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Das Fahnlehen auch Fahnenlehen lat vexillaria feuda war zur Zeit des Heiligen Romischen Reiches ein Lehen das mittels einer Fahne als militarisches Feldzeichen und Sinnbild des Heerbanns vom Kaiser unmittelbar an weltliche Fursten verliehen wurde 1 Als Folge der Unmittelbarkeit hatten diese hochst Freien das politische Standesrecht nur vor dem Kaiser im Furstengericht nicht vor den kaiserlichen Landgerichten oder dem Hofrichter zu Recht zu stehen 2 Darstellung in der Richental Chronik um 1464 Konig Sigismund belehnt den Kurfursten Ludwig III auf dem Konzil von Konstanz mit der Kurpfalz symbolisiert durch die Fahne Das Fahnlehn war regelmassig auch mit der Gerichtsbarkeit dem Gerichtsbann verbunden 3 Lehen die an geistliche Fursten verliehen wurden waren die sog Zepterlehen Als der Letzte der auf diese Art belehnt wurde galt bisher Kurfurst Moritz von Sachsen Tatsache ist jedoch dass Kurfurst August noch 1566 in Augsburg in feierlichem Aufzug mit 13 Fahnen belehnt wurde Eine Nachahmung dieser Sitte war die Belehnung der Herzoge von Preussen durch den Konig von Polen zwischen 1525 und 1660 Der letzte derartige Akt uberhaupt war die Belehnung des Grossen Kurfursten mit dem Herzogtum Preussen die er 1641 in Warschau personlich einholte Tatsachlich hatte das Fahnenlehn schon mit der Einfuhrung stehender Heere seit dem 15 Jahrhundert an Bedeutung verloren 4 Eine andere Art der symbolischen Ubergabe erfolgte mit dem Helm Ritterlehen wurden mit dem Schild vergeben und daher Schildlehen genannt Der Brauch der Belehnung mit der Fahne reicht weit zuruck Gregor von Tours erzahlt dass Konig Guntchramm Konig Childebert vermittelst eines Speers sein ganzes Reich ubergeben habe Speer und Fahne sind aber identisch da die Ritter ihre Fahne an den Speer gebunden zu tragen pflegten Am Hof der Staufer war es Sitte dass Konigreiche mit dem Schwert Provinzen mit der Fahne verliehen wurden Kaiser Friedrich I belehnte 1152 Konig Peter von Danemark unter dem Symbol eines Schwerts Schon lange vor dem Sachsenspiegel wurden alle geistlichen Fursten Lehen mit dem Zepter alle weltlichen Fursten Lehen mit der Fahne vergeben Inzwischen wurde jedoch 1180 dem Erzbischof von Koln die Herzogsgewalt in Westfalen und Engern mit der kaiserlichen Fahne verliehen Herzog Friedrich von Lothringen wurde 1258 vom Gegenkonig Alfons X mit funf Fahnen belehnt In spaterer Zeit wurde es ublich dass die Lehnsfahnen mit den Wappen der zu verleihenden Landschaften geschmuckt waren daneben erhielten die Fursten eine rote Fahne des Blutbannes wegen Literatur BearbeitenSiegfried Rietschel Zur Lehre vom Fahnlehn In HZ 107 1911 S 353 Karl Friedrich Krieger Die Lehnshoheit der deutschen Konige im Spatmittelalter Scientia Verlag Aalen 1979 ISBN 3 511 02843 4 S 36 42 Einzelnachweise Bearbeiten Fahnenlehn Brockhaus Kleines Konversations Lexikon funfte Auflage Band 1 Leipzig 1911 S 553 zeno org abgerufen am 19 Juni 2020 Johann Friedrich von Schulte Lehrbuch der deutschen Reichs und Rechtsgeschichte 6 umgearbeitete Aufl Stuttgart 1892 S 212 273 Fahnenlehn Pierer s Universal Lexikon Band 6 Altenburg 1858 S 73 zeno org abgerufen am 19 Juni 2020 Lehnswesen Meyers Grosses Konversations Lexikon Band 12 Leipzig 1908 S 335 338 zeno org abgerufen am 19 Juni 2020 Dieser Artikel basiert auf einem gemeinfreien Text aus Meyers Konversations Lexikon 4 Auflage von 1888 bis 1890 Bitte entferne diesen Hinweis nur wenn du den Artikel so weit uberarbeitet hast dass der Text den aktuellen Wissensstand zu diesem Thema widerspiegelt dies belegt ist und er den heutigen sprachlichen Anforderungen genugt Um danach auf den Meyers Artikel zu verweisen kannst du Meyers Online Band Seite benutzen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Fahnlehen amp oldid 232273875