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Das Namensrecht in der Bundesrepublik Deutschland ist durch verschiedene Regelungen insbesondere durch das Burgerliche Gesetzbuch festgesetzt Das Namensrecht besteht sowohl aus dem Recht auf einen Namen als auch aus dem Recht das sich aus dem Namen ergibt Zu Regelungen bezuglich der Auswahl von Vornamen fur Kinder siehe auch Vorname Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte des Namensrechtes 1 1 Romisches Recht 1 2 Mittelalter 1 3 Neuzeit bis Erster Weltkrieg 1 4 Weimarer Republik 1 5 Zeit des Nationalsozialismus 1 6 Nach 1945 2 Recht aus einem Namen 3 Recht auf einen Namen 4 Burgerliche Regelungen 4 1 Anwendbarkeit des deutschen Rechtes 4 1 1 Ehename 4 1 2 Kindesname 4 1 3 Wechsel des Namensrechts 4 2 Familienrecht 4 2 1 Namenserwerb durch Geburt 4 2 2 Nachtraglicher Wechsel des Familiennamens bei Minderjahrigen 4 2 2 1 Nachtraglich gemeinsames Sorgerecht 4 2 2 2 Vaterschaftsanfechtung 4 2 2 3 Einbenennung 4 2 2 4 Erteilung des Namens des nichtsorgeberechtigten Elternteils 4 2 2 5 Spatere Bestimmung oder Anderung eines gemeinsamen Ehenamens 4 2 3 Adoption und Dauerpflege 4 2 4 Familienname nach Eheschliessung Verpartnerung 4 2 4 1 Eheschliessung 4 2 4 2 Verpartnerung 4 3 Zusatzliche Eintragungen 4 4 Offentlich rechtliche Regelungen 4 4 1 Behordliche Namensanderung 4 4 1 1 Geschichte 4 4 1 2 Aktuelle Regelung 4 4 1 2 1 Anderung des Nachnamens 4 4 1 2 2 Anderung des Vornamens 4 4 2 Anderung der Reihenfolge der Vornamen 4 4 3 Transliteration 5 Adel 5 1 Namensbestandteil 5 2 Adelsstand 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 WeblinksGeschichte des Namensrechtes BearbeitenRomisches Recht Bearbeiten Das Namensrecht wurde im Romischen Reich erstmals als Bestandteil des allgemeinen Rechts und insofern als Grundrecht eines Burgers erwahnt Der gemeinrechtlichen Geltung der romischen Vorschrift nach blieb die Wahl des Vornamens und des Familiennamens in das Belieben des Einzelnen gestellt Diese Regelung blieb bis zum Spatmittelalter unverandert Mittelalter Bearbeiten Wahrend der Volkerwanderung in Europa kehrte man zur Einnamigkeit zuruck Ab dem 8 Jahrhundert wurden in Deutschland Beinamen zum Rufnamen eingefuhrt In der Regel gaben diese Beinamen die spateren Nachnamen die Herkunft die Wohnstatte den Beruf das Amt oder die Aufgabe korperliche oder geistige Fahigkeiten oder besondere Schwachen an Ab dem 15 Jahrhundert wurden die Familiennamen dann nur noch vererbt und der Nachname war nun nicht mehr das individuelle Kennzeichen einer besonderen Eigenschaft Fahigkeit oder eines Berufes Neuzeit bis Erster Weltkrieg Bearbeiten Am 12 Marz 1677 wurde durch Ferdinand Maria Kurfurst von Bayern per Mandat in seinem Territorium die allgemeine Namensfreiheit abgeschafft Das Gesetz blieb mangels Strafandrohung wirkungslos und wurde von der Bevolkerung nicht befolgt Insbesondere war es in vielen bauerlichen Gegenden ublich dass ein Hof oder Hausname gefuhrt wurde der Familienname also mit Ubernahme eines Hofes geandert wurde 1 Die Verordnung wurde spater von anderen deutschen Landern ubernommen In Preussen wurde parallel zur grossen preussischen Rechtsreform per Gesetz 1794 das Benutzen von fremden Namen verboten Nachdem auch diese Verordnung nicht beachtet wurde folgte eine weitere Verordnung am 30 Oktober 1816 die nunmehr auch das Fuhren von fremden oder erdichteten Namen bei Androhung einer Geldbusse oder eines Arrestes verbot Hessen Darmstadt folgte mit einer ahnlichen Verordnung im Jahr 1810 Hamburg im Jahr 1815 und Sachsen Meiningen im Jahr 1876 als letztes Land Bereits am 15 April 1822 regelte eine Verordnung dass der Adel seine Titel weitergeben durfte Mit Allerhochstem Erlass vom 12 Juli 1867 ubertrug der preussische Konig die Entscheidungsgewalt uber Namensanderungsantrage in Preussen auf die Bezirksregierungen PreussGS S 1310 Mit der Einfuhrung des Personenstandsgesetzes vom 6 Februar 1875 wurden dann im ganzen Deutschen Reich die Familiennamen unveranderlich Weimarer Republik Bearbeiten In der Weimarer Republik wurde am 3 November 1919 der Erlass vom 12 Juli 1867 in vollem Umfang durch die preussische Verordnung betreffend die Anderungen von Familiennamen wieder aufgehoben 2 In der Begrundung zu 1 Abs 1 der Verordnung VO vom 3 November 1919 heisst es Der Name ist ein ausseres Kennzeichen der Person zur Unterscheidung von anderen Personen Da die VO eine Abstammungsfunktion nicht erwahnt ist davon auszugehen dass der Gesetzgeber zu dieser Zeit dem Namen mit der Kennzeichnungsfunktion allein eine Unterscheidungsfunktion zubilligte Der Gebrauch eines Pseudonyms war zulassig strafbar war jedoch die Angabe des falschen Namens gegenuber einem Beamten Erstmals in der Geschichte des NAG verlangte der Gesetzgeber einen kurzen Grund fur eine Namensanderung Neben der Verdeutschung eines auslandischen Namens wegen der Zugehorigkeit zum deutschen Volkstum wurde ein breites Spektrum an weiteren zulassigen Grunden eroffnet Vermeidung der Nachteile unehelicher Geburt Beseitigung eines anstossigen Namens oder dergleichen Am 29 Oktober 1920 wurde die Verordnung vom 3 November 1919 mit der Verordnung zur Anderung