Gesetzgebungslehre entstanden Abweichend begrundet nach Schapp das Gesetz einen Rechtsanspruch nicht in einem leeren Raum sondern in einem strukturierten Sachzusammenhang Wirtschaft und Personlichkeit in dem aus gegensatzlichen Interessen Konflikte entstehen die das Gesetz entscheidet Damit schafft Schapp einen bis dahin fehlenden jenseits des positiven Rechts der Gesetze und doch in der vollen Wirklichkeit der Lebenswelt liegenden Ausgangspunkt fur die Erorterung und das Verstandnis des Phanomens Subjektives Recht 8 9 Die Anerkennung des Anspruchs als Recht geschieht nach Schapp nicht willkurlich oder bloss faktisch durch den Gesetzgeber Sie beruht auf den Gegebenheiten des Lebenssachverhalts ist aber aus ihm nicht ablesbar sondern muss durch juristische Arbeit durch Finden der Voraussetzungen als Konfliktlosung d h als gerechte Entscheidung ermittelt werden 8 Nach dieser von Schapp erarbeiteten Grundlinie des Rechts kann der entscheidende Trager fur das offentliche Recht nicht mehr das Uber Unterordnungsverhaltnis von Staat und Burger sein sondern ein Rechtsverhaltnis der grundsatzlichen Gleichordnung zwischen Staat und Burger Damit ist das Fach aber nicht ein fur alle Mal festgelegt Es ist vielmehr fur neue Entwicklungen offen und kann beispielsweise auch Ansatze aus den Naturwissenschaften oder der Medizin sofern sie fur das Recht von Bedeutung sind aufgreifen Diskurstheorie des Rechts Bearbeiten Die Diskurstheorie des Rechts ist ein neuerer Ansatz der auf der allgemeinen Diskurstheorie aufbaut die von Jurgen Habermas in seiner Theorie des kommunikativen Handelns entwickelt und in Faktizitat und Geltung speziell mit Blick auf das Recht weiter ausgebaut wurde Kernstuck der Diskurstheorie ist die sogenannte ideale Sprechsituation in der alle Beteiligten ausschliesslich sachlich orientiert und gleichberechtigt miteinander kommunizieren um auf diese Weise zu einem gemeinsamen von allen getragenen Ergebnis zu gelangen das fur alle gleichermassen gilt weil es in einem bestimmten Verfahren dem Diskurs erarbeitet worden ist bei dem keiner benachteiligt wurde und in dem nur sachliche Argumente zahlten Der Geltungsgrund des Rechts liegt demnach im Konsens der Beteiligten aufgrund eines Diskurses Die Diskurstheorie ist eine Theorie von der Geltung sozialer Normen die speziell fur moderne pluralistische Gesellschaften entworfen wurde in der es keine fur alle Falle verbindlichen materiellen Leitbilder mehr gibt sondern alle Betroffenen jeweils von Fall zu Fall diskutieren mussen welche Losung gelten soll Dieser Ansatz ist auf das Recht nicht ohne weiteres ubertragbar Das justizielle Verfahren ist ebenso wenig wie ein aussergerichtlicher Streit der durch eine einvernehmliche Einigung einen sogenannten Vergleich zwischen den Beteiligten also beigelegt wird eine ideale Sprechsituation im Sinne der Diskurstheorie Fur die Gesetzgebung bestehen wiederum andere Probleme Robert Alexy schrankt die Anforderungen an den juristischen Diskurs in seiner Theorie der juristischen Argumentation deshalb dahingehend ein dass eine juristische Entscheidung jedenfalls sachlich zutreffend begrundet sein musse Aber auch er fordert zumindest die Anlage nicht nur der Gesetzgebung sondern auch einer richterlichen Entscheidung als pluralistischen Diskurs Recht als autopoietisches System Bearbeiten Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Naheres sollte auf der Diskussionsseite angegeben sein Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Die Neutralitat dieses Artikels oder Abschnitts ist umstritten Eine Begrundung steht auf der Diskussionsseite Weitere Informationen erhaltst du hier Eine weitere neuere Richtung in der Rechtstheorie ist die Auffassung des Rechts als autopoietisches System Systemtheorie des Rechts die auf der allgemeinen soziologischen Systemtheorie von Niklas Luhmann beruht Luhmann hat sie in seinem Werk Das Recht