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Die Fachempfehlungen zur Rechnungslegung sind schweizerische Rechnungslegungsnormen die von der SIX Exchange Regulation anerkannt sind und im privaten sowie offentlich rechtlichen Bereich eine grosse Verbreitung haben Seit dem 1 Januar 2015 mussen kotierte Publikumsgesellschaften zusatzlich Swiss GAAP FER 31 Erganzende Fachempfehlungen fur kotierte Unternehmen einhalten Die Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER vermittelt eine getreue Darstellung der Vermogens Finanz und Ertragslage true and fair view fair presentation Stiftung fur Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss GAAP FER Rechtsform StiftungGrundung 20 Marz 1984Sitz St GallenZweck Schaffung einer Fachkommission fur Empfehlungen zur Rechnungslegung Vorsitz Reto EberleUmsatz 243 218 Schweizer Franken 2022 Stiftungskapital 1 130 422 Schweizer Franken 2022 Website www fer ch Inhaltsverzeichnis 1 Historie 2 Anwender 3 Konzept 3 1 Kern FER Rahmenkonzept und Swiss GAAP FER 1 6 3 2 Weitere Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER 10 31 ohne FER 21 26 40 und 41 3 3 Branchenspezifische Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER 21 26 40 und 41 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseHistorie BearbeitenMitte der 1980er Jahre lancierte die Schweizer Treuhand Kammer Berufsverband der Wirtschaftsprufer Steuer und Treuhandexperten auf Initiative des inzwischen emeritierten HSG Professors Andre Zund die Idee der Grundung einer unabhangigen Institution die sich mit der Weiterentwicklung von Rechnungslegungsstandards in der Schweiz befassen sollte Erklartes Ziel war und ist es immer noch die Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen zu fordern und den Informationsgehalt sowie das Konzept der Rechnungslegung in der Schweiz dem international ublichen Niveau anzunahern Anwender BearbeitenDie Swiss GAAP FER fokussieren sich gemass eigenen Angaben auf die Rechnungslegung kleiner und mittelgrosser Organisationen und Unternehmensgruppen mit nationaler Ausstrahlung Zu den weiteren Anwendern gehoren auch Non Profit Organisationen und Pensionskassen Diesen Organisationen wird ein taugliches Gerust fur eine aussagekraftige Rechnungslegung bereitgestellt das ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens Finanz und Ertragslage True and Fair View vermittelt Auch soll die Kommunikation mit Investoren Banken und anderen interessierten Kreisen gefordert werden Gleichzeitig wird die Vergleichbarkeit der Jahresrechnungen zwischen den Organisationen sowie uber die Zeit erleichtert Konzept BearbeitenDas Konzept ist modular aufgebaut und besteht aus folgenden Bausteinen dem Rahmenkonzept den Kern FER weitere Standards Swiss GAAP FER 30 fur Konzerngruppen bzw die Swiss GAAP FER 31 fur kotierte Unternehmen Grundsatzlich ist das gesamte Regelwerk die Swiss GAAP FER einzuhalten Kleine Organisationen die zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht uberschreiten konnen sich auf die Anwendung der Kern FER beschranken Bilanzsumme von CHF 10 Millionen Jahresumsatz von CHF 20 Millionen 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt 1 Konzerngruppen haben zusatzlich Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung anzuwenden wahrend kotierte Publikumsgesellschaften zusatzlich Swiss GAAP FER 31 Erganzende Fachempfehlungen fur kotierte Unternehmen beachten mussen Kern FER Rahmenkonzept und Swiss GAAP