von Vornamen erganzt Danach war die Auswahl der Vornamen unbeschrankt und sogar fremde Schriftzeichen waren erlaubt Am 4 Dezember 1928 folgte eine Verfugung Hermann Schmidts Zentrum Justizminister unter dem Preussischen Ministerprasidenten Otto Braun SPD im Kabinett Braun III zur Anderung von Familiennamen Nach Paragraph 1 dieser Verfugung entschied von nun an bei der Verdeutschung auslandischer Namen der Landgerichtsprasident womit 4 Abs 2 der VO vom 3 November 1919 es ist kurz der Grund fur die Namensanderung anzugeben ersatzlos gestrichen wurde Am 21 November 1932 folgte die Verordnung uber die Zustandigkeit von Familiennamen durch Reichskommissar Heinrich Holscher der im Zuge des putschahnlichen Preussenschlages am 20 Juli 1932 von Franz von Papen kommissarisch auf den Posten des Justizministers berufen worden war In 2 Abs 5 gab sie beispielhaft an wie mit einer Namensanderung von Auslandern zu verfahren sei Danach war schon die blosse Ubersetzung eines Namens z B Orlowski in Adler Borkowski in Bork Switalski in Lennartz usw einer Verdeutschung gleichzustellen und daher wie schon 1928 nur durch den Regierungsprasidenten zu genehmigen Ausgearbeitet wurde die Verordnung und die Ausfuhrungsbestimmungen durch Hans Globke Zeit des Nationalsozialismus Bearbeiten Auffallig an der obengenannten Holscherschen VO vom 21 November 1932 ist dass die dort verwendete Formulierung in der diesbezuglichen nationalsozialistischen Verordnung vom 25 Juni 1934 unverandert wieder auftaucht mit dem wichtigen Unterschied dass alle diese Falle nicht mehr nur unter eine bestimmte Zustandigkeit fielen sondern nun unter einem absoluten Verbot standen Mit der VO von 1934 die als Ministerialblatt nur fur die Verwaltung bestimmt war und nicht als Gesetz veroffentlicht wurde wurde das offizielle Namensanderungsgesetz NAG von 5 Januar 1938 bereits vorweggenommen Die VO von 1934 war inhaltlich mit der Neufassung des NAG von 1938 vollig identisch Die Verordnung von 1934 wurde durch einen am gleichen Tag herausgegebenen nur fur die Verwaltung bestimmten Runderlass des Ministeriums des Innern unterzeichnet vom Minister des Innenministeriums Wilhelm Frick erganzt Dieser enthielt die weiteren Richtlinien fur die Bearbeitung der Antrage auf Anderung des Familiennamens Der Runderlass wurde lediglich im Ministerialblatt der Preussischen inneren Verwaltung herausgegeben In den Reichsgesetzblattern fand sie keinen Eingang In dem behordeninternen Runderlass hiess es Jede Namensanderung beeintrachtigt die Erkennbarkeit der Herkunft aus einer Familie erleichtert die Verdunkelung des Personenstandes und verschleiert die blutmassige Abstammung Eine Namensanderung kann daher nur dann erfolgen wenn ein wichtiger Grund vorliegt der die Namensanderung rechtfertigt In der Regel also grundsatzlich war demnach einer Anderung nicht mehr stattzugeben In den Richtlinien fur die Bearbeitung der Antrage Anlage fur die Verwaltung hiess es Antrage von Personen nichtarischer Abstammung ihren Namen zu andern wird grundsatzlich nicht stattgegeben weil durch die Anderung des Namens die nichtarische Abstammung verschleiert wurde Auslandische Namen sind als Familiennamen nicht zu gewahren In der Regel war daher eine Namensanderung zu untersagen Jeder Burger wurde jetzt pedantisch entsprechend seinem Namen und seiner daraus abgeleiteten vermuteten Abstammung registriert Die Durchmusterung der eigenen Bevolkerung nach Rassenkriterien wurden auf den Standesamtern mit grosster Akribie betrieben Die schliessliche Neufassung des NAG vom 5 Januar 1938 war die in offizielle Gesetzesform gegossene Fassung der behordeninternen VO vom 25 Juni 1934 Beide waren inhaltlich identisch Die Neufassung des NAG von 1938 Namensanderungsverordnung bestand nur aus 4 Absatzen und hatte den alleinigen Zweck Juden systematisch uber das amtliche Namensregister zu erfassen Abs 1 verpflichtete die Juden nur die fur sie vorgesehenen Vornamen sich beizulegen Abs 2 verpflichtete die Juden soweit sie andere Namen als die aufgelisteten trugen je nach Geschlecht Israel oder Sara als zweite Vornamen zu fuhren Dies galt auch fur Eintragungen in Personalausweisen Passen usw bei deren Vorlage die Zugehorigkeit des Namenstragers zum Judentum dieserart sofort ersichtlich war Mit der NAG Verordnung vom 24 Januar 1939 wurden die im Reichsgebiet gultigen Vorschriften auf Grund des NAG vom 5 Januar 1938 bzw vom 17 August 1938 auf das angeschlossenen Osterreich und das eingegliederte Sudetenland per Gesetz ubertragen Nach 1945 Bearbeiten Nach Ende des Zweiten Weltkrieges wurde nach der Kapitulation noch am ersten Arbeitstag des Rechtsdirektorates der Alliierten am 20 September 1945 die Zweite Verordnung des NAG von 1938 ausser Kraft gesetzt Bereits ab Marz 1948 wurde allerdings mit Grundung der Trizone der spateren Bundesrepublik Deutschland im Zuge des sich abzeichnenden Kalten Krieges eine Reihe verwaltungstechnischer Angelegenheiten die bis dato der Alliierte Kontrollrat ausgeubt hatte in den Zustandigkeitsbereich west deutscher Beamte ruckuberfuhrt Am 7 Mai 1954 erklarte das Bundesverwaltungsgericht das NAG nach Art 125 Grundgesetz zum Bundesrecht Recht aus einem Namen