der Gesellschaft erarbeitet Es handelt sich um eine genuin rechtssoziologische Theorie die wiederum die enge Verbindung der Rechtstheorie zu den benachbarten Grundlagenfachern aufzeigt Luhmanns soziologische Betrachtung des Rechts als System blendet zunachst die eigentlichen Akteure Betroffene Rechtswissenschaftler Rechtsanwalte Richter als Trager von Handlungen aus Seine Theorie fuhrt zu einem hohen Abstraktionsniveau das einen gewissen Abstand zur alltaglichen Anschauung der Rechtspraxis pflegt Zum System in diesem Sinne zahlt vielmehr nur die Kommunikation zwischen den Subjekten Hierzu zahlt Luhmann im System Recht die binare Unterscheidung von rechtmassig vs nicht rechtmassig Nach seiner Entstehung kommt es zur standigen Reproduktion des Systems das heisst der Kommunikation zwischen den handelnden Akteuren aus sich selbst heraus Das System tragt und erfindet sich standig neu Rechtsnormen werden gesetzt und angewendet sie geniessen Geltung oder nicht sie werden geandert Urteile werden verkundet Verwaltungsakte werden erlassen Dieser Vorgang ist eine weitere Abstraktion als standige Autokatalyse oder als Autopoiesis des Rechts bezeichnet worden Dabei greift Luhmann sowohl konzeptionell als auch begrifflich auf kybernetische Modelle zuruck die zuvor unter anderem massgeblich zur Beschreibung biologischer Systeme gebildet worden waren und die vor allem zur abstrakten Beschreibung von Leben vom Fliessgleichgewicht beim Stoffwechsel oder in okologischen Modellen Verwendung gefunden hatten Bereits die Sichtweise der selbsttatigen und selbstbezuglichen selbstreferentiellen Reproduktion des Lebens und damit nur mittelbar der einzelnen Lebewesen blendet das Individuum aus und richtet das Augenmerk auf die Kommunikation zwischen den Lebewesen oder den Fluss und die Rekombination chemischer Substanzen Deshalb ist ein haufig genannter Kritikpunkt dass ein solches Bild notwendig unvollstandig sein muss Die systemtheoretische Rechtstheorie reduziert das Recht leicht zum Selbstzweck indem sie den einzelnen Betroffenen Akteur Rechtsanwender unbeachtet lasst Massgebliche Normen wie etwa das Prinzip der Menschenwurde beinhalten aber nicht nur abstrakte Prinzipien sondern Werte die sich in der Praxis und im Einzelfall also zugunsten des einzelnen Menschen bewahren mussen Dieses Problem wird beispielsweise deutlich bei der Untersuchung der Grundrechte Eine Einfuhrung in die Konzeption des Gesamtwerkes von Niklas Luhmann und in die teilweise hochabstrakte Terminologie bieten die Artikel soziologische Systemtheorie und Systemtheorie des Rechts Gerechtigkeitstheorien Bearbeiten Hauptartikel Gerechtigkeitstheorien Zur Gerechtigkeit von rechtlichen Regelungen von gerichtlichen Entscheidungen oder von Verwaltungsentscheidungen hat es uber die Jahrhunderte hinweg sehr unterschiedliche Ansatze gegeben Auf Aristoteles Nikomachische Ethik Buch V geht die Unterscheidung zwischen iustitia commutativa und iustitia distributiva zuruck Die iustitia commutativa stellt auf Situationen der Gleichordnung von Rechtssubjekten ab typischerweise im Privatrecht bei Vertragen aber auch bei Delikten oder ungerechtfertigter Bereicherung Gefordert werden Vertragsgerechtigkeit im Sinne des gegenseitigen Einhaltens von Vertragen pacta sunt servanda der Gleichwertigkeit der auszutauschenden Leistungen oder der angemessenen Kompensation von Schaden zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten Die iustitia distributiva dagegen stellt auf Situationen der Uber und Unterordnung ab wie sie fur das offentliche Recht typisch sind also fur das Verhaltnis von Burger und Staat Die Verteilung von Gutern und Lasten im Gemeinwesen soll bestimmten solidarischen Gerechtigkeitsanforderungen genugen Praktische Probleme sind etwa die Belastung der Burger und der Unternehmen mit Steuern und anderen offentlichen Abgaben nach der Leistungsfahigkeit und wie diese