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Beim Eigentumsvorbehalt lat pactum reservati dominii handelt es sich um eine Ubereignung einer beweglichen Sache unter einer aufschiebenden Bedingung Er findet im Kaufrecht Anwendung Durch Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts wird dem Kaufer gestattet den Kaufpreis in Raten zu zahlen Zwar erwirbt der Kaufer erst mit vollstandiger Kaufpreiszahlung Eigentum allerdings darf er bereits vorher die Ware nutzen Der Eigentumsvorbehalt ist im Geschaftsverkehr ausserst verbreitet und gilt daher als eines der wichtigsten Kreditsicherungsmittel Im deutschen Zivilrecht ist der Eigentumsvorbehalt in 449 des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Rechtliche Konstruktion 3 Rechtliche Folgen 3 1 Schuldrechtlich Kaufvertrag 3 2 Dinglich Vorbehaltseigentum 3 2 1 Eigentumszuordnung 3 2 2 Zwangsvollstreckung 3 2 3 Insolvenz 4 Modifikationen des einfachen Eigentumsvorbehalts 4 1 Verlangerter Eigentumsvorbehalt 4 1 1 Funktion und Struktur 4 1 2 Kollisionen 4 2 Erweiterter Eigentumsvorbehalt 4 3 Weitere Formen 5 Rechtslage in anderen Staaten 5 1 Osterreich 5 2 Frankreich 5 3 Schweiz 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenDer Gesetzgeber gestaltete den Kaufvertrag als punktuellen Austausch von Kaufpreis und Kaufsache Weil grundsatzlich keine Partei zur Vorleistung verpflichtet ist kann jede Partei ihre geschuldete Leistung nach 320 Absatz 1 BGB zuruckbehalten bis die andere Partei bereit ist ihre Leistung zu erbringen Dies wird den Interessen der Parteien allerdings oft nicht gerecht Im Handelsverkehr erwirtschaftet beispielsweise der Kaufer oft erst durch die Nutzung der Kaufsache die finanziellen Mittel mit denen er den Kaufpreis bezahlen kann Beim Verkauf hoherwertiger Guter an Privatpersonen sind letztere oft finanziell nicht in der Lage den gesamten Kaufpreis unverzuglich zu zahlen Damit Verkaufer unter diesen Umstanden gleichwohl Waren verkaufen konnen vereinbaren sie haufig mit ihren Kunden dass der Kaufpreis in Raten gezahlt werden kann 1 2 Infolgedessen ubergibt der Verkaufer die Ware vor Zahlung des gesamten Kaufpreises an den Kaufer sodass dieser sie nutzen kann Dies birgt allerdings fur den Verkaufer das Risiko dass der Kaufer die geschuldeten Kaufpreisraten nicht bezahlt Zwar kann er sich in diesem Fall vom Vertrag losen und die Herausgabe der Sache verlangen allerdings lauft er Gefahr dass die Sache durch die Nutzung des Kaufers an Wert verliert oder sogar verbraucht wird Das Gesetz sieht fur solche Falle schuldrechtliche Ersatzanspruche gegen den Kaufer vor Diese entfalten fur den Verkaufer jedoch lediglich geringen praktischen Wert wenn in die Kaufsache beim Kaufer vollstreckt wird oder dieser in Insolvenz fallt Denn im Insolvenzverfahren werden schuldrechtliche Forderungen meist lediglich zu einem Bruchteil erfullt Eine grossere Sicherheit erhalt der Verkaufer durch einen dinglichen Anspruch gegen den Kaufer 3 4 Ein dingliches Recht erhalt der Verkaufer durch Vereinbarung eines Pfandrechts nach 1204 BGB Dieses setzt jedoch gemass 1205 BGB voraus dass der Verkaufer solange im unmittelbaren Besitz der Sache bleibt bis die gesicherte Kaufpreisforderung beglichen wird Nach 1253 Absatz 1 Satz 1 BGB erlischt das Pfandrecht durch Ruckgabe der Sache Somit konnen die Parteien mit einem Pfandrecht nicht ihre Absicht realisieren dass die Sache bereits vor Kaufpreiszahlung dem Kaufer ubergeben wird Die Parteien konnen jedoch vereinbaren dass die dingliche Einigung die fur die Eigentumsubertragung notwendig ist erst mit vollstandiger Kaufpreiszahlung erfolgt Eine solche Vereinbarung liefe allerdings den Interessen des Kaufers zuwider da dieser erst mit Zahlung der letzten Rate ein dingliches Recht an der Kaufsache erwurbe Bis dahin verfugte er lediglich uber einen vertraglichen Anspruch auf Ubereignung Dieser kann jedoch im Fall einer Insolvenz des Verkaufers praktisch wertlos sein Daher hat auch der Kaufer ein Bedurfnis nach einem dinglichen Recht 5 Den Interessen der Parteien kommt die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts entgegen