FER 1 6 Bearbeiten Die Kern FER umfassen die folgenden Swiss GAAP FER Rahmenkonzept Swiss GAAP FER Rahmenkonzept Grundlagen Swiss GAAP FER 1 Bewertung Swiss GAAP FER 2 Darstellung und Gliederung Swiss GAAP FER 3 Geldflussrechnung Swiss GAAP FER 4 Ausserbilanzgeschafte Swiss GAAP FER 5 Anhang Swiss GAAP FER 6 Die Einhaltung der Kern FER erlaubt einen zuverlassigen Einblick in die Vermogens Finanz und Ertragslage Es sind nicht alle Anforderungen an die Bemessung und Offenlegung zu erfullen wie sie bei einem Abschluss nach Swiss GAAP FER verlangt werden Konzept Rahmenkonzept Das fur samtliche Unternehmen verbindliche Rahmenkonzept legt die Prinzipien dar die der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER zugrunde liegen Das Rahmenkonzept umfasst insbesondere folgende Elemente Zweck und Inhalt Zielsetzung der Jahresrechnung Grundlagen der Jahresrechnung zulassige Bewertungskonzepte und qualitative Anforderungen Zudem werden die Grundsatze der Swiss GAAP FER bezeichnet und das Verhaltnis zum Steuerrecht erlautert FER 1 Grundlagen In diesem Standard werden das Verfahren der Zweck der Rechnungslegung und die Grundsatze nach Swiss GAAP FER geregelt Letztere sind Forderung einer aussagekraftigen Rechnungslegung True amp Fair View als Fundament Prinzipienorientierte Fachempfehlungen mit einem generell gultigen Rahmenkonzept Gewahrung von Wahlrechten Offenlegung der gewahlten Methoden Schaffung gunstiger Voraussetzungen fur einen allfalligen Ubergang zu internationalen Standards Grundsatzlich ist das gesamte Regelwerk die Swiss GAAP FER einzuhalten Kleine Organisationen die zwei der nachstehenden Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht uberschreiten konnen sich auf die Anwendung der Kern FER beschranken Bilanzsumme von CHF 10 Millionen Jahresumsatz von CHF 20 Millionen 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt FER 2 Bewertung Swiss GAAP FER 2 Bewertung enthalt die Bewertungsrichtlinien Dabei werden die Bewertungsgrundsatze fur einzelne Bilanzpositionen detailliert erlautert und die Behandlung allfalliger Wertbeeintrachtigungen geregelt Zudem sind Fremdwahrungstransaktionen sowie die Entstehung und Erfassung latenter Ertragssteuern behandelt FER 3 Darstellung und Gliederung Es ist Aufgabe der Swiss GAAP FER 3 Darstellung und Gliederung ein verbindliches Mindest Gliederungsschema sowohl fur die Bilanz als auch die Erfolgsrechnung vorzugeben Die Aktivseite der Bilanz umfasst verschiedene explizit erwahnte Positionen des Umlauf und Anlagevermogens Die Passivseite unterteilt sich in kurzfristiges bzw langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital Die Erfolgsrechnung kann entweder nach dem Gesamtkosten oder dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden FER 4 Geldflussrechnung Swiss GAAP FER 4 Geldflussrechnung behandelt den Geldfluss durch Ein und Auszahlungen Zulassig sind die Fonds Flussige Mittel und Netto flussige Mittel Die Geldflussrechnung wird in Ein und Auszahlungen aus Betriebs Investitions und Finanzierungstatigkeit unterteilt Die Fachempfehlung verlangt zudem die Offenlegung von nichtliquiditatswirksamen Sachverhalten und beinhaltet umfangreiche Erlauterungen zur Darstellung FER 5 Ausserbilanzgeschafte Verpflichtungen des Unternehmens welche keinen unmittelbaren Niederschlag in der Bilanz finden werden in Swiss GAAP FER 5 Ausserbilanzgeschafte geregelt Besondere Beachtung finden Eventualverpflichtungen und Zusagen