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Die Kennkarte wurde im Deutschen Reich durch die Verordnung uber Kennkarten vom 22 Juli 1938 RGBl I S 913 als allgemeiner polizeilicher Inlandausweis eingefuhrt Drei Bekanntmachungen vom Folgetag regelten die Einzelheiten insbesondere die Pflicht fur bestimmte Personengruppen die Kennkarte bis zum Jahresende zu beantragen Die Verordnung trat zum 1 Oktober 1938 in Kraft Nachweisbar wurden erste Kennkarten ab Januar 1939 ausgehandigt Sie waren nach Ausstellungsdatum funf Jahre gultig Kennkarte Deutsches Reich AussenansichtKennkarte Deutsches Reich Maria Fischer 5 Oktober 1942 InnenansichtKennkarte Ludwig Katz 13 April 1939 Inhaltsverzeichnis 1 Kennkartenpflicht 2 Umsetzung 3 Nachkriegszeit 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseKennkartenpflicht BearbeitenIn der Verordnung war die Einfuhrung der Kennkartenpflicht fur bestimmte Gruppen von Staatsangehorigen durch den Reichsminister des Innern ermachtigt Auf der Grundlage dieser Ermachtigung wurde durch drei Bekanntmachungen vom 23 Juli 1938 RGBl I S 921 ff eine Kennkartenpflicht eingefuhrt fur mannliche deutsche Staatsangehorige binnen dreier Monate vor Vollendung des 18 Lebensjahres Eintritt in das Wehrpflichtverhaltnis sowie Dienstverpflichtete deutsche Staatsangehorige uber 15 Jahre Lebensalter bei Antragstellung fur Ausweise im kleinen Grenzverkehr und alle Juden im Sinne der Definition der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz Fur letztere enthielt die dritte Bekanntmachung eine Reihe erganzender Vorschriften Juden mussten bei der Antragstellung auf ihre nicht arische Abkunft hinweisen auch judische Kinder mussten eine Kennkarte besitzen nach Vollendung des 15 Lebensjahrs hatten Juden sich auf amtliches Verlangen stets durch eine Kennkarte auszuweisen Juden hatten im amtlichen Verkehr stets auf ihre judische Einstufung hinzuweisen und die Kennkarte vorzulegen die Verwaltungsgebuhr fur die Ausstellung von Kennkarten an Juden war nicht ermassigt und betrug 3 RM Auf Grundlage der Namensanderungsverordnung vom 17 August 1938 RGBl I 1044 1 wurde fur Juden im Altreich zum 1 Januar 1939 das Tragen des Zwangsvornamens verpflichtend der auch auf der Kennkarte vermerkt wurde Zusatzlich war die Kennkarte mit einem funf Zentimeter grossen roten J versehen Umsetzung BearbeitenZustandig fur Entgegennahme der Antrage waren die Ortspolizeibehorden fur die Ausstellung die Passbehorden Die Kennkarten wurden doppelt ausgefertigt ein Exemplar blieb bei der Behorde Die Verwaltungsgebuhr fur die Ausstellung betrug 3 00 RM sie konnte in bestimmten Fallen insbesondere bei Kennkartenzwang auf bis zu 1 00 RM ermassigt werden oder ganz entfallen Die Kennkarten hatten das Format DIN A6 und bestanden aus grauem leinenverstarktem Papier Sie enthielten neben Kennort und Kennnummer die Melde und Beschreibungsdaten Name Vornamen Geburtstag Geburtsort Beruf unveranderliche und veranderliche Kennzeichen ein Passbild sowie Abdrucke der Zeigefinger des Inhabers Ausstellungsort und datum die Bezeichnung der ausstellenden Behorde und die Unterschrift des ausstellenden Beamten Zudem war das Ablaufdatum der Gultigkeit von funf Jahren vermerkt Der Nachweis der Gebuhrenzahlung wurde teils durch eine eingeklebte Gebuhrenmarke teils durch einen Vermerk gefuhrt Kennkarten fur Juden waren im Vordruck zusatzlich mit einem roten funf Zentimeter grossen Buchstaben J versehen Verschiedentlich wird behauptet den Kennkarten von Juden sei dieses rote J eingestempelt worden Bei der Sammlung des Zentralarchivs der jud Gemeinde Frankfurt siehe Weblink ist feststellbar dass das J schon beim Druck des Formulars eingefugt war Unter 1350 Kennkarten waren nur vereinzelte Karten bei denen das J nachtraglich aufgestempelt worden war Wahrscheinlich ist nur eine anfangliche Verwechslung der unterschiedlichen Formulare auf diese Weise spater korrigiert worden Aus der Kennkarten Sammlung des Zentralarchivs der jud Gemeinde Frankfurt ist ersichtlich dass Kennkarten fur Juden fruhestens Anfang Januar 1939 ausgestellt und ausgehandigt wurden Die Ausgabe zog sich bis mindestens August 1939 hin Nachkriegszeit BearbeitenNach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde im Nachkriegsdeutschland das Ausweisrecht durch Gesetze und Anordnungen der alliierten Militarregierungen weiterentwickelt insbesondere wurden die rassendiskriminierenden Vorschriften beseitigt Die Kennkarten wurden zunachst weiterverwendet Dabei wurde das in der NS Zeit im Vordruck enthaltene Hoheitszeichen Reichsadler mit Hakenkreuz mit einem Aufkleber uberklebt der den Text Dieser Ausweis behalt vorlaufig seine Gultigkeit sowie Datum und Behordenbezeichnung enthielt In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes eine Gesetzgebungs Rahmenkompetenz des Bundes fur das Melde und Ausweiswesen Auf dieser Grundlage wurden das Bundesgesetz uber Personalausweise von 1951 und die Ausfuhrungsgesetze der Lander erlassen Erst in deren Folge kam es zur endgultigen Ablosung der Kennkarte durch den Personalausweis Das Wort Kennkarte wurde von der alteren Bevolkerung teilweise weiterhin fur den Personalausweis verwendet Wo die bei den Ortsbehorden hinterlegten Duplikate der Kennkarten bis heute erhalten geblieben sind stellen sie oft die einzige Moglichkeit dar Portratfotos von Opfern des Holocaust zu finden Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Verordnung uber Kennkarten Quellen und Volltexte nbsp Wikisource Bekanntmachungen uber den Kennkartenzwang Quellen und Volltexte nbsp Commons Kennkarten 1938 1945 Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Zentralarchiv der jud Gemeinde Frankfurt KennkartenEinzelnachweise Bearbeiten fur Osterreich am 24 Januar 1939 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kennkarte amp oldid 234745199