Hierbei verschafft der Verkaufer dem Kaufer zwar den Besitz an der Kaufsache ubertragt jedoch zunachst kein Eigentum Die Eigentumsubertragung ist an die Zahlung des vollstandigen Kaufpreises gekoppelt Allerdings erwirbt der Kaufer eine Eigentumsanwartschaft Hierbei handelt es sich um eine Vorstufe zum Eigentumserwerb die der Kaufer bereits an Dritte ubertragen kann Der wirtschaftliche Wert dieser Rechtsposition nimmt mit jeder Ratenzahlung zu 6 Rechtliche Konstruktion BearbeitenDer Kaufvertrag verpflichtet nach 433 Absatz 1 Satz 1 BGB den Verkaufer die Kaufsache an den Kaufer zu ubergeben und zu ubereignen Bis der Verkaufer dieser Pflicht nachkommt kann der Kaufer die Kaufpreiszahlung verweigern Wollen die Parteien von dieser Grundregel abweichen mussen sie eine Vereinbarung treffen kraft derer der Kaufer bereits vor Ubereignung zur ratenweisen Kaufpreiszahlung verpflichtet wird Fasst der Verkaufer erst nach Abschluss des Kaufvertrags den Entschluss zur Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts kann er einen solchen nicht einseitig durchsetzen da er andernfalls vertragsbruchig wurde Daher muss der Kaufer einer Anderung des Vertrags zustimmen 7 8 Auf Basis dieser Vereinbarung erfolgt die Ubereignung die sich nach den Bestimmungen uber den rechtsgeschaftlichen Eigentumserwerb 929 930 und 931 BGB richtet Diese Normen setzen voraus dass sich Kaufer und Verkaufer uber den Eigentumsubergang einigen Haben die Parteien einen Eigentumsvorbehalt vereinbart erfolgt diese Einigung unter der aufschiebenden Bedingung 158 BGB dass der Kaufer den Kaufpreis vollstandig bezahlt Hierdurch wird die dingliche Einigung erst bei vollstandiger Zahlung wirksam sodass der Kaufer erst zu diesem Zeitpunkt Eigentum erwirbt 9 Diese Struktur des Eigentumsvorbehalts deutet die kaufrechtliche Bestimmung des 449 BGB an 9 Nach dessen Absatz 1 ist im Zweifel davon auszugehen dass ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wird wenn sich der Verkaufer das Eigentum bis zur Zahlung des Kaufpreises vorbehalt 449 Absatz 1 BGB bezieht sich lediglich auf bewegliche Sachen also nicht auf Grundstucke Dies beruht darauf dass bei Grundstucken die Konstruktion des Eigentumsvorbehalts nicht moglich ware Nach 925 Absatz 2 BGB kann die als Auflassung bezeichnete Einigung uber den Ubergang des Eigentums an einem Grundstuck nicht unter eine Bedingung gestellt werden Daher konnen Grundstucke nicht unter Eigentumsvorbehalt erworben werden 10 11 Haufig erfolgt die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts im Rahmen allgemeiner Geschaftsbedingungen AGB Die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung setzt voraus dass die AGB in den Vertrag einbezogen werden Sofern ein Verbraucher am Geschaft beteiligt ist konnen hierbei Formvorschriften zu beachten sein etwa 305 Absatz 2 BGB oder 492 Absatz 1 Satz 1 BGB 12 Nutzen sowohl Verkaufer als auch Kaufer AGB was insbesondere im kaufmannischen Verkehr auftritt besteht die Moglichkeit dass die Eigentumsvorbehaltsklausel des Verkaufers mit einer Klausel des Kaufers kollidiert und hierdurch aufgrund eines Dissenses keine Wirkung entfaltet Trifft dies zu gilt ein Eigentumsvorbehalt dennoch als vereinbart wenn der Kaufer weiss oder wissen muss dass der Verkaufer lediglich bereit ist unter Eigentumsvorbehalt zu ubereignen 13 14 Wird ein Eigentumsvorbehalt nicht vertraglich vereinbart und erklart der Verkaufer erst bei Ubereignung lediglich bedingt ubereignen zu wollen begeht er hierdurch keine Vertragsverletzung wenn er mit dem Kaufer vereinbart den ursprunglichen Kaufvertrag um eine Eigentumsvorbehaltsabrede zu erweitern 12 Rechtliche Folgen BearbeitenSchuldrechtlich Kaufvertrag Bearbeiten Der Verkaufer kann nach 433 Absatz 2 BGB vom Kaufer Zahlung des Kaufpreises verlangen Dieser Anspruch wird typischerweise auf Raten aufgeteilt die in regelmassigen Zeitabstanden fallig werden Kommt der Kaufer seiner Pflicht zur Zahlung einer Rate nicht nach kann der Verkaufer vom Vertrag zurucktreten und die Kaufsache nach 346 Absatz 1 BGB Zug um Zug gegen Ruckzahlung der bereits geleisteten Raten herausfordern 15 16 