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Dieser Artikel behandelt die Enteignung von kirchlichen Besitztumern Zum allgemeinen Prozess der Verweltlichung siehe Sakularisierung Als Sakularisation wird ursprunglich die staatliche Einziehung oder Nutzung kirchlicher Besitztumer Land oder Vermogen bezeichnet Im engeren Sinne versteht man darunter die Sakularisation wahrend des napoleonischen Zeitalters d h von 1799 bis 1821 bei der zwei Formen zu unterscheiden sind einerseits die Aufhebung kirchlicher Institutionen Abteien und Kloster und die Verstaatlichung ihres Besitzes Einziehung von Kirchengutern andererseits die Einverleibung Annektierung der geistlichen Furstentumer und Herrschaften des Heiligen Romischen Reiches durch grossere Territorialstaaten In einem weiteren Sinn versteht man unter Sakularisation allgemein die Abwendung von der Religion und von religiosen Werten als gesellschaftliche Entwicklung dafur ist jedoch eher die Bezeichnung Sakularisierung ublich Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Sakularisation vor der Franzosischen Revolution 2 1 England ab 1535 2 2 Sachsen ab 1539 2 3 Heiliges Romisches Reich nach der Reformation 2 4 Bayern ab 1608 2 5 Osterreich 3 Sakularisation nach der Franzosischen Revolution 3 1 Frankreich 3 2 Linksrheinische Departements Deutschlands 1802 3 3 Rechtsrheinische Gebiete 1803 4 Politische Folgen 5 Soziale Folgen 6 Kulturelle Folgen 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDer Begriff leitet sich von lat saeculum Jahrhundert Zeitalter und dem davon abgeleiteten Adjektiv saecularis sakular weltlich ab und bezeichnet allgemein einen Wechsel hin zum Zeitlichen und Weltlichen Als Begriff fur die Enteignung von Kirchengut verwendete schon der franzosische Gesandte Henri II d Orleans Longueville am 8 Mai 1646 bei den Verhandlungen zum Westfalischen Frieden in Munster das Verb seculariser Er bezeichnete damit den Ubergang von katholischen Gutern in protestantischen Besitz Das lateinische Substantiv saecularisatio war zwar bereits 1559 in Verwendung das entsprechende Verb 1586 Lateinisch saecularisatio bezog sich damals aber nicht auf Kirchengut sondern bezeichnete den Ubergang von Mitgliedern des in Gemeinschaft lebenden Klerus der Bischofskirchen zu allein lebenden Domkapitularen Die Ausgliederung von Kirchengut wurde zu dieser Zeit als profanatio sacrae rei bezeichnet 1 Sakularisation vor der Franzosischen Revolution BearbeitenEngland ab 1535 Bearbeiten Heinrich VIII Konig von England liess im Zuge des koniglichen Suprematsakts von 1535 ab dem Jahr 1538 die englischen Kloster auflosen und konfiszierte ihre Besitztumer Uber hundert fruhere Klosterkirchen blieben als Pfarrkirchen in Verwendung 14 wurden zu Kathedralen Im Rahmen der Kampagne gegen den Aberglauben wurden viele Reliquien und Heiligenstatuen zerstort und eingeschmolzen Grosse Abteien und Pilgerstatten wie Glastonbury Abbey Walsingham die Abtei St Edmund und Shaftesbury Abbey wurden zu Ruinen Auch in der Lordschaft Irland und in Wales wurden die Kloster aufgelost Sachsen ab 1539 Bearbeiten Nach seiner Regierungsubernahme am 17 April 1535 liess der sachsische Herzog Heinrich der Fromme am 23 April 1539 den ersten evangelischen Gottesdienst in der Dresdner Schlosskirche abhalten feierliche Gottesdienste in Leipzig und in der Dresdner Kreuzkirche folgten Wahrend einer umfangreichen Kirchenvisitation von Dezember 1539 bis Juli 1540 liess Heinrich alle kirchlichen Besitztumer sakularisieren und Kloster aufheben Im November 1539 setzte er auf dem Landtag in Chemnitz einen landstandischen Ausschuss zur Verwendung des sakularisierten Kirchengutes ein und uberliess damit die Entscheidung uber die Verwendung den Landstanden Nach dem Tode