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Dieser Artikel behandelt die rechtsbezogene Namenszeichnung Siehe auch Bildunterschrift Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland Osterreich und der Schweiz dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Eine Unterschrift auch Signatur von lateinisch signare bezeichnen zu lateinisch signum Zeichen ist die handschriftliche eigenhandige Namenszeichnung auf Schriftstucken durch eine naturliche Person mit mindestens dem Familiennamen Die Unterschriftsleistung ist zur Gultigkeit von Rechtsgeschaften die mindestens der Schriftform bedurfen erforderlich Unterschrift von Benjamin FranklinEigenhandige Unterschrift von Stechinelli aus dem 17 Jahrhundert Unterschriften von Joschka Fischer und Gerhard Schroder unter dem Vertrag uber eine Verfassung fur Europa vom 29 Oktober 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Geschichtliche Entwicklung von Signatur und Unterschrift 3 Rechtsfragen 3 1 Arten 3 2 Allgemeine Anforderungen an eine Unterschrift 3 3 Anforderungen an die Lesbarkeit 3 4 Zivilrechtliche Anforderungen 3 5 Geschaftsbriefe und Vertrage 3 6 Unterschriften von Prokuristen und Handlungsbevollmachtigten 3 7 Legitimationsprufungen 3 8 Prozessrechtliche Anforderungen 3 9 Offentliches Recht 3 10 Urheberrecht 4 International 4 1 Osterreich 4 2 Schweiz 4 3 Weitere Staaten 5 Sonstiges 6 Umgangssprache 7 Siehe auch 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAllgemeines Bearbeiten Unter schrift ist eine Lehnubersetzung zu lateinisch sub scriptio zu sub unter und scribere schreiben Unterschrift ist der zum Zeichen der Anerkennung des Inhalts unter den Text einer Urkunde gesetzte eigenhandig geschriebene Name einer Person 1 Unterschriften haben den Zweck die Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschaften oder Willenserklarungen herzustellen und zu beweisen und Falschungen zu verhindern Fehlt eine vorgesehene Unterschrift so entbehrt die Urkunde der Beweiskraft 2 Fehlt auf Schriftstucken die erforderliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Grunden ungultig so entfalten diese Schriftstucke keinerlei Rechtswirkungen Vertrage sind entsprechend nichtig Auch ein guter Glaube an die Echtheit von Unterschriften geniesst keinen Rechtsschutz so dass ungultige oder gefalschte Unterschriften nicht zu rechtswirksamen Vertragen fuhren Geschichtliche Entwicklung von Signatur und Unterschrift Bearbeiten Unterzeichnung des Pyrenaenfriedens auf der Isla de los FaisanesHistorisch geht die Verwendung der Unterschrift in Rechtsakten wahrscheinlich auf das Siegel zuruck Schon im Fruhmittelalter finden sich Signaturen unter Dokumenten etwa der Ostarrichi Urkunde Kaiser Ottos III von 996 Hierbei schreibt der Schreiber das Monogramm unter den Text der Herrscher signiert mit einem Punkt von eigener Hand Autograph Uber ein reines Symbol wie etwa die Steinmetzzeichen hinausgehende Signaturen finden sich ab der Renaissance in der Malerei etwa als ops fec lat opus fecit das Werk hat gemacht mit Namensnennung als Urheberangabe eines Kunstlers auf seinem Werk oder als Hausmarke Diese Signierung wird im Barock zu einem Identitatsnachweis aber auch zu einem Identifikationszeichen im Sinne eines personalisierten Markenzeichens das Eindeutigkeit als Namenszeichen uber Lesbarkeit des Namens stellt Autogramm Auch heute gilt geschaftlich ein Handzeichen anstelle einer vollstandigen Unterschrift sofern es notariell beurkundet ist Die moderne Datenverarbeitung erfordert neue rechtsverbindliche Formen einer Unterschrift im Sinne einer personlichen Willensausserung die elektronische Signatur Der Versuch in elektronischen Kommunikationsmedien die Unterschrift wieder zu einem personlichen Merkmal zu machen hat die Signatur hervorgebracht einen kurzen Textabschnitt unter E Mails und Usenet Beitragen Die Unterschrift dagegen auf einem Schreibtablet ohne elektronische Signatur