BearbeitenDas Namensrecht als absolutes Recht ist in Deutschland in 12 BGB geregelt Es erlischt mit dem Tod des Betreffenden siehe postmortales Personlichkeitsrecht 3 Der Trager eines Namens kann einem Unbefugten die Verwendung seines Namens untersagen und ihn bei Besorgnis weiterer unbefugter Verwendung auf Unterlassung in Anspruch nehmen Des Weiteren kann der Namensinhaber Schadensersatz verlangen soweit ihm durch die unbefugte Verwendung ein Schaden entstanden ist Der Nichtberechtigte hat uber die Eingriffskondiktion dasjenige was er infolge des widerrechtlichen Namensgebrauchs erlangt hat dem Berechtigten herauszugeben Diese Anspruche spielen bei Namen die in der Werbung verwandt werden jemand lasst ohne Zustimmung von Boris Becker Kleidungsstucke mit diesem Namensaufdruck erzeugen oder bei der Vergabe von Domain Adressen jemand meldet eine Domain Adresse unter seinem oder unter einem fremden Namen an der eine notorisch bekannte Firma ist Naheres siehe Domainnamensrecht immer wieder eine Rolle Zu unterscheiden ist das absolute Namensrecht jedoch vom Markenrecht das eingetragene oder durch Benutzung geschutzte Warenzeichen die nicht Name einer Person sind schutzt Das Firmenrecht regelt den Namen unter welchem ein Kaufmann sein Gewerbe fuhrt und Unterschriften leistet Das Namensrecht umfasst im Gegensatz zum Urheberrecht nur die namensmassige Benutzung des Namens nicht aber die reine Nennung Recht auf einen Namen BearbeitenDas Recht auf einen Namen kann sich aus burgerlichen oder offentlich rechtlichen Vorschriften ergeben Burgerliche Regelungen BearbeitenAnwendbarkeit des deutschen Rechtes Bearbeiten Siehe auch Internationales Privatrecht Im Inland sind die burgerlichen Bestimmungen uber den Namen grundsatzlich nur auf Deutsche anwendbar Deutsche Behorden insbesondere die Standesamter und Gerichte wenden grundsatzlich auf einen Auslander das Recht desjenigen Staates an dem der Auslander angehort Art 10 EGBGB Bei einem Konventionsfluchtling wird gemass Art 12 Nr 1 der Genfer Fluchtlingskonvention der Anknupfungsmoment der Staatsangehorigkeit durch den Wohnsitz bzw Aufenthaltsort ersetzt Ehename Bearbeiten Besonderheiten gelten fur den Ehenamen wenn mindestens einer der Ehegatten Auslander ist 4 In diesem Falle konnen die Ehegatten nach Abs 2 des Art 10 EGBGB fur den Ehenamen das Recht desjenigen Staates wahlen dem einer von ihnen angehort 5 Damit kann insoweit auslandisches Recht massgeblich werden Sind beide Ehegatten Auslander konnen sie an Stelle eines ihrer Heimatrechte deutsches Namensrecht wahlen wenn einer von ihnen seinen gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hat Kindesname Bearbeiten Bezuglich des Kindesnamens Familienname kann nach Abs 3 des Art 10 EGBGB ebenfalls abweichend vom Grundsatz der Staatsangehorigkeit des Kindes vom Inhaber des Sorgerechts das Namensrecht des Staates fur anwendbar erklart werden dem ein Elternteil angehort nach deutschem Recht wenn ein Elternteil seinen gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder nach dem Recht desjenigen Staates dem ein den Namen Erteilender angehort Wechsel des Namensrechts Bearbeiten Wird der Name der vormals einer fremden Rechtsordnung unterstellt war nun nach deutschem Recht beurteilt weil der Namenstrager z B eingeburgert wurde als Fluchtling anerkannt wurde oder bei Ehegatten seinen standigen Aufenthalt nach Deutschland verlegt hat bleibt sein Name zunachst bestehen identitatswahrender Statutenwechsel 6 Es kann aber eine Angleichung nach Art 47 EGBGB 7 8 vorgenommen werden Demnach kann aus den Eigennamen der Vor und Nachname bestimmt werden Sortiererklarung oder bei Fehlen eines Vor oder Familiennamens ein solcher gewahlt werden Es konnen Namensbestandteile abgelegt werden die das deutsche Recht nicht vorsieht z B Zwischennamen Vatersnamen Ist nach der fremden Rechtsordnung der Ursprungsname nach Geschlecht oder Verwandtschaftsverhaltnis abgewandelt kann die ursprungliche Form gewahlt werden Ein auslandischer Name kann eingedeutscht werden die Rechtschreibung kann angepasst werden Gibt es keine deutsche Entsprechung fur einen Vornamen kann dieser neu gewahlt werden Familienrecht Bearbeiten Soweit sich das Recht auf einen bestimmten Namen nach deutschem Recht beurteilt sind folgende Regelungen massgebend Der Vorname des Kindes wird von den Eltern oder dem allein Sorgeberechtigten ausgewahlt Fur den Nachnamen gilt Namenserwerb durch Geburt Bearbeiten Ein ehelich geborenes Kind erhalt als Nachnamen den Ehenamen der Eltern 1616 BGB Die Eltern konnen einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen Dieser wird nach 1355 BGB amtlich als Ehename bezeichnet Fuhren die Eltern keinen Ehenamen muss unterschieden werden Steht den Eltern ein gemeinsames Sorgerecht zu bestimmen sie den Geburtsnamen des Kindes durch Erklarung gegenuber dem Standesbeamten wobei sie den Namen des Vaters oder der Mutter wahlen konnen 1617 Abs 1 BGB ein Doppelname gebildet aus Vater und Muttername war fur ehelich geborene Kinder nur wahrend einer kurzen Ubergangsregelung von 1991 bis 1993 moglich danach wurde er wieder abgeschafft 9 Treffen die Eltern binnen eines Monats keine Entscheidung ubertragt