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Als verbundene Unternehmen auch Konzernunternehmen bezeichnet man in Deutschland und Osterreich ublicherweise Unternehmen ein und desselben Konzerns Sie sind zwar juristisch selbstandig siehe Unternehmensformen jedoch wirtschaftlich miteinander verbunden Ein Konzern besteht in der Regel aus einem Mutterunternehmen und Tochtern deren Geschafte bei der Konsolidierung im Zuge des Konzernabschlusses saldiert werden Das heisst Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzerngesellschaften werden gegeneinander verrechnet Umsatzerlose aus gegenseitigen Warenlieferungen und sonstige konzerninterne Ertrage werden mit den entsprechenden Aufwendungen verrechnet Die bei diesen Geschaften evtl realisierten Zwischengewinne werden eliminiert Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 2 Osterreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDer deutsche Gesetzgeber hat den Begriff in mehreren Gesetzen fur unterschiedliche Zwecke jeweils separat definiert Die am haufigsten verwendete Definition enthalt 15 des Aktiengesetzes welcher besagt Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbstandige Unternehmen die im Verhaltnis zueinander in Mehrheitsbesitz stehende Unternehmen und mit Mehrheit beteiligte Unternehmen 16 abhangige und herrschende Unternehmen 17 Konzernunternehmen 18 wechselseitig beteiligte Unternehmen 19 oder Vertragsteile eines Unternehmensvertrags 291 292 sind Ausser den Konzernverflechtungen sind demnach auch andere Fallgestaltungen fur das Vorhandensein eines verbundenen Unternehmens denkbar Die ganz herrschende juristische Meinung geht dabei davon aus dass die Regelungen nicht nur auf Aktiengesellschaften sondern analog auch in anderen Gesellschaftsformen wie z B einer GmbH oder einer Kommanditgesellschaft anzuwenden sind Innerhalb das Handelsgesetzbuch wird der Begriff des verbundenen Unternehmens im Hinblick auf die Rechnungslegung abweichend und unabhangig vom Aktiengesetz in 271 HGB definiert Der Begriff ist dabei enger gefasst als in 15 AktG Hier gilt Verbundene Unternehmen im Sinne dieses Buches sind solche Unternehmen die als Mutter oder Tochterunternehmen 290 in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens nach den Vorschriften uber die Vollkonsolidierung einzubeziehen sind das als oberstes Mutterunternehmen den am weitestgehenden Konzernabschluss nach dem Zweiten Unterabschnitt aufzustellen hat auch wenn die Aufstellung unterbleibt oder das einen befreienden Konzernabschluss nach den 291 oder 292 aufstellt oder aufstellen konnte Tochterunternehmen die nach 296 nicht einbezogen werden sind ebenfalls verbundene Unternehmen Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen werden verbundene Unternehmen in 138 GWB und dort ausschliesslich im Rahmen der Vergabe von offentlichen Auftragen durch Sektorenauftraggeber definiert Die Definition bezieht sich teilweise auf die Definition des 271 HGB und erweitert diese Im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrankungen lautet die Definition Ein verbundenes Unternehmen im Sinne des Absatzes 1 ist 1 ein Unternehmen dessen Jahresabschluss mit dem Jahresabschluss des Auftraggebers in einem Konzernabschluss eines Mutterunternehmens entsprechend 271 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs nach den Vorschriften uber die Vollkonsolidierung einzubeziehen ist oder 2 ein Unternehmen das a mittelbar oder unmittelbar einem beherrschenden Einfluss nach 100 Absatz 3 des Sektorenauftraggebers unterliegen kann b einen beherrschenden Einfluss nach 100 Absatz 3 auf den Sektorenauftraggeber ausuben kann oder c gemeinsam mit dem Auftraggeber aufgrund der Eigentumsverhaltnisse der finanziellen Beteiligung oder der fur das Unternehmen geltenden Bestimmungen dem beherrschenden Einfluss nach 100 Absatz 3 eines anderen Unternehmens unterliegt Osterreich BearbeitenAnteile an verbundenen Unternehmen sind gesondert auszuweisen damit die wirtschaftliche Verflechtung von Unternehmen transparent gemacht wird Gemass 189a Z 6 bis 8 UGB 1 bis 19 Juli 2015 noch 228 Abs 3 UGB 2 sind verbundene Unternehmen solche Unternehmen die im Rahmen der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss eines Mutterunternehmens einzubeziehen sind Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses liegt dann vor wenn eine Kapitalgesellschaft Mutterunternehmen mit Sitz im Inland mittelbar oder unmittelbar von mindestens 20 an einem anderen Unternehmen Tochterunternehmen besitzt und uber dieses eine einheitliche Leitung ausubt oder quasi das Tochterunternehmen beherrscht die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschaft gehoren oder die Moglichkeit zusteht direkt oder indirekt die Mehrheit der Mitglieder des Verwaltungs Leitungs oder Aufsichtsorganes zu bestellen oder abzuberufen und sie gleichzeitig Gesellschafter ist oder das Recht zusteht einen beherrschenden Einfluss auszuuben oder aufgrund eines Vertrages mit den Gesellschaftern des Tochterunternehmens das Recht zusteht Bestellung oder Abberufung von Leitungs und Aufsichtsorganen durchzufuhren 244 Abs 2 UGB Schweiz BearbeitenIn der Schweiz spricht man im Bereich der Rechnungslegung nicht von verbundenen Unternehmen sondern von Transaktionen mit nahestehenden Personen 3 Dabei interpretiert man Transaktionen als eine Ubertragung von Aktiven oder Passiven Erbringen von Leistungen oder auch nur eingegangene Verpflichtungen zwischen naturlichen oder juristischen Personen Der in Deutschland und Osterreich als verbundenes Unternehmen beschriebene Partner in einer Transaktion wird als nahestehende Person bezeichnet Es handelt sich um eine Entitat die direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operationelle Entscheidungen ausuben kann Es wird ausdrucklich darauf hingewiesen dass die Beherrschung eine nahestehende Person konstituiert Neben diesen zahlen aber auch Verwaltungsrate Mitglieder der Geschaftsleitung und Organisationen welche von nahestehenden Personen kontrolliert werden Der vorgenannte bedeutende Einfluss besteht nicht wenn der Einfluss durch eine Behorde eine Gewerkschaft oder einen offentlichen Monopolbetrieb ausgeubt wird Es wird empfohlen die Transaktionen zwischen so beschriebenen Partnern in den Bilanzen der Unternehmen offenzulegen Ordentliche Bezuge der Geschaftsleitung sind in diesem Zusammenhang ausdrucklich ausgeschlossen Die Offenlegung soll eine Beschreibung der Transaktion das Volumen Betrag oder Verhaltniszahl wesentliche ubrige Konditionenumfassen Siehe auch BearbeitenAssoziiertes UnternehmenWeblinks Bearbeiten 228 UGB OsterreichEinzelnachweise Bearbeiten RIS Unternehmensgesetzbuch 189a Bundesrecht konsolidiert Abgerufen am 15 Februar 2017 aufgehoben durch BGBl I Nr 22 2015 RIS Unternehmensgesetzbuch 228 Bundesrecht konsolidiert Abgerufen am 15 Februar 2017 Swiss GAAP Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Stand 1 Januar 2007 Stiftung fur Empfehlungen zur Rechnungslegung ISBN 978 3 908159 55 1Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4124386 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verbundenes Unternehmen amp oldid 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