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Die Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen vom 17 August 1938 RGBl I 1044 zielte darauf ab judische Deutsche anhand ihrer Vornamen kenntlich zu machen Sofern sie nicht ohnehin bereits einen judischen Vornamen trugen der im deutschen Volk als typisch angesehen wurde 1 mussten sie vom Januar 1939 an zusatzlich den Vornamen Israel oder Sara annehmen Reichsgesetzblatt vom 17 August 1938 Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und VornamenFremdenpass von Anneliese Landau mit dem nachtraglich eingefugten Vornamenszusatz SaraDas zugrunde liegende Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen und die dazu erlassenen Verordnungen wurden federfuhrend vom Reichsinnenministerium erarbeitet und von Hans Globke abgefasst 2 Diese Durchfuhrungsverordnung wird als der erste Versuch einer allgemeinen ausserlichen Kennzeichnung der Juden bezeichnet 3 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt der Verordnung 2 Geltung 3 Hintergrund 4 Reaktionen 5 Siehe auch 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseInhalt der Verordnung BearbeitenJuden im Sinne der 1 Verordnung zum Reichsburgergesetz durften kunftig nur solche typisch judischen Vornamen beigelegt werden die in den vom Reichsminister des Innern herausgegebenen Richtlinien uber die Fuhrung von Vornamen aufgelistet wurden 4 Deutsche Juden die bislang andere Vornamen getragen hatten wurden verpflichtet zusatzlich Israel bzw Sara als Vornamen zu fuhren Diese Namensanderung war bis zum 31 Januar 1939 beim zustandigen Standesamt sowie bei der betreffenden Ortspolizei anzuzeigen Daruber hinaus waren deutsche Juden durch diese Verordnung verpflichtet im Rechts und Geschaftsverkehr mindestens einen Vornamen anzugeben der sie als judisch kennzeichnete Wer dies fahrlassig versaumte wurde mit Gefangnishaft bis zu einem Monat bestraft bei Vorsatz konnte die Strafdauer sechs Monate betragen Deutschblutige Kinder sollten in Zukunft grundsatzlich nur deutsche bzw eingedeutschte Vornamen erhalten Geltung BearbeitenDie Bestimmungen galten auch fur Juden deutscher Staatsangehorigkeit die ihren Wohnsitz im Ausland genommen hatten Die Verordnung trat am 1 Januar 1939 in Kraft ihr Geltungsbereich wurde durch eine Verordnung vom 24 Januar 1939 auf Osterreich und die sudetendeutschen Gebiete ausgedehnt 5 Die Verordnung wurde durch das Kontrollratsgesetz Nr 1 betreffend die Aufhebung von NS Recht 1945 aufgehoben Hintergrund BearbeitenBereits 1934 hatte Wilhelm Frick seine Befurchtung geaussert Juden konnten ihre Identitat durch Namensanderung verschleiern Am 19 Juli 1935 unterbreitete er Hitler einen Entwurf wonach Juden nur dann eine Namensanderung gestattet werden durfte wenn der neue Name als judisch zu identifizieren sei Abkommlinge von Juden die Anfang des 19 Jahrhunderts furstliche deutsche Namen angenommen hatten sollten auf Anregung von Franz Gurtner gezwungen werden diesen Familiennamen abzulegen und den fruheren judischen Namen anzunehmen 6 Im Herbst 1936 forderte Martin Bormann vom Stab des Stellvertreters des Fuhrers dass alle Juden zu ihren Familiennamen den Zusatz Jude fuhren sollten Diese Eingabe wurde im Reichsinnenministerium nicht weiter bearbeitet 7 auch die oben angefuhrten Plane fuhrten nicht sofort zu entsprechenden Verordnungen Nach dem Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen vom 5 Januar 1938 RGBl I S 9 konnte jedoch eine Namensanderung die vor dem 30 Januar 1933 genehmigt worden war bis zum 31 Dezember 1940 widerrufen werden wenn diese Namensanderung nicht als erwunscht anzusehen war Dieses Gesetz ermachtigte den Reichsinnenminister zugleich Vorschriften zur Fuhrung von Vornamen zu erlassen Die Dritte Bekanntmachung uber den Kennkartenzwang vom 23 Juli 1938 RGBl I S 922 verpflichtete alle