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Zwing oder Twing und Bann war eine umschreibende Formel fur die Macht einer Obrigkeit dem Zwing oder Twingherr rechtsverbindliche Vorschriften und Anordnungen im Bereich der niederen Gerichtsbarkeit Niedergericht erlassen zu konnen Das Twingrecht wurde bis ins Spatmittelalter mundlich tradiert Ein Gerichtsbezirk Twing oder Zwing umfasste meist ein oder mehrere Dorfer Der Begriff taucht haufig im Zusammenhang mit Grundherrschaft auf und bezeichnet hier das Recht eines Grundherren Gebote und Verbote zu erlassen Die Gegenstande auf die sich die Ausubung von Zwing und Bann beziehen konnen gegenuber der Hoch oder Blutgerichtsbarkeit abgegrenzt werden die Straftaten mit dem Tode bestrafen konnte So wurde zum Beispiel der Trostungsbruch Brechen des beschworenen Friedens mit Worten vom Twingherr der Trostungsbruch mit bewaffneter Hand vom Hochrichter verfolgt In die Twingherren Regelungskompetenz fielen auch Delikte wie leichtere Korperverletzung Ehrverletzung oder Frevel Siehe auch BearbeitenBurgerziel TwingherrenstreitLexikographie BearbeitenAnne Marie Dubler Twing und Bann In Historisches Lexikon der Schweiz Schweizerisches Idiotikon Bd IV Sp 1270 ff Artikel Bann Digitalisat und Bd XIV Sp 1814 ff Artikel Twing Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zwing und Bann amp oldid 173357452