Heinrichs im Jahre 1541 zog sein Sohn Moritz die Verfugungsgewalt uber das sakularisierte Kirchen und Klostergut wieder an sich und liess es teils verkaufen und teils selbst durch landesherrliche Vogte verwalten 2 Heiliges Romisches Reich nach der Reformation Bearbeiten Infolge der Reformation und der Auseinandersetzungen des Dreissigjahrigen Krieges wurden auf dem Gebiet des Heiligen Romischen Reiches durch den Westfalischen Frieden 1648 das Erzstift Magdeburg das Hochstift Halberstadt das Hochstift Bremen das Hochstift Minden und das Hochstift Schwerin in weltliche Furstentumer umgewandelt Bayern ab 1608 Bearbeiten Hauptartikel Sakularisation in Bayern Im 16 Jahrhundert richtete Herzog Maximilian I auf der Grundlage der Superioritat des Staates ein geistliches Ratskollegium zur Kirchenaufsicht ein Ab 1608 beanspruchte der Kurfurst das Patronatsrecht wenn bei Stiftern und Klostern hieruber Unklarheiten bestanden 3 1743 schlug der zum Kaiser gewahlte bayerische Kurfurst Karl Albrecht der Habsburgerin Maria Theresia vor Osterreich und insbesondere Bayern durch die Sakularisation und Einverleibung von Furstbistumern zu vergrossern Maria Theresia lehnte dies als grosses Unrecht ab 4 Im Rahmen der Aufhebung des Jesuitenordens durch Papst Clemens XIV 1773 wurden die in Bayern gelegenen Guter des Jesuitenordens auf Weisung des Papstes dem kurfurstlichen Schulfonds zur Verfugung gestellt 5 Im Jahre 1778 gelang einem Pralaten in Aschaffenburg ein Sakularisationsvorhaben Der Fursterzbischof von Mainz zog gegen eine nur geringe Entschadigung den Klostergarten eines Kapuzinerklosters ein und verwendete ihn als Schlossgarten und als Holzhof fur seine weltliche Hochstiftsregierung 6 1783 stimmte Papst Pius VI dem Antrag des kurpfalz bayerischen Kurfursten Karl Theodor auf Aufhebung der Pramonstratenserabtei Osterhofen und des Augustinerchorherrenstiftes Indersdorf zu 7 1787 wies der Furstbischof von Bamberg in einer Visitationsverfugung die Zisterzienserabtei Langheim darauf hin dass eine Aufhebung der Kloster moglich und der Vorwurf der Prachtliebe deshalb zu vermeiden sei 8 1789 verfasste der Jurist Maximilian von Montgelas eine Denkschrift in der er eine Sakularisation fur wirtschaftlich wunschenswert und aufgrund des Westfalischen Friedens fur rechtlich zulassig hielt 56 v H der Hofstellen seien in kirchliches Obereigentum gelangt und diese Konzentration schadige den Wirtschaftsverkehr 9 Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Josephinismus Kaiser Joseph II Herrscher des aufgeklarten Absolutismus loste bereits vor der Franzosischen Revolution zahlreiche Kloster und Kirchen auf und zog deren Vermogen ein Von 915 Klostern 762 Manner 153 Frauenkloster die 1780 in Osterreich mit Bohmen Mahren und Galizien existierten blieben nur 388 erhalten Sakularisation nach der Franzosischen Revolution BearbeitenFrankreich Bearbeiten Die Sakularisation in Frankreich am Ende des 18 Jahrhunderts bzw zu Beginn des 19 Jahrhunderts geht auf Debatten in der Zeit der Aufklarung zuruck Sie ist die umfassendste die bislang stattfand Beinahe alle geistlichen Reichsstande wurden aufgelost und annahernd 95 000 km Grundflache auf denen mehr als 3 Millionen Menschen lebten wechselten ihren Herrscher oder Eigentumer Die franzosische Nationalversammlung beschloss schon zu Beginn der Franzosischen Revolution am 2 November 1789 in einem Dekret Decret des biens du clerge mis a la disposition de la Nation das auf eine Antragsvorlage des Abgeordneten der Nationalversammlung und spateren Aussenministers Napoleons Bischof Charles Maurice de Talleyrand Perigord zuruckging die Nationalisierung der Kirchenguter und damit die faktische Enteignung der katholischen Kirche Hintergrund waren massive Bemuhungen