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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Osterreich dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Das Kausalprinzip oder Prinzip der kausalen Tradition ist ein leitendes Prinzip der osterreichischen Rechtsgeschaftslehre Kausalprinzip im osterreichischen RechtDas osterreichische Recht trennt zwar Verpflichtungs oder Kausalgeschaft z B Kaufvertrag und Verfugungsgeschaft z B Ubereignung ahnlich strikt wie das deutsche Recht erlaubt aber weder ein abstraktes Verpflichtungs noch ein abstraktes Verfugungsgeschaft Vielmehr mussen beide jeweils kausal sein Das Verpflichtungsgeschaft muss in dem Sinne kausal sein dass es einen Grund hat der es wirtschaftlich macht Bei einem Kaufvertrag ist das z B das Interesse der einen Seite eine Sache und der anderen Seite Geld zu erhalten Des Weiteren muss das Verfugungsgeschaft in dem Sinne kausal sein dass es nur dann wirksam ist wenn ihm ein wirksames Verpflichtungsgeschaft zugrunde liegt Prinzip der kausalen Tradition Es ergibt sich also folgendes Schema Wirtschaftlicher Zweck Kausalbindung Verpflichtungsgeschaft Kausalbindung VerfugungsgeschaftNach dem im deutschen Recht geltenden Abstraktionsprinzip ist das Verfugungsgeschaft dagegen auch ohne wirksames Kausalgeschaft wirksam Etwas anderes gilt nur wenn die Vertragsparteien eine sog Geschaftseinheit vereinbart haben Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kausalprinzip Recht amp oldid 162937039