genugt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Munchen 3 nicht einer gesetzlich erforderlichen Schriftform 4 Siehe auch UnterschriftenpadRechtsfragen BearbeitenDie eigenhandige Namensunterschrift unter einem Text wahrt nach deutschem Zivilrecht sowohl die in 126 Abs 1 BGB gesetzlich vorgeschriebene Schriftform als auch die freiwillige also ohne gesetzliche Notwendigkeit verwendete Schriftform sowie den Urkundencharakter von privaten Urkunden gemass 440 ZPO Sinn der Unterschrift ist den Aussteller der Urkunde erkennbar zu machen und ihre Echtheit zu garantieren siehe auch Unterschriftenfalschung und Uberweisungsbetrug Ein solcher Namenszug gilt der Rechtsprechung zufolge als einmalig und Bekundung des Willens in der Rechtspraxis vor allem bei Willenserklarungen Beglaubigungen sowie als Identitatsnachweis Weiteres wesentliches Merkmal einer Unterschrift ist dass sie von Dritten nicht ohne weiteres nachgeahmt werden kann 5 Die Schriftform ist gewahrt wenn die Urkunde vom Aussteller eigenhandig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wurde Andere Formerfordernisse ausser der Textform benotigen ebenfalls eine eigenhandige Unterschrift oder eine qualifizierte elektronische Signatur elektronische Form Das einzige Dokument das vollstandig eigenhandig einschliesslich Unterschrift verfasst werden muss ist das Testament 2247 Abs 1 BGB bei ihm sind Ort und Datum anzugeben 2247 Abs 2 BGB Arten Bearbeiten Rechtlich unterscheidet man zwei Arten von Unterschriften Einerseits gibt es den eigenhandigen Schriftzug des vollen Familiennamens wobei der Vorname vorangestellt werden kann aber zur Vollstandigkeit der Unterschrift nicht erforderlich ist Eine Unterschrift mit nur dem Vornamen wie sie im Ausland zuweilen vorkommt ist grundsatzlich nicht ausreichend 6 es sei denn die Person ist unter ihrem Vornamen allgemein bekannt wie etwa ein geistlicher Wurdentrager 7 Ebenfalls ungultig sind der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens oder bloss der Anfangsbuchstabe des Nachnamens das sind lediglich Handzeichen wie die Paraphe 8 oder die drei Kreuzchen Handzeichen konnen nur durch notarielle Beglaubigung Rechtswirksamkeit erlangen 126 Abs 1 BGB Faksimile ist die nachgebildete Namenswiedergabe durch maschinelle oder elektronische Vervielfaltigung oder durch Stempelaufdruck zur massenweisen Verwendung Die blosse Wiedergabe einer Unterschrift im Wege des Faksimile ist keine eigenhandige Unterschriftsleistung und deshalb bei Vertragen mit Schriftformerfordernis als Formmangel rechtsunwirksam 9 Allgemeine Anforderungen an eine Unterschrift Bearbeiten Den Anforderungen an eine eigenhandige Unterschrift ist dann genugt wenn der Schriftzug individuell und einmalig ist entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich so als eine die Identitat des Unterzeichnenden ausreichend kennzeichnende Unterschrift seines Namens darstellt 10 Eine fluchtige Schreibweise kann demnach bis zu einem gewissen Grade selbst wenn die Unterschrift durch Undeutlichkeiten oder gar Verstummelungen unleserlich wird noch als zureichende Unterzeichnung angesehen werden Eine erkennbar abgekurzte Form des Namens Paraphe ist auch in der Rechtsprechung nicht als Unterschrift anerkannt worden 11 Haufig erscheinen im Zusammenhang mit Unterschriften ublicherweise auch die Ortsangabe und das Datum Anforderungen an die Lesbarkeit Bearbeiten Der Personenname muss als Name erkennbar sein mindestens mussen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein 12 sonst fehlt es am Merkmal einer Schrift Schrift sind alle Zeichen die dazu bestimmt sind einen beliebigen Gedankeninhalt fur andere lesbar zu machen 13 Dabei ist die vollstandige Lesbarkeit einer Unterschrift jedoch nicht erforderlich Die Unterschrift muss bei Unleserlichkeit wenigstens einen individuellen Charakter aufweisen Das Schriftzeichen muss einzelne individuelle Merkmale enthalten 14 Nicht rechtswirksam sind senkrechte oder schrag nach oben oder unten gezogene Striche Wellenlinien oder gekrummte Linien 15 Erforderlich aber auch ausreichend ist ein die Identitat des Unterschreibenden hinreichend kennzeichnender individueller Schriftzug der einmalig ist entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt 12 Die Lesbarkeit des Vornamens allein genugt nicht wenn der Familienname in der Unterschrift vollig fehlt 6 Der Bundesgerichtshof BGH hat die Bedingungen die an eine Unterschrift zu stellen sind wie folgt zusammengefasst Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer ublichen Schrift bestehendes Gebilde voraus das nicht lesbar zu sein braucht Erforderlich aber auch genugend ist das Vorliegen eines die Identitat des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges der einmalig ist entsprechende charakteristische Merkmale aufweist sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lasst 16 Unterschiedlich beurteilt wird die Frage ob und inwieweit einzelne Buchstaben wenn auch nur andeutungsweise erkennbar sein mussen weil es sonst am Merkmal einer Schrift fehlt Wenn lediglich ein Buchstabe erkennbar ist und daruber hinaus keine ausreichenden individuellen Merkmale hervortreten erfullt das nicht die Voraussetzungen einer Unterschrift 17 Wird eine Erklarung mit einem Handzeichen unterschrieben das nur einen Buchstaben verdeutlicht oder mit einer Buchstabenfolge die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkurzung erscheint liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor 18 Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Abkurzung Namenszeichen Handzeichen Paraphe darstellt beurteilt sich nach dem ausseren Erscheinungsbild dabei ist ein grosszugiger Massstab anzulegen sofern die Autorenschaft gesichert ist 19 Steht nach 440 ZPO die Echtheit der Namensunterschrift fest so hat die uber der Unterschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit fur sich Zivilrechtliche Anforderungen Bearbeiten Die schriftlich abgefasste Urkunde ist vom Aussteller eigenhandig durch Namensunterschrift oder durch notariell beglaubigtes Handzeichen zu unterzeichnen 126 Abs 1 BGB Bei einem Vertrag mussen die Beteiligten auf derselben Urkunde unterzeichnen 126 Abs 2 BGB Die Urkunden haben das gesamte Rechtsgeschaft zu enthalten Unterschriften mussen den Urkundentext raumlich abschliessen sie stehen immer unter dem Text Schreibt das Gesetz fur eine Erklarung die Schriftform vor verlangt 126 Satz 1 BGB lediglich dass die Urkunde von dem Aussteller durch Namensunterschrift eigenhandig unterzeichnet ist Danach braucht der Text nicht fertig gestellt zu sein wenn die Unterschrift geleistet wird Der Erklarende kann das Papier auch blanko unterzeichnen die Schriftform ist in diesem Falle mit Vervollstandigung der Urkunde gewahrt 20 Siehe auch Blankounterschrift Die Unterschrift muss den Urkundentext raumlich abschliessen und darf deshalb nicht Uberschrift sein Damit bezweckt das Gesetz dass der Unterschriftsleistende den vorangehenden Text auch gelesen hat und aus diesem Grunde mit seiner Unterschrift den Inhalt der Urkunde fur Beteiligte als verbindlich anerkennt Mit der Unterschrift bringt der Unterzeichner den unbedingten Willen zum Ausdruck die volle Verantwortung fur den Inhalt des Schriftsatzes zu ubernehmen 21 Eine Oberschrift am oberen Rand wie bei den zeitweilig von Kreditinstituten eingesetzten Uberweisungstragern genugt ebenso nicht 22 wie Nebenschriften denn beide erfullen jedenfalls nicht die einer Unterschrift zukommende Funktion den Urkundentext raumlich und zeitlich abzuschliessen weil sie nicht einmal vom ausseren Erscheinungsbild her geeignet sind die Ubernahme der Verantwortung fur den auf dem Schriftstuck befindlichen Text auszudrucken 23 Rechtsverbindlich und zulassig ist die Unterschrift mit einem Pseudonym sofern die als Aussteller in Betracht kommende Person ohne Zweifel feststeht oder mit einem Teil