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Als Lieferant bezeichnet man beim Versendungskauf ein Wirtschaftssubjekt das einem Kunden Waren oder Dienstleistungen durch Lieferung ubergibt oder uberlasst Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Allgemeines 3 Wirtschaftliche Aspekte 4 Rechtsfragen 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 Literatur 8 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Nomen Agentis Lieferant tauchte ab 1688 in der Schreibweise von den Livranten auf 1 Das Wort entlehnte die niederdeutsche Kaufmannssprache aus liefern niederlandisch leveren das Hollandische aus franzosisch livrer und die Franzosische Sprache aus aus der Hand geben lateinisch liberare 2 Der Titel Hoflieferant kam erstmals 1713 fur die vom Hof des Konigs Kaisers oder Fursten verliehenen Privilegien auf diese exklusiv beliefern zu durfen Allgemeines BearbeitenAls liefernde Wirtschaftssubjekte kommen vor allem Unternehmen weniger jedoch Privathaushalte oder der Staat in Frage Beim Prasenzkauf uber die Ladentheke bedarf es keines Lieferanten sondern dieser ist erst beim Versendungskauf erforderlich Von einem Versendungskauf spricht man wenn der Lieferant seinen Geschaftssitz nicht am Wohnsitz des Kunden hat In diesem Fall tragt der Lieferant nach den Lieferbedingungen entweder die Transportkosten lediglich bis zum nachsten Postamt Bahnhof Hafen oder Flughafen unfrei oder alle Transportkosten frei Haus Haben Lieferant und Kunde ihren Firmensitz am gleichen Ort Platzkauf liegt der Erfullungsort der Lieferung direkt im Unternehmen des Lieferanten Wirtschaftliche Aspekte BearbeitenDer Lieferant kann der Hersteller oder Handler der Ware sein oder im weiteren Sinne in deren Auftrag tatige Frachtfuhrer Logistikdienstleister oder Postunternehmen Lieferanten gibt es deshalb auf allen mehrstufigen Lieferketten An einer Lieferkette sind in der Regel zahlreiche Wirtschaftssubjekte beteiligt die ihren jeweiligen Beitrag zur Wertschopfung leisten bis schliesslich das Endprodukt vom Verbraucher gekauft werden kann 3 Der Zulieferer Automobilzulieferer ist in der Zulieferpyramide Lieferant der Fabrik diese ist Lieferant des Grosshandels dieser ist Lieferant des Einzelhandels und dieser beliefert den Kunden Dabei kommen oft lieferanteneigene Lieferwagen zum Einsatz Vorlieferant ist innerhalb einer Lieferkette wer dem Hersteller Roh Hilfs oder Betriebsstoffe Halbfabrikate oder Einzelteile liefert 4 Die Lieferkette wird zur Wertschopfungskette Vorlieferant Lieferant Hersteller Handel Endverbraucher wobei in der Volkswirtschaftslehre die jeweiligen Vorleistungen zu bereinigen sind Vorlieferanten oder Zulieferer spielen innerhalb einer arbeitsteiligen Lieferkette insbesondere bei der Just in time Produktion eine bedeutende Rolle Die hierfur erforderliche Zuverlassigkeit der Lieferanten ist Bestandteil der Lieferantenbewertung als einer Methode der Betriebswirtschaftslehre zur systematischen Beurteilung der Leistung von Lieferanten anhand definierter Merkmale Ein Lieferantenrisiko entsteht wenn zwischen Lieferant und dessen Vorlieferanten eine Beziehung etwa durch Konzernzugehorigkeit oder durch starke Umsatzabhangigkeiten bzw Monopolstellung besteht Ist dieser Vorlieferant zudem ein Konkurrent des beschaffenden Unternehmens z B aufgrund eines Gegengeschaftes ist eine solche Abhangigkeit besonders schwerwiegend 5 Aus Sicht des Risikomanagements oder Kreditgebersicht der Kreditinstitute handelt es sich hierbei um ein idiosynkratisches Risiko weil sich in einem bilateralen Verhaltnis die finanziellen Schwierigkeiten oder Betriebsstorungen eines Lieferanten durch dieses Verhaltnis auf das andere Unternehmen auswirken konnten das sonst nicht davon betroffen ware Ist der Lieferant als Hersteller oder Wiederverkaufer auch Eigentumer der Waren so kann er seinem Kunden bei Barzahlung auch das Eigentum hieran verschaffen Raumt er dem Kaufer aufgrund der Zahlungsbedingungen ein Zahlungsziel ein so gewahrt er einen Lieferantenkredit Der Kaufer heisst nun zusatzlich Debitor das Kreditrisiko kann der Lieferant Kreditor durch Eigentumsvorbehalt oder Delkredereversicherung absichern Rechtsfragen BearbeitenLieferant ist auch ein Rechtsbegriff der in verschiedenen Gesetzen vorkommt Gemass 3 Nr 19b EnWG ist der Gaslieferant eine naturliche oder juristische Person deren Geschaftstatigkeit