im Einzelfall zu messen sei Dabei handelt es sich durchweg um Probleme des allgemeinen Gleichheitssatzes Auch die Verfahrensgerechtigkeit ist hier zu nennen Die richterliche Entscheidung soll gerecht sein sie soll den Interessen und der Lage der Beteiligten gerecht werden Der Staat darf nur zulassige Ziele verfolgen und er darf nur zulassige Mittel einsetzen Das gilt aber nicht nur fur den offentlich rechtlichen Bereich sondern auch sonst wo Private auch nur faktische Macht uber andere Private ausuben Im geltenden Recht wird dieser Gesichtspunkt als Verhaltnismassigkeit bezeichnet In neuerer Zeit hat vor allem die Theorie der Gerechtigkeit A Theory of Justice von John Rawls Beachtung gefunden der in Abgrenzung zu dem in der angelsachsischen Welt vorherrschenden Utilitarismus Gerechtigkeit als Fairness betrachtet Sein Ausgangspunkt ist ein rein hypothetischer Urzustand original position in dem es eine vollige Gleichheit der Menschen zueinander gibt In diesem Zustand wird der Gesellschaftsvertrag geschlossen Aspekte die konstitutiv fur Ungleichheit sind bleiben hinter einem Schleier des Nichtwissens veil of ignorance unsichtbar Rawls formuliert zwei Gerechtigkeitsprinzipien Jeder muss so viele burgerlichen Rechte und Freiheiten haben wie uberhaupt moglich ist Dieses Prinzip gilt absolut es darf niemals verletzt werden Jegliche soziale und wirtschaftliche Ungleichheit ist nur dann gerechtfertigt wenn sie jedem zugutekommt Massstab hierbei ist nicht das utilitaristische grosste Gluck der grossten Zahl sondern das Wohlergehen jedes Mitglieds der Gesellschaft Soziale Ungleichheit muss sich insbesondere vor den Schwachsten rechtfertigen konnen Sie darf ihnen nicht schaden Gerecht ist die Privilegierung einzelner nur wenn sie auch den schwachsten nutzt und ihre Wohlfahrt fordert Der gleiche Zugang aller Burger zu sozial privilegierten Positionen ist damit unabdingbar Kritischer Rationalismus Bearbeiten Hauptartikel Kritischer Rationalismus Karl Popper hatte die Methode des Kritischen Rationalismus zunachst anhand naturwissenschaftlicher Fragen entwickelt sie aber nicht auf diese beschrankt Wahrend nach der traditionellen Auffassung Theorien induktiv entwickelt werden bestritt Popper dass dies moglich sei Allgemeine wissenschaftliche Theorien entstunden durch trial and error aus Hypothesen namlich aus vorlaufigen versuchsweisen Annahmen die einer kritischen Prufung zu unterziehen seien Wenn sie sich als falsch erwiesen falsifiziert worden seien mussten sie geandert oder ganz aufgegeben werden Ob eine Theorie stimme erkenne man also nicht dadurch dass man sie verifiziere sondern durch ihre kritische Uberprufung Etwas Neues erfahre man wenn man in fruheren Annahmen Irrtumer erkenne Auf diesem Wege werde es moglich die ursprunglichen Theorien zu verbessern um sie dann erneut an der Wirklichkeit zu uberprufen 10 Fur die Verfassungsinterpretation hat Bernhard Schlink vorgeschlagen diesen Ansatz in die Rechtswissenschaft zu ubernehmen Im Wege eines kritischen trial and error sollten aus der Norm Theorien uber die Bedeutung des Gesetzes und aus den Theorien wiederum Pramissen hergeleitet werden die zu testen waren Die Methode eignet sich besonders bei der Auslegung von Generalklauseln und Grundrechten die im Normtext sprachlich nur vage beschrieben sind 11 Reinhold Zippelius ist sehr viel weiter gehend der Ansicht viele Fortschritte des Rechts insbesondere der Gerechtigkeitserkenntnis und des juristischen Denkens vollzogen sich nach der Methode des kritischen Rationalismus also experimentierend durch trial and error 12 Ihm zufolge habe selbst die Ideengeschichte der Gerechtigkeit sich auf diesem Wege in einem falsifizierenden Weiterschreiten entwickelt 13 Fur konkrete Situationen seien gerechte Entscheidungen oft in lebendigen Lernprozessen durch trial and error zu finden Hierbei gehe die Rechtsentwicklung dann haufig Schritt