eines Doppelnamens 24 Wird mit dem Kunstlernamen unterschrieben so ist damit der gesetzlichen Schriftform genugt und die Eigenhandigkeit gewahrt Die Unterzeichnung mit einer Verwandtschaftsbezeichnung einem Titel einer Rechtsstellung oder den Anfangsbuchstaben den Initialen einer so genannten Paraphe sind keine Unterschrift 25 Eine Schreibhilfe durch Fuhren der Hand des Schreibenden macht die so zustande gekommene Unterschrift noch nicht ungultig selbst wenn die Unterschrift anschliessend mehr der Schrift des Schreibhelfers ahnelt solange gewahrleistet ist dass der Unterschreibende die Unterschrift tatsachlich leisten will 26 Geschaftsbriefe und Vertrage Bearbeiten Unterschriften auf Geschaftsbriefen mit Aussenwirkung und Vertragen werden international ublich auf der linken Seite in Landern mit linksbundiger Schrift oder der rechten Seite in Landern mit rechtsbundiger Schrift angebracht Auch eine umgekehrte Platzierung der Unterschriftenzeile kommt vor Die Unterzeichnenden mussen Organe Geschaftsfuhrer Vorstand etc des Unternehmens sein Andere mussen Unterschriftenvollmacht besitzen und unterzeichnen beispielsweise mit i A im Auftrag i V in Vollmacht oder ppa per prokura autoritate Nach DIN 5008 stehen diese Vollmachtkurzel im Geschaftsbrief zwischen der Grussformel der Bezeichnung des Unternehmens und der maschinenschriftlichen Namenswiedergabe oder vor der maschinenschriftlichen Namenswiedergabe in derselben Zeile Hierbei wird oft durch zwei Unterschriften das Vier Augen Prinzip angewandt Gibt es hierbei einen hierarchischen Unterschied setzt die hoher stehende Person ihre Unterschrift nach links Ublich ist unterhalb der Unterschriften auch den Rang oder die Funktion der Unterzeichnenden anzugeben Auf Vertragen mit mehreren Vertragsparteien ist es ublich dass die Unterschriften die gesamten Zeilen ausnutzen Das Kurzel gez gezeichnet wird in der Regel dann verwendet wenn auf eine handschriftliche Unterschrift verzichtet wird und lediglich der gedruckte Name des Unterzeichnenden folgt Das Kurzel gez bedeutet Im Original folgt hier die Unterschrift die hier nur als gedruckter Name wiedergegeben wurde Entsprechende Briefe enthalten oft zusatzliche Hinweise wie Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift gultig Beide Varianten sind meist nur im Massenbetrieb grosser Unternehmen oder Behorden ublich Dieser Satz genugt nicht der Schriftform es sei denn das Gesetz lasst im Massenverkehr Ausnahmen zu 793 Abs 2 Satz 2 BGB 13 Satz 1 AktG 3 Abs 1 Satz 2 39 Abs 1 Satz 1 43 Abs 4 Versicherungsvertragsgesetz Dahingegen genugt ein solcher Satz jedoch der Textform nach 126b BGB wonach die Informationsfunktion einer schriftlichen Erklarung in den Vordergrund tritt und auf eine eigenhandige Unterschrift verzichtet wird 27 Sogar eine gefalschte Unterschrift ist formgultig sie bindet jedoch nicht den Namenstrager sondern analog 179 BGB den Falscher Unterschriften von Prokuristen und Handlungsbevollmachtigten Bearbeiten Haufig steht vor Unterschriften unter Geschaftsbriefen das Kurzel i A im Auftrag Es soll verdeutlichen dass nicht der Verantwortliche selbst unterschrieben hat sondern ein von ihm per Vollmacht Beauftragter in Vollmacht bei Behorden fur in Vertretung Damit Dritte einen rechtsgeschaftlichen Vertreter als Handlungsbevollmachtigten einer Firma erkennen konnen unterzeichnet er mit dem Zusatz in Vollmacht im Auftrag oder i V i A 57 HGB Nach 51 HGB hat auch der Prokurist seinem Namen einen die Prokura andeutenden Zusatz beizufugen ppa fur per procura autoritate Diese Zusatze bewirken jedoch als reine Ordnungsvorschrift nicht die Unwirksamkeit derjenigen Rechtsgeschafte die ohne diesen Zusatz eingegangen wurden Unterschriftsproben oder verzeichnisse mit Unterschriftsmustern von Unterzeichnungsberechtigten werden zwischen Unternehmen ausgetauscht wenn eine dauerhafte Geschaftsverbindung besteht bei der die Vertragspartner von haufig wechselnden Unterzeichnern ausgehen mussen Bankvollmachten im Bankwesen oder bei Korrespondenzbanken Zwischen Korrespondenzbanken ist es ublich dass gegenseitig Unterschriftenverzeichnisse ausgetauscht werden so dass jede Korrespondenzbank prufen kann ob in der Aussenhandelsfinanzierung im Interbankenhandel oder im internationalen Kreditverkehr eine Unterschriftenvollmacht der Unterzeichnenden vorhanden ist Legitimationsprufungen Bearbeiten Im Bankwesen wird von Legitimationsprufung gesprochen wenn der Vergleich einer geleisteten Unterschrift mit der Unterschrift auf einem amtlichen Legitimationspapier Personalausweis oder Reisepass oder der hinterlegten Unterschriftsprobe zum Girokonto durchgefuhrt wird So werden alle Unterschriften auf Kontoverfugungen des Bankkunden im Inlandszahlungsverkehr Uberweisungstrager Lastschrift oder internationalen Zahlungsverkehr Zahlungsauftrag mit der hinterlegten Unterschriftsprobe verglichen Sie zielen darauf ab die Ubereinstimmung der Unterschriften nachzuweisen um die Rechtsverbindlichkeit eines Schriftstucks festzustellen Insbesondere im Bankwesen sind derartige Legitimationsprufungen gesetzlich vorgeschrieben und zwar aus steuerlicher 154 AO Kontenwahrheit und aus Geldwaschesicht 1 Abs 3 i V m 11 und 12 GwG Das Geldwaschegesetz versteht unter Identifizieren das Feststellen des Namens auf Grund eines Personalausweises oder Reisepasses sowie des Geburtsdatums der Anschrift und das Feststellen von Art Nummer und ausstellender Behorde des amtlichen Ausweises Legitimationsprufungen sollen die Echtheit der Unterschriften durch optischen Vergleich sicherstellen und den Nachweis fur etwaige Vertretungsberechtigungen bei Unternehmen fuhren Auch Notare mussen bei Unterschriftsbeglaubigungen prufen ob die im Beglaubigungsvermerk namentlich aufgefuhrte Person und der Erklarende identisch sind Die Beglaubigung bezieht sich nur auf die Echtheit der Unterschrift und die Prufung einer etwaigen Vertretungsberechtigung Diese wird gemass 21 BNotO nach notarieller Einsichtnahme in ein Register in Form einer Bescheinigung uber eine Vertretungsberechtigung erteilt Nach 32 Abs 1 Satz 1 GBO kann bei im Handels Genossenschafts Partnerschafts oder Vereinsregister eingetragenen Vertretungsberechtigungen sowie das Bestehen juristischer Personen und Gesellschaften durch eine Bescheinigung nach 21 Abs 1 BNotO bestatigt werden Nach 21 Satz 3 dieser Vorschrift kann der Nachweis auch durch einen amtlichen Registerausdruck oder eine beglaubigte Registerabschrift erbracht werden Ein schwieriges Thema sind die von Unterschriftsproben abweichenden Unterschriften Es ist anerkannt dass es im Zeitablauf zu Veranderungen des Unterschriftenbildes kommen kann Bei nur geringfugigen Abweichungen ist dies eher unproblematisch bei grosseren Abweichungen von der vorhandenen Unterschriftsprobe kann jedoch die Gefahr der Unterschriftsfalschung bestehen die durch eine Legitimationsprufung gerade entdeckt werden soll Kreditkartenunternehmen regeln hierzu in ihren AGB dass die Unterschrift bei Kartennutzung der Unterschrift auf der Karte zu entsprechen hat und eine abweichende Unterschrift nicht die Haftung des Karteninhabers fur die Erfullung seiner mit der Karte eingegangenen Verpflichtungen andert Es liegt im Ermessen des die Unterschrift Prufenden ob er eine Unterschrift als mit der Unterschrift auf dem Ausweisdokument ubereinstimmend anerkennt oder nicht Um nicht in Schwierigkeiten zu geraten muss sich jeder im eigenen Interesse uber die gesamte Laufzeit des Ausweisdokuments an die einmal geleistete Musterunterschrift halten Unterschriften auf Ausweisdokumenten wie Personalausweis oder Reisepass gelten jedoch nicht als Original Unterschrift Prozessrechtliche Anforderungen Bearbeiten Im aussergerichtlichen Bereich genugt ein Fax nicht dem Schriftformerfordernis des 126 BGB Das Schriftformerfordernis bei Ubermittlung wird bei einer Willenserklarung durch Telefax nicht gewahrt weil es obwohl ein Original existiert am formgerechten Zugang der Willenserklarung fehlt 28 Bei durch Telex oder Fax ubermittelten Burgschaften ist die Schriftform deshalb nicht gewahrt 29 Auch die durch das Signaturgesetz eingefuhrte digitale Signatur erfullt nicht das Erfordernis der eigenhandigen Unterschrift Allerdings genugt ein Fax den Anforderungen des Gerichts an einen bestimmten Schriftsatz 130 Nr 6 ZPO Das gilt aber nur dann wenn ein unterschriebenes Original gefaxt wurde Ein vom Prozessbevollmachtigten eigenhandig unterschriebener Berufungsschriftsatz ist auch dann formwirksam wenn er nicht auf normalem Weg gefaxt sondern direkt als Computerfax mit eingescannter Unterschrift elektronisch an das Berufungsgericht ubermittelt wird Dies stellt eine lediglich ausserliche technische nicht aber inhaltliche Veranderung des von dem Prozessbevollmachtigten durch seine eigenhandige Unterschrift autorisierten bestimmenden Schriftsatzes dar Der Zweck der Schriftform die Rechtssicherheit und insbesondere die Verlasslichkeit der Eingabe zu gewahrleisten konne auch im Falle einer derartigen elektronischen Ubermittlung gewahrt werden Massgeblich fur die Beurteilung der Wirksamkeit des elektronisch ubermittelten Schriftsatzes sei allein die auf Veranlassung des Prozessbevollmachtigten am Empfangsort Gericht erstellte korperliche Urkunde 30 Offentliches Recht Bearbeiten Bei Behordenschreiben mit Regelungscharakter Verwaltungsakten ist eine Unterschrift entbehrlich vgl z B 37 Abs 5 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVfG des Bundes entsprechende Regelungen enthalten auch die Verwaltungsverfahrensgesetze der Lander Selbst dann wenn fur Behordenhandeln ausnahmsweise Schriftform vorgeschrieben ist bedarf es keiner Unterschrift sondern lediglich der Angabe des Namens des Behordenleiters oder eines seiner Mitarbeiter 31 Wenn die dem Betroffenen zugestellte Ausfertigung den Namen des Unterzeichners enthalt liegt damit ein ordnungsgemasser schriftlicher Verwaltungsakt vor 32 Verwaltungsakte konnen schriftlich elektronisch mundlich oder in anderer Weise erlassen werden 37 Abs 2 Satz 1 VwVfG Urheberrecht Bearbeiten Unterschriften sind nicht urheberrechtlich geschutzt siehe Rechtsschutz von Schriftzeichen International BearbeitenOsterreich Bearbeiten In Osterreich wurden die Anforderungen an eine Unterschrift zumindest im Behordenverkehr 1979 vom Verwaltungsgerichtshof festgelegt Die Unterschrift ist ein Gebilde aus Buchstaben einer ublichen Schrift aus der ein Dritter der den Namen des Unterzeichnenden kennt diesen Namen aus dem Schriftbild noch herauslesen kann Es ist nicht zu verlangen dass die Unterschrift lesbar ist Es muss aber ein die Identitat des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt 33 Schweiz Bearbeiten Auszug aus dem Schweizer Obligationenrecht OR Art 14 15 c Unterschrift1 Die Unterschrift ist eigenhandig zu schreiben 2 Eine Nachbildung der eigenhandigen Schrift auf mechanischem Wege wird nur da als genugend anerkannt wo deren Gebrauch im Verkehr ublich ist insbesondere wo es sich um die Unterschrift auf Wertpapieren handelt die in grosser Zahl ausgegeben werden 2bis Der eigenhandigen Unterschrift gleichgestellt ist die qualifizierte elektronische Signatur die auf einem qualifizierten Zertifikat einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten im Sinne des Bundesgesetzes vom 19 Dezember 2003 uber die elektronische Signatur beruht Abweichende gesetzliche oder vertragliche Regelungen bleiben vorbehalten 3 Fur den Blinden ist die Unterschrift nur dann verbindlich wenn sie beglaubigt ist oder wenn nachgewiesen wird dass er zur Zeit der Unterzeichnung den Inhalt der Urkunde gekannt hat dd d Ersatz der UnterschriftKann eine Person nicht unterschreiben so ist es mit Vorbehalt der Bestimmungen uber den Wechsel gestattet die Unterschrift durch ein beglaubigtes Handzeichen zu ersetzen oder durch eine offentliche Beurkundung ersetzen zu lassen dd In einem Urteil des Bundesgerichtes vom August 2015 stellte dieses klar dass ein eingescanntes Dokument mit Unterschrift nicht als rechtsgultiger Nachweis dient sondern im Original vorliegen muss Das Bundesgericht hielt fest Es ist allgemein anerkannt dass nur die am Original erhobenen Befunde eine positive Urheberschaftsaussage begrunden konnen und der Nachweis der Echtheit einer Fotokopie nicht moglich ist Nicht Originale enthalten lediglich bildliche Darstellungen von Schreibleistungen und es existieren keine hinreichend sicheren Methoden nachzuweisen dass die darin enthaltenen Schriftzuge unverandert und vollstandig reproduziert worden sind es muss deshalb bereits offen bleiben ob ein entsprechendes Original uberhaupt jemals in der dargestellten Form existiert hat Bei Nicht Originalen bestehen elementare Informationsdefizite in den Merkmalen der Strichbeschaffenheit Druckgebung des Bewegungsflusses und der Bewegungsrichtung deren Analyse und ubereinstimmende Merkmalsauspragung fur eine positive Urheberschaftsaussage unverzichtbar sind Die Erkenntnismoglichkeiten bei der Begutachtung von Nicht Originalen beschranken sich daher auf eine Tendenzaussage Bundesgericht Urteil vom 31 August 2015 BGer Az 9C 634 2014 vom 31 August 2015 Somit bleibt fur Dokumente mit potenziell hohem Streitwert bei der heutigen Rechtslage trotz Trend zum papierlosen Buro nur die Moglichkeit die Originaldokumente aufzubewahren Gemass einem Gutachten der Universitat St Gallen ist die Unterschrift mit einem Stift auf einem digitalen Touchscreen zumindest dann als rechtlich genugend zu qualifizieren wenn sie einen mit der klassischen Papier Unterschrift vergleichbaren Informationsgehalt aufweist Dies ist insbesondere dann der Fall wenn die Unterschrift eine genugend hohe Auflosung aufweist und daruber hinaus die Druckfestigkeit erfasst wird 34 Bei Zustellungen der Schweizerischen Post muss der Empfang auf einem Unterschriftenpad bestatigt werden Bundesgericht und Post sind sich nicht einig ob dies den rechtlichen Anforderungen genugt Nach Einschatzung des Bundesgerichts ist das Pixelmuster nicht genugend da die Auflosung des Schriftbildes so tief ist dass die einzelnen Pixel erkennbar sind 35 Der Bundesrat hingegen teilt die Meinung der Post und sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf 36 Weitere Staaten Bearbeiten Japanischer Namensstempel Hanko Auch in anderen Staaten dient die Unterschrift englisch signature franzosisch signature italienisch firma niederlandisch handtekening oder spanisch firma der Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschaften jeder Art Internationale Vertrage insbesondere volkerrechtliche werden oft von den Versammlungsleitern lediglich paraphiert bis sie national durch die Parlamente ratifiziert wurden Erst dann werden sie feierlich unterzeichnet wodurch erst ihre Gultigkeit beginnt Bei Analphabeten dient oft der Fingerabdruck als Unterschriftsersatz In der Turkei mussen solche Urkunden durch einen Notar errichtet werden 37 Im ostasiatischen Kulturkreis ist das gestempelte Siegel Chinesisches Siegel 印 yin japanisches Hanko 判子 die verbindliche rechtsgultige Unterschrift Signaturstempel sind auch in anderen Landern oder Institutionen gebrauchlich Sonstiges Bearbeiten Unterschrift von Rafael Nadal auf einem TennisballUnterschriften dienen nicht nur zur Rechtswirksamkeit von Rechtsgeschaften jeder Art sondern in Form des Autogramms auch als Sammlerstuck Autogrammkarte oder auf Gegenstanden Sie konnen im Lauf der Zeit einen bestimmten Sammlerwert erreichen Im Bereich der offentlichen Meinungsbildung werden Unterschriften bei Unterschriftenaktionen im Sinne einer Meinungsausserung gesammelt um einer politischen Forderung Nachdruck zu verleihen Die Unterschriftenlisten welche die Namen Anschriften und Unterschriften moglichst vieler Burger und Burgerinnen beinhalten werden dann offentlichkeitswirksam politischen Entscheidungstragern ubergeben Wahrend solche Unterschriftenlisten in Deutschland rechtlich unverbindlich sind wird bei dem im osterreichischen Staatsrecht vorgesehenen Volksbegehren eine Unterschrift geleistet Umgangssprache BearbeitenIn Deutschland wird das Leisten einer Unterschrift umgangssprachlich als Servus darunter setzen oder Seinen Friedrich Wilhelm leisten bezeichnet Letzteres geht angeblich auf Friedrich Wilhelm III Preussen zuruck Dieser musste mit siebzehn Jahren in Vertretung seines Vaters unter Verordnungen und Gesetze seine Unterschrift leisten ohne ausreichende Kenntnisse des Sachverhalts zu haben In den USA wird eine Unterschrift gelegentlich mit den Worten put your John Hancock there eingefordert John Hancock war der erste Unterzeichner der Unabhangigkeitserklarung der Vereinigten Staaten seine Unterschrift nahm dabei viel Raum in Anspruch ca 5 Zoll Hohe So wurde sein Name zum Synonym fur eine Unterschrift leisten Siehe auch BearbeitenUnterschriftenautomat Spracheinwilligung UnterschriftensammlungLiteratur BearbeitenTobias Burg Die Signatur Formen und Funktionen vom Mittelalter bis zum 17 Jahrhundert LIT Munster u a 2007 ISBN 978 3 8258 9859 5 zur Signatur von Werken der Bildenden Kunst Angelika Seibt Unterschriften und Testamente Praxis der forensischen Schriftuntersuchung Beck Munchen 2008 ISBN 978 3 406 58113 7 Weblinks Bearbeiten Commons Unterschriften Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Wiktionary Unterschrift Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Welche Anforderungen stellt die Rechtsprechung an die Lesbarkeit einer rechtswirksamen Unterschrift PDF Datei Was ist Unterschrift Unterschrift von 100 beruhmten PersonenEinzelnachweise Bearbeiten Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 420 RGSt 13 119 Oberlandesgericht Munchen Urteil vom 4 Juni 2012 Aktenzeichen 19 U 771 12 NJW 2012 3584 Wilhelm Schneider Verwendung von Schreibtabletts im Rechtsverkehr nicht unproblematisch Oberlandesgericht Munchen 29 Juni 2012 abgerufen am 5 Juli 2012 BAG Urteil vom 5 Dezember 1984 in AP Nr 3 zu 72 ArbGG 1979 a b BGH NJW 2003 1120 MuKo BGB Einsele 9 Aufl 2021 126 Rn 17 BFH NJW 1999 2919 so bereits RGZ 119 62 63 BGH NJW 1994 2097 BGH NJW 1962 1505 1507 und BGH NJW 1976 966 967 BGH Urteil vom 5 Januar 1960 Az VIII ZR 1 59 MDR 1960 396 397 BGH Beschluss vom 13 Juli 1967 Az Ia ZB 1 67 NJW 1967 2310 a b BGH NJW 1987 1334 Paul Merkel Die Urkunde im deutschen Strafrecht 1902 S 121 BGH NJW 1982 1467 Gerhard Sadler Verwaltungsvollstreckungsgesetz Verwaltungszustellungsgesetz Kommentar 2010 S 37 mit weiteren Nachweisen BGH Urteil vom 15 November 2006 Az IV ZR 122 05 NJW RR 2007 351 BGH NJW 1982 1467 BGH NJW 2005 3775 BGH NJW 2005 3775 BGH NJW 1957 137 z B BGH NJW 2005 2086 2087 fur Prozessurkunden BGHZ 113 48 51 f BGH NJW 1992 829 830 BGH NJW 1996 997 BGH NJW 1967 2310 BGH NJW 1981 1900 juris Rn 15 Otto Palandt Jurgen Ellenberger Kommentar zum BGB 73 Auflage 2014 126b Rn 1 vgl etwa BGH NJW 1997 3169 BGHZ 121 224 BGHZ 144 160 165 BGH Beschluss vom 14 Januar 2008 Az II ZR 85 07 NJW RR 2008 1119 Peter Badura Die Form des Verwaltungsakts In Walter Schmidt Glaeser Hrsg Festschrift fur Boorberg Verlag 1 Auflage Boorberg Verlag Stuttgart 1977 S 205 ff uni muenchen de PDF BGH NJW 1984 2533 Verwaltungsgerichtshof Az GZ 1817 78 Gutachten zur Rechtskraft der Unterschrift auf einem Touchscreen Forschungsstelle fur Informationsrecht Universitat St Gallen 4 Juli 2016 Geschaftsbericht des Bundesgerichts 2012 S 11 11 Februar 2013 Jahresbericht 2014 der Geschaftsprufungskommissionen und der Geschaftsprufungsdelegation der eidgenossischen Rate S 5264 30 Januar 2015 Naz Parlar Beweis durch Urkunden im deutschen und turkischen Zivilprozessrecht 2020 S 185 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4140367 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Unterschrift amp oldid 236268058