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Absonderung ist ein Rechtsbegriff im deutschen Insolvenzrecht der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzglaubigers ausserhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Absonderungsfahigkeit 3 Verfahren 3 1 Ersatzaussonderung 3 2 Praktische Bedeutung 3 3 Kostenpauschalen 4 International 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDas deutsche Insolvenzrecht wird vom Grundsatz der gleichmassigen Befriedigung der Glaubiger beherrscht lateinisch par conditio creditorum Dieses Prinzip wird jedoch haufig durchbrochen Die Insolvenzordnung InsO kennt im Grundsatz nur eine Klasse von Insolvenzglaubigern 38 InsO und sieht lediglich fur einen Ausnahmebereich nachrangige Insolvenzglaubiger vor 39 InsO Das Gesetz unterteilt die Glaubiger in aussonderungsberechtigte Glaubiger 47 InsO absonderungsberechtigte Glaubiger 49 ff InsO aufrechnungsberechtigte Glaubiger 94 bis 96 InsO Masseglaubiger 53 ff InsO sonstige Glaubiger Die sonstigen Glaubiger sind die eigentlichen Insolvenzglaubiger Die Absonderung ist auf die bevorzugte Befriedigung aus der Insolvenzmasse gerichtet Ziel eines Glaubigers der sich Realsicherheiten bestellen lasst ist der Erwerb von Absonderungsberechtigungen im Falle einer Insolvenz seines Schuldners Die Realsicherheiten geben dem Glaubiger die Moglichkeit Vorabbefriedigung aus dem Erlos fur den bestimmten Gegenstand zu verlangen 805 ZPO 49 ff InsO Dieser Gegenstand wird zugleich der Glaubigergesamtheit wirtschaftlich bis zur Hohe des Absonderungsrechts entzogen Durch Absonderungsrechte wird dem Bedurfnis Rechnung getragen insolvenzfeste Sicherheiten zu schaffen Absonderungsfahigkeit BearbeitenDie InsO sieht fur Kreditsicherheiten ausschliesslich Absonderungsberechtigungen vor 49 bis 51 InsO Absonderungsfahig sind alle Kreditsicherheiten die der Insolvenzschuldner aus seinem Vermogen seinen Glaubigern zur Verfugung gestellt hat insoweit muss der Insolvenzschuldner hierbei als Sicherungsgeber und Kreditnehmer fungieren Aus diesem Grunde stellen Kreditsicherheiten ein Insolvenzprivileg gegenuber den ungesicherten Glaubigern Blankokredite dar Absonderungsfahig sind ausserdem Rechte aus Sicherungsubereignung Sicherungsubereignung von Kraftfahrzeugen Sicherungsabtretung Grundpfandrechte sowie aus der Verpfandung von Sachen oder Rechten Massgebend fur die Absonderungsfahigkeit sind die 49 InsO Grundpfandrechte 50 InsO gesetzliche vertragliche und Pfandungspfandrechte Vermieterpfandrecht Verpfandung oder Pfandung und 51 InsO Sicherungsubereignung Sicherungsabtretung kaufmannische Zuruckbehaltungsrechte In 52 InsO wird klargestellt dass der Sicherungsnehmer nur dann Insolvenzglaubiger ist wenn der Insolvenzschuldner auch die personliche Haftung ubernommen hat Verfahren BearbeitenAbsonderung ist das Recht eines Glaubigers sich aus dem Verwertungserlos eines der Soll Insolvenzmasse zugehorigen Gegenstandes ausserhalb der allgemeinen Vorschriften des Insolvenzverfahrens vorzugsweise zu befriedigen 1 Die vorzugsweise Befriedigung aus den Sicherungsrechten erfolgt nach den 166 bis 173 InsO Danach ist der Insolvenzverwalter zur Verwertung des Sicherungsguts berechtigt und muss den Verwertungserlos abzuglich der angefallenen Verwertungskosten unverzuglich an den Sicherungsnehmer auskehren 166 Abs 1 170 Abs 1 und 171 InsO Wenn ausnahmsweise eine Verwertungsberechtigung nach 166 Abs 1 InsO besteht kann der Insolvenzverwalter dem Sicherungsnehmer die Verwertung des Sicherungsguts uberlassen 170 Abs 2 InsO Dabei richtet sich das Verfahren bei Grundpfandrechten nach dem Gesetz uber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung ZVG und bei den Realsicherheiten an Mobilien nach 166 bis 173 InsO Der Sicherungsnehmer tragt dabei das Risiko dass die erzielten Verwertungserlose seine Forderung nicht decken Erleidet der Sicherungsnehmer bei zu geringen Verwertungserlosen einen Ausfall so nimmt seine daruber hinausgehende Forderung als ungesicherte Forderung am weiteren Insolvenzverfahren teil 52 Satz 2 InsO 2 Ubersteigen hingegen die Verwertungserlose die Forderung des Sicherungsnehmers wird der ubersteigende Teil der Insolvenzmasse zugefuhrt Ersatzaussonderung Bearbeiten Dem absonderungsberechtigten Sicherungsnehmer steht analog zum Verfahren bei der Aussonderung auch eine Ersatzabsonderung zu 48 InsO Sofern der Sicherungsgeber vor oder der Insolvenzverwalter nach Eroffnung des Insolvenzverfahrens ein Sicherungsgut unberechtigt veraussert hat kann der Sicherungsnehmer die Herausgabe der Gegenleistung in voller Hohe der gesicherten Forderung beanspruchen 