Grundsatzlich setzt dies voraus dass der Verkaufer dem Kaufer eine Frist zur Zahlung des geschuldeten Betrags gesetzt hat die ohne Erfolg verstrichen ist Zusatzliche Voraussetzungen bestehen im Rahmen von Verbraucherkreditgeschaften 17 Nach 216 Absatz 2 Satz 2 BGB kann der Verkaufer vom Vertrag auch dann zurucktreten wenn sein Kaufpreisanspruch verjahrt bevor der Kaufer alle Raten bezahlt 18 Dinglich Vorbehaltseigentum Bearbeiten Eigentumszuordnung Bearbeiten Bis zur vollstandigen Kaufpreiszahlung bleibt der Verkaufer Eigentumer der Kaufsache Aus Sicht des Vorbehaltskaufers besteht daher die Gefahr dass der Verkaufer die Sache an Dritte ubereignet etwa nach 929 Satz 1 931 BGB Allerdings schutzt 161 BGB den Kaufer vor den Folgen einer solchen vertragswidrigen Ubereignung Nach 161 Absatz 1 Satz 1 BGB werden Verfugungen die seinen Eigentumserwerb vereiteln wurden dadurch unwirksam dass er die Bedingung herbeifuhrt unter der an ihn ubereignet werden sollte 19 Zahlt der Vorbehaltskaufer demnach den vollen Kaufpreis an den Verkaufer werden zwischenzeitliche Ubereignungen des Vorbehaltsverkaufers an Dritte unwirksam sodass sie dem Eigentumserwerb des Vorbehaltskaufers nicht entgegenstehen Der Kaufer erlangt also im Rahmen des Eigentumsvorbehalts eine geschutzte Rechtsstellung die in der Rechtswissenschaft als Anwartschaftsrecht bezeichnet wird Da diese Rechtsposition an den Eintritt der Kaufpreiszahlung gekoppelt ist erlischt sie wenn die Pflicht zur Kaufpreiszahlung durch Beendigung des Kaufvertrags erlischt 20 Nach 161 Absatz 3 BGB ist diese Schutzwirkung allerdings durch die Vorschriften uber den gutglaubigen Erwerb vom Nichtberechtigten beschrankt Demnach kann ein Dritter den Kaufer um seine Eigentumsanwartschaft bringen indem er gutglaubig vom Vorbehaltsverkaufer das Eigentum an der Kaufsache erwirbt Allerdings erfordert die uberwiegende Anzahl an Gutglaubensvorschriften dass dem Erwerber die Sache ubergeben wird Im Regelfall musste also der Vorbehaltskaufer dem gutglaubigen Erwerber die Sache herausgeben Anders verhalt es sich im Fall des gutglaubigen Erwerbs nach 934 Alternative 1 BGB bei dem es genugt wenn der Vorbehaltsverkaufer seinen Herausgabeanspruch den er aus dem Kaufvertrag hat an den Erwerber abtritt Allerdings verhindert 936 Absatz 3 BGB in dieser Konstellation dass die Eigentumsanwartschaft des Kaufers erlischt 21 22 Praktisch kann eine Eigentumsanwartschaft damit lediglich selten durch gutglaubigen Erwerb erloschen 22 Der Kaufer erwirbt erst mit Zahlung des vollen Kaufpreises Eigentum weswegen er bis dahin nicht uber die Sache als Eigentumer verfugen darf Somit darf er die Sache insbesondere nicht an Dritte ubereignen Dritte konnen daher lediglich im Wege eines gutglaubigen Erwerbs vom Vorbehaltskaufer Eigentum nach 932 934 BGB erwerben Frei ubertragen darf der Kaufer allerdings seine Eigentumsanwartschaft da es sich hierbei um eine Rechtsposition an der Kaufsache handelt die allein ihm zugewiesen ist 23 24 Zwangsvollstreckung Bearbeiten Kommt es zu einer Zwangsvollstreckung in das Vermogen des Kaufers lauft der Verkaufer Gefahr dass die Sache gepfandet wird Dies ist moglich da der vollstreckende Gerichtsvollzieher auf die Sachen zugreifen darf die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden Hierbei uberpruft er nicht ob der Schuldner tatsachlich Eigentumer der zu pfandenden Sache ist Der Verkaufer kann sich allerdings gegen die Zwangsvollstreckung in die Kaufsache wehren indem er eine Drittwiderspruchsklage nach 771 der Zivilprozessordnung ZPO erhebt 25 26 Unterlasst er dies und wird infolgedessen die Kaufsache durch Versteigerung verwertet kann er vom Glaubiger der die Zwangsvollstreckung betrieben hat die Herausgabe der verbleibenden Kaufpreisraten aus 812 Absatz 1 Satz 1 Alternative 2 BGB verlangen da der Glaubiger durch die Versteigerung in das Eigentumsrecht des Verausserers eingreift Wird hingegen in das Vermogen des Vorbehaltsverkaufers vollstreckt kann der Vorbehaltskaufer Drittwiderspruchsklage erheben falls sich die Kaufsache im Gewahrsam des Verkaufers befindet etwa zwecks Beseitigung eines