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Handzeichen abgekurzt Hz ist der Rechtsbegriff fur alle von naturlichen Personen stammenden eigenhandigen Namenszeichen die nicht als Unterschrift gelten sondern als erkennbar abgekurzte Form des Namens Eintrag einer Taufe im Kirchenbuch von Schwerdorff vom 14 Mai 1770 bei dem die schreibunkundigen Eltern das sprichwortliche Kreuz als Handzeichen machten was durch die Unterschrift des Pfarrers beglaubigt wurdeIm gleichen Kirchenbuch ein Eintrag vom 9 Februar 1772 bei dem sich der Vater Ioannis Devois mit seinen Initialen ID verhandzeichneteUnleserliches HandzeichenInhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 Rechtsfolgen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDie Unterscheidung zwischen einem einfachen Handzeichen und einer vollstandigen Namensunterschrift ist im Rechtsverkehr von Bedeutung weil lediglich die Unterschrift zu rechtsverbindlichen Willenserklarungen Vertragen Schriftstucken oder Urkunden fuhrt sofern durch Gesetz die Schriftform nach 126 BGB verlangt wird Massgebend ist bei der Unterscheidung der Empfangerhorizont Diese Unterscheidung fallt Dritten nicht immer leicht da sehr individuelle Schriftbilder manchmal die Abgrenzung erschweren Ob ein Schriftgebilde eine Unterschrift oder lediglich ein Handzeichen Abkurzung Paraphe darstellt beurteilt sich nach dem ausseren Erscheinungsbild Dabei ist ein grosszugiger Massstab anzulegen sofern die Autorenschaft gesichert ist 1 2 Wer nicht seinen vollen Namen unter ein Schriftstuck setzt und durch das aussere Erscheinungsbild verdeutlicht dass die Schriftzeichen nicht als volle Unterschrift gemeint waren der verwendet eine bewusste und gewollte Namensabkurzung Rechtsfragen BearbeitenAus diesem Grunde hat der Bundesgerichtshof in einer Vielzahl von Urteilen zu Einzelfallen Stellung genommen und Abgrenzungshilfen geschaffen Das Handzeichen hat sich dadurch zu einer Negativauslese von allen Schriftgebilden entwickelt die von der Rechtsprechung nicht als Unterschrift anerkannt wurden Bei der Schriftform wird in 126 Abs 1 BGB verlangt dass Urkunden vom Aussteller eigenhandig durch Namensunterschrift oder notariell beglaubigtem Handzeichen unterzeichnet werden mussen Bei blossen Handzeichen ist somit die Schriftform einer Urkunde nur gewahrt wenn sie notariell beglaubigt sind Damit ist die Unterscheidung zwischen Unterschrift und Handzeichen bereits durch materielles Recht vorgegeben Erst im Alltag stellt sich heraus zu welcher Kategorie das jeweilige Schriftgebilde gehort So ist eine nahezu senkrecht verlaufende Linie mit feinem Aufstrich und kurzem wellenformigem Auslauf nach ihrem Erscheinungsbild keine Unterzeichnung mit dem vollen Namen sondern ein Handzeichen 3 Ebenso Handzeichen sind lediglich der Vorname 4 Anfangsbuchstaben hiervon oder vom Nachnamen und Schriftzeichen ohne erkennbare Buchstaben Ist nicht die Absicht zu erkennen eine volle Unterschrift zu leisten sondern das Schriftstuck mit einem abgekurzten Handzeichen zu versehen ist von einem Handzeichen auszugehen 5 Die drei Kreuzchen konnen von jeder beliebigen Person stammen und sind deshalb fur eine Identifizierung des Urhebers ungeeignet Bei Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfugungen ist die Beglaubigung des Handzeichens auch durch die Urkundsperson der Betreuungsbehorde 6 Abs 2 BtBG ausreichend Diese erfullt den Charakter der offentlichen Beglaubigung Der Ortsgerichtsvorsteher nach dem hessischen Ortsgerichtsgesetz ist allerdings nur zur offentlichen Beglaubigung von Unterschriften nicht aber von Handzeichen berechtigt Rechtsfolgen BearbeitenDass ein Handzeichen keine formgultige Unterschrift darstellt ist gefestigte Rechtsprechung des BGH 6 Uberall dort wo eine vollstandige Namensunterschrift verlangt wird genugt deshalb ein Handzeichen nicht Fur ein Handzeichen gilt nicht die widerlegbare Vermutung des 440 Abs 2 ZPO dass es sich um eine echte Urkunde handelt und auch nicht die Beweisregel des 416 ZPO 7 Wer nur mit einem Handzeichen markieren kann gilt als schreibunfahig im Sinne von 25 BeurkG 8 sodass beim Vorlesen und der Genehmigung ein Zeuge oder ein zweiter Notar hinzugezogen werden muss Handzeichen ohne notarielle Beglaubigung erfullen nicht das Schriftformerfordernis nach 126 BGB und fuhren zu ungultigen Vertragen Das blosse Handzeichen genugt auch nicht fur eine Quittung im Sinne von 368 BGB 9 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Beschluss vom 27 September 2005 Az VIII ZB 105 04 NJW 2005 3775 unter II 2 a und b Volltext MunchKomm BGB Einsele 5 Aufl 126 Rdn 17 BGH Urteil vom 11 Februar 1982 Memento des Originals vom 22 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kanzlei prof schweizer de Az III ZR 39 81 Volltext BGH Urteil vom 25 Oktober 2002 Az V ZR 279 01 BGHZ 152 255 257 Volltext BGH Urteil vom 22 November 1990 Az VII ZB 11 90 NJW RR 1991 511 hier Leitsatz BGH Beschluss vom 25 Juni 1975 Az VIII ZR 254 74 NJW 1975 1704 BGH Urteil vom 15 November 2006 Az IV ZR 122 05 NJW RR 2007 351 Volltext Diether Huhn Hans Joachim von Schuckmann Beurkundungsgesetz und Dienstordnung fur Notare 2003 S 383 BGH Urteil vom 28 September 1987 1 2 Vorlage Toter Link www money advice net Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Az II ZR 35 87 NJW RR 1988 881 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handzeichen Recht amp oldid 227895117