fur Schritt in fallvergleichenden Erwagungen voran 14 In solcher Weise habe sich insbesondere das altromische und das angelsachsische Fallrecht aus der Lebenswirklichkeit in rational strukturierten Erwagungen ad similia procedens Digesten 1 3 12 entwickelt 15 Auch in der Gesetzgebung lerne man experimentierend hinzu In der Rechtsfortbildung taste sich die Rechtsprechung Schritt fur Schritt zu gerechten richtigen Losungen von Rechtsfragen voran So sei zum Beispiel die konkretisierende Entfaltung gesetzlicher Begriffe wie Treu und Glauben und gute Sitten wie sie in Rechtsprechungskommentaren aufgezeichnet ist weitgehend durch Fallvergleich vonstattengegangen 16 Dem gleichen Erwagungsmuster folge der Analogieschluss Und selbst die Unterordnung konkreter Sachverhalte unter Gesetzesbegriffe vollziehe sich in einem fallvergleichenden Erwagen 17 Wichtige rationale Instrumente des experimentierenden Denkens seien nach Zippelius die andernorts darzustellenden Schlusselbegriffe Fur all die genannten Schritte experimentierender Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung gaben das uberkommene Recht und der Zeitgeist 18 den Verstandnishorizont vor Auch hier habe das Recht seine letztzugangliche Legitimationsgrundlage in vernunftgeleiteten auf das Recht bezogenen Gewissenseinsichten im oft so genannten Rechtsgefuhl 19 Auch wenn auf diesem Wege oft nur ein mehrheitlicher Konsens herstellbar sei hatten sich so im Laufe der Rechtsgeschichte mehrheitsfahige Gerechtigkeitsvorstellungen traditionsbildend entwickeln und zu einem Teil der Kultur werden konnen Das Ziel eines solchen experimentierenden Denkens sei es nicht ewige Wahrheiten sondern nach dem hier vertretenen pragmatischen Ansatz vorlaufig die einstweilen besten Losungen von Problemen zu finden Okonomische Analyse des Rechts Bearbeiten Hauptartikel Okonomische Analyse des Rechts Unter dem Namen Okonomische Analyse des Rechts oder Okonomische Theorie des Rechts hat sich eine neue Richtung der Rechtstheorie etabliert die vor allem in den USA weit verbreitet ist 20 21 Sie ist dort unter der Bezeichnung Law and Economics bekannt geworden Ihr Gegenstand ist die Anwendung der okonomischen Theorie auf das Recht Vor allem in den letzten 10 15 Jahren hat die Zahl der Veroffentlichungen zu dieser Richtung auch in deutscher Sprache insbesondere im Wirtschaftsrecht deutlich zugenommen 22 Begrundet wurde die Theorie von den amerikanischen Okonomen Ronald Coase The Problem of Social Costs Journal of Law and Economics 3 1960 p 1 ff und Richard Posner Economic Analysis of Law 1973 1st ed Boston Little Brown Rechtliche Entscheidungen werden hiernach analog zu okonomischen Entscheidungen einem rationalen Kosten Nutzen Kalkul unterworfen Im Mittelpunkt der Theorie steht der rein rational handelnde Homo oeconomicus der seinen Nutzen unter Zugrundelegung eines widerspruchsfreien Satzes von Praferenzen derer er sich bewusst ist optimiert Dazu verfugt er uber eine mehr oder weniger umfassende Kenntnis der Umstande unter denen er seine Entscheidung trifft Je mehr er weiss desto sicherer ist er je weniger er weiss desto mehr handelt er unter Unsicherheit Ein derart rational handelnder Mensch wird auch Entscheidungen im rechtlichen Bereich einem strengen Kosten Nutzen Prinzip unterordnen Er wird beispielsweise nur dann einen Prozess fuhren wenn er das Ziel das er damit verfolgt nicht auf effizientere Weise erreichen kann Effizienz meint hierbei das Verhaltnis von eingesetzten Mitteln Ressourcen Faktoren zu dem konkreten bezweckten Erfolg Wenn es billiger ist beispielsweise ein Feld durch das Aufstellen eines Zauns vor dem Abgrasen durch Schafe zu schutzen die auf der benachbarten Weide gehalten werden als hierzu einen Prozess gegen den Nachbarn zu fuhren so wird der okonomisch rational Handelnde den Zaun aufstellen Genauso kann die okonomische Analyse etwa zur Prufung dienen ob eine