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Die actio ad exhibendum Klage auf Vorweisung diente im romischen Recht der Durchsetzung von Eigentumsanspruchen und war auf die Abtrennung zuvor zusammengefugter beweglicher Sachen gerichtet 1 2 Waren zwei Sachen die jeweils in getrenntem Eigentum gestanden hatten in nicht absprachegemasser Weise miteinander verbunden worden folgte das Recht am Gesamteigentum grundsatzlich den Rechtsverhaltnissen an der Hauptsache accessio cedit principali Das Eigentum an der Nebensache ging dabei nicht vollstandig unter sondern ruhte wahrend der Dauer der Verbindung und lebte nach Trennung wieder auf 3 Um die Trennung durchzusetzen stand dem Anspruchsberechtigten die actio ad exhibendum zur Verfugung Voraussetzung des Anspruchs war dass die beiden Sachen physikalisch technisch voneinander getrennt werden konnten ohne dass eine oder beide zerstort beziehungsweise unbrauchbar wurden War dies nicht moglich ging das Eigentum endgultig unter wobei Ersatzanspruche erwuchsen 4 Die actio ad exhibendum bezeichnete somit einen die Vindikation rei vindicatio vorbereitenden Abtrennungsanspruch durch Vorweisung beim Richter 1 Inhaltsverzeichnis 1 Verbindung von Mobilien 2 Inaedificatio 3 Literatur 4 EinzelnachweiseVerbindung von Mobilien BearbeitenDie Frage was als Hauptsache anzusehen war folgte dem aus der griechischen Philosophie hergeleiteten Wesen der Sache So folgten beispielsweise die Farbe der Wolle und die Schrift dem Papier grundsatzlich uneingedenk des Wertes der jeweiligen Sache 4 EADEM RATIONE PROBATUM EST QUOD IN CARTULIS SIVE MEMBRANIS MEIS ALIQUIS SCRIPSERIT LICET AUREIS LITTERIS MEUM ESSE QUIA LITTERAE CARTULIS SIVE MEMBRANIS CEDUNT ITAQUE SI EGO EOS LIBROS EASVE MEMBRANAS PETAM NEC IMPENSAM SCRIPTURAE SOLVAM PER EXCEPTIONEM DOLI MALI SUMMOVERI POTERO Aus demselben Grund ist anerkannt dass dasjenige was jemand auf mein Papier oder mein Pergament geschrieben hat und sei es mit goldenen Buchstaben mir gehort weil die Buchstaben dem Papier bzw dem Pergament folgen Wenn ich daher diese Bucher bzw Pergamente herausverlange und die Aufwendungen fur die Schrift nicht bezahlen will so steht mir die Einrede der Arglist entgegen Gaius 2 77 Wie schwierig es sich bereits fur die Romer erwies verlassliche Kriterien zur Bestimmung der Hauptsache zu schaffen zeigt Gaius gleich im Folgeabsatz auf SED SI IN TABULA MEA ALIQUIS PINXERIT VELUTI IMAGINEM CONTRA PROBATUR MAGIS ENIM DICITUR TABULAM PICTURAE CEDERE Wenn aber jemand etwas auf meine Tafel gemalt hat wie z B ein Bild so wird das Gegenteil fur richtig gehalten man konnte namlich eher sagen dass die Tafel dem Bild folgt Gaius 2 78 Inaedificatio BearbeitenIm Immobiliarrecht galt das strikte Akzessionsprinzip Das auf einem Grundstuck fur ein Gebaude verbaute Material folgte dem Recht am Boden Bereits im Zwolftafelgesetz bestand deshalb ein Abbruchsverbot 4 Dieser Grundsatz setzt sich in 946 BGB 417 f ABGB und Art 671 ZGB fort Grundstucksbestandteil wurde auch was auf dem Grundstuck gesat oder gepflanzt wurde 4 Hiermit korrelieren heute 946 BGB 420 ABGB und Art 678 ZGB Literatur BearbeitenHerbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 122 162 380 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 67 Einzelnachweise Bearbeiten a b Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 122 162 380 Karl August Dominikus Unterholzner K A D Unterholzner s quellenmassige Zusammenstellung der Lehre des romischen Rechts von den Schuldverhaltnissen mit Berucksichtigung der heutigen Anwendung 1840 S 142 1 nach modernem Verstandnis am ehesten einem Anwartschaftsrecht vergleichbar a b c d Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 67 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio ad exhibendum amp oldid 214104816