Sachmangels 27 Insolvenz Bearbeiten Fallt der Kaufer in Insolvenz kann der Insolvenzverwalter nach 103 Absatz 2 der Insolvenzordnung wahlen ob er an dem Kaufvertrag festhalt oder dessen Erfullung ablehnt Fallt seine Entscheidung auf erstgenannte Option behalt der Verkaufer seinen Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises der nach 55 Absatz 1 Nummer 2 InsO als Masseverbindlichkeit vor den einfachen Insolvenzforderungen vorweg zu befriedigen ist 28 Lehnt der Verwalter hingegen die Erfullung des Kaufvertrags ab steht dem Vorbehaltsverkaufer ein Aussonderungsrecht nach 47 der Insolvenzordnung an der Kaufsache zu Er kann daher vom Insolvenzverwalter die Herausgabe der Sache verlangen ohne den Beschrankungen des Insolvenzverfahrens zu unterliegen Daneben kann er einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfullung des Vertrags als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden Die insolvenzrechtliche Stellung des Vorbehaltseigentums andert sich wenn der Verkaufer die Kaufsache an eine Bank ubereignet die den Erwerb durch den Vorbehaltskaufer finanziert Die Bank tritt zwar in die Stellung des Vorbehaltsverkaufers ein allerdings dient ihr das Vorbehaltseigentum lediglich zur Sicherung einer Geldforderung Damit entspricht ihr Interesse dem eines Sicherungseigentumers der nach 51 Nummer 1 InsO nicht aussonderungs sondern lediglich absonderungsberechtigt ist Daher kann die Bank nicht die Herausgabe der Kaufsache sondern lediglich die vorzugsweise Befriedigung ihrer Kaufpreisforderung verlangen 29 Fallt hingegen der Vorbehaltsverkaufer in Insolvenz kann der Insolvenzverwalter die Erfullung des Kaufvertrags gemass 107 Absatz 1 InsO nicht verweigern Daher kann der Schuldner weiterhin Eigentum an der Kaufsache erwerben indem er die ausstehenden Raten begleicht Modifikationen des einfachen Eigentumsvorbehalts BearbeitenVerlangerter Eigentumsvorbehalt Bearbeiten Funktion und Struktur Bearbeiten Der verlangerte Eigentumsvorbehalt soll dem Umstand Rechnung tragen dass insbesondere ein gewerblicher Vorbehaltskaufer oft erst durch Verausserung der Kaufsache die notwendigen Mittel erwirbt um den Kaufpreis zu bezahlen Um dem Vorbehaltskaufer dies zu ermoglichen erlaubt ihm der Vorbehaltsverkaufer durch die Vereinbarung eines verlangerten Eigentumsvorbehalts die Kaufsache zu verwerten Dies geschieht durch Einraumen einer Verfugungsermachtigung nach 185 Absatz 1 BGB Eine Verausserung fuhrte allerdings dazu dass der Vorbehaltsverkaufer sein Eigentum an der Kaufsache und damit seine Sicherheit verlore Daher lasst sich dieser als Ersatz fur das Eigentum an der Kaufsache den aus dem Weiterverkauf resultierenden Kaufpreisanspruch im Voraus nach 398 BGB abtreten Ferner ermachtigt er den Vorbehaltskaufer analog 185 Absatz 1 BGB diese Forderung in eigenem Namen beim Dritten einzuziehen 30 Diese Form der Sicherung kombiniert somit den Eigentumsvorbehalt mit einer Sicherungsabtretung 31 Beim verlangerten Eigentumsvorbehalt besteht die Moglichkeit der Ubersicherung des Vorbehaltsverkaufers Der Anspruch den er sich abtreten lasst ist typischerweise wertvoller als die Kaufsache da der Vorbehaltskaufer diese mit einer eigenen Gewinnspanne weiter veraussert Ferner vermindert sich der Wert der zu sichernden Kaufpreisforderung mit jeder Ratenzahlung sodass sein berechtigtes Interesse an einer Sicherung sich zunehmend verringert Ubersteigt vor diesem Hintergrund der Wert der gesicherten Kaufpreisforderung den der sicherungshalber abgetretenen deutlich ist der Verkaufer nach Treu und Glauben im Wege erganzender Vertragsauslegung dazu verpflichtet die Forderung zumindest teilweise wieder an den Vorbehaltskaufer zuruckzuubertragen Besteht eine solche deutliche Wertdifferenz von vornherein ist die Vereinbarung der Abtretung sogar nach 138 Absatz 1 BGB oder 307 Absatz 1 BGB wegen unangemessener Benachteiligung des Vorbehaltskaufers unwirksam 32 Zur Anwendung kommt der verlangerte Eigentumsvorbehalt ebenfalls wenn die Sache durch den Vorbehaltskaufer vor Verausserung verarbeitet werden soll Hierbei besteht aus Sicht des Vorbehaltsverkaufers die