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Kausalgeschaft ist ein Begriff aus der Rechtsgeschaftslehre Er ist zu unterscheiden vom Begriff der Kausalitat Bedeutung BearbeitenWegen des Abstraktionsprinzips ist im deutschen Recht das Kausalgeschaft vom abstrakten Geschaft der Verfugung zu unterscheiden Kausalgeschafte sind Rechtsgeschafte aus denen sich der dem abstrakten Geschaft zugrunde liegende Rechtsgrund lat causa ergibt Bei ihnen gehort die causa der Zuwendung zum Inhalt des Geschafts Das Kausalgeschaft rechtfertigt das abstrakte Geschaft Die meisten Verpflichtungsgeschafte sind Kausalgeschafte Beispiel Viktor verkauft sein Auto an Klaus Das bedeutet im Einzelnen Viktor verpflichtet sich Klaus das Auto zu ubergeben und ihm dabei das Eigentum am Auto zu verschaffen Klaus verpflichtet sich im Gegenzug den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und dem Viktor das Auto abzunehmen Mit diesen Vereinbarungen kommt das schuldrechtliche Verpflichtungs oder Kausalgeschaft zustande der Kaufvertrag gemass 433 BGB Diese Verpflichtungen mussen allerdings auch erfullt werden weshalb Viktor im Vollzug seiner Verpflichtung das Auto an Klaus nicht nur real ubergibt sondern auch ubereignet Klaus wiederum ubergibt und ubereignet Viktor das Geld In diesen beiden Vollzugsgeschaften liegen die dinglichen oder abstrakten Verfugungsgeschafte gemass 929 BGB Das Kausalgeschaft dient somit als Rechtsgrund fur das Behaltendurfen dem Rechtswechsel War der Kaufvertrag aus irgendeinem Grund unwirksam so erfolgt die Ubereignung rechtsgrundlos Sie bleibt aber wirksam Viktor und Klaus haben gegenseitige Anspruche auf Ruckubereignung des Autos bzw des Geldes nach den Regeln des Bereicherungsrechts Nach dem beispielsweise in Osterreich geltenden Kausalprinzip hangt dagegen die Wirksamkeit des Verfugungsgeschafts von der Wirksamkeit des zugrundeliegenden Kausalgeschafts ab Das ist in Deutschland nur der Fall wenn von den Vertragspartnern eine sog Geschaftseinheit vereinbart wird Literatur BearbeitenWinfried Boecken BGB allgemeiner Teil Kohlhammer Stuttgart 2007 2 Auflage 2012 ISBN 978 3 17 018392 6 S 24 ff Dieter Medicus Allgemeiner Teil des BGB Ein Lehrbuch Muller Heidelberg 1982 ISBN 3 8114 5082 4 10 neu bearbeitete Auflage 2010 ISBN 978 3 8114 9652 1 S 96 f Palandt Helmut Heinrichs BGB Kommentar 68 Auflage 2009 Uberblick 15 vor 104 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4187935 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kausalgeschaft amp oldid 218061476