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Volksdeutsche war seit etwa 1900 vor allem aber in der Zeit des Nationalsozialismus eine Bezeichnung fur ausserhalb des Deutschen Reichs in den Grenzen von 1937 und Osterreichs lebende Personen deutscher Volkszugehorigkeit und nichtdeutscher Staatsangehorigkeit vor allem in Ost und Sudosteuropa Davor war es ublich sie als Auslandsdeutsche zu bezeichnen 1 Nach 1945 wurden das Reichsburgergesetz von 1935 und die zugehorigen Verordnungen die den nationalsozialistischen Begriff der Volkszugehorigkeit auf deutsches und artverwandtes Blut zuruckfuhrten ausser Kraft gesetzt Der Volksbund der Deutschen im Ausland der fur die SS die politischen Organisationen der Volksdeutschen gefuhrt hatte wurde 1945 mit dem Kontrollratsgesetz Nr 2 verboten Im Artikel 116 des Grundgesetzes wurde der Begriff der deutschen Volkszugehorigkeit neu bestimmt und die Frage der deutschen Staatsangehorigkeit geregelt Inhaltsverzeichnis 1 Volkische Bewegung 2 Nationalsozialismus 2 1 Koordination volksdeutscher Organisationen im Ausland 2 2 Volksdeutsche Bewegung 2 3 Volksdeutsche in der Waffen SS 3 Deutsche Volkszugehorigkeit nach 1945 3 1 Grundgesetz seit 1949 und Vertriebenengesetz 3 2 Abgrenzung Deutscher Volkszugehoriger und Deutschstammiger 3 3 Kriegsfolgenbereinigungsgesetz 3 4 Juristische Definition des Begriffs deutscher Volkszugehoriger 4 Siehe auch 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseVolkische Bewegung BearbeitenNach dem Ersten Weltkrieg war in der Volkischen Bewegung die Ideologie der Volksgemeinschaft dominierend Sie zielte auf die Zerschlagung der Weimarer Republik und auf die Auflosung der Nachkriegsabkommen in Europa Ideologische und personelle Uberschneidungen gab es zu den Jungkonservativen zur Konservativen Revolution und der Jugendbewegung sowie zur Deutschen Gildenschaft Eine der wichtigsten Institutionen war unter anderen die Deutsche Gesellschaft fur Nationalitatenrecht geleitet von Max Hildebert Boehm Nationalsozialismus BearbeitenWahrend des nationalsozialistischen Regimes wurde das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz RuStAG vom 22 Juli 1913 dem ursprunglich das Abstammungsrecht des ius sanguinis zugrunde lag mit Hilfe eines Rassekriteriums und jenen Rassegesetzen von 1935 zwar formell nicht geandert aber sehr wohl die hergebrachte Staatsangehorigkeitskonzeption funktionell umgekehrt 2 Zwangsausburgerungen ohne Zutun und gegen den Willen des Betroffenen Expatriierungen waren damit moglich und ublich 3 Deutsches oder artverwandtes Blut 4 sollte reingehalten und Artfremde aus dem deutschen Volkskorper ausgeschieden werden Mit der territorialen Expansion des Deutschen Reiches ab 1938 stellte sich die Aufgabe nicht nur Juden auszuschliessen deren Blutszugehorigkeit durch das Kriterium Religion ersetzt wurde sondern auch Teile der Bevolkerung der als deutsches Staatsgebiet annektierten Gebiete als Volksdeutsche in das deutsche Volk aufzunehmen In einem Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 29 Marz 1939 RMBliV S 783 wird der Begriff deutscher Volkszugehoriger folgendermassen definiert Deutscher Volkszugehoriger ist wer sich als Angehoriger des deutschen Volkes bekennt sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Tatsachen wie Sprache Erziehung Kultur usw bestatigt wird Personen artfremden Blutes insbesondere Juden sind niemals deutsche Volkszugehorige auch wenn sie sich bisher als solche bezeichnet haben 5 Die Kategorie deutscher Volkszugehoriger ist also im Nationalsozialismus als Summe der deutschen Staats oder Reichsburger folglich unter Ausschluss artfremder Personen 6 und aller Volksdeutschen unabhangig von ihrer Staatsangehorigkeit zu verstehen Reichsdeutsche und Volksdeutsche 7 Entscheidend fur die Zuerkennung dieser burgerlichen Rechtsfahigkeit und staatsburgerlicher Rechte sollten demnach Rassezugehorigkeit und Bewahrung in der volkischen Gemeinschaft sein 8 Den Nurnberger Gesetzen nach konnten somit nur Volksdeutsche Reichsburger werden 9 Wer in den eingegliederten Gebieten der ubrigen