das Familiengericht einem Elternteil das Bestimmungsrecht Die Bestimmung des Familiennamens gilt auch fur die weiteren gemeinsamen Kinder die spater geboren werden Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und keinen gemeinsamen Familiennamen mit dem anderen Elternteil erhalt das Kind nach 1617a Abs 1 BGB den Namen des Sorgeberechtigten den dieser zum Zeitpunkt der Geburt fuhrt In der Praxis ergeben sich vor allem folgende Fallgruppen sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet bekommt das nichteheliche Kind in der Regel den Namen der Mutter es sei denn dass beide Eltern fur das nichteheliche Kind eine Sorgeerklarung nach 1626a Abs 1 Nr 1 BGB abgegeben haben fuhren die Eltern eines ehelich geborenen Kindes denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht keinen gemeinsamen Ehenamen bestimmen die Eltern den Geburtsnamen des Kindes Nachtraglicher Wechsel des Familiennamens bei Minderjahrigen Bearbeiten Nachtraglich gemeinsames Sorgerecht Bearbeiten Wird nach Geburt ein gemeinsames Sorgerecht der Eltern begrundet entsteht ein Recht der Eltern den Familiennamen eines Kindes binnen 3 Monaten neu zu bestimmen 1617b Abs 1 BGB In der Regel erfolgt eine solche Begrundung durch eine nachtragliche Eheschliessung gemass 1626a Abs 1 Nr 2 BGB oder durch eine gemeinsame offentlich beglaubigte Sorgeerklarung der Eltern nach 1626a Abs 1 Nr 1 BGB Hat das Kind das 5 Lebensjahr bereits vollendet ist auch seine Einwilligung erforderlich Hierbei kann es durch einen Erganzungspfleger gesetzlich vertreten werden Ab Vollendung des 14 Lebensjahres ist die Erklarung jedoch hochstpersonlich erforderlich Bis zur Kindschaftsrechtsreform am 1 Juli 1998 anderte sich der Familienname eines nichtehelichen Kindes auch durch nachtragliche Eheschliessung der Eltern Legitimation von Gesetzes wegen Das Kind erhielt dann den Ehenamen Seitdem ist die ausdruckliche rechtliche Unterscheidung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern aufgehoben und damit auch die Legitimation ersatzlos abgeschafft worden Aus Anlass der Eheschliessung und der Wahl eines gemeinsamen Ehenamens wird allerdings in aller Regel auch dieser zum Familiennamen des Kindes bestimmt sodass die Wirkungen der nach altem Recht automatischen Legitimation erzielt werden Vaterschaftsanfechtung Bearbeiten Tragt ein Kind den Namen des Mannes als Geburtsnamen so erhalt das Kind wenn die Vaterschaft zu einem Kind erfolgreich angefochten wurde auf Antrag des Mannes oder wenn das Kind das funfte Lebensjahr vollendet hat auch auf seinen Antrag hin den Namen den die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes fuhrte 1617b Abs 2 BGB Der Antrag erfolgt in offentlich beglaubigter Form gegenuber dem Standesbeamten Ein Kind welches das 14 Lebensjahr vollendet hat kann die Erklarung nur hochstpersonlich abgeben im Ubrigen wird ein Erganzungspfleger bestellt Einbenennung Bearbeiten Ein Kind kann den Ehenamen eines sorgeberechtigten Elternteils und seines Ehegatten der nicht Elternteil ist Stiefelternteil durch offentlich beglaubigte Erklarung gegenuber dem Standesbeamten erhalten Einbenennung 1618 BGB wenn es in den gemeinsamen Hausstand von Elternteil und Stiefelternteil aufgenommen wurde Der andere leibliche Elternteil muss ebenfalls einwilligen wenn er Mitinhaber des Sorgerechtes ist oder wenn das Kind seinen Namen fuhrt Die Einwilligung des anderen Elternteils kann aus Grunden des Kindeswohls durch das Familiengericht ersetzt werden Es bedarf auch der Einwilligung des Kindes welches von der Namensanderung betroffen ist wenn es das 5 Lebensjahr vollendet hat wird im Falle der Minderjahrigkeit ggf durch einen Erganzungspfleger vertreten Bei der Einbenennung kann auch ein Doppelname gebildet werden ein bisheriger Nachname kann mit Bindestrich vorangestellt oder angehangt werden Eine einmal erfolgte Einbenennung ist zivilrechtlich auch dann nicht mehr zu widerrufen wenn die Ehe des Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden oder aufgelost wird 10 Erteilung des Namens des nichtsorgeberechtigten Elternteils Bearbeiten Steht nur einem Elternteil das alleinige Sorgerecht zu so kann dieser nach 1617a Abs 2 BGB seinem unverheirateten minderjahrigen Kind den Namen des anderen Elternteils erteilen Erforderlich ist hierzu die Einwilligung dieses anderen Elternteils sowie des Kindes falls letzteres das funfte Lebensjahr bereits vollendet hat Auch hierbei wird es ggf durch einen Erganzungspfleger gesetzlich vertreten Spatere Bestimmung oder Anderung eines gemeinsamen Ehenamens Bearbeiten Bestimmen Eltern erst nach Geburt des Kindes gemass 1355 Abs 2 und 3 BGB einen gemeinsamen Ehenamen erstreckt sich dieser auch auf das Kind 1617c Abs 1 BGB Hat das Kind bereits das 5 Lebensjahr vollendet andert sich der Name des Kindes nur dann mit wenn das Kind sich der Namensanderung anschliesst Hierbei kann es gegebenenfalls durch einen Erganzungspfleger gesetzlich vertreten werden Ist das durch die Namensanderung betroffene Kind verheiratet und ist durch die spatere Bestimmung des gemeinsamen Ehenamens der Eltern auch der Ehename des Kindes beruhrt so muss sich auch das Schwiegerkind der Namensanderung