zugunsten Dritter Von den Kern FER ausgeklammert und in den weiteren FER separat behandelt werden Derivate FER 6 Anhang In Swiss GAAP FER 6 Anhang sind die offenzulegenden Angaben insbesondere die angewendeten Bewertungsgrundlagen und die Bewertungsgrundsatze aufgezahlt Weitere Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER 10 31 ohne FER 21 26 40 und 41 Bearbeiten Die Kern FER und die weiteren Swiss GAAP FER gelten sowohl fur die Einzelabschlusse als auch fur Konzernabschlusse Alle Fragen welche nur die Konzernrechnung betreffen werden in Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung separat geregelt Swiss GAAP FER 30 ist deshalb auch nur fur Unternehmensgruppen relevant Mit der Swiss GAAP FER 30 werden Unsicherheiten inwieweit sich Empfehlungen auf einzelne Organisationen oder auf Konzerne beziehen beseitigt Kotierte Publikumsgesellschaften mussen zusatzlich Swiss GAAP FER 31 Erganzende Fachempfehlungen fur kotierte Unternehmen einhalten FER 10 Immaterielle Werte Die Behandlung von immateriellen Werten ist in Swiss GAAP FER 10 Immaterielle Werte geregelt Dabei wird zwischen erworbenen und selbst erarbeiteten immateriellen Werten unterschieden Die Fachempfehlung enthalt fur die Aktivierung von selbst erarbeiteten immateriellen Werten vier Bedingungen welche kumulativ erfullt sein mussen Die Abschreibung immaterieller Werte soll systematisch uber die zukunftige Nutzungsdauer erfolgen Sofern diese nicht eindeutig bestimmt werden kann erfolgt die Abschreibung uber funf in begrundeten Fallen hochstens uber 20 Jahre Immaterielle Werte sind zudem periodisch auf ihre Werthaltigkeit zu prufen Die Fachempfehlung definiert die im Anhang offenzulegenden Angaben FER 11 Ertragssteuern Die Behandlung von Ertragssteuern ist Gegenstand von Swiss GAAP FER 11 Ertragssteuern Es wird zwischen laufenden und latenten Ertragssteuern unterschieden Erstere sind zum effektiven Steuersatz zu berechnen und die entsprechende Steuerruckstellung separat in der Bilanz oder im Anhang auszuweisen Die jahrliche Abgrenzung der latenten Ertragssteuern basiert auf einer bilanzorientierten Sicht Passive latente Ertragssteuern sind unter den Ruckstellungen aktive latente Ertragssteuern unter den ubrigen Aktiven gesondert auszuweisen Der latente Ertragssteueraufwand ist in der Erfolgsrechnung separat zu zeigen FER 13 Leasinggeschafte Swiss GAAP FER 13 Leasinggeschafte regelt die Darstellung der Leasinggeschafte durch Leasingnehmer Es wird unterschieden zwischen Finanzierungsleasing und operativem Leasing Beim Finanzierungsleasing wird die wirtschaftliche Betrachtungsweise angewendet Daher sind die vier in der Fachempfehlung aufgefuhrten Kriterien qualitativer Natur Finanzierungsleasing wird in der Konzernbilanz erfasst und ist separat auszuweisen Operatives Leasing wird nicht bilanziert und ist im Anhang offenzulegen Der Gewinn aus dem Verkauf von Sachanlagen verbunden mit der Rucknahme durch ein Finanzierungsleasing ist abzugrenzen und uber die Dauer des Leasingsvertrags aufzulosen Ein Verlust aus dem Verkauf von Sachanlagen durch ein Finanzierungsleasing ist sofort dem Periodenergebnis zu belasten FER 15 Transaktionen mit nahe stehenden Personen Die Offenlegung von Angaben die Transaktionen mit nahe stehenden Personen betreffen wird in Swiss GAAP FER 15 geregelt Die Definition von nahe stehenden Personen stutzt sich auf den bedeutenden Einfluss welche jene auf finanzielle oder operative Entscheidungen