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Ein Unternehmen ist fur ein anderes Unternehmen Investor ein assoziiertes Unternehmen wenn der Investor auf das assoziierte Unternehmen einen massgeblichen jedoch keinen beherrschenden Einfluss ausubt Der Begriff des assoziierten Unternehmens wird in der Rechnungslegung insbesondere in der Konzernrechnungslegung verwendet Die Beteiligungen an und die Geschaftsbeziehungen zu diesen Unternehmen werden im Konzernabschluss des Investors grundsatzlich nach der Equitymethode bilanziert Der Terminus assoziiertes Unternehmen wird insbesondere von den International Financial Reporting Standards IAS 28 den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften 311 HGB und dem osterreichischen Unternehmensgesetzbuch 263 UGB 1 verwendet Definition des assoziierten Unternehmens BearbeitenEin assoziiertes Unternehmen bezeichnet die Eigenschaft die ein Unternehmen fur ein anderes Unternehmen Investor hat Ein Unternehmen ist deshalb nie fur sich allein ein assoziiertes Unternehmen Der Investor muss einen massgeblichen jedoch keinen beherrschenden Einfluss auf das assoziierte Unternehmen haben Damit kann ein Unternehmen ein assoziiertes Unternehmen mehrerer Unternehmen Investoren sein Das deutsche Handelsgesetzbuch und das osterreichische Unternehmensgesetzbuch verlangen zusatzlich dass der Investor eine Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen halt Unternehmen die als Gemeinschaftsunternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden sind keine assoziierten Unternehmen Ob nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen und nicht quotal einbezogene Gemeinschaftsunternehmen assoziierte Unternehmen im weiteren Sinn sind wird unterschiedlich gesehen 2 Ein Investor hat einen massgeblichen Einfluss auf ein anderes Unternehmen wenn er zwar die Moglichkeit hat an Entscheidungen uber die Finanz und Geschaftspolitik des Unternehmens mitzuwirken er jedoch dieses Unternehmen nicht beherrschen kann Zur Konkretisierung dieser Definition wurden mehrere Indikatoren entwickelt die einzeln oder zusammen anzeigen sollen dass ein massgeblicher Einfluss vorliegt Verbreitete Indikatoren sind Der Investor hat einen Vertreter im Geschaftsfuhrungs und oder Aufsichtsratsorgan oder einem gleichartigen Leitungsgremium des Beteiligungsunternehmens zwischen den Anteilseignern und dem Beteiligungsunternehmen bestehen wesentliche Geschaftsbeziehungen der Investor nimmt an den Entscheidungsprozessen des assoziierten Unternehmens teil zwischen Investor und assoziiertem Unternehmen wird Fuhrungspersonal ausgetauscht der Investor stellt dem assoziierten Unternehmen bedeutende technische Informationen zur Verfugung Fur den Fall dass einem Investor mindestens 20 und weniger als 50 der Stimmrechte einem assoziierten Unternehmen zustehen vermuten alle Rechnungslegungssysteme dass der Investor einen massgeblichen Einfluss auf das assoziierte Unternehmen hat Abhangig vom Rechnungslegungssystem werden Stimmrechte hinzugezahlt die uber Tochterunternehmen ausgeubt werden Ferner werden bei der Bilanzierung nach den IFRS IAS 28 8 auch bestimmte potentielle Stimmrechte mitgerechnet Kann der Investor beweisen dass er entgegen der Vermutung doch keinen massgeblichen Einfluss ausubt oder ausuben kann braucht er die Equitymethode nicht anwenden Auch wenn der Investor weniger als 20 der Stimmrechte hat kann ein massgeblicher Einfluss vorliegen was sich durch Vorliegen einer oder mehrerer der oben genannten Indikatoren zeigen kann Darstellung der assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss des Investors BearbeitenDie Klassifikation eines Unternehmens als assoziiertes Unternehmen hat insbesondere fur den Konzernabschluss des Investors Auswirkungen Dort sind Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und die Geschaftsbeziehungen zu diesen Unternehmen in der Regel nach der Equitymethode zu bilanzieren Ferner sind die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen im Konzernabschluss gesondert auszuweisen Im Konzernanhang muss der Investor die wesentlichen assoziierten Unternehmen mit Namen Sitz und Beteiligungsquote angeben 3 Einzelnachweise Bearbeiten 263 UGB Kuting Weber Der Konzernabschluss Aufl 11 Stuttgart 2008 S 148f Vgl IAS 27 41b und 313 Abs 2 HGBNormdaten Sachbegriff GND 4223705 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Assoziiertes Unternehmen amp oldid 222931227