Gefahr dass sein Kaufer durch die Verarbeitung Eigentum erwirbt Dies ist nach 950 Absatz 1 Satz 1 BGB grundsatzlich der Fall es sei denn der Wert der Verarbeitung oder der Umbildung ist erheblich geringer als der Wert der verarbeiteten Kaufsache Um diesen Eigentumserwerb zu vermeiden vereinbaren Kaufer und Verkaufer oft eine Verarbeitungsklausel die anordnet dass nach der Verarbeitung der Vorbehaltsverkaufer das Eigentum an der neu hergestellten Sache erwirbt 33 34 Solche Klauseln reichen allerdings zu weit wenn der Verarbeiter Materialien unterschiedlicher Hersteller verwendet Um einem Konflikt mit anderen Verkaufern die unter Umstanden ebenfalls Verarbeitungsklauseln verwenden zu entgehen und eine Bewertung als sittenwidrig zu vermeiden konnen die Klauseln so ausgestaltet werden dass der Verkaufer Miteigentum an der neu hergestellten Sache in einem Umfang erwirbt der dem Wert seines Materials entspricht 35 Miteigentum wird ebenfalls vereinbart wenn die Sache nicht verarbeitet sondern mit anderen verbunden 947 BGB oder vermischt 948 BGB wird Fallt der Vorbehaltskaufer in Insolvenz ergeben sich keine Unterschiede hinsichtlich der rechtlichen Stellung des Vorbehaltsverkaufers wenn die Ware nicht durch den Kaufer weiterveraussert wurde Er kann demnach die Sache als Eigentumer aussondern Anders verhalt es sich allerdings wenn die Ware bereits veraussert oder verarbeitet wurde In diesen Fallen dient der Eigentumsvorbehalt nicht mehr der Absicherung des Eigentums an der Kaufsache sondern allein der Absicherung schuldrechtlicher Forderungen ahnlich wie es Sicherungsubereingung und Sicherungszession bezwecken Diese Rechte geben nach 50 und 51 InsO lediglich Absonderungsrechte Daher begrundet auch der verlangerte Eigentumsvorbehalt in der Insolvenz des Kaufers lediglich ein Absonderungsrecht sobald der Vorbehaltskaufer den Kaufpreis vollstandig bezahlt 36 37 Kollisionen Bearbeiten Haufig kollidiert ein verlangerter Eigentumsvorbehalt mit einer Globalzession Solche werden typischerweise mit Banken als Sicherheit fur ein Darlehen vereinbart Im Rahmen einer Globalzession tritt der Sicherungsgeber alle gegenwartigen und kunftigen Forderungen an den Sicherungsnehmer ab Sofern die Abtretung an die Bank vor der Abtretung an den Vorbehaltsverkaufer erfolgt gerat die spatere Abtretung in die Gefahr mangels Forderungsinhaberschaft des Zedenten gegenstandslos zu sein Allerdings kann eine zeitlich vorangehende Globalabtretung an eine Bank sittenwidrig sein Aufgrund der Abtretung kann der Vorbehaltskaufer seiner Verpflichtung zur Abtretung der Kaufpreisforderung an den Vorbehaltsverkaufer nicht erfullen Weiss der Kreditgeber dass der Kreditnehmer regelmassig Waren unter Vorbehalt kauft nimmt er derartige Vertragsbruche gegenuber den Vorbehaltsverkaufern in Kauf Daher ist die fruhere Globalzession nach 138 Absatz 1 BGB wegen Sittenwidrigkeit unwirksam 38 39 40 Dies kann die Bank vermeiden indem sie durch eine dingliche Teilverzichtsklausel sicherstellt dass die Sicherungsabtretung an Vorbehaltsverkaufer erfolgen kann 41 Ein ahnlicher Konflikt besteht beim Verkauf einer Kaufpreisforderung durch den Vorbehaltsverkaufer im Wege des Factoring Hierbei verkauft der Vorbehaltskaufer Forderungen die ihm aus Geschaften zustehen an einen Geldgeber meist an eine Bank In der Regel erfolgt dies im Voraus weswegen kunftige Kaufpreisforderungen abgetreten werden Daher besteht die Moglichkeit dass eine solche Vorausabtretung auf einen verlangerten Eigentumsvorbehalt trifft Fur den Fall des Zusammentreffens von Factoring und verlangertem Eigentumsvorbehalt richtet sich die Zuweisung der Forderung danach ob ein Fall des echten oder des unechten Factoring vorliegt Beim echten Factoring kauft die Bank dem Vorbehaltskaufer die Forderung ab und tragt das Risiko ihrer Werthaltigkeit Somit verliert der Vorbehaltskaufer zwar seine Forderung erlangt allerdings einen sicheren Gegenwert deren Kaufpreis Mit diesem kann er die Forderung seines Vorbehaltsverkaufers erfullen Aus dessen Sicht besteht daher kein Unterschied zu einem Einzug der Forderung gegen einen Abnehmer Da sich seine