anschliessen Das gleiche wie fur eine spatere Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens gilt wenn sich der Ehename der zum Geburtsnamen des Kindes 1616 BGB geworden ist 1617c Abs 2 Nr 1 BGB nachtraglich andert Das kann zum Beispiel durch Adoption des namensgebenden Elternteils oder durch eine offentlich rechtliche Namensanderung geschehen Adoption und Dauerpflege Bearbeiten Das Kind erhalt bei Adoptionen als Geburtsnamen den Familiennamen des bzw der Adoptierenden Nimmt ein Ehepaar ohne Ehenamen eine Person als Kind an so erfolgt die Namensgebung wie bei einem Kind eines Ehepaars ohne gemeinsamen Ehenamen Hat das Kind das funfte Lebensjahr vollendet muss es in die Bestimmung der Annehmenden einwilligen 1757 BGB Letzteres erfolgt bei minderjahrigen Kindern durch das Jugendamt als Amtsvormund nach 1751 BGB Erfolgt eine Adoption eines in der Familie aufgewachsenen Kindes z B eines Pflegekindes erst nach Erreichen der Volljahrigkeit 1772 BGB so kann auch dann noch eine Adoption zum Minderjahrigenrecht erfolgen in diesem Fall kann der Name der adoptierenden Familie angenommen werden Auf Antrag der Annehmenden kann durch das Vormundschaftsgericht auch der Vorname des adoptierten Kindes geandert oder weitere Vornamen hinzugefugt werden Auch kann dem neuen Familiennamen der bisherige Name des Kindes mit Bindestrich vorangestellt oder angefugt werden wenn ein Doppelname aus schwerwiegenden Grunden zum Wohl des Kindes erforderlich ist Auch bei Kindern in dauerhafter Familienpflege kann der Name des Kindes auf Antrag des Sorgeberechtigten geandert werden sofern dies zur erfolgreichen Entwicklung des Kindes notig erscheint Nr 42 NamAndwV Familienname nach Eheschliessung Verpartnerung Bearbeiten Siehe auch Deutschland im Artikel Familienname Eheschliessung Bearbeiten Die Darstellung von Grafiken ist aktuell auf Grund eines Sicherheitsproblems deaktiviert Bei Eheschliessung konnen die Ehegatten einen der beiden Familiennamen zum Ehenamen bestimmen andernfalls fuhren beide ihre zuvor gefuhrten Namen weiter Wer einen Ehenamen annimmt kann seinen bisherigen Familiennamen mit Bindestrich 11 voranstellen oder anhangen 1355 Abs 4 S 1 BGB Nach 1355 Abs 4 S 2 und 3 BGB darf die Anzahl der Einzelnamen in dem zusammengesetzten Namen zwei jedoch nicht uberschreiten Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5 Mai 2009 ist die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz dieser Beschrankung auf einen sogenannten Ehedoppelnamen bestatigt worden 12 13 Hat einer der Ehegatten eine auslandische Staatsangehorigkeit oder mehrere Staatsangehorigkeiten konnen die Ehegatten in Ausubung ihres Selbstbestimmungsrechtes ihre kunftig zu fuhrenden Familiennamen auch nach dem Recht ggf eines desjenigen Staates wahlen dem der auslandische Ehegatte angehort Art 10 Abs 2 Nr 1 EGBGB Hierdurch wird auslandisches Namensrecht massgeblich Bei Eheschliessung im Ausland genugt eine Erklarung gegenuber dem zustandigen auslandischen Standesbeamten sofern das Ortsrecht dieselben Wahlmoglichkeiten wie das deutsche zulasst Auch auslandische Doppelnamen konnen zum Ehenamen bestimmt werden 14 Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte behalt den Ehenamen kann jedoch seinen Geburtsnamen oder den vor der Ehe gefuhrten Namen wieder annehmen voranstellen oder aber anhangen Nimmt ein Elternteil nach der Scheidung wieder seinen fruheren Familiennamen an so erstreckt sich diese Namensanderung nicht auf die bei ihm lebenden gemeinsamen Kinder Grundsatzlich konnen die Kinder auch dann nicht den Geburtsnamen des geschiedenen Elternteils als Familiennamen bekommen wenn der andere Elternteil zustimmt da es an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung fehlt In Betracht kommen kann in diesen Fallen ausnahmsweise eine behordliche Namensanderung aus wichtigem Grund nach dem Namensanderungsgesetz s u Alleine der Wunsch dass die Kinder denselben Familiennamen tragen sollen wie z B die Mutter bei der sie leben stellt aber nach der Rechtsprechung keinen wichtigen Grund dar Vor der Eherechtsreform 1976 77 wurde stets der Name des Mannes der Ehename der Eheleute allerdings konnte bereits zuvor die Frau ihren eigenen Familiennamen an den Ehenamen anhangen Doppelname Der Mann konnte der Frau wenn sie schuldig geschieden wurde die Weiterfuhrung seines Namens untersagen Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Marz 1991 ist es auch moglich keinen Ehenamen festzulegen 15 Zuerst ubergangsweise und mit der Neuregelung des gesamten Namensrechts 1993 endgultig behalt bei Nichterklarung eines Ehenamens jeder Ehegatte den zum Zeitpunkt der Eheschliessung gefuhrten Namen getrennte Namensfuhrung solange bis die Ehegatten zu einem beliebigen Zeitpunkt gegenuber dem Standesbeamten durch offentlich zu beglaubigende Erklarung einen Ehenamen bestimmen Ein einmal bestimmter Ehename kann bis zur Beendigung der Ehe nicht mehr widerrufen werden Wahl des Ehenamens in Deutschland von 1976 bis 2016 Datengrundlage Angaben von 216 Standesamtern im deutschen Bundesgebiet deckt im Schnitt 9 aller Eheschliessungen ab Befragung durchgefuhrt von der Gesellschaft fur deutsche Sprache e V Wiesbaden 16 Jahr