3 In dem Fall dass ein Gegenstand der mit einem Aussonderungsrecht belastet ist unberechtigt veraussert wird wird dem Aussonderungsberechtigten Schutz gewahrt Zunachst ist jedoch zu fragen ob die Anwendung eines immerhin gesetzlich nicht geregelten Instruments erforderlich ist Ein Absonderungsrecht und somit nicht Ersatz Absonderungsrecht kann sich an dem Surrogat fortsetzen So erstreckt sich etwa bei einem verlangerten Eigentumsvorbehalt das Absonderungsrecht auf den Erlos Ist dies nicht der Fall etwa wenn keine Verlangerung des Eigentumsvorbehalts vereinbart wurde kommen weitere Rechte in Betracht Entsprechend dem 48 Satz 2 InsO kann z B die Ersatzabsonderung vereitelt sein wenn die Gegenleistung nicht mehr unterscheidbar in der Masse vorhanden ist so etwa wenn die Gegenleistung auf einem im Minus befindlichen Konto eingegangen und sofort mit dem Soll verrechnet wurde Praktische Bedeutung Bearbeiten Das Absonderungsrecht kommt insbesondere Kreditinstituten zugute Aufgrund ihrer wirtschaftlichen Stellung als Kreditgeber konnen sie bei bonitatsschwacheren Kreditnehmern die Bestellung von Sicherungsrechten verlangen wahrend wirtschaftlich schwachere Glaubiger oft unbesicherten Kredit geben Lieferanten sind haufig durch Eigentumsvorbehalte gesichert die ein Aussonderungsrecht gewahren Die wirtschaftliche Situation eines Schuldners ist nicht selten davon gepragt dass auf seinen Grundstucken wertausschopfende Grundschulden der finanzierenden Banken lasten Lieferanten sich das Eigentum vorbehalten wobei der sog verlangerte Eigentumsvorbehalt der Sicherungsubereignung entspricht und Forderungen aus laufenden Geschaften sind an kreditgebende Banken im Wege der Globalzession zur Sicherheit abgetreten Die Einrichtung fallt unter das Vermieterpfandrecht soweit nicht schon Eigentumsvorbehalte greifen Kautelarjuristisch herausfordernd insbesondere bei Gestaltung von AGB ist die Berucksichtigung der Interessen der anderen Sicherungsnehmer sowie die Vermeidung der Knebelung des Schuldners Zum einen haben Sicherungsnehmer auf das Verbot einer Uberbesicherung des 138 BGB zu achten andererseits mussen etwa Kreditinstitute dem Sicherungsinteresse der Lieferanten Rechnung tragen und die Globalzession insoweit einschranken Absonderungsrechte durch Pfandung 50 InsO konnen vor allem Behorden leicht durchsetzen Diese verschaffen sich selbst den erforderlichen Titel durch eigene Verfugung und stellen diesen auch selbst zu Insbesondere Finanzamter und Krankenkassen konnen auf diesem Weg ggf verbliebenes freies Vermogen des Schuldners durch Absonderungsrechte belasten Nicht zuletzt diese umfangreichen Sicherungsrechte fuhren zu ausserst geringen Quoten fur die unbesicherten Glaubiger Kostenpauschalen Bearbeiten Der Insolvenzverwalter erhalt aus dem Verwertungserlos eine Pauschale von 4 Prozent fur die Feststellung des abzusondernden Gegenstandes und der Rechte an diesem 171 Abs 1 InsO dazu eine weitere Pauschale fur die Kosten der Verwertung in Hohe von weiteren 5 Prozent Hinzu kommt die Mehrwertsteuer von 19 Prozent wenn die Verwertung zu einer Belastung der Insolvenzmasse mit der Umsatzsteuer gefuhrt hat Liegen die tatsachlich entstandenen Verwertungskosten erheblich hoher oder niedriger als die Pauschalen sind die tatsachlich entstandenen Kosten anzusetzen 171 Abs 2 S 2 InsO International BearbeitenAbsonderung bedeutet nach schweizerischem Sprachgebrauch die Ausscheidung von Vermogenswerten aus der Konkursmasse von Amtes wegen 4 5 Eine Aussonderung muss dagegen vom jeweiligen Rechtsinhaber verlangt werden In Osterreich gibt es eine zum deutschen Insolvenzrecht vergleichbare Regelung der Aussonderung in 120 IO Literatur BearbeitenLiteratur uber Absonderungsrecht im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Andreas Schmidt Hrsg Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht 2006 Weblinks BearbeitenGesetzestext Insolvenzordnung Quelle BMJEinzelnachweise Bearbeiten Gabriele Grimm Besitzlose Sicherungsrechte an beweglichen Sachen in europaischen deutschen und spanischen Insolvenzverfahren 2004 S 70 ff online Stefan Smid Kreditsicherheiten in der Insolvenz 2008 S 43 online Gabriele Grimm Besitzlose Sicherungsrechte an beweglichen Sachen in europaischen deutschen und spanischen Insolvenzverfahren 2004 S 95 Botschaft zum Bucheffektengesetz sowie zum Haager Wertpapierubereinkommen PDF 792 kB vom 15 November 2006 BBl 2006 9329 Marc Hunziker Michel Pellascio Repetitorium Schuldbetreibungs und Konkursrecht S 229 Normdaten Sachbegriff GND 4325964 9 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Absonderungsrecht amp oldid 214345994