der berichtenden Unternehmung ausuben konnen Neben Bestandesgrossen Guthaben Verbindlichkeiten sind auch wesentliche Transaktionen offenzulegen FER 16 Vorsorgeverpflichtung Diese Fachempfehlung behandelt die Rechnungslegung uber die tatsachlichen wirtschaftlichen Auswirkungen von Vorsorgeverpflichtungen auf die Organisation Arbeitgeber Unter Vorsorgeverpflichtungen werden alle Verpflichtungen aus Vorsorgeplanen und Vorsorgeeinrichtungen verstanden welche Leistungen fur Ruhestand Todesfall oder Invaliditat vorsehen Da in der Schweiz die Personalvorsorge verselbstandigt sein muss wird in der Empfehlung zur Vereinfachung der Begriff Vorsorgeeinrichtung verwendet Die Fachempfehlung richtet sich nicht an die Vorsorgeeinrichtungen selbst Mit der Erfassung der tatsachlichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Vorsorgeeinrichtungen durch die Organisation ist keine rechtsverbindliche Wirkung zu Gunsten oder zu Lasten einer Vorsorgeeinrichtung verbunden Die Darstellung der tatsachlichen wirtschaftlichen Auswirkungen aus Vorsorgeverpflichtungen bedingt die Klarung ob im Zeitpunkt des Bilanzstichtags zusatzlich zu den berucksichtigten Beitragsleistungen der Organisation und den damit zusammenhangenden Abgrenzungen weitere Aktiven wirtschaftlicher Nutzen oder Passiven wirtschaftliche Verpflichtungen bestehen Die Fachempfehlung verlangt die Erfassung der Differenz zwischen den jahrlich ermittelten wirtschaftlichen Nutzen bzw Verpflichtungen in der Erfolgsrechnung Seit dem 1 Januar 2005 erstellen schweizerische Personalvorsorgeeinrichtungen ihre Jahresrechnung gemass Swiss GAAP FER 26 Diese Jahresrechnungen weisen vorhandene Uber und Unterdeckungen sowie gesondert bestehende Arbeitgeberbeitragsreserven von Organisationen aus und bilden zusammen mit vertraglichen Regelungen eine geeignete Grundlage fur die notwendigen Beurteilungen Zusatzliche Berechnungen seitens der Organisation sind deshalb nicht notwendig konnen jedoch im Sinne einer Option entsprechend international anerkannter Regelwerke erstellt und verwendet werden FER 17 Vorrate Swiss GAAP FER 17 Vorrate sieht eine Bewertung der Vorrate zu Anschaffungs bzw Herstellungskosten oder zum tieferen realisierbaren Verausserungswert vor Diese Kosten umfassen samtliche Aufwendungen die angefallen sind um die Vorrate an ihren derzeitigen Standort bzw in ihren derzeitigen Zustand zu bringen Es gilt zudem das Prinzip der Einzelbewertung Als Bewertungsverfahren werden die Durchschnittsmethode ebenso wie FIFO oder LIFO namentlich erwahnt Im Anhang sind u a die Bewertungsgrundsatze und methoden offenzulegen FER 18 Sachanlagen Swiss GAAP FER 18 Sachanlagen definiert Sachanlagen als korperlich bestehende Vermogenswerte die zur Herstellung von Gutern zur Erbringung von Dienstleistungen oder zu Anlagezwecken der Unternehmung zur Verfugung stehen Es werden Kriterien zur Aktivierung festgelegt Dabei ist das Prinzip der Einzelbewertung anzuwenden Die Folgebewertung hat zu Anschaffungs oder Herstellungskosten abzuglich planmassiger Abschreibungen uber die Nutzungsdauer zu erfolgen Die Werthaltigkeit der Sachanlagen ist nach den Vorschriften von Swiss GAAP FER 20 zu prufen Zu den Offenlegungen gehort auch ein detaillierter Sachanlagespiegel Renditeliegenschaften konnen entweder zu aktuellen Werten oder zu Anschaffungswerten abzuglich Abschreibungen erfasst werden FER 20 Wertbeeintrachtigungen Swiss GAAP FER 20 Wertbeeintrachtigungen regelt zu