der Finanzkrise des franzosischen Staates die vor allem durch die o g kostenaufwandige Beteiligung Frankreichs am Amerikanischen Unabhangigkeitskrieg bedingt war entgegenzuwirken Mit der 1790 verabschiedeten Zivilverfassung des Klerus wurde eine franzosische Nationalkirche geschaffen deren Priester wie Staatsbeamte einen staatlichen Sold bekamen und einen Eid auf die Nation und die neue Verfassung ablegen mussten Somit wurde schon am Anfang der franzosischen Revolution durch die Abschaffung der alten Standeordnung die Vormachtstellung des Klerus beendet Mit der Enteignung des kirchlichen Besitzes wurde die wirtschaftliche und politische Macht der Kirche erheblich beschnitten 10 Erst mit dem zwischen Napoleon Bonaparte und Papst Pius VII geschlossenen Konkordat von 1801 kam es zumindest formal wieder zu einer Aussohnung zwischen der katholischen Kirche und dem franzosischen Staat Linksrheinische Departements Deutschlands 1802 Bearbeiten Anders als im rechtsrheinischen Gebiet fand die Sakularisation in den seit 1798 bestehenden vier linksrheinischen Departements die 1801 im Frieden von Luneville Frankreich zugesprochen worden waren im Jahre 1802 statt 11 Grundlage der Sakularisation war das Konkordat von 1801 in dem die kirchenrechtliche Genehmigung der Sakularisation gegeben wurde Am 9 Juni 1802 wurden mit einem Konsularbeschluss Arrete des Consuls im rechtlichen Sinne eine Verordnung die kirchlichen Verhaltnisse neu geregelt mit Ausnahme der Bistumer und Pfarreien wurden fast alle geistlichen Einrichtungen aufgehoben und ihr Besitz dem franzosischen Staat ubertragen 12 Alle Ordensleute mit linksrheinischen Wurzeln erhielten gemass Konsularbeschluss eine jahrliche Pension von 500 fur unter 60 Jahrige bzw 600 Francs ab 60 Jahren Diejenigen die ursprunglich aus rechtsrheinischen Gebieten stammten mussten die linksrheinischen Gebiete verlassen und erhielten einmalig 150 Francs fur die Kosten ihrer Reise 13 Zur Aufbesserung der Finanzen des franzosischen Staates wurden die sakularisierten Guter in den folgenden Jahren versteigert und gingen uberwiegend an private Kaufer Auch die geistlichen Reichsstande wurden aufgehoben und ihr Besitz verstaatlicht 14 Rechtsrheinische Gebiete 1803 Bearbeiten Durch die Verschiebung der franzosischen Ostgrenze hatten deutsche Territorialherren Gebietsverluste erlitten Als Entschadigung wurden ihnen im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 die kirchlichen Reichsstande die geistlichen Furstentumer und die meisten Reichsstadte in diesem Fall spricht man von Mediatisierung zugeschlagen Artikel 35 des Reichsdeputationshauptschlusses ging uber die reine Entschadigung sogar hinaus Die Gebaude und Guter der aufgehobenen Stifte Abteien und Kloster wurden der Disposition Verfugungsgewalt der Landesherren unterstellt 15 Das erlaubte es auch Herrschern die keinen Territorialverlust erlitten hatten kirchliche Guter zu ihren Gunsten einzuziehen und ihre Finanzen zu entlasten Der Reichsdeputationshauptschluss betraf die geistlichen Kurfurstentumer Koln und Trier das Erzstift Salzburg sowie die Hochstifte Olmutz Augsburg Bamberg Basel Breslau Brixen Chur Corvey Eichstatt Freising Fulda Hildesheim Konstanz Lubeck Luttich Munster Osnabruck Paderborn Passau Regensburg Speyer Trient Worms und Wurzburg Auch alle anderen geistlichen Furstentumer zu denen z B die Reichsabteien und die anderen Reichsstifte gehorten wurden aufgelost 16 Lediglich Kurmainz dessen verbliebenes rechtsrheinisches Territorium auf das Furstentum Aschaffenburg ubertragen wurde wurde nicht aufgelost Karl Theodor von Dalberg der letzte Mainzer Erzbischof verblieb als Erzkanzler des Reiches Politische Folgen BearbeitenViele Besitztumer der Kirche unter ihnen auch landstandische