Position nicht verschlechtert findet die Vertragsbruchstheorie keine Anwendung sodass sich das echte Factoring gegen den verlangerten Eigentumsvorbehalt durchsetzt 42 43 Anders verhalt es sich hingegen beim unechten Factoring das mittlerweile ausserst selten vereinbart wird 44 Zwar ubernimmt die Bank auch bei dieser Form des Factoring die Forderung allerdings behalt sie sich die Moglichkeit vor im Fall ihrer Undurchsetzbarkeit Ruckgriff bei ihrem fruheren Inhaber dem Vorbehaltskaufer zu nehmen Die Forderung wird also lediglich erfullungshalber abgetreten Die Abtretung dient in diesem Fall dem Geldgeber als Kreditsicherheit Daher wird sie von der Rechtsprechung wie eine Sicherungsabtretung behandelt weswegen sie wegen Verleitens zum Vertragsbruch sittenwidrig und damit unwirksam sein kann 45 Nach 399 BGB konnen zwei Parteien vereinbaren dass eine Forderung nicht abgetreten werden darf Trifft der Vorbehaltskaufer mit dem Abnehmer der Kaufsache eine solche Vereinbarung gefahrdet dies die Sicherungsabtretung an den Vorbehaltsverkaufer Im Handelsverkehr wirkt dem 354a des Handelsgesetzbuchs entgegen 46 47 Erweiterter Eigentumsvorbehalt Bearbeiten Beim erweiterten Eigentumsvorbehalt sichert der Vorbehaltsverkaufer neben seiner Kaufpreisforderung weitere Forderungen die ihm gegen den Vorbehaltskaufer zustehen Die Erweiterung des Eigentumsvorbehalts kommt zustande indem sich die aufschiebende Bedingung unter der die Ubereignung steht auf die Erfullung aller abzusichernden Forderungen bezieht Der Kaufer erwirbt somit erst Eigentum an der Kaufsache wenn er alle Forderungen begleicht Ein haufiger Anwendungsfall des erweiterten Eigentumsvorbehalts ist die Kontokorrentabrede bei der sich der Eigentumsvorbehalt auf samtliche Forderungen aus einer andauernden Geschaftsbeziehung erstreckt 48 Der Zulassigkeit einer solchen Vereinbarung konnen unter Umstanden 138 BGB und 307 BGB entgegenstehen da aufgrund der Besicherung mehrerer Forderungen das Risiko der Ubersicherung besteht Nach 449 Absatz 3 BGB ist aus dieser Erwagung seit dem 1 Januar 1999 die Einbeziehung von Forderungen eines Dritten gegen den Vorbehaltskaufer unzulassig Haufig erfolgte dies in Form eines Konzernvorbehalts Hierbei wurde der Eigentumsvorbehalt auf alle Forderungen erstreckt die der Verkaufer und die mit diesem verbundenen Unternehmen gegen den Kaufer hatten erstreckt 49 48 50 Fallt der Vorbehaltskaufer in Insolvenz kann der Verkaufer die Kaufsache als Eigentumer aussondern Sofern die Kaufpreisforderung bereits beglichen wurde fungiert die Sache wie beim verlangerten Eigentumsvorbehalt lediglich als Sicherungseigentum Daher begrundet sie kein Aussonderungs sondern ein Absonderungsrecht 51 Weitere Formen Bearbeiten Selten vereinbart wird ein weitergeleiteter Eigentumsvorbehalt Hierbei informiert der Vorbehaltskaufer seinen Kaufer bei der Verwertung der Kaufsache daruber dass er die Sache unter Eigentumsvorbehalt erworben hat Infolgedessen vereinbaren Vorbehaltskaufer und dessen Kunde dass die Sache solange im Eigentum des Vorbehaltsverkaufers verbleibt bis ihm der vollstandige Kaufpreis gezahlt wurde 48 52 Die Vereinbarung eines solchen Eigentumsvorbehalts in AGB stellt eine unangemessene Benachteiligung des Kaufers nach 307 Absatz 1 Satz 1 BGB dar weswegen sie keine Wirkung entfaltet 53 Beim nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt erfolgt die Weiterverausserung der Kaufsache unter Vereinbarung eines neuen Eigentumsvorbehalts zwischen Vorbehaltskaufer und dessen Kaufer 54 Hat der Verausserer dem Erwerber zunachst Eigentum ubertragen ohne dass ein Eigentumsvorbehalt vereinbart worden ist kann ein solcher nach herrschender Ansicht auch nachtraglich vereinbart werden z B wenn der Erwerber den Kaufpreis nicht wie vereinbart erbringen kann Durch diesen sogenannten nachtragliches Eigentumsvorbehalt wird der Verausserer wieder Eigentumer und der Erwerber Anwartschaftsberechtigter 55 Umstritten ist hierbei die rechtliche Begrundung Nach einer Ansicht wird das Eigentum zunachst an den Verausserer ruckubertragen und sodann aufschiebend bedingt wieder an den Erwerber