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Dieser Artikel behandelt die Herrscherbezeichnung zu anderen Bedeutungen siehe Furst Begriffsklarung zum Berg Furstenstand Plabutsch Furst und Furstin sind sowohl allgemeine Herrscherbezeichnungen im Sinne eines Oberbegriffs fur regierende Monarchen als auch speziell verliehene Adelstitel Rangtitel Die Trager der Letzteren konnen als Landesfursten Herrscher eines souveranen Furstentums wie Liechtenstein oder Monaco sein oder auch Adlige im Furstenrang ohne Herrscherstellung In den meisten Fallen sind Furstentitel Erstgeburtstitel Furstenhauser gehoren zum Hochadel Furstenkrone oder Furstenhut in Fursten hausern ein der Rang krone entsprechendes InsigneIm Heiligen Romischen Reich waren die Reichsfursten die Regenten reichsunmittelbarer Furstentumer Die Erhebung in den Furstenstand wurde Furstung genannt und im Alten Reich durch den romisch deutschen Kaiser vorgenommen Der Begriff wird auch zur Kennzeichnung furstenahnlicher Positionen Stammesfursten in fruheren Epochen oder in anderen Erdteilen verwendet Inhaltsverzeichnis 1 Wortherkunft 2 Wortbedeutung 2 1 Oberbegriff 2 2 Adels und Rangtitel 2 3 Wortableitungen 3 Rechts und Rangstellung 4 Heutiger Gebrauch 5 Kirchenfursten 5 1 Geistliche Reichsfursten 5 2 Kardinale 6 Siehe auch 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWortherkunft BearbeitenDas Wort Furst stammt vom althochdeutschen furisto der Erste der Vorderste der Fuhrende das auch die Grundlage fur ahnliche Bezeichnungen in anderen germanischen Sprachen bildet englisch first als erstes Erster niederlandisch Vorst danisch und norwegisch fyrste sowie schwedisch furste Die dem Adelstitel des Fursten entsprechende lateinische Vorform princeps der Erste Fuhrer findet sich noch im deutschen Prinz Prinzessin und dem englischen prince princess sowie principality fur ein Furstentum beispielsweise Principality of Liechtenstein Der Titel Prince of Wales fur den Thronfolger der britischen Monarchie kann zutreffend als Furst von Wales ubersetzt werden der Titel Furst von Asturien ist die Ubersetzung fur den spanischen Thronfolgertitel Vergleichbare Herrschertitel in anderen Sprachen werden teilweise als Furst ins Deutsche ubersetzt beispielsweise das slawischsprachige Knes Auch das franzosische principaute steht fur Furstentum etwa bei der Bezeichnung Principaute de Monaco Wortbedeutung BearbeitenOberbegriff Bearbeiten Fursten im weiteren Sinne ist eine Sammelbezeichnung fur die wichtigsten Herrschaftstrager wie Kaiser Konige Herzoge sowie Land Mark und Pfalzgrafen und sogenannte gefurstete Grafen die regierenden Reichsgrafen im Heiligen Romischen Reich Die Sammelbezeichnung Fursten wird meist im Plural verwendet und ist im Heiligen Romischen Reich seit dem Hochmittelalter ab Mitte des 13 Jahrhunderts fur die Regenten von Territorien des Reiches ublich die als Fahnlehen direkt vom Reichsoberhaupt zu Lehen gingen Reichsunmittelbarkeit und anders als bei den Reichsrittern eine bestimmte Grosse mit eigener furstenmassiger Landesverwaltung aufwiesen Im weiteren Sinne wird die Bezeichnung Furst auch fur selbststandige Herrscher in aussereuropaischen Kulturen verwendet auch um die Bezeichnung Konig und die damit verbundene Machtbedeutung zu vermeiden Ahnlich wie die Bezeichnung Hauptling ubertrugen die europaischen Entdecker und Kolonisatoren Furst und Furstentum auf reale oder vermeintliche Anfuhrer und Herrschaftsgebiete anderer Volker oder ubersetzten deren Eigenbezeichnung