Kloster oder die bisherigen furstbischoflichen Residenzen wurden enteignet und fielen an weltliche Landesherren Insbesondere profitierten der Konig von Preussen der Kurfurst von Bayern der Herzog von Wurttemberg der Markgraf von Baden und der Landgraf von Hessen Darmstadt von der Sakularisation Allein in Baden vervierfachte sich die Flache des Landes die Zahl der Einwohner verfunffachte sich durch den Landzugewinn Wurttemberg konnte seine Flache und Einwohnerzahl immerhin verdoppeln Durch die Enteignung kirchlicher Guter verlor insbesondere aber nicht nur die katholische Kirche einen grossen Teil ihrer weltlichen Macht Soziale Folgen BearbeitenVor allem das weltliche Dienstpersonal im Kloster sowie die unmittelbar vom Kloster abhangigen Handwerker und Gewerbetreibenden verloren ihre Arbeitsplatze und gerieten in eine bedrohliche Armut Der enteignete teilweise sehr grosse Grundbesitz wurde oftmals dem Landesherrn bzw Staat direkt zugeschlagen oder in Stiftungen eingebracht um dem bisherigen Zweck weiter zu dienen Die vermogensrechtlichen Folgen der Enteignungen stellen noch heute in Form der Staatsleistungen ein staatskirchenrechtliches Problem dar Kulturelle Folgen BearbeitenDurch die Auflosung der kirchlichen Institutionen wurden ihre Gebaude und beweglichen Besitztumer nicht mehr fur ihren ursprunglichen Zweck benotigt Die enteigneten Kloster konnten teils als Staatsgebaude z B Gefangnisse ubernommen werden teils wurden sie meistbietend versteigert Viele von ihnen verkaufte man auf Abbruch d h sie wurden vom Kaufer abgerissen und das Material fur andere Zwecke verwendet vor allem die schlecht fur andere Zwecke verwendbaren Kirchen waren hiervon betroffen Im gunstigsten Fall konnte eine ehemalige Klosterkirche als Pfarrkirche weiterverwendet werden z B die Kirche der Abtei Prum in der Eifel die bis heute Pfarrkirche ist Kunstwerke und liturgische Gerate wurden teilweise ebenfalls an andere Kirchen abgegeben vieles aber auch vernichtet da wesentlich mehr Objekte zur Verfugung standen als benotigt wurden Die Auflosung hatte aber auch Folgen fur Bibliotheken und Archive der Kloster die haufig in alle Winde verstreut wurden Gleichzeitig entstanden allerdings auch erste private Sammlungen wertvoller Bucher Handschriften und Kunstwerke die teilweise spater wieder in die offentliche Hand gelangten und den Grundstock fur Archive und Bibliotheken bildeten in manchen Fallen waren diese Sammler selbst ehemalige Mitglieder einer kirchlichen Institution z B Ferdinand Franz Wallraf in Koln Siehe auch BearbeitenSakularismus und Laizismus Kirche und StaatLiteratur BearbeitenMarcel Albert Die Gedenkveranstaltungen zum 200 Jahrestag der Sakularisation 1803 2003 Ein kritischer Ruckblick In Romische Quartalschrift 100 2005 S 240 274 Christian Bartz Die Sakularisation der Abtei Laach im Jahre 1802 Eine Fallstudie In Rheinische Vierteljahrsblatter 62 1998 S 238 307 Paul Fabianek Folgen der Sakularisierung fur die Kloster im Rheinland Am Beispiel der Kloster Schwarzenbroich und Kornelimunster Books on Demand 2012 ISBN 978 3 8482 1795 3 Reiner Gross Geschichte Sachsens Berlin 2001 4 Auflage 2012 ISBN 978 3 361 00674 4 Volker Himmelein Hrsg Alte Kloster neue Herren Die Sakularisation im deutschen Sudwesten 1803 Grosse Landesausstellung Baden Wurttemberg 2003 Thorbecke Ostfildern 2003 ISBN 3 7995 0212 2 Ausstellungskatalog und Aufsatzband Georg Molich Joachim Oepen Wolfgang Rosen Hrsg Klosterkultur und Sakularisation im Rheinland Klartext Verlag Essen 2002 ISBN 978 3 89861 099 5 Isa Lubbers Martin Rossler Joachim Stuben Hrsg Sakularisierung ein weltgeschichtlicher Prozess in Hamburg Peter Lang Frankfurt am Main 2017 ISBN 978 3 631 67547 2 Winfried Muller Ein bayerischer Sonderweg