deutschen Juden bis zum 31 Dezember 1938 bei der zustandigen Polizeibehorde die Ausstellung einer Kennkarte zu beantragen und bei Antragen die sie an amtliche oder parteiamtliche Dienststellen richteten unaufgefordert auf ihre Eigenschaft als Jude hinzuweisen Reaktionen BearbeitenZumindest die assimilierten deutschen Juden lehnten die in der Liste aufgefuhrten Namen als komisch klingende jiddische oder Ghettonamen entschieden ab 8 Abends dann fiel der neue Schlag auf den wir warteten Nicht Jonas Josua Benjamin die sich ertragen liessen sondern furchtbarste kaum bekannte zum Teil beleidigende Namen und was fur Fr iedrich in Betracht kommt wer andere Vornamen hat muss ihnen als Mann Israel als Frau Sara hinzufugen 9 Jochen Klepper vermerkte im Tagebuch Die Liste der Vornamen die fur neugeborene Judenkinder festgesetzt ist bedeutet zu achtzig Prozent eine sadistische Verhohnung Die biblischen beruhmten Namen sind den Juden gesperrt 10 Die 76 jahrige Hedwig Jastrow nahm sich am 29 November 1938 das Leben um nicht den Zwangsnamen tragen zu mussen Und ich will begraben werden mit dem Namen den meine Eltern mir gegeben und teils vererbt haben und auf dem kein Makel haftet Ich will nicht warten bis ihm ein Schandmal angehangt wird Jeder Zuchthausler jeder Morder behalt seinen Namen Es schreit zum Himmel 11 Siehe auch BearbeitenJudenstern Namensrecht Deutschland NamensanderungsgesetzLiteratur BearbeitenBilge Buz Aras Zu den Hintergrunden des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen NamAndG vom 5 1 1938 Berlin ohne Jahr post 2012 Online PDF 2 7 MB abgerufen am 9 September 2019Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Erste Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Zweite Verordnung zur Durchfuhrung des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Richtlinien uber die Fuhrung von Vornamen Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Runderlass des RMI vom 23 August 1938 abgedruckt in Stefan Petzhold Juden in Bergedorf Schlossheft Nr 8 hrsg Verein der Freunde des Museums fur Bergedorf und Vierlande Hamburg o J S 33 sowie in Richtlinien uber die Fuhrung von Vornamen Runderlass In Ministerial Blatt RMBliV 18 August 1938 S 1345 1348 Wikisource Erik Lommatzsch Hans Globke 1898 1973 Beamter im Dritten Reich und Staatssekretar Adenauers Campus Frankfurt 2009 ISBN 978 3 593 39035 2 S 75 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdr Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 120 Liste aus dem Runderlass des RMI vom 23 August 1938 abgedruckt in Stefan Petzhold Juden in Bergedorf Schlossheft Nr 8 hrsg Verein der Freunde des Museums fur Bergedorf und Vierlande Hamburg o J S 33 siehe auch Weblinks Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 2 Deutsches Reich 1938 August 1939 Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 S 269 Saul Friedlander Das Dritte Reich und die Juden Durchgesehene Sonderausg Munchen 2007 ISBN 978 3 406 56681 3 S 152 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdr Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 111 Victor Klemperer Ich will Zeugnis ablegen bis zum letzten Tagebucher 1933 1941 2 Auflage 1995 Berlin 1995 ISBN 3 351 02340 5 S 419 zum 24 August 1938 Dokument VEJ 2 86 in Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 2 Deutsches Reich 1938 August 1939 Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 S 272 Tagebuch Luise Solmitz 24 August 1938 Hildegard Klepper Hrsg Unter dem Schatten deiner Flugel aus den Tagebuchern der Jahre 1932 1942 von Jochen Klepper Deutsche Buch Gemeinschaft Berlin S 631 zum 23 August 1938 Dokument VEJ 2 181 in Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden Band 2 Munchen 2009 ISBN 978 3 486 58523 0 S 512 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Namensanderungsverordnung amp oldid 237427162