als Furst Als Furstenstaaten Princely States werden in Indien etwa die von einem einheimischen Fursten Maharadscha eigentlich Grosskonig regierten Staaten unter britischer Oberhoheit bezeichnet In ahnlicher Weise wird die Bezeichnung auch fur Stammesfursten oder regionale Machthaber fruherer Epochen verwendet sie werden alternativ auch als Kleinkonige bezeichnet Beispielsweise werden grosse keltische Grabstatten als Furstengrab bezeichnet auch wenn keine schriftlichen Quellen zur damaligen Herrschaftsstruktur vorliegen Umgangssprachlich oder ironisch werden Regierungschefs von Bundeslandern bisweilen als Landesfursten bezeichnet Adels und Rangtitel Bearbeiten Im engeren Sinne ist der Furstentitel ein konkreter Adelstitel oder Rangtitel der seit dem Spatmittelalter verliehen wird Rangmassig stehen die Fursten uber den Grafen und Markgrafen sowie den nichtkoniglichen Prinzen jungeren Angehorigen von Furstenhausern jedoch unter dem Herzog und dem koniglichen Prinzen 1 Der Rangtitel ist nicht notwendigerweise an ein Herrschaftsgebiet gebunden Dabei ist er in der Regel dem Erstgeborenen verliehen primogen oder in Primogenitur also als Erstgeburtstitel der Erbe soweit er dynastisch nicht mehr durch die Geburt eines anderen Erben verdrangt werden kann fuhrt den Titel Erbprinz oder Erbgraf die Nachgeborenen die Titel Prinz Prinzessin oder Graf Grafin je nach Verleihung Es kamen aber selten auch Verleihungen ad personam also nicht erbliche vor Viele hochadlige Geschlechter des Alten Reiches teilten ihre Territorien unter ihren diversen Linien auf bisweilen erwarben manche Linien auch neue Gebiete durch Erbschaft sodass nicht selten ein und dasselbe Geschlecht mehrere regierende Linien versehen mit entsprechenden furstlichen Erstgeburtstiteln hervorbrachte so etwa die Bentheim Fugger Hohenlohe Lowenstein Wertheim Oettingen Salm Sayn Wittgenstein Solms Stolberg oder Waldburg Wortableitungen Bearbeiten Vom Titel Furst abgeleitet sind auch die folgenden Bezeichnungen Furstenstuhl ein gesonderter Raum in christlichen Kirchen fur adlige Grundherren Patronatsloge Furstenloge ein gesonderter Raum in Theatern Proszenium Furstenzimmer Furstenbahnhof gesonderte Empfangsanlagen bei Eisenbahnen fur hochstehende Personlichkeiten Furstenhaus Familie eines Herrschers furstliches Haus siehe auch Dynastie sowie Bezeichnung verschiedener historischer Reprasentationsgebaude Furstenhof der Wohnsitz der Verwaltungsapparat oder das soziale Umfeld eines Fursten siehe auch Hofstaat Furstensitz beispielsweise ein furstlicher Palast oder eine furstliche Residenzstadt Furstengruft Grablege fur verstorbene Mitglieder eines ehemaligen Furstenhauses in Form einer Krypta oder eines ChorgewolbesRechts und Rangstellung BearbeitenIm Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation war Furst ab dem 10 Jahrhundert zunachst eine allgemeine Bezeichnung fur hohe adlige Lehnstrager Zum Reichsfurstenstand zahlten im Mittelalter Herzoge sowie Land Mark und Pfalzgrafen siehe Hoher Adel Spatestens seit der Zeit wurde der ostfrankische oder deutsche Konig von den Grossen des Reiches gewahlt seit 1356 Goldene Bulle von den sieben Kurfursten Die offizielle Anrede eines Fursten oder einer Furstin ist Durchlaucht wie es etwa im Furstentum Liechtenstein noch allgemein ublich ist Andernorts wird sie meist nur noch bei der Begrussung in Ansprachen oder im Briefverkehr als Abkurzung S D bzw I D uber dem Namen als Hoflichkeitsbezeugung verwendet wahrend man einen Fursten mundlich