gesetzgeberische Massnahme effizient sein wird d h ob sie sich eignet ihr Ziel zu erreichen Im Umweltrecht z B sollen Verschmutzer die mit Blick auf Bilanzen oder Kontostand rein okonomisch kalkulieren zur Verhaltensanderung gebracht werden Die okonomische Analyse wurde an eine umweltrechtliche Norm etwa die Frage stellen sind fur den Verschmutzer die Gesamtkosten bei Normverstoss multipliziert mit der Wahrscheinlichkeit zur Rechenschaft gezogen zu werden deutlich hoher ist als die Gesamtkosten zur Normbefolgung d h zur Reinhaltung der Umwelt Wenn nein wird sich die okonomische Fehlkonstruktion der Norm an mangelnder Qualitat der Umwelt ablesen lassen In normativer Hinsicht fordert die okonomische Theorie des Rechts die Steigerung der allgemeinen Wohlfahrt mit den Mitteln des Rechts Nur diejenige Rechtsordnung ist legitim und richtig die der allgemeinen Wohlfahrt forderlich ist Ausgangspunkt ist hierbei die Wohlfahrtsokonomik der sogenannten Chicago School Insoweit wird Effizienz uber den einzelnen Fall hinaus als Rechtsprinzip so der Titel einer Monographie von Eidenmuller 1995 verstanden Effizienz im okonomischen Sinne ist die wichtigste Forderung an die gesamte Rechtsordnung Das Recht hat demnach einen ganz bestimmten gesellschaftlichen Zweck namlich volkswirtschaftlich nutzlich zu sein Folgerichtig halt Posner nur eine solche Eigentumsordnung fur legitim die dafur sorgt dass die Allokation der okonomischen Guter denjenigen zugutekommen die daraus den grossten okonomischen Nutzen aus volkswirtschaftlicher Sicht ziehen konnen insbesondere unabhangig von der sozialen Bedurftigkeit des einzelnen Anwendungsbereiche der okonomischen Analyse Bearbeiten Insoweit kann die okonomische Theorie als praskriptive normative Entscheidungshilfe in Einzelfallentscheidungen dienen sowohl fur den Betroffenen soll er Klage erheben sich verklagen lassen soll er eine Straftat begehen als auch fur Entscheidungen des Richters soll er der Klage stattgeben oder sie abweisen oder der Verwaltung So wird der Nutzen auch in der Juristischen Begrundungslehre von Koch Russmann zur Auswahl zwischen Entscheidungsalternativen diskutiert Besonders bedeutsam ist der wirtschaftliche Aspekt fur den Gesetzgeber der eine allgemeine Regel setzen will die sich auf die gesamte Gesellschaft auswirken wird Der Nutzen der Risikoverteilung im Haftungsrecht insbesondere bei Unfallschaden im Deliktsrecht bei der Gefahrdungshaftung beim gutglaubigen Erwerb oder bei Leistungsstorungen im Vertragsrecht ist leichter zu untersuchen und betreffende Regelungen dementsprechend zu begrunden als etwa der Nutzen einer Ehescheidung unabhangig davon ob man sie aus der Sicht eines Ehegatten oder aus der Sicht des Richters betrachtet Die okonomische Theorie des Rechts hat folgerichtig vor allem im Wirtschaftsrecht Anwendung gefunden Bekannt geworden ist etwa die Untersuchung des Rechts der allgemeinen Geschaftsbedingungen durch Michael Adams Betriebsberater BB 1989 781 der das AGB Gesetz unter dem Gesichtspunkt der zwischen den Parteien asymmetrisch verteilten verfugbaren Information beim Vertragsschluss untersucht Neuerdings ist auch das Offentliche Recht in die okonomische Analyse einbezogen worden insbesondere das Verwaltungsrecht Kritik an der okonomischen Analyse Bearbeiten Die okonomische Theorie des Rechts ist auch in den USA beachtlicher Kritik ausgesetzt Ihr wird entgegengehalten sie ubersehe dass Menschen auch nach nicht okonomischen Rationalitatskalkulen handeln Sie blende wichtige Gesichtspunkte aus indem sie sich auf okonomische Aspekte als allein sinnvolle oder empfehlenswerte Handlungsmotivation beschranke Es sei eine empfindliche Verkurzung in der Sache den Inhalt des Rechts und die Legitimitat seiner Geltung allein auf den Aspekt der wirtschaftlichen Effizienz zuruckfuhren zu wollen Aspekte die in diesem Modell nicht abzubilden seien seien etwa das