welchem Zeitpunkt ein Werthaltigkeitstest durchzufuhren ist welche Methoden diesem zugrunde liegen und wie die Auswirkungen im Jahresabschluss zu erfassen sind Liegen Anzeichen fur eine Wertbeeintrachtigung vor ist der erzielbare Wert des Vermogenswerts zu berechnen Liegt dieser unter dem Buchwert muss die Differenz als Wertbeeintrachtigung in der Erfolgsrechnung erfasst werden Der erzielbare Wert ist der hohere von Netto Marktwert Verkaufspreis und Nutzwert Barwert der kunftigen Geldflusse Die Bestimmung des erzielbaren Werts hat grundsatzlich auf Basis des einzelnen Vermogensgegenstands zu geschehen Wo dieser fur sich allein keine unabhangigen Zahlungsstrome generiert erfolgt die Berechnung auf Basis der kleinstmoglichen Gruppe von Vermogenswerten Die Wertbeeintrachtigung ist erfolgswirksam zu erfassen und im Anhang zu erlautern Die Veranderung der zugrundeliegenden Faktoren kann die vorgangig erfasste Wertbeeintrachtigung ganz oder teilweise aufheben FER 22 Langfristige Auftrage Nach Swiss GAAP FER 22 Langfristige Auftrage sind langfristige Fertigungsauftrage grundsatzlich nach der Percentage of Completion Methode PoC Methode zu erfassen Unter der Bedingung dass die in Ziffer 4 aufgefuhrten Voraussetzungen kumulativ erfullt sind muss die PoC Methode angewendet werden Damit werden anteilige Gewinne uber die Dauer des langfristigen Auftrags periodengerecht realisiert Sind die Voraussetzungen nicht erfullt erfolgt eine Bilanzierung nach der Completed Contract Methode CC Methode Offenzulegen sind u a die angewendeten Rechnungslegungsgrundsatze fur langfristige Auftrage die zur Bestimmung des Fertigstellungsgrads angewendete Methode und der Betrag welcher als Umsatz aufgrund der PoC Methode erfasst wurde FER 23 Ruckstellung Swiss GAAP FER 23 Ruckstellungen definiert Ruckstellungen als eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit begrundete wahrscheinliche Verpflichtung deren Hohe und oder Falligkeit ungewiss aber schatzbar ist Bestehende Ruckstellungen sind auf jeden Bilanzstichtag neu zu beurteilen Nicht mehr benotigte Ruckstellungen sind aufzulosen Es ist ein Ruckstellungsspiegel zu erstellen der Aufschluss uber die einzelnen Bestandteile und deren Veranderungen gibt FER 24 Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionaren Swiss GAAP FER 24 Eigenkapital und Transaktionen mit Aktionaren regelt die Darstellung von Bestand bzw Veranderungen des Eigenkapitals sowie die Behandlung von eigenen Aktien Der Erwerb eigener Aktien wird zu Anschaffungskosten bilanziert Die eigenen Aktien sind als Minusposten im Eigenkapital zu erfassen und separat ausgewiesen Es findet keine Folgebewertung dieser Bestande statt Mehr oder Mindererlose bei der spateren Verausserung werden nicht erfolgswirksam sondern als Zugang resp Reduktion der Kapitalreserven Agio erfasst Es ist zudem ein ausfuhrlicher Eigenkapitalnachweis zu erstellen FER 27 Derivate Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente welche die Definition von Aktivum oder Verbindlichkeit erfullen mussen in der Bilanz erfasst werden Derivate Finanzinstrumente zu Handelszwecken sind zu aktuellen Werten zu bewerten Wertanderungen werden im Periodenergebnis erfasst Derivate zu Absicherungszwecken und Derivate die weder zu Handels oder Absicherungszwecken gehalten werden konnen zu aktuellen Werten oder gemass Niederstwertprinzip bewertet werden daraus resultierende Wertanderungen sind im Periodenergebnis zu erfassen