einfach als Furst oder etwa als Furst Lowenstein anspricht Mit dem Ende des Heiligen Romischen Reiches 1806 wurden einige deutsche Fursten souverane Herrscher ihres Landes im Gothaischen Hofkalender wurden sie neben den Konigen und Grossherzogen in der Ersten Abteilung aufgefuhrt Die meisten anderen Fursten deren Territorien durch Mediatisierung Mittelbarmachung unter die Herrschaft eines anderen Staates kamen behielten oder erhielten den Furstentitel als Ehrenpradikat darunter auch zahlreiche vormals regierende Reichsgrafen etwa die Adelsfamilie Castell die bis 1806 die Grafschaft Castell regiert hatte und 1901 in den bayerischen Furstenstand erhoben wurde Diese mediatisierten Geschlechter bildeten im Hofkalender die Zweite Abteilung der furstlichen Hauser Ein deutscher Sonderfall waren die ehemals reichsunmittelbar regierenden Grafen die gelegentlich auch als gefurstete Grafen bezeichnet werden und ebenfalls der Zweiten Abteilung angehorten Sie standen im Rang unter den Fursten gehorten aber wie diese zum Hochadel und waren ihnen nach der Deutschen Bundesakte ebenburtig anders als die gewohnlichen einfachen Titular Grafen sie wurden mit Erlaucht angeredet Hinzu kamen einige im 19 Jahrhundert gefurstete Familien die niemals souveran gewesen waren wie etwa Blucher als Furst von Wahlstatt Bismarck Bulow oder Hardenberg 2 die neben auslandischen Fursten in einer Dritten Abteilung zusammengefasst wurden Somit waren die weitaus meisten Fursten des Zweiten Deutschen Kaiserreiches keine regierenden Monarchen mehr wie auch die Fursten des osterreichischen Adels im Kaisertum Osterreich Souverane deutsche Fursten fuhrten deshalb bis 1918 den Titel Regierender Furst siehe Hochadel Souverane Hauser Europas Die Kinder eines Fursten sind haufig Prinz oder Prinzessin mit der fruher offiziellen Anrede Durchlaucht die heute im nicht offiziellen gesellschaftlichen Schriftverkehr nur noch als Hoflichkeitsbezeugung bei der Ansprache benutzt wird Diese Titel ubertragen sich auch auf die daraus entstehenden jungeren Stammlinien Allerdings fuhren die Nachgeborenen einiger mediatisierter mittelbargemachter oder erst im Laufe des 19 Jahrhunderts erhobener furstlicher Hauser den Titel Graf oder Grafin mit der Anrede Erlaucht In beiden Fallen fuhrt das jeweilige Oberhaupt des Hauses den Furstentitel als Erstgeburtstitel mit der Anrede Durchlaucht Heutiger Gebrauch BearbeitenIm europaischen Kulturraum werden die Kleinstaaten Monaco Furst von Monaco und Liechtenstein Furst von Liechtenstein von Fursten regiert franzosisch prince souverain Andorra ist als Co Furstentum zweier Staatsoberhaupter ein einmaliger Sonderfall Im Vereinigten Konigreich Furst von Wales und in Spanien Furst von Asturien wird der jeweilige Kronprinz in der Regel vom Monarchen zum Titular Fursten eines Landesteils ernannt ohne dass dies irgendeine Regierungsgewalt mit sich brachte Auch in den meisten ubrigen europaischen Monarchien wird ein entsprechender Titel von den Chefs nicht regierender Furstenhauser noch als Adelstitel gefuhrt Im Deutschen Reich wurde durch die Weimarer Reichsverfassung 1919 zusammen mit der Abschaffung der Standesvorrechte des Adels der ehemalige Titel Prinz oder Prinzessin unveranderlicher Bestandteil des Familiennamens Damit entfiel der Titel Furst oder Furstin soweit er durch Erstgeborenen Nachfolge Primogenitur weitergegeben wurde Er wird jedoch heute noch aus Grunden der Tradition vielfach inoffiziell von den Chefs der fruheren Furstenhauser weitergefuhrt und