Rechtsgefuhl von dem Ernst Blochs Rechtsphilosophie ausgeht oder der Wunsch nach einem Zuwachs an politischer wirtschaftlicher zwischenmenschlicher Macht durch die Gestaltung von Rechtsbeziehungen oder durch das Fuhren von Verfahren Einem religios gepragten Menschen dagegen komme es nicht auf die Maximierung seines okonomischen Nutzens sondern der Gottgefalligkeit seines Handelns an Vertreter der okonomischen Analyse des Rechts entgegnen dass Zweck Mittel Kalkule in anderen Gesellschaftsbereichen dem okonomischen ahnelten Die Kritiker bestreiten dass sich diese Kalkule wie das okonomische mathematisch abbilden liessen weil ihnen ein dem Geld vergleichbares abzahlbares Medium fehle Offen bleibe auch wessen Nutzen jeweils als Massstab dienen solle und in welcher Weise er zu messen ware Siehe auch BearbeitenCritical legal studies Diskurstheorie des Rechts Gerechtigkeitstheorien Okonomische Analyse des Rechts Politische Philosophie Rechtsanthropologie Rechtsethik Rechtsgeltung Soziologische Systemtheorie Staatstheorie VernunftrechtLiteratur BearbeitenPhilosophiebibliographie Rechtsphilosophie Zusatzliche Literaturhinweise zum Thema Einfuhrungen Hilfsmittel Bearbeiten Johann Braun Einfuhrung in die Rechtsphilosophie Der Gedanke des Rechts 3 Auflage Tubingen 2022 ISBN 978 3 16 161503 0 mit einem frei zuganglichen Materialband mit Klassikertexten doi 10 1628 978 3 16 161504 7 Materialband Beverley Brown Neil MacCormick Law philosophy of In E Craig Hrsg Routledge Encyclopedia of Philosophy London 1998 Winfried Brugger Ulfrid Neumann Stephan Kirste Hrsg Rechtsphilosophie im 21 Jahrhundert Suhrkamp Frankfurt am Main 2008 ISBN 978 3 518 29494 9 Sonja Buckel Ralph Christensen Andreas Fischer Lescano Hrsg Neue Theorien des Rechts 3 Auflage Mohr Siebeck utb Tubingen 2020 ISBN 978 3 8252 5325 7 Helmut Coing Grundzuge der Rechtsphilosophie 5 Auflage Berlin New York 1993 ISBN 978 3 11 013810 8 Eric Hilgendorf Jan C Joerden 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Zippelius Allgemeine Staatslehre 16 Aufl 34 I 2 Rechtsphilosophie 26 Johann Gottlieb Fichte Der geschlossne Handelsstaat 1800 I Buch Kap 1 II Zippelius Rechtsphilosophie 26 II 2 3 Immanuel Kant Metaphysik der Sitten 1797 Einleitung zur Tugendlehre XII b 13 Immanuel Kant Metaphysik der Sitten 1797 Einleitung in die Rechtslehre B C Zippelius Das Wesen des Rechts 6 Aufl Kap 7b 9d a b Oliver Wendell Holmes The Path of the Law In Harvard Law Review Band 10 Nr 8 1897 ISSN 0017 811X S 457 478 461 doi 10 2307 1322028 JSTOR 1322028 englisch auch in Wikisource a b Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung Duncker amp Humblot Berlin 1977 ISBN 978 3 428 03849 7 Wilhelm Henke Buchbesprechung Jan Schapp Das subjektive Recht im Prozess der Rechtsgewinnung in DVBl 1 Juni 1978 S 417 Bryan Magee Karl Popper J C B Mohr Paul Siebeck Tubingen 1986 ISBN 3 16 244948 0 S 34ff Reinhold Zippelius Grundbegriffe der Rechts und Staatssoziologie 3 Versuchsweise Weltorientierung 3 Aufl Mohr 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Methodenlehre 12 I b 16 II Reinhold Zippelius Rechtsphilosophie 6 Auflage 2011 5 III 17 Reinhold Zippelius Grundung der Gerechtigkeit auf Gewissen und Konsens In Ders Verhaltenssteuerung durch Recht und kulturelle Leitideen Duncker amp Humblot Berlin 2004 Kap 4 Kristoffel Grechenig Martin Gelter Divergente Evolution des Rechtsdenkens Von amerikanischer Rechtsokonomie und deutscher Dogmatik In Rabels Zeitschrift fur Auslandisches und Internationales Privatrecht RabelsZ 2008 513 561 Martin Gelter Kristoffel Grechenig Juristischer Diskurs und Rechtsokonomie In Journal fur Rechtspolitik JRP 2007 30 41 Martin Gelter amp Kristoffel Grechenig History of Law and Economics In Encyclopedia on Law amp Economics 2014 im Erscheinen Normdaten Sachbegriff GND 4048821 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtsphilosophie amp oldid 235574752