ubertragen gemass 929 S 2 158 Absatz 1 BGB 56 Nach einer anderen Ansicht findet eine Ruckubertragung des Eigentums statt welche jedoch um das Anwartschaftsrecht gekurzt wird Der Verkaufer erwirbt also gemass 929 930 158 Absatz 2 BGB das um das Anwartschaftsrecht gekurzte Eigentum unter der auflosenden Bedingung der vollstandigen Kaufpreiszahlung zuruck 57 Rechtslage in anderen Staaten BearbeitenOsterreich Bearbeiten In der osterreichischen Rechtsordnung ist der Eigentumsvorbehalt ebenfalls anerkannt Wie in Deutschland wurde der Eigentumsvorbehalt nicht vom Gesetzgeber entwickelt sondern bildete sich in der Rechtspraxis heraus Anders als in Deutschland wird der erweiterte Eigentumsvorbehalt allerdings nicht anerkannt da die osterreichische Rechtsordnung vermeiden will dass die Publizitatsvorschriften des Pfandrechts umgangen werden Frankreich Bearbeiten Hauptartikel Ubereignung im franzosischen Recht Der franzosische Code civil unterscheidet nicht zwischen Verpflichtungsgeschaft und Verfugungsgeschaft Gemass Art 1196 Abs 1 C civ geht das Eigentum an einer Sache grundsatzlich schon mit Vertragsabschluss uber wovon die Vertragsparteien aber gem Art 1196 Abs 2 F 1 C civ durch eine Eigentumsvorbehaltsklausel clause de reserve de propriete abweichen konnen In dieser Klausel kann beispielsweise vereinbart werden dass die Eigentumsubertragung erst zu einem bestimmten Zeitpunkt durch Erfullen einer vereinbarten Form z B notarielle Beurkundung durch tatsachlichen Erhalt der Sache oder durch Zahlung des vollstandigen Kaufpreises erfolgt Schweiz Bearbeiten Zur schweizerischen Rechtslage vgl Eigentumsvorbehalt Schweiz Literatur BearbeitenDeutsches Recht Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 Ulrich Budenbender 449 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 Stephan Mitlehner Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren 4 Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2016 ISBN 978 3 8145 2003 2 Detlef Schmidt 449 In Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hrsg Burgerliches Gesetzbuch Kommentar 12 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 472 09000 7 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 Harm Peter Westermann 449 In Harm Peter Westermann Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 3 433 534 Finanzierungsleasing CISG C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 66543 1 Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 Schweizerisches Recht Schmid Jorg Hurlimann Kaup Bettina Sachenrecht 5 Auflage Schulthess Zurich 2017 ISBN 978 3 7255 7621 0 Weblinks BearbeitenIHK Frankfurt am Main EigentumsvorbehaltEinzelnachweise Bearbeiten Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 1 4 Harm Peter Westermann 449 Rn 1 In Harm Peter Westermann Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 3 433 534 Finanzierungsleasing CISG C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 66543 1 Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 11 Rn 2 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 5 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 5 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 6 Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 11 Rn 9 11 Ulrich Budenbender 449 Rn 8 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 a b Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 11 Rn 3 Harm Peter Westermann 449 Rn 8 In Harm Peter Westermann Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 3 433 534 Finanzierungsleasing CISG C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 66543 1 Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 1 a b Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 12 Jurgen Basedow 305 Rn 108 In Wolfgang Kruger Hrsg Munchener Kommentar zum Burgerlichen Gesetzbuch 7 Auflage Band 2 241 432 C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 66540 0 Andreas Kollmann 305 Rn 122 In Barbara Dauner Lieb Werner Langen Gerhard Ring Hrsg Nomos Kommentar BGB Schuldrecht 3 Auflage Nomos Verlag Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1102 4 BGHZ 35 85 94 Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 19 Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 20 25 Matthias Habersack Jan Schurnbrand Der Eigentumsvorbehalt nach der Schuldrechtsreform In Juristische Schulung 2002 S 833 837 Marina Wellenhofer Sachenrecht 34 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 75197 4 14 Rn 13 Marina Wellenhofer Sachenrecht 34 Auflage C H Beck Munchen 2019 ISBN 978 3 406 75197 4 14 Rn 17 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 76 a b Dieter Medicus Jens Petersen Burgerliches Recht 26 Auflage Verlag Franz Vahlen Munchen 2017 ISBN 978 3 8006 5462 8 Rn 462 BGHZ 56 123 126 Michael Engelhardt Schicksal des Anwartschaftsrechts bei der Verausserung einer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Sache Teil II In Juristische Schulung 2013 S 330 333 334 BGHZ 54 214 218 Stefan Leible Olaf Sosnitza Grundfalle zum Recht des Eigentumsvorbehalts In Juristische Schulung 2001 S 341 343 BGHZ 55 20 26 Stephan Mitlehner Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren 4 Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2016 ISBN 978 3 8145 2003 2 Rn 176 Bundesgerichtshof IX ZR 220 05 In Neue Juristische Wochenschrift 2008 S 1803 1805 1806 BGHZ 4 153 164 Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 11 Rn 12 13 Bundesgerichtshof IX ZR 74 95 In Neue Juristische Wochenschrift 1998 S 2047 BGHZ 46 117 Christian Mauch 950 Rn 4 5 In Alfred Keukenschrijver Gerhard Ring Herbert Grziwotz Hrsg Nomos Kommentar BGB Sachenrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1103 1 Christian Mauch 950 Rn 9 In Alfred Keukenschrijver Gerhard Ring Herbert Grziwotz Hrsg Nomos Kommentar BGB Sachenrecht 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 1103 1 Moritz Brinkmann 47 Rn 42 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Elke Bauerle 51 Rn 20 27 In Eberhard Braun Hrsg Insolvenzordnung InsO mit EuInsVO Neufassung Kommentar 8 Auflage C H Beck Munchen 2020 ISBN 978 3 406 73405 2 BGHZ 30 149 BGHZ 32 361 362 BGHZ 56 173 179 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 126 BGHZ 69 254 Rolf Sturner 398 Rn 30 In Othmar Jauernig Rolf Sturner Hrsg Burgerliches Gesetzbuch 17 Auflage C H Beck Munchen 2018 ISBN 978 3 406 71269 2 Klaus Vieweg Almuth Werner Sachenrecht 8 Auflage Franz Vahlen Munchen 2018 ISBN 978 3 8006 5696 7 11 Rn 26 BGHZ 82 50 Patrick Leyens 354a Rn 1 in Klaus Hopt Christoph Kumpan Patrick Leyens Hanno Merkt Markus Roth Handelsgesetzbuch mit GmbH amp Co Handelsklauseln Bank und Borsenrecht Transportrecht ohne Seerecht Begrundet von Adolf Baumbach 40 Auflage C H Beck Munchen 2021 ISBN 978 3 406 75414 2 Tobias Lettl Die Wirksamkeit der Abtretung einer Geldforderung trotz wirksamen Abtretungsverbots nach 354a HGB In Juristische Schulung 2010 S 109 110 a b c Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 59 Rn 6 Ralph Weber Sachenrecht I Bewegliche Sachen 4 Auflage Nomos Baden Baden 2016 ISBN 978 3 8487 0654 9 12 Rn 153 Johann Kindl Eigentumsvorbehalt und Anwartschaftsrecht In Zeitschrift fur das juristische Studium 2008 S 477 478 Moritz Brinkmann 51 Rn 40 In Wilhelm Uhlenbruck Heribert Hirte Heinz Vallender Hrsg Insolvenzordnung Kommentar 14 Auflage Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4664 7 Detlef Schmidt 449 Rn 32 In Hanns Prutting Gerhard Wegen Gerd Weinreich Hrsg Burgerliches Gesetzbuch Kommentar 12 Auflage Luchterhand Verlag Koln 2017 ISBN 978 3 472 09000 7 BGH Urteil vom 4 Marz 1991 II ZR 36 90 Zeitschrift fur Wirtschaftsrecht 1991 S 665 Stephan Mitlehner Mobiliarsicherheiten im Insolvenzverfahren 4 Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Koln 2016 ISBN 978 3 8145 2003 2 Rn 34 Fritz Baur Jurgen Baur Rolf Sturner Sachenrecht 4 Auflage C H Beck Munchen 2009 ISBN 978 3 406 54479 8 51 Rn 34 BGH NJW 1953 217 offen gelassen in BGHZ 42 53 58 Johann Kindl 929 Rn 61 in Wolfgang Hau Roman Poseck Hrsg Beck scher Onlinekommentar BGB 57 Edition C H Beck Munchen Stand 1 Februar 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4013800 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Eigentumsvorbehalt Deutschland amp oldid 236720842