gelegentlich auch auf Antrag nach dem Gesetz zur Anderung von Familiennamen und Vornamen infolge langjahriger Fuhrung und allgemeiner Anerkennung Nr 50 NamAndVwV in den Pass ubernommen was jedoch wegen der dann erfolgenden traditionswidrigen Ubertragung auf samtliche anschliessend geborenen Nachkommen von den ehemaligen Furstenhausern meist selbst nicht gewunscht wird Gegenwartig betrifft dies 54 deutsche Familien davon vier auch nach 1806 meist bis 1918 noch regierende Bundesfursten Hohenzollern Sigmaringen Waldeck und Pyrmont Reuss und Schaumburg Lippe Es gibt zudem Familien bei denen der Titel Furst bis heute regularer Namensbestandteil der fruheren Adelsbezeichnung gemass Art 109 Abs 3 der Weimarer Verfassung geblieben ist und fur jedes Familienmitglied zutrifft also kein Erstgeburtstitel ist Fur weibliche Personen dieser Familien ist der Familienname in die weibliche Form Furstin abzuwandeln 3 Beispiele dafur sind die Familien Furst von Wrede 4 Furst von Urach 5 6 oder Familien mit russischen Furstentiteln die sich immer auch an die Agnaten vererbten wie die Fursten von Lieven Fur den osterreichischen Adel dem durch das Adelsaufhebungsgesetz von 1919 jede Titelfuhrung untersagt wurde gilt bezuglich inoffizieller Fuhrung des Erstgeburtstitels Furst ahnliches wie in Deutschland mit der Ausnahme dass sich der Chef des Hauses in der Regel nicht selbst als Furst bezeichnet jedoch von anderen die der Tradition folgen wollen so bezeichnen lasst In der Schweiz werden Adelstitel nicht als Bestandteil des Familiennamens anerkannt Adelsbezeichnungen werden in amtlichen Papieren deshalb auch nicht eingetragen Hingegen wird das Adelspradikat von durchaus von den Schweizer Behorden in Personenstandsakten gefuhrt In Bezug auf die Fursten hat dies aber keine praktische Bedeutung mehr da die Schweizer Hochadelsgeschlechter reichsfurstlichen Ranges wie die Kyburger Lenzburger Rapperswiler Toggenburger oder Habsburg Laufenburger samtlich schon im Spatmittelalter ausgestorben sind Ein in regelmassigen Abstanden publiziertes Genealogisches Handbuch des Adels setzt in seiner Bandreihe Furstliche Hauser die genealogische Arbeit des Gothaischen Hofkalenders fort wie dieser in drei Abteilungen gegliedert Das Handbuch gibt Auskunft uber Mitglieder des historischen deutschen Adels sowie uber die nach Hausgesetzen legitimen Chefs der europaischen Furstenhauser die adelsrechtlich berechtigt sind den Furstentitel zu fuhren einschliesslich regierender oder vormals regierender Hauser mediatisierter Hauser und bloss titulierter Hauser Der Deutsche Adelsrechtsausschuss wird in Zweifelsfallen von der Redaktion hinzugezogen und uberwacht die Einhaltung des historischen Adelsrechts Kirchenfursten BearbeitenGeistliche Reichsfursten Bearbeiten Clemens August von Bayern 1700 1761 mit allen Insignien seiner geistlichen und weltlichen Herrschaft Kurmantel und Kurhut stehen fur das Kurfurstentum Koln das auf der Brust hangende bischofliche Pektorale der Kragen des Priesterornats und die auf dem Tisch liegende Mitra versinnbildlichen sein Amt als Erzbischof von Koln Furstbischof von Munster Osnabruck Paderborn und Hildesheim Daruber hinaus war er Hochmeister des Deutschen Ordens Als geistliche Fursten wurden im Heiligen Romischen Reich hohe Wurdentrager der katholischen Kirche bezeichnet insbesondere Furstbischofe Furstpropste und Furstabte bzw abtissinnen sowie der Hochmeister des Deutschen Ordens und der Grossmeister des Johanniterordens die neben ihrem geistlichen