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Das Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Namensanderungsgesetz NamAndG vom 5 Januar 1938 regelt die Anderung des Familiennamens von deutschen Staatsangehorigen oder Staatenlosen soweit diese ihren Wohnsitz oder gewohnlichen Aufenthalt im Inland haben Das Gesetz ist nach Art 125 des Grundgesetzes Bundesrecht geworden BasisdatenTitel Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und VornamenKurztitel NamensanderungsgesetzAbkurzung NamAndGArt ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches Reich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie NamensrechtFundstellennachweis 401 1Ursprungliche Fassung vom 5 Januar 1938 RGBl I S 9 Inkrafttreten am 1 Januar 1938Neubekanntmachung vom 26 Marz 2021 BGBl 2021 I S 738 Letzte Anderung durch Art 15 G vom 4 Mai 2021 BGBl I S 882 936 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2023 Art 16 G vom 4 Mai 2021 GESTA C176Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Wesentlicher Inhalt 2 Fruhere Bedeutung 3 Entstehung 4 Sprachliche Anpassung 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseWesentlicher Inhalt BearbeitenDer Familienname oder Vorname 11 kann auf Antrag geandert werden 1 Nach 3 Abs 1 muss ein wichtiger Grund die Anderung rechtfertigen Ein solcher liegt insbesondere vor wenn der fruhere Familienname oder Vorname nicht gefuhrt werden kann weil dies vor Einburgerung durch einen fruheren Heimatstaat verboten war 3a Ist zweifelhaft welcher Familienname zu fuhren ist kann dieser von Amts wegen mit allgemein verbindlicher Wirkung festgestellt werden 8 Die Regelung der Zustandigkeit obliegt dem Landesrecht Die namensrechtlichen Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberuhrt Fruhere Bedeutung BearbeitenDer heute entfallene 7 ermoglichte dem Reichsminister des Innern binnen einer Frist bis Ende 1940 den Widerruf solcher Namensanderungen die vor der Machtergreifung am 30 Januar 1933 genehmigt worden waren nunmehr aber nicht als erwunscht anzusehen seien Der heute entfallene 12 ermachtigte den Reichsminister des Innern Vorschriften uber die Fuhrung von Vornamen zu erlassen und von Amts wegen die Anderung von Vornamen vorzunehmen die diesen Vorschriften nicht entsprechen Diese Formulierung zielte auf die geplante Kennzeichnung aller Juden durch einen Zwangsvornamen Der 7 zielte insbesondere auf assimilierte Juden ab die einen als typisch judisch geltenden Nachnamen abgelegt und sich nach nationalsozialistischer Ansicht damit getarnt hatten Als wesentlich schwerwiegender stellte sich die im 12 erteilte Ermachtigung aus Mit einer zweiten Durchfuhrungsverordnung wurde am 17 August 1938 die Namensanderungsverordnung erlassen nach der Juden den Vornamen Israel oder Sara annehmen und im amtlichen Verkehr nennen mussten Das war der erste Versuch einer allgemeinen ausserlichen Kennzeichnung der Juden 1 Entstehung BearbeitenInitiativen fur ein besonderes judisches Namensrecht sind fruhzeitig nachzuweisen Bereits 1934 hatte Wilhelm Frick seine Befurchtung geaussert Juden konnten ihre Identitat durch Namensanderung verschleiern Am 19 Juli 1935 unterbreitete er Adolf Hitler einen Entwurf wonach Juden nur dann eine Namensanderung gestattet werden durfte sofern der neue Name als judisch zu identifizieren sei Abkommlinge von Juden die Anfang des 19 Jahrhunderts furstliche deutsche Namen angenommen hatten sollten auf Anregung von Franz Gurtner gezwungen werden diesen Familiennamen abzulegen und den fruheren judischen Namen anzunehmen 2 Im Herbst 1936 forderte Martin Bormann vom Stab des Stellvertreters des Fuhrers dass alle Juden zu ihren Familiennamen den Zusatz Jude fuhren sollten Dieser Plan wurde im Fruhjahr 1937 erneut vorgebracht Auf Drangen der Parteigenossen gab das Reichsinnenministerium am 10 August 1937 einen Runderlass heraus der ein Verbot der Namensanderungen von judischen Mischlingen verfugte 3 Bormann kritisierte den Erlass als unzureichend Wilhelm Frick liess daraufhin einen Entwurf fur eine besondere Kennzeichnung von Juden anfertigen der die zusatzliche Fuhrung eines typisch judischen Vornamens vorsah und am 6 Oktober 1937 vorgelegt wurde Reinhard Heydrich als Chef der Sicherheitspolizei stimmte dem Gesetzentwurf unter der Bedingung zu auch an der Durchfuhrungsverordnung beteiligt zu werden Nach dem Einverstandnis von Reichsfuhrer SS Heinrich Himmler stimmte auch Bormann zu Die genauen Bestimmungen wurden zwischen dem Reichsinnenministerium und der Sicherheitspolizei ausgehandelt 4 von Hans Globke abgefasst 5 und in der Namensanderungsverordnung umgesetzt Sprachliche Anpassung BearbeitenIm Marz 2021 wurden sprachliche Relikte aus der Zeit der Entstehung des Gesetzes beseitigt Der bis dahin noch mehrfach im Gesetz vorhandene Begriff Reichsminister des Inneren wurde gestrichen oder durch die Bezeichnung Bundesministerium des Innern fur Bau und Heimat ersetzt 6 Siehe auch BearbeitenNamensanderungsverordnungWeblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Gesetz uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen Quellen und Volltexte Bilge Buz Aras Zu den Hintergrunden des Gesetzes uber die Anderung von Familiennamen und Vornamen NamAndG vom 5 1 1938 Berlin ohne Jahr Online PDF 2 7 MB abgerufen am 9 September 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdr Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 120 Saul Friedlander Das Dritte Reich und die Juden Durchgesehene Sonderausg Munchen 2007 ISBN 978 3 406 56681 3 S 152 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdr Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 119 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unv Nachdr Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 119 120 Saul Friedlander Das Dritte Reich und die Juden Durchgeseh Sonderausgabe in einem Band Munchen 2007 ISBN 978 3 406 56681 3 S 276 Ein Namensrecht ohne Nazi BegriffeBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4171137 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Namensanderungsgesetz amp oldid 233522574