Name des Mannes ist Ehename Name der Frau ist Ehename Eine Person tragt Begleitnamen Frau oder Mann kein gemeinsamer Name1976 31 801 218 780 361986 29 779 619 1 547 701996 25 426 1 030 2 509 2 9482006 24 734 1 305 2 178 4 2512016 40 155 3 203 3 448 9 060Verpartnerung Bearbeiten Im Lebenspartnerschaftsgesetz LPartG sind in Analogie zum Ehenamen zahlreiche Regelungen zu einem Lebenspartnerschaftsnamen festgehalten vgl 3 LPartG Zusatzliche Eintragungen Bearbeiten Neben dem Namen werden gemass 5 des Personalausweisgesetzes und 4 des Passgesetzes auch Kunstlername Ordensname und Doktorgrad als Namenszusatz im Personalausweis oder Pass eingetragen Offentlich rechtliche Regelungen Bearbeiten Behordliche Namensanderung Bearbeiten Geschichte Bearbeiten Im derzeit geltenden Namensrecht gilt der Grundsatz der Unabanderlichkeit des Namens Der Name darf nicht eigenmachtig und willkurlich geandert werden Bis zu Beginn des 19 Jahrhunderts galt in weiten Teilen noch das gemeine Recht wonach jedermann seinen Namen andern konnte sofern dies ohne betrugerische Absicht geschah Namenswechsel kamen allerdings in der Regel nur unter besonderen Umstanden vor In manchen Gegenden war es beispielsweise ublich dass ein Bauer der in einen Hof einheiratete mit dem Namen des Hofes benannt wurde und diesen Namen dann anstatt seines fruheren Namens beibehielt Die Bestandigkeit der Namensfuhrung war als Erkennungszeichen innerhalb der sozialen Gemeinschaft wichtig Der Vorname wurde daruber hinaus durch den religiosen Akt der Taufe festgeschrieben sodass Wechsel auch hier kaum vorkamen Sehr haufig kam es jedoch zu kleineren Veranderungen in der Schreibweise der Vor oder Nachnamen die bisweilen auch als Folge von unterschiedlichen Rechtschreibgewohnheiten oder Fehlern schreibkundiger Amtspersonen eintraten Als Namensanderung im wirklichen Sinn wurden solche Variationen aber nicht aufgefasst Erst als die staatliche Verwaltungstatigkeit komplexer wurde entstand die Auffassung dass die eigenmachtige Anderung des Namens oder gar ein Namenswechsel dem Ordnungsbedurfnis des Staates entgegensteht Zum Namensanderungsgesetz wurde 1938 die Namensanderungsverordnung 17 erlassen die judischen Mitburgern einen zusatzlichen Vornamen Sara bzw Israel aufzwang Diese Verordnung wurde 1945 aufgehoben 18 Aktuelle Regelung Bearbeiten Nach dem Gesetz zur Anderung von Familiennamen und Vornamen ist aus wichtigem Grund die Anderung des Namens eines Deutschen oder eines Staatenlosen Fluchtlings Asylbewerbers mit Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland 1 NamAndG moglich Ein Auslander ist dabei auf die Namensanderungsbehorde seines Heimatstaates verwiesen 19 Offentliche Namensanderungen sind nicht moglich wenn entsprechende burgerliche Regelungen bestehen Anderung des Nachnamens Bearbeiten Als wichtige Grunde fur eine Anderung des Nachnamens werden angesehen Namen die im engeren Lebensbereich des Namenstragers mehrfach vorkommen wenn die Gefahr haufiger Verwechslungen besteht Nr 34 NamAndVwV Sammelnamen im gesamten Geltungsbereich des Gesetzes oder in grosseren Teilbereichen oft vorkommender Name Nr 34 NamAndVwV Anstossig oder lacherlich klingende Namen oder Namen die zu frivolen unangemessenen Wortspielen Anlass geben wobei die Anstossigkeit oder Lacherlichkeit nach dem sachlichen Massstab allgemeiner Erfahrungen zu beurteilen ist und besondere Grunde die etwa in der Person dem Beruf oder der Umgebung des Antragstellers liegen zu berucksichtigen sind Nr 35 NamAndVwV Namen die in Schreibweise und Aussprache uber das Normalmass hinaus Schwierigkeiten zur Folge haben 20 Nr 36 NamAndVwV Doppelnamen oder sehr lange Namen Nr 36 NamAndVwV Namen mit orthografischen Problemen mit ss ss oder Umlauten die zu einer wesentlichen Behinderung fuhren Nr 38 NamAndVwV Am 1 Oktober 1980 stellte das Bundesverwaltungsgericht noch einmal fest dass die technisch bedingte fehlerhafte Wiedergabe von Sonderzeichen auf elektronischen Systemen ein wichtiger Grund fur die Anderung des Familiennamens sein kann der Klager wollte die Schreibweise seines Namens von GOTZ in GOETZ andern war aber damit zunachst beim Standesamt gescheitert Aktenzeichen 7 C 21 78 Auch eine blosse Anderung der Schreibweise gilt rechtlich als Namensanderung In deutschen Personalausweisen und Reisepassen jedoch werden Namen mit Sonderzeichen im oberen Teil korrekt dargestellt mussen im maschinenlesbaren Teil aber umschrieben werden z B MULLER MUELLER WEIẞ WEISS Zwei verschiedene Schreibweisen im selben Dokument oder verschiedene Schreibweisen in verschiedenen Dokumenten da z B manche Kreditkarten nur die Schreibweise mit Ersetzung der Sonderzeichen aufweisen sorgen zuweilen fur Verwirrung und lassen besonders im Ausland den Eindruck einer Falschung entstehen Es wird empfohlen fur Flugtickets Visa usw exakt die im maschinenlesbaren Teil des Reisepasses verwendete Schreibweise zu benutzen und sich im Zweifelsfall auf diese zu berufen Anderung des Familiennamens eines Straftaters und seiner Angehorigen wenn der Familienname ein seltener oder auffalliger ist und uber die Berichterstattung von der Straftat eng mit Tat und Tater verbunden ist zur Erleichterung der