Amt in der Hierarchie der katholischen Kirche der Verwaltung einer Abtei eines Bistums oder Erzbistums zugleich das weltliche Amt eines Reichsfursten im Heiligen Romischen Reich ausubten siehe Reichsstande also die Regentschaft in einem Reichsstift die Erzstifte weltliche Territorien von Erzbischofen die Hochstifte weltliche Territorien von Furstbischofen die Gebiete der Furstpropsteien und der Reichspralaturen Reichsabteien und Reichspropsteien Raumlich waren diese weltlichen Territorien selten deckungsgleich mit den gleichnamigen geistlichen Sprengeln den Diozesen Letztere richteten sich allein nach Kirchenrecht wahrend die Reichsstifter dem Reichsrecht unterstanden Die Erz und Hochstifter wie auch die reichsunmittelbaren Territorien der reichsfreien Kloster wurden zwar von Wurdentragern der romisch katholischen Kirche regiert waren aber keine kirchenrechtlichen Institutionen sondern formal Zepterlehen des romisch deutschen Konigs an einen bestimmten Pralatenstuhl der Kirche Als weltliche Regenten waren die geistlichen Reichsfursten im Reichsfurstenrat des Reichstags vertreten Drei der deutschen Fursterzbischofe waren zugleich als Kurfursten zur Kaiserwahl berechtigt Kurmainz Kurkoln Kurtrier Nach der Reichsmatrikel von 1521 zahlten zu den geistlichen Reichsfursten neben den drei geistlichen Kurfursten die Erzbischofe von Salzburg Magdeburg Bremen und Besancon zuvor auch das Patriarchat von Aquileia ferner 46 weitere Furstbischofe Hinzu kam eine grosse Anzahl von Reichspralaten die teilweise ebenfalls den Furstentitel fuhrten Furstabte und Furstabtissinnen Die geistlichen Reichsfursten verringerten sich bis 1792 auf 33 darunter die drei Kurfursten die beiden Fursterzbischofe von Salzburg und Besancon 22 Furstbischofe und einige Furstabte Kurz vor der Sakularisation von 1802 1803 umfassten die reichsunmittelbaren geistlichen Staaten 25 Erz und Hochstifte und 44 Furstpropsteien und Reichspropsteien Seit der Reformation wurden manche geistlichen Furstentumer auch von evangelischen Furstbischofen regiert etwa die Erzstifter Magdeburg und Bremen und die Hochstifter Lubeck und Osnabruck letzteres zwischen den Konfessionen alternierend wahrend andere wie Brandenburg Meissen Naumburg Zeitz oder die Bistumer der Livlandischen Konfoderation von weltlichen Nachbarfursten annektiert worden waren Mit mehr als drei Millionen Einwohnern lebte ein Achtel der Bevolkerung des Heiligen Romischen Reichs unter dem Krummstab flachenmassig gehorte mit knapp 95 000 Quadratkilometern sogar ein Viertel des Reiches zur Germania Sacra Besonders entlang des Rheins reihten sich zahlreiche geistliche Territorien sodass man von der Pfaffengasse von Chur bis Koln sprach Wahrend die Kloster seit dem Mittelalter weltliche Erbvogte hatten in der Regel benachbarte Grafen oder Fursten oft aus den Stifterfamilien die fur militarische und administrative Angelegenheiten zustandig waren etwa Verteidigung im Kriegsfall einschliesslich des Baues von Schutzburgen Stellung des Aufgebots Einnahme der Abgaben Rechtsprechung uber die Untertanen ubten die Bischofe diese Funktionen selbst aus Der Monch Caesarius von Heisterbach schrieb um 1230 Da die meisten Bischofe Deutschlands die beiden Schwerter haben das geistliche und das weltliche und weil sie uber Blut urteilen und Kriege fuhren mussen sie sich mehr um den Sold ihrer Ritter als um das Heil der ihnen anvertrauten Seelen kummern Die nichtfurstlichen jedoch reichsstandischen Pralaten hatten die Hochgerichtsbarkeit inne meist vom Vogt ausgeubt waren im Reichstag auf der geistlichen Bank aber nur gemeinschaftlich in zwei Kollegien vertreten im Schwabischen und im Rheinischen Reichspralatenkollegium die ihnen jeweils eine gemeinsame Kuriatstimme keine eigene Virilstimme gewahrte vergleichbar den vier Grafenbanken im Reichsfurstenrat Nach der Reformation konnten auch evangelische geistliche Reichsfursten die oftmals Laien waren die Herrschaft ubernehmen etwa im Erzstift Bremen Erzstift Magdeburg Hochstift Halberstadt Hochstift Merseburg Hochstift Meissen Hochstift Lubeck Hochstift Osnabruck Diese weltlichen Funktionen endeten allerdings mit der Sakularisation die dem Ende des Alten Reichs 1806 folgte Trotz des geflugelten Wortes Unterm Krummstab ist gut leben galten die geistlichen Staaten bereits in der Spatzeit ihres Bestehens als Verkorperung der Ruckstandigkeit 7 Andreas Joseph Schnaubert beschrieb 1788 das grundsatzliche Dilemma geistlicher Regierungsgewalt Der Bischof soll die Hungrigen speisen die Durftigen unterstutzen und als Regent ubt er oft mit gewaltiger Hand das Besteuerungsrecht auch wider solche aus die sich und den ihrigen das Brod kummerlich brechen mussen Der Bischof soll seine Gemeinheiten visitiren und der Furst die Soldaten mustern der Bischof soll auf dem Lehr und im Beichtstuhl der Furst aber in den Regierungskollegien sitzen der Bischof soll auf den Kirchenversammlungen der Furst aber auf den Reichstagen und im Felde erscheinen 8 Kritisiert wurden ferner Simonie Nepotismus und Verschwendung durch Prachtbauten Bischofsresidenzen Sommerresidenzen Lustschlosser und Kirchen sowie aufwandige Hofhaltungen Diese wurden aber meist ausgeglichen durch Zuruckhaltung im Militarwesen So schlugen sich die geringen Heeresausgaben 9 in einer vergleichsweise milden Besteuerung nieder und die Bewohner der geistlichen Staaten litten dank der relativ pazifistischen Landesherrschaft weniger unter Kriegen und ihren Folgen Negativ wurde auch die Vernachlassigung von Handel und Gewerbe gesehen die zahlreichen kirchlichen Feiertage 60 beispielsweise im Erzstift Mainz verminderten die Wirtschaftsleistung zusatzlich Positiv gesehen wurde hingegen die barmherzige Fursorge fur Bettler Arme und Kranke wahrend in protestantischen Landern Armut oft als selbstverschuldetes Ungluck behandelt wurde Das daraus resultierende Einwandern von Armen in die geistlichen Staaten zehrte ebenfalls an deren Ressourcen 10 Kardinale Bearbeiten Als Kirchenfursten gelten daruber hinaus bis heute die Kardinale die durch ihre Berechtigung zur Papstwahl ebenfalls Regierungsfunktionen in einer Wahlmonarchie bis 1870 dem Kirchenstaat und seit 1929 der Vatikanstadt sowie beim Volkerrechtssubjekt des Heiligen Stuhls ausuben Der Titel Kardinal wird daher wie ein Furstentitel zwischen Vor und Nachname gefuhrt 11 Gemass der Erlauterung zum geistlichen Furstenstand im Gothaischen Hofkalender bzw im Genealogischen Handbuch des Adels sind die Kardinale ranggleich mit nicht regierenden Prinzen aus regierendem Hause In der Bezeichnung Kirchenfurst im weiteren Sinne sprich nicht nur fur Kardinale sondern auch fur Bischofe 12 lebt noch heute die Vorstellung eines adeligen Lebensstils und furstlichen Auftretens geistlicher Fuhrer fort Siehe auch BearbeitenHoher Adel Adelsgeschlechter zumindest furstlichen Ranges Liste der regierenden Fursten im Deutschen Kaiserreich Furstentage verschiedene Kongresse ab 1515 Furstenbund verschiedene ab 1531 Furstenspiegel ermahnende und belehrende Schriften