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Unter Verarbeitung versteht man im Sachenrecht die Herstellung oder Umbildung bisher rechtlich selbstandiger Sachen zu wesentlichen Bestandteilen einer neuen einheitlichen Hauptsache Ausserdem verwendet das Datenschutzrecht den Begriff der Verarbeitung personenbezogener Daten Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichte 3 Rechtsfragen 4 International 5 Siehe auch 6 Literatur 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas Sachenrecht musste sich auch mit der Rechtsfrage bisher rechtlich selbstandiger Sachen befassen die durch ihre Verarbeitung ihre Selbstandigkeit dauerhaft verlieren und bei denen der Verarbeiter nicht der Eigentumer der verarbeiteten Stoffe ist Es besteht somit der Konflikt zwischen dem oder den Eigentumern der Rohstoffe und dem Hersteller Diese Konstellation kommt im Alltag recht haufig vor etwa bei der Produktion durch die Roh Hilfs und Betriebsstoffe zu einem neuen Produkt miteinander verbunden und gleichzeitig auch verarbeitet werden Darin kommt in der arbeitsteiligen mehrstufigen Produktion der Interessenkonflikt zwischen dem Rohstofflieferanten und dem Produzenten oder zwischen dem Produzenten der niederen und dem der hoheren Produktionsstufe zum Ausdruck Zu klaren ist in diesen Fallen das rechtliche Schicksal der verschiedenen Eigentumsrechte Geschichte BearbeitenBereits das romische Recht befasste sich mit der Verarbeitung specificatio Wurde ein Stoff materia bearbeitet so dass dadurch eine neue Sache novam speciem facere entstand so stellte sich die Frage ob die neue Sache dem Stoffeigentumer oder dem Verarbeiter zu Eigentum gehoren sollte 1 In der romischen Alltagspraxis kam diese Thematik beispielsweise beim Keltern von Wein oder Olivenol aus Trauben oder Oliven vor Die Rechtsphilosophie stellte dabei die Frage ob das Wesen einer Sache in ihrer ausseren Gestalt forma liege 2 oder im Stoff materia 3 Wahrend fur die Prokulianer eine neue Sache entstand die sich ihr Hersteller aneignen durfte naturalis ratio gehorte bei den Sabinianern die neue Sache dem Stoffeigentumer 4 Justinian I entschied den Rechtsstreit danach ob die Sache in ihren ursprunglichen Zustand zuruckfuhrbar sei oder nicht 5 Zuruckfuhrbar waren nur Metalle durch Einschmelzen wahrend Holz Textilien oder Flussigkeiten der prokulianischen Auffassung unterlagen 6 Beim Bemalen oder Beschreiben von Stoffen Pergament Papier Holztafel galt der Eigentumer dieser Stoffe auch als Eigentumer des beschrifteten Gesamtwerks 7 Justinian I folgte spater jedoch der Meinung des Gaius 8 und gestand das Eigentum am Gemalde dem Maler zu Verarbeitung aus dem mittelhochdeutschen verarbeiten durch Arbeit umgestalten 9 das erstmals im Zusammenhang mit der Goldverarbeitung im Jahre 1524 in der Freiburger Zunftordnung auftauchte Johann Christoph Adelung war ersichtlich der erste Autor der den Rechtsbegriff 1774 in einem deutschen Worterbuch aufgriff 10 Das Allgemeine Preussische Landrecht APL vom Juni 1794 bestimmte Hat jemand fremde Materialien dergestalt verarbeitet dass dieselben ihre bisherige Gestalt dadurch verloren und eine neue Gestalt angenommen haben so verbleibt die daraus entstandene neue Sache dem Verarbeitenden I 11 304 APL 11 Geschieht jedoch die Verarbeitung fremder Sachen ohne Wissen und Willen ihres Eigentumers so wird die neue Sache zum Eigentum des Eigentumers der verarbeiteten Sachen I 11 299 APL Das APL naherte sich damit der prokulianischen Auffassung Der seit Marz 1807 in Frankreich geltende Code civil CC schreibt in Art 570 CC das Eigentum an der neuen Sache dem Stoffeigentumer zu und betont ausdrucklich dass es nicht auf die Ruckfuhrbarkeit in seine ursprungliche Form ankommt Das im Januar 1812 in Kraft getretene osterreichische ABGB geht von der Ruckfuhrbarkeit der verarbeiteten Materialien aus Das im Januar 1900 in Kraft getretene BGB kommt im Gegensatz zu den erwahnten internationalen Vorschriften mit einem Paragraphen aus und macht die Eigentumsfrage vom Wert der Verarbeitung abhangig Rechtsfragen BearbeitenDie Verarbeitung fuhrt zu einem originaren Eigentumserwerb Sie ist ein Realakt so dass der Verarbeitende nicht geschaftsfahig sein muss Die Verarbeitung geschieht durch Herstellung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe zu einer neuen beweglichen Sache 950 Abs 1 BGB Grundgedanke dieser Regelung ist die Anerkennung der wertvollen Arbeit wahrend der Verarbeitung als Eigentumserwerbsgrund 12 Die gesetzlichen Anforderungen an eine Verarbeitung sind jedoch gering Gemass 950 Abs 1 Satz 2 BGB genugt bereits das Schreiben Zeichnen Malen Drucken oder