Resozialisierung oder zum Schutz vor Belastigung Nr 39 NamAndVwV Anpassung des Familiennamens des Kindes an den neuen Namen des sorgeberechtigten Elternteils den dieser durch Wiederheirat fuhrt wenn ausnahmsweise ein uberwiegendes Interesse an der Namensanderung besteht 21 Nr 40 NamAndVwV Anpassung des Namens eines unehelichen Kindes das infolge Einbenennung den Namen des Stiefvaters tragt nach Scheidung dieser Ehe an den neuen Namen der Mutter 22 Nr 41 NamAndVwV Namensanpassung eines Pflegekindes an den Namen der Pflegeeltern wenn eine Adoption nicht in Betracht kommt 23 Nr 42 NamAndwV Ruckbenennung fremdsprachiger Umbenennungen Volksdeutscher Nr 44 NamAndVwV Wiederherstellung eines durch Estland Litauen Rumanien oder die Tschechoslowakei aberkannten Adelspradikats Nr 45 NamAndVwV Gestattung der Fuhrung eines mit einem Hof oder Unternehmen verbundenen Namens Nr 47 NamAndVwV Beseitigung hinkender Namensfuhrung eines Mehrstaatlers Nr 49 NamAndVwV Anderung in einen langjahrig gutglaubig aber widerrechtlich gefuhrten Namen Nr 50 NamAndVwV Die Bereinigung von Besonderheiten eines auslandischen Namensrechts oder die Eindeutschung auslandischer Namen die bisher nach dem offentlichen Namensrecht moglich war wenn der Familienname die auslandische Herkunft des Namenstragers in besonderem Masse erkennen lasst und der Antragsteller im Interesse der weiteren Eingliederung Wert auf einen unauffalligeren Familiennamen legt Nr 37 NamAndVwV wurde mit Inkrafttreten des Art 47 EGBGB zum 24 Mai 2007 gegenstandslos Eine Anderung des Nach oder Vornamens von einer deutschen Schreibweise in die Namensform in der Minderheitensprache ist Angehorigen anerkannter autochthoner Minderheiten in Deutschland Sorben Friesen Danen Sinti und Roma aufgrund des Minderheitennamensanderungsgesetzes MindNamAndG kostenlos moglich 24 Die bei Sorben und anderen Slawen gebrauchliche Unterscheidung zwischen weiblicher und mannlicher Form des Nachnamens ist bisher nicht zulassig 25 Anderung des Vornamens Bearbeiten Eine Anderung des Vornamens ist des Weiteren im Rahmen des Transsexuellengesetzes moglich 1 TSG Der entsprechende Paragraph ist in der Folge einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 26 so gestaltet worden dass er auch direkt auf auslandische Staatsburger anwendbar ist sofern diese ihren gewohnlichen Aufenthalt in Deutschland haben und das Namensrecht ihres Heimatlandes keine vergleichbaren Regelungen kennt 1 Abs 1 Nr 3 TSG Anderung der Reihenfolge der Vornamen Bearbeiten Seit November 2010 wird im Personalausweis bei mehreren Vornamen kein Rufname mehr bestimmt oder gekennzeichnet Da somit bei mehreren Vornamen dem erstgenannten besonderes Gewicht zukommt ermoglicht das 2 Personenstandsrechts Anderungsgesetzes seit dem 1 November 2018 die Reihenfolge mehrerer Vornamen ausserhalb eines behordlichen Namensanderungsverfahrens durch Erklarung des Namentragers gegenuber dem Standesamt neu zu bestimmen Vornamensortierung 45a PStG und dadurch den Rufnamen als ersten aufzufuhren 27 28 29 30 Eine Anderung der Schreibweise der Vornamen sowie das Hinzufugen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist dabei nicht zulassig 45a Abs 1 Satz 2 HS 1 PStG Transliteration Bearbeiten Ist in dem Heimatstaat eines Auslanders nach dessen Rechtsordnung sich sein Name grundsatzlich richtet eine andere Schrift als die lateinische in Gebrauch muss zur Verlautbarung seines Namens in den deutschen Personenstandsbuchern die gemass 2 Abs 1 Personenstandsverordnung in deutscher Sprache gefuhrt werden sein Name von der fremden Schrift in die lateinische Schrift ubertragen werden Die Ubertragung findet gemass Art 3 CIEC Nr 14 31 ohne Ubersetzung und soweit moglich durch buchstabengetreue Umsetzung Transliteration statt wobei ISO Empfehlungen soweit vorhanden zu berucksichtigen sind Das gilt auch dann wenn nach dem Passrecht des Heimatstaates des Auslanders eine phonetische Umschreibung in lateinischer Schrift Transkription verlautbart ist Adel BearbeitenNamensbestandteil Bearbeiten Im Deutschen Reich wurden 1919 mit Art 109 Abs 3 der Weimarer Verfassung die Vorrechte des Adels abgeschafft Ehemalige Titel werden seitdem als Namensbestandteil gefuhrt und konnen nicht mehr verliehen werden 32 Hierbei wird bei Frauen die weibliche Form des Titels verwendet der Nachname existiert also ausnahmsweise in zwei oder drei unterschiedlichen Versionen Mannliche Nachkommen heissen somit zum Beispiel Freiherr von weibliche Freiin von die Ehefrau die den Namen des Mannes annimmt heisst Freifrau von 33 Diese Praxis wurde vom Reichsgericht 1926 in einem Urteil fur rechtens erklart 34 Bei einem Auslander dessen Heimatstaat den Adel ebenfalls als Namensbestandteil fuhrt findet die Adelsbezeichnung auch in Deutschland uber Art 10 EGBGB Beachtung Hat ein auslandischer Staat die Adelstitel vollstandig aberkannt und erwirbt ein Auslander der diesem Staat angehorte die deutsche Staatsangehorigkeit bleibt der Verlust eines adeligen Namensbestandteils nach seinem vormaligen Heimatrecht wegen der identitatswahrenden Wirkung des Statutenwechsels weiterhin rechtsgultig 35 Adelsstand Bearbeiten Verleiht ein auslandischer Staat Adelstitel