Tschechoslowakischen Republik und vor allem Polens als Artfremder und wer als Volksdeutscher galt wurde nicht mehr nach der Abstammung allein entschieden Es waren zu wenige gewesen zumal sich die deutsche Herrschaft auf vormals fremdem Gebiet auch uber das Konstrukt der Volksdeutschen legitimierte Deswegen wurden Volksdeutsche auch uber kulturelle Faktoren bestimmt uber Sprache Erziehung Kultur nach dem Selbstbekenntnis sowie dem Verhalten unter polnischer Herrschaft Entsprechend konnte die Einstufung als Volksdeutscher verweigert werden wer zwar deutscher Abstammung aber zu stark polonisiert war Der zahlenmassig grosste Anteil der als Volksdeutsche Bezeichneten lebte in Ost und Sudosteuropa nbsp NS AnsteckerOsterreich wurde 1938 angeschlossen die Option in Sudtirol sollte die Situation dort regeln Mitte 1938 lebten nach nationalsozialistischen Kriterien etwa 8 6 Millionen Deutsche ausserhalb der ostlichen Reichsgrenzen in der Tschechoslowakei hauptsachlich Sudetenland 3 48 Millionen Sudetendeutsche in Polen Polnischer Korridor Ostoberschlesien 1 15 Millionen Rumanien 0 75 Millionen in Ungarn 0 6 Millionen Jugoslawien 0 55 Millionen und in der Sowjetunion 1 15 Millionen und weitere 0 6 Millionen in Estland Lettland Litauen Memelland und in der Freien Stadt Danzig Diese Staaten waren teils zeitweise mit Deutschland verbundet oder sie wurden im Kriegsverlauf deutsch besetzt und es wurden mit der Kampagne Heim ins Reich Umsiedlungen vorgenommen Infolge des Zweiten Weltkriegs ging die Masse dieser Volksdeutschen durch die Flucht und Vertreibung Deutscher aus Mittel und Osteuropa 1945 1950 in der Gruppe der Vertriebenen auf 10 nbsp Treffen der Volksdeutschen im besetzten Warschau 1940Am 23 Oktober 1939 verfugte der Reichsstatthalter von Posen Wer in der Deutschen Volksliste gefuhrt wird ist Deutscher 11 Die Bevolkerung in Polen wurde daraufhin in funf Personengruppen eingeteilt Gruppe A Personen die sich im Volkstumskampf aktiv hervorgetan haben Gruppe B Personen die sich zwar nicht aktiv fur das Deutschtum eingesetzt haben sich aber ihr Deutschtum bewahrt haben Gruppe C Deutschstammige die im Laufe der Jahre Bindungen an das Polentum aufgenommen haben die aber aufgrund ihres Verhaltens die Voraussetzungen in sich tragen vollwertige Mitglieder der deutschen Volksgemeinschaft zu werden Gruppe D Deutschstammige die im Polentum aufgegangen sind sich aber nicht aktiv gegen das Deutschtum vergangen haben Gruppe E Deutschstammige mit polnischem Nationalbewusstsein und erwiesener deutschfeindlicher Betatigung Die Gruppen A B und C erhielten den Ausweis der Deutschen Volksliste 12 nbsp Denkmal fur die Malgre nous bei ObernaiElsasser und Lothringer wurden als Volksdeutsche zum Dienst in der deutschen Wehrmacht oder SS durch volkerrechtswidrige Verordnung vom 24 August 1942 gezwungen obwohl sie franzosische Staatsburger waren 130 000 wurden so als Malgre nous eingezogen von denen 32 000 fielen und 10 500 vermisst blieben Die entsprechenden Eingruppierungen wurden von bundesdeutschen Gerichten nach Inkrafttreten des BVFG bei Streitigkeiten uber die deutsche Volkszugehorigkeit bei Aussiedlerfamilien aus Polen als Grundlage fur ihre Urteile herangezogen 13 Die Siedlungsgebiete der Volksdeutschen sind heute grosstenteils Geschichte da diese nach den Verbrechen in den wahrend des Zweiten Weltkriegs besetzten Landern Ost und Sudosteuropas bei denen auch Volksdeutsche mitwirkten zu einem grossen Teil flohen bzw deportiert vertrieben oder getotet wurden Mehrheitlich liessen sie sich in Deutschland in seinen heutigen Grenzen und in Osterreich nieder teilweise auch so die Mehrheit der Gottscheer unter Aufgabe der ethnischen Identitat in den USA Siehe auch Volksgenosse und deutschblutig Koordination volksdeutscher Organisationen im Ausland Bearbeiten Die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei NSDAP verfugte neben den einzelnen Gauen vgl Struktur der NSDAP mit ihrer Auslandsorganisation der NSDAP AO auch uber einen eigenen Gau der sowohl fur die Volksdeutschen als auch die Reichsdeutschen im Ausland organisiert wurde Die NSