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Ein Urheber oder eine Urheberin ist eine Person die etwas Neues geschaffen hat besonders auf den Gebieten der Literatur der Musik der bildenden Kunst und der Wissenschaft 1 Allgemein bezieht sich die Bezeichnung auf eine Person die hauptursachlich etwas schopft verursacht oder veranlasst oder als Anstifter Initiator Verfasser Autor oder Verursacher wirkt Grundsatzlich kann auch eine juristische Person Urheberin sein in Deutschland jedoch nach Gesetzeslage nicht Die Urheberschaft an Werken ist in praktisch allen Landern weltweit in nationalen Urheberrechts Gesetzen und durch internationale Vertrage detailliert geregelt da sie eine zentrale Bedeutung fur die wirtschaftliche Verwertbarkeit von Werken durch ihren Urheber hat Seit etwa den 1990er Jahren bekam die Thematik des Schutzes von so genanntem Geistigen Eigentum zunehmende Bedeutung durch neue Moglichkeiten die mit der umfassenden Digitalisierung auch Digitale Revolution genannt entstanden Auch Journalisten Fotografen und Grafiker gelten als Urheber ihrer Werke Ob tatsachlich ein gesetzlicher Schutz fur das jeweilige Werk besteht richtet sich nach dessen individuell zu bewertender Schopfungshohe die etwa bei journalistischen Texten praktisch immer als gegeben angenommen wird Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie Wortherkunft 2 Urheber im Urheberrecht 3 Historisches Strafrecht 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEtymologie Wortherkunft BearbeitenDas Wort Urheber mit der Grundbedeutung Verursacher zu heben ursprunglich aufheben heben und verwandt mit lateinisch capere fassen 2 ist im Deutschen seit dem 15 Jahrhundert belegt Es ist eine neuhochdeutsche Ableitung des mittelhochdeutschen urhap althochdeutsch urhab mit den Bedeutungen Anfang Ursache und Ursprung Bei der Herausbildung der Wortbedeutung spielte insbesondere das lateinische Wort auctor Veranlasser Anstifter eine bedeutende Rolle da Urheber als dessen Ubersetzung verwendet wurde Die Zusammensetzung Urheberrecht entstand im 19 Jahrhundert 3 Urheber im Urheberrecht Bearbeiten Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Hauptartikel Urheberrecht Deutschland Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes ist gemass 7 UrhG ist ein menschlicher Schopfer der insbesondere auf dem Gebiet der Literatur Kunst Musik oder Wissenschaft ein Werk geschaffen hat das seine eigene geistige materielle intellektuelle jedenfalls personliche Schopfung darstellt und das als solche sinnlich wahrnehmbar ist Personlicher Schopfer ist also wer als Autor Verfasser Herausgeber eines Sammelwerkes Maler Bildhauer Medailleur Komponist Choreograf Modeschopfer oder Erfinder produktiv war 1 Kein Urheber ist der Ideengeber oder Initiator eines Werks da die Idee zu einem Werk urheberrechtlich keine Schopfung ist Das dem Urheber durch die Schopfung entstandene Urheberrecht ist ein absolutes Recht das nicht ubertragen werden kann vgl dazu 29 Abs 1 UrhG Die Urhebereigenschaft bleibt immer bestehen und kann von dem Urheber nicht abgelegt werden Urheber kann nur eine naturliche Person sein Das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft stellt den Kern der Urheberpersonlichkeitsrechte dar Die Bestimmungen des alten LitUrhG und des alten Kunsturheberrechtsgesetzes nach denen auch juristische Personen Urheber sein konnten gelten gemass 134 UrhG nur noch fur entsprechende Altfalle Haben mehrere Personen ein zusammenhangendes Werk gemeinsam geschaffen so gelten sie nach 8 UrhG als Miturheber dieses Werkes Historisches Strafrecht BearbeitenHistorisch existierte der Urheber auch im deutschen Strafrecht Unter dem Urheber des Verbrechens auctor delicti wurde im Gegensatz zum Gehilfen socius delicti derjenige verstanden in dessen Person und Handlung sich der Tatbestand des Verbrechens vollstandig in objektiver wie in subjektiver Hinsicht vereinigt findet 4 Als Intellektueller Urheber galt derjenige der eine Handlung ausgedacht und vorbereitet die Ausfuhrung aber einem andern uberlassen hat insofern war er der Anstifter 5 Siehe auch BearbeitenUrheberrechtsgesetz international Literatur BearbeitenUrheber der In Johann Christoph Adelung Hrsg Grammatisch kritisches Worterbuch der Hochdeutschen Mundart Band 4 Seb Z Breitkopf Leipzig 1801 S 961 962 zeno org Weblinks Bearbeiten Wiktionary Urheber Urheberschaft Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Urheberin In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache Einzelnachweise Bearbeiten a b Worteintrag Urheber In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache Abgerufen am 27 Dezember 2021 Zitat jmd der etw geschaffen hat besonders auf dem Gebiet der Literatur Kunst Musik oder Wissenschaft Schopfer Friedrich Kluge Alfred Gotze Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 20 Auflage Hrsg von Walther Mitzka De Gruyter Berlin New York 1967 Neudruck 21 unveranderte Auflage ebenda 1975 ISBN 3 11 005709 3 S 295 heben und 808 Urheber Urheber In Duden Etymologie Herkunftsworterbuch der deutschen Sprache 2 Auflage Dudenverlag 1989 Urheber Autor In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 19 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1909 S 959 Intellektueller Urheber In Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 9 Bibliographisches Institut Leipzig Wien 1907 S 881 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4137829 5 lobid OGND AKS LCCN sh85032446 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Urheber amp oldid 230856722