als Standesmerkmale so beruhrt das nur das offentliche Recht dieses Staates 36 Wird ein deutscher Staatsburger durch eine auslandische Macht in den Adelsstand erhoben gelangt er deshalb in Deutschland nicht zu einem adeligen Namen Wird ein auslandischer Staatsangehoriger in den Adelsstand erhoben bestimmt dessen Heimatrecht daruber ob die Nobilitierung auch eine zivilrechtliche Auswirkung hat Diese zivilrechtliche Auswirkung findet gegebenenfalls dann auch in Deutschland uber Art 10 EGBGB Beachtung Literatur BearbeitenMichael Wagner Kern Staat und Namensanderung 2002 ISBN 978 3 16 147718 8 Mit Fragen des zivil und offentlich rechtlichen Namensrechts befassen sich in Heft 4 2002 der Zeitschrift FPR Familie Partnerschaft Recht Hepting Grundlagen des aktuellen Familiennamensrechts S 115ff Sacksofsky Zum neuen Doppelnamenurteil des Bundesverfassungsgerichts FPR 2002 121ff Gaaz Probleme der Einbenennung nach 1618 BGB S 125ff Salzgeber Stadler Eisenhauer Der Familienname als Identitatsmerkmal S 133ff Beck Anderung der familienrechtlichen Gesetzgebung und Konsequenzen fur das offentliche Namensrecht S 138ff Einzelnachweise Bearbeiten Wie sich Namen verandern konnen in Der Genealogische Abend 21 August 2004 abgerufen am 7 November 2017 Preussische Gesetzsammlung Jahrgang 1919 Nr 49 auf jbc bj uj edu pl BGH Urteil vom 5 Oktober 2006 Az 1 ZR 277 03 Volltext Der Ehenamen wird im Internationalen Privatrecht nicht als allgemeine Ehewirkung nach Art 14 EGBGB qualifiziert Christian von Bar IPR Band II Rn 119 71 Bundesministerium des Innern Namensfuhrung der Ehegatten nach auslandischem Recht Memento vom 1 Dezember 2017 im Internet Archive BGH Beschluss vom 21 Marz 2001 Az XII 83 99 Volltext BGHZ 147 159 168 Art 47 EGBGB tritt am 1 Januar 2009 durch das Personenstandsreformgesetz in Kraft bis dahin gelten die Grundsatze der Rechtsprechung weiter fur einen Aussiedler gilt 94 Bundesvertriebenengesetz Ute Sacksofsky Eheliches Namensrecht im Zeichen der Gleichberechtigung In L Homme Europaische Zeitschrift fur Feministische Geschichtswissenschaft Band 20 Nr 1 2009 S 75 90 beachte aber 1 NamAndG i V m Nr 41 NamAndVwV Kammergericht Berlin Beschluss vom 24 Januar 2013 1 W 734 11 BVerfG 1 BvR 1155 03 vom 5 Mai 2009 Az 1 BvR 1155 03 Volltext BVerfG Pressemitteilung Nr 47 2009 vom 5 Mai 2009 BGH Beschluss vom 23 Dezember 1998 Az XII ZB 5 98 Volltext BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 5 Marz 1991 Az 1 BvL 83 86 und 24 88 BVerfGE 84 9 Anne Rosar Deiner oder meiner Zur Wahl des Ehenamens in Deutschland 2022 abgerufen am 23 September 2023 Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Memento vom 6 Dezember 2018 im Internet Archive Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht Memento vom 17 Oktober 2018 im Internet Archive Nr 1 Nr 3 Namensanderungsverwaltungsvorschrift Memento vom 1 Oktober 2007 im Internet Archive mit Inkrafttreten des Art 47 EGBGB zum 1 Januar 2009 wird diese Fallgruppe stark an Bedeutung verlieren Nach 1618 BGB bedurfte es fur die Einbenennung auch dann der Einwilligung des anderen Elternteils dessen Namen das Kind fuhrt wenn dieser nicht sorgeberechtigt ist Grundsatzlich ist die Einbenennung des Kindes aber unwiderruflich BVerwG Urteil vom 20 Marz 2002 Az 6 C 10 01 Volltext Text des Minderheitennamensanderungsgesetzes PDF 30 kB SZ the Bund pruft Regel fur sorbische Namen In sz online 1 Oktober 2018 BVerfG Beschluss vom 18 Juli 2006 Az 1 BvL 1 12 04 BVerfGE 116 243 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anderung personenstandsrechtlicher Vorschriften 2 Personenstandsrechts Anderungsgesetz 2 PStRAndG BT Drs 18 11612 vom 22 Marz 2017 S 20 21 Zweites Gesetzes zur Anderung personenstandsrechtlicher Vorschriften 2 Personenstandsrechts Anderungsgesetz 2 PStRAndG BGBl I S 2522 Reihenfolge der Vornamen kann kunftig neu festgelegt werden Website des Deutschen Bundestages abgerufen am 2 Dezember 2018 BVerwG Beschluss v 09 08 2018 6 C 11 17 Anderung der Vornamensreihenfolge Internationale Kommission fur das Zivilstandswesen Ubereinkommen Nr 14 Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen Seit 1919 sind die ehemaligen Adelsbezeichnungen Bestandteil des Familiennamens In protokoll inland de Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat 2022 abgerufen am 8 August 2022 Bernhard Seeger Der Ehe und Lebenspartnerschaftsname in der notariellen Praxis Memento vom 20 Marz 2012 im Internet Archive PDF In Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins ISSN 0941 4193 Juli August 2002 Munchen 2002 S 230 Adelige Namen Volltext Abopflichtig In dejure org dejure org Rechtsinformationssysteme GmbH abgerufen am 14 Juni 2020 Heldrich in Palandt Art 10 EGBGB Rn 10 Christian von Bar in IPR Band II 1 Rn 92Weblinks BearbeitenText des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Namensanderungsverordnung 1938 Namenberatung der Gesellschaft fur deutsche Sprache Namenkundliches Zentrum an der Universitat Leipzig Moglichkeiten der Namensfuhrung in Deutschland Online Abfrage Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4041190 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Namensrecht Deutschland amp oldid 237586170