Der Betrag offener Derivate ist im Anhang offenzulegen Der Ausweis ist zu gliedern in Zinssatze Devisen Eigenkapitalinstrument entsprechende Indizes und ubrige Basiswerte Der Zweck des Haltens von Derivativen Finanzinstrumenten ist offenzulegen FER 28 Zuwendungen der offentlichen Hand Zuwendungen der offentlichen Hand sind in Swiss GAAP FER 28 definiert als der Ausgleich durch eine Institution der offentlichen Hand fur Leistungen oder Aufwendungen welche im Rahmen der betrieblichen Tatigkeit der Organisation erbracht werden bzw anfallen Die Organisation erhalt dadurch einen besonderen wirtschaftlichen Vorteil Es wird zwischen vermogenswert und erfolgsbezogenen sowie monetaren und nicht monetaren Zuwendungen der offentlichen Hand unterschieden Swiss GAAP FER 28 enthalt Regelungen zum Ansatz der Bewertung dem Ausweis Ruckzahlungsverpflichtungen der Darstellung in der Geldflussrechnung und zu Offenlegungen in Bezug auf Zuwendungen der offentlichen Hand FER 30 Konzernrechnung In Swiss GAAP FER 30 Konzernrechnung sind alle zusatzlichen Erfordernisse fur den Konzernabschluss enthalten Der Konsolidierungskreis wird definiert und die Behandlung von Tochter Gemeinschafts und assoziierten Organisationen sowie von Beteiligungen wird geregelt Goodwill ist grundsatzlich zu aktivieren und in der Regel uber funf Jahre in begrundeten Fallen hochstens 20 Jahre abzuschreiben Als Wahlrecht ist die Verrechnung des erworbenen Goodwills mit dem Eigenkapital zum Zeitpunkt des Erwerbs zulassig wenn gleichzeitig im Anhang die Auswirkungen einer theoretischen Aktivierung auf Eigenkapital und Periodenerfolg dargestellt werden Zusatzliche Offenlegungen betreffen konzernspezifische Sachverhalte Angaben uber die Aufgliederung der Nettoerlose und die wichtigsten Bestandteile der Bilanzen der gekauften bzw verkauften Organisationen FER 31 Erganzende Fachempfehlungen fur kotierte Unternehmen Die Empfehlungen gelten fur Einzel oder konsolidierte Abschlusse von kotierten Unternehmen Es wird angestrebt die Aussagekraft dieser Abschlusse zu erhohen Dabei wird auf deren Besonderheiten im Sinne der offentlichen Rechenschaftspflicht und der dadurch erhohten Anforderungen an Transparenz sowie internationale Vergleichbarkeit eingegangen Zusatzlich zur Fachempfehlung gelten das Rahmenkonzept und die weiteren Fachempfehlungen Geregelt werden die Erstanwendung von Swiss GAAP FER aktienbezogene Vergutungen aufzugebende Geschaftsbereiche Ergebnis je Beteiligungsrecht Ertragssteuern Verbindlichkeiten finanzieller Art Segmentberichterstattung und Zwischenberichterstattung Branchenspezifische Swiss GAAP FER Swiss GAAP FER 21 26 40 und 41 Bearbeiten FER 21 Rechnungslegung fur gemeinnutzige Nonprofit Organisationen Mit dieser Fachempfehlung wird angestrebt die Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Berichterstattung von gemeinnutzigen Nonprofit Organisationen Jahresrechnung sowie konsolidierte Rechnung zu erhohen Der Besonderheit der fehlenden Gewinnstrebigkeit und der Mittelbeschaffung von gemeinnutzigen Nonprofit Organisationen wird Rechnung getragen indem die Jahresrechnung konsolidierte Rechnung durch eine Rechnung uber die Veranderung des Kapitals und einen Leistungsbericht erganzt wird Als gemeinnutzige Nonprofit Organisationen im Sinne von Swiss GAAP FER 21 gelten ungeachtet der Rechtsform insbesondere Organisationen die gemeinnutzige insbesondere soziale Leistungen unabhangig von einem Anspruch fur Aussenstehende