ab dem Mittelalter Furstprimas Vorsitzender der Fursten des Rheinbundes 1806 1813 Furstenenteignung Novemberrevolution 1918 Literatur BearbeitenGregor von Rezzori Idiotenfuhrer durch die deutsche Gesellschaft 3 Auflage Band 1 Hochadel Rowohlt Reinbek 1963 Hans Werner Goetz Herbert Zielinski Furst Furstentum In Lexikon des Mittelalters LexMA Band 4 Artemis amp Winkler Munchen Zurich 1989 ISBN 3 7608 8904 2 Sp 1029 1035 Jorg Rogge Hrsg Furstin und Furst Familienbeziehungen und Handlungsmoglichkeiten von hochadeligen Frauen im Mittelalter Mittelalter Forschungen Band 15 Thorbecke Ostfildern 2004 ISBN 3 7995 4266 3 Volltext doi 10 11588 diglit 34729 Gottfried Graf Finck von Finckenstein u a Hrsg Genealogisches Handbuch der furstlichen Hauser Band 133 Furstliche Hauser XVII Starke Limburg 2004 ISBN 3 7980 0833 7 Frank Lothar Kroll Fursten ohne Thron Schicksale deutscher Herrscherhauser im 20 Jahrhundert BeBra Verlag Berlin 2022 ISBN 978 3 8980 9203 6 Weblinks Bearbeiten Wiktionary Furst Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Wiktionary Furstentum Wikiquote Furst Zitate Literatur uber den Adelstitel Furst im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Bisweilen fuhren allerdings konigliche Prinzen nominell Grafentitel was ihren protokollarischen Rang als Konigliche Hoheiten jedoch unberuhrt lasst Edward Earl of Wessex bis 2023 die Markgrafen von Baden Markgrafen von Meissen Landgrafen von Hessen usw Eine Auflistung aller Furstungen von nicht standesherrlichen Adeligen im Konigreich Preussen seit 1803 findet sich bei Rene Schiller Vom Rittergut zum Grossgrundbesitz Okonomische und soziale Transformationsprozesse der landlichen Eliten in Brandenburg im 19 Jahrhundert Berlin 2003 S 537 Fachlexikon fur das Standesamtswesen Verlag fur Standesamtswesen Frankfurt am Main 1987 Siebte Auflage ISBN 3 8019 5631 8 Eintrag unter dem Stichwort Furst S 231 WREDE The members of this family bear the title Prince Princess von Wrede In German all members actually bear the title Furst Furstin Sonke Lorenz Dieter Mertens und Volker Press Hrsg Das Haus Wurttemberg Ein biographisches Lexikon Kohlhammer Stuttgart 1997 ISBN 3 17 013605 4 S 390 398 Deutschlands oberste DV Frau Furstin von Urach gestorben computerwoche de 14 September 1990 Peter Hersche Intendierte Ruckstandigkeit Zur Charakteristik des geistlichen Staates im Alten Reich in Georg Schmidt Hrsg Stande und Gesellschaft im Alten Reich Stuttgart 1989 S 134 Andreas Joseph Schnaubert Ueber des Freyherrn von Mosers Vorschlage zur Verbesserung der geistlichen Staaten in Teutschland Jena 1788 Online Peter Hersche Intendierte Ruckstandigkeit S 136 f Das Heer des Hochstifts Munster eines der grossten geistlichen Territorien umfasste zu Friedenszeiten eine Truppe von 1000 Mann Dies entsprach einem drittel Prozent der gesamten Bevolkerung und steht im krassen Gegensatz zu den drei bis vier Prozent der Bevolkerung in der Preussischen Armee Peter Hersche Intendierte Ruckstandigkeit S 143 In den vom Vatikanstaat ausgegebenen Passen lautet der offizielle Titel S R E Sanctae Romanae Ecclesiae cardinalis Kardinal der Heiligen Romischen Kirche mit der Anrede Eminenz abgekurzt S E Seine Eminenz Duden online Kirchenfurst Abgerufen am 26 September 2019 Zitat Kirchenfurst der Bedeutung hoher geistlicher Wurdentrager besonders Bischof Erzbischof Kardinal Normdaten Sachbegriff GND 4155603 3 lobid OGND AKS LCCN sh85072413 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Furst amp oldid 234383089