ganz oder teilweise auf den Vertrieb von Gas zum Zwecke der Belieferung von Letztverbrauchern ausgerichtet ist Der Lieferant vertreibt mithin Guter die er an Verbraucher liefert Gemass 445a Abs 1 BGB ist der Verkaufer als Lieferant anzusehen In 478 Abs 1 BGB a F war eine Legaldefinition enthalten wonach als Lieferant galt wer als Unternehmer die Sache verkauft Vorausgesetzt war hierbei dass der Verkaufer Hersteller Handler auch gleichzeitig selbst liefert Lieferant beim Verbrauchsguterkauf ist dagegen diejenige Person die das vom Verkaufer an den Verbraucher verkaufte Verbrauchsgut geliefert hat wobei es gleichgultig ist ob es selbst hergestellt oder von einem anderen Vorlieferant bezogen wurde 6 Der Vorlieferant gilt demnach als Lieferant der Zulieferer insbesondere von Einzelteilen ist rechtlich kein Lieferant 7 478 Abs 1 BGB sieht nunmehr eine Ruckgriffsmoglichkeit des Unternehmers vor wenn der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsguterkauf ist Die Anspruche des Lieferanten und der ubrigen Kaufer in der Lieferkette gegen die jeweiligen Verkaufer finden dann gemass 478 Abs 3 BGB entsprechende Anwendung wenn die Schuldner Unternehmer sind Das hat zur Folge dass die vom Verbraucher ausgeloste Gewahrleistungshaftung auf der gesamten Lieferkette bis zum Hersteller durchgereicht werden kann Letztverkauferregress 8 Der Letztverkauferregress hat Einfluss auf das Handelsrecht Ist namlich der Kauf fur beide Teile ein Handelsgeschaft so hat der Kaufer die Ware unverzuglich nach der Lieferung durch den Verkaufer zu untersuchen und wenn sich ein Qualitatsmangel zeigt dem Verkaufer unverzuglich Anzeige zu machen 377 Abs 1 HGB Weder ein bestehender Handelsbrauch oder eine Branchenublichkeit noch die Zusicherung einer Eigenschaft durch den Lieferanten kann den Kaufer von dieser Untersuchungspflicht entbinden 9 Der Letztverkauferregress wird durch 377 HGB zumindest erschwert weil er den Ruckgriff des unternehmerischen Letztverkaufers einschrankt und ihm die Untersuchung der gelieferten Ware auferlegt 10 Beauftragt der Verkaufer mit der Lieferung jemand anderen ist die Rechtslage ausserhalb des Verbrauchsguterkaufs anders Der Lieferant des Verkaufers ist grundsatzlich nicht dessen Erfullungsgehilfe bei der Erfullung der diesem gegenuber dem Kaufer obliegenden Pflichten 11 Ist der Lieferant dagegen auf Weisung des Verkaufers mit dem Kaufer dadurch in Verbindung getreten um die Ware unmittelbar an diesen zu liefern so gilt er als Erfullungsgehilfe 12 Dagegen sind Transportunternehmen und Spediteure regelmassig keine Erfullungsgehilfen 13 Siehe auch BearbeitenLieferantenerklarung Lieferantenintegration Lieferantenmanagement Lieferantenbeziehungsmanagement Lieferantenpark Strategischer LieferantWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Lieferant Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenLiteratur BearbeitenFricker Daniel Aktuelle Probleme des Supplier Relationship Management Befunde und Massnahmen WiKu Verlag Verlag fur Wissenschaft und Kultur 2008 ISBN 978 3 86553 287 9 Wagner S M Strategisches Lieferantenmanagement in Industrieunternehmen eine empirische Untersuchung von Gestaltungskonzepten Frankfurt Main et al Zugl St Gallen Univ Diss 2000Einzelnachweise BearbeitenNormdaten Sachbegriff GND 4167639 7 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Richard Schuck Brandenburg Preussens Kolonial Politik unter dem Grossen Kurfursten und seinen Nachfolgern 1647 1721 Band 2 1889 S 319 Heike Baeskow Abgeleitete Personenbezeichnungen im Deutschen und Englischen 2002 S 310 Klaus Werner Wirtz Wilhelm Mulder E Business 2016 o S Gudrun Maria Wingert Wettbewerbsvorteile durch Lieferantenintegration 1997 S 71 Reiner Meierbeck Strategisches Risikomanagement der Beschaffung 2010 S 194 Otto Palandt Walter Weidenkaff BGB Kommentar 73 Auflage 2014 Rn 6 vor 474 Peter Mankowski Ein Zulieferer ist kein Lieferant Konsequenzen aus dem begrenzten Zuschnitt der Regressregelung in 478 479 BGB in DB 2002 S 2419 Stefan Greiner Schuldrecht Besonderer Teil Vertragliche Schuldverhaltnisse 2011 S 91 f BGH Urteil vom 17 September 2002 Az X ZR 248 00 Wolfgang Krauss Die Auswirkungen der Schuldrechtsreform auf Softwarevertrage 2004 S 108 RGZ 101 157 158 RGZ 108 221 223 BGHZ 50 32 35 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Lieferant amp oldid 221238493