und oder einer Mitgliedschaft im Interesse der Allgemeinheit erbringen und sich offentlich an eine unbestimmte Zahl von Spendern wenden oder unentgeltliche Zuwendungen erhalten und oder sich mehrheitlich mit Geldern der offentlichen Hand finanzieren Wichtiges Merkmal einer gemeinnutzigen Nonprofit Organisation im Sinne dieser Fachempfehlung ist daher dass sich der Kreis der Leistungsempfanger vom Kreis der Leistungserbringer Spender Stifter Mitglieder Gonner Mitarbeitende usw unterscheidet FER 26 Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen Swiss GAAP FER 26 Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen regelt die Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen Ein Abschluss nach Swiss GAAP FER 26 umfasst die Bilanz die Betriebsrechnung und den Anhang Eine solche Jahresrechnung deckt die gesetzlichen Vorschriften ab und erfordert keine zusatzliche Rechnung In der Bilanz erfolgt die Bewertung zu den tatsachlichen Werten Wertschwankungsreserven sind aufgrund der Langfristigkeit der Vorsorgezielsetzungen moglich Die Fachempfehlung selbst enthalt keine aktuariellen Bestimmungen lasst fur die Berechnung der Vorsorgekapitalien und der technischen Ruckstellungen sowohl die statische als auch die dynamische Methode zu Die Gliederung der Bilanz und der Betriebsrechnung ebenso wie die diesbezuglichen Bezeichnungen werden von Swiss GAAP FER 26 verbindlich vorgegeben Im Anhang sind Angaben zu den Grundlagen der Organisation der versicherungstechnischen Risiken oder zur Vermogensanlage und dem Netto Ergebnis offenzulegen FER 40 Rechnungslegung fur VersicherungsunternehmenFur die Rechnungslegung fur Versicherungsunternehmen gelten in Erganzung und teilweiser Abanderung der Fachempfehlungen die besonderen Vorschriften von Swiss GAAP FER 40 Als Versicherungsunternehmen im Sinne von Swiss GAAP FER 40 gelten insbesondere Versicherer ungeachtet ihrer Rechtsform die uberwiegend Leistungen als Schaden Lebens und Ruckversicherer erbringen Kapitalanlagen sind grundsatzlich mit ihrem Marktwert zu bilanzieren Eine Bewertung zu historischen Werten ist im Rahmen eines dreistufigen Hierarchiemodells nur in Ausnahmefallen zulassig In der Erfolgsrechnung wird zwischen dem Ergebnis aus operativer Tatigkeit und dem nicht operativen beziehungsweise ausserordentlichen Ergebnis unterschieden Aufgrund der versicherungstechnischen Ruckstellungen ergeben sich Besonderheiten bezuglich der Geldflussrechnung FER 41 Rechnungslegung fur Gebaudeversicherer und Krankenversicherer Die besonderen Empfehlungen gelten fur die Jahresrechnungen der Gebaude und Krankenversicherer nach Art 12 KVG Zusatzlich gelten das Rahmenkonzept und die ubrigen Fachempfehlungen und Swiss GAAP FER 30 fur Konzernrechnungen Die Bestimmungen dieser Fachempfehlung gehen denjenigen der ubrigen Fachempfehlungen vor Es gilt der ubergeordnete Grundsatz von Swiss GAAP FER wonach die Jahresrechnung ein den tatsachlichen Verhaltnissen entsprechendes Bild der Vermogens Finanz und Ertragslage zu vermitteln hat Es sind Ruckstellungen fur Risiken in den Kapitalanlagen sowie versicherungstechnische Schwankungs und Sicherheitsruckstellungen erlaubt Weblinks BearbeitenOffizielle Webseite der Stiftung fur Fachempfehlungen zur Rechnungslegung Swiss FER GAAP Einzelnachweise Bearbeiten https www fer ch das konzept groessenkriterien Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fachempfehlungen zur Rechnungslegung amp oldid 238467282