Gravieren als Bearbeitung einer Oberflache Erst recht gilt als Verarbeitung das Zusammenfugen von Bauteilen 13 Erforderlich ist eine hohere Verarbeitungsstufe die bei einer Reparatur noch nicht erreicht ist Eine neue Sache entsteht durch Verarbeitung wenn die hergestellte Sache eine neue Bezeichnung eine erhebliche Form oder Wesensveranderung oder eine vollig andere oder weitergehende wirtschaftliche Funktion erhalt 14 Ist in der Verbindung oder Vermischung auch eine Verarbeitung zu sehen gehen die Verarbeitungsvorschriften vor wahrend die Verbindung mit einem Grundstuck oder grundstucksgleichen Recht 946 BGB der Verarbeitung vorgeht 15 Den drohenden Eigentumskonflikt lost 950 Abs 1 BGB indem er dem Verarbeiter das Eigentum an der neuen Sache zuschreibt sofern nicht ausnahmsweise der Wert der Verarbeitung erheblich geringer ist als der Wert des Stoffes Der Wert der Verarbeitung ist die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sache und dem Wert aller verarbeiteten Stoffe nebst Personalkosten 16 Dabei ist davon auszugehen dass dann ein im Verhaltnis zum Wert der verarbeiteten Stoffe erheblich geringerer Wert der Verarbeitung anzunehmen ist wenn sich der Stoffwert zum Verarbeitungswert etwa wie 100 zu 60 verhalt 17 Mit dem Erwerb des Eigentums an der neuen Sache erloschen die an dem Stoff bestehenden Rechte 950 Abs 2 BGB was beispielsweise fur Eigentumsvorbehalt oder Sicherungseigentum gilt Gemass 951 BGB muss der Hersteller den fruheren Eigentumern einen Schadensersatz wegen ungerechtfertigter Bereicherung 812 BGB zahlen International BearbeitenIn der Schweiz macht Art 726 ZGB das Eigentum an der neuen Sache vom Arbeitswert der Verarbeitung abhangig Ist die Arbeit kostbarer als der Stoff gehort die neue Sache dem Verarbeiter andernfalls dem Eigentumer des Stoffes In Osterreich stellt 414 ff ABGB auf die Ruckfuhrbarkeit ab und will jedem sein Eigentum zuruckgeben Ist jedoch gemass 415 ABGB die Zurucksetzung in den vorigen Stand nicht moglich so gehort die Sache den Eigentumern als Miteigentum In Frankreich darf gemass Art 552 CC der Eigentumer alle Verarbeitungen specifications selbst vornehmen die er fur angemessen halt Allerdings muss er bei der Verarbeitung verwendete fremde Materialien deren Eigentumer erstatten Art 554 CC Wenn jemand Material benutzt das ihm nicht gehort um hieraus eine neue Sache herzustellen verbleibt die neu geschaffene Sache dem Stoffeigentumer Art 570 CC Dabei ist es gleichgultig ob der Stoff seine fruhere Form zuruckerhalten kann oder nicht Werden Materialien von verschiedenen Eigentumern verarbeitet so entsteht Miteigentum Art 572 CC Die Verarbeitung vereinigt mithin die Arbeitskraft mit mindestens einer Sache wahrend Verbindung und Vermischung zwei Sachen vereinigen 18 In Italien gewahrt Art 940 Codice civile CC das Eigentum an der Verarbeitung specificazione dem Verarbeiter wenn der Stoffwert nicht erheblich hoher ist In England wird bei der Verarbeitung specification der Verarbeiter workman stets Eigentumer der neuen Sache 19 Siehe auch Bearbeitenactio ad exhibendum romisches Recht Literatur BearbeitenHeinrich Honsell Romisches Recht 3 Auflage Berlin u a 1994 21 VII S 59 f Gero Dolezalek Pladoyer fur Einschrankung des 950 BGB in AcP 195 1995 392 ff Einzelnachweise Bearbeiten Manfred Harder Georg Thielmann in De iustitia et iure Festschrift Ulrich von Luptow 1980 S 187 ff so die Prokulianische Rechtsschule im Anschluss an die Philosophie des Aristoteles so die Sabinianische Rechtsschule im Anschluss an die philosophische Lehre der Stoa Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 2001 S 163 Justinian Digesten 41 1 24 ff Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht 2001 S 163 Paulus Digesten 6 1 23 3 Gaius Institutiones 1 9 2 D XLI 1 Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 425 Johann Christoph Adelung Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Band 5 1774 Sp 1373 Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Band 1 1794 S 222 Harm Peter Westermann Karl Heinz Gursky Dieter Eickmann Sachenrecht 8 Auflage 2011 53 Rn 1 BGHZ 18 226 Jurgen F Baur Rolf Sturner Sachenrecht 17 Auflage 1999 53 Rn 18 Otto Palandt Peter Bassenge BGB Kommentar 73 Auflage 2014 950 Rn 1 BGHZ 56 88 90 f BGH Urteil vom 22 Mai 1995 Az II ZR 260 94 Denis Schlimpert Integrale und funktionale Verbindungen aus Sachen im franzosischen und deutschen Recht 2015 S 31 Peter Schlechtriem Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa Band 2 2001 S 140Normdaten Sachbegriff GND 4537851 4 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verarbeitung Recht amp oldid 226774696