Die Sakularisation im links und rechtsrheinischen Deutschland In Alois Schmid Hrsg Die Sakularisation in Bayern 1803 Kulturbruch oder Modernisierung C H Beck Munchen 2003 ISBN 3 406 10664 1 S 317 334 Winfried Muller Die Sakularisation von 1803 In Walter Brandmuller Hrsg Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte Band 3 Eos Verlag St Ottilien 1991 S 1 84 Winfried Muller Zwischen Sakularisation und Konkordat Die Neuordnung des Verhaltnisses von Staat und Kirche 1803 1821 In Walter Brandmuller Hrsg Handbuch der bayerischen Kirchengeschichte Band 3 Eos Verlag St Ottilien 1991 S 85 129 Alfons Maria Scheglmann Geschichte der Sakularisation im rechtsrheinischen Bayern 3 Bande Habbel Regensburg 1903 1908 Rudolf Schlogl Glaube und Religion in der Sakularisierung Die katholische Stadt Koln Aachen Munster 1740 1840 Munchen 1995 Dietmar Stutzer Die Sakularisation 1803 Der Sturm auf Bayerns Kirchen und Kloster Rosenheimer Verlagshaus Alfred Forg 1976 ISBN 3 475 52237 3 Hermann Uhrig Die Vereinbarkeit von Art VII des Friedens von Luneville mit der Reichsverfassung 5 Bande Verlag Traugott Bautz Nordhausen 2014 ISBN 978 3 88309 862 3 2789 S zugleich erweiterte Jur Diss Tubingen 2011 urn nbn de bsz 21 opus 56749 Eberhard Weis Montgelas Erster Band Zwischen Revolution und Reform 1759 1799 2 Auflage Beck Munchen 1988 ISBN 978 3 406 32974 6 Matthias Wemhoff Sakularisation und Neubeginn Schnell amp Steiner Regensburg 2007 ISBN 978 3 7954 1963 9 anlasslich der Eroffnung der Ausstellung im Landschaftsverband Westfalen Lippe Landesmuseum fur Klosterkultur im Kloster Dalheim Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Sakularisation Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Sakularisation in Bayern auf Bayern 2 radioWissen Sakularisation in Westfalen auf lwl orgEinzelnachweise Bearbeiten Marie Luisa Frick Andreas Oberprantacher Universitat Innsbruck Wiederkehr des Verdrangten Die Krise der Sakularisierungsthese im Spiegel gegenwartiger Debatten uber das Phanomen Religion in Europa Innsbrucker Diskussionspapiere zu Weltordnung Religion und Gewalt Nr 24 2008 Titelaufnahme bei der ULB Tirol mit PDF Download S 4 dort Bezug nehmend auf den Artikel Sakularisation Sakularisierung in Geschichtliche Grundbegriffe Band 5 1984 S 794 f Gross S 53 55 Scheglmann I S 2 Scheglmann I S 3 Digitalisat Scheglmann I S 51 Scheglmann I S 48 Scheglmann I S 61 72 Scheglmann I S 74 Weis Montgelas I S 121 125 Paul Fabianek Folgen der Sakularisierung fur die Kloster im Rheinland Am Beispiel der Kloster Schwarzenbroich und Kornelimunster Verlag BoD 2012 ISBN 978 3 8482 1795 3 S 6 und Anlage Dekret Le decret des biens du clerge mis a la disposition de la Nation Wilhelm Janssen Kleine Rheinische Geschichte S 261 Eduard Hegel Geschichte des Erzbistums Koln Bd IV S 487 521 Paul Fabianek Folgen der Sakularisierung fur die Kloster im Rheinland Am Beispiel der Kloster Schwarzenbroich und Kornelimunster Verlag BoD 2012 ISBN 978 3 8482 1795 3 S 13 mit Anlage Konsularbeschluss Arrete portant suppression des ordres monastiques et congregations regulieres dans les departemens de la Sarre de la Roer de Thin et Moselle et du Mont Tonnerre Wolfgang Schieder Hrsg Sakularisation und Mediatisierung in den vier rheinischen Departements 1803 1813 Teil V 1 und V II Roerdepartement Georg Molich Joachim Oepen Wolfgang Rosen Hrsg Klosterkultur und Sakularisation im Rheinland Essen 2002 S 20 21 Vgl Bettina Braun Mareike Menne Michael Strohmer Hrsg Geistliche Fursten und geistliche Staaten in der Spatphase des Alten Reiches Bibliotheca Academica Epfendorf am Neckar 2008 ISBN 978 3 928471 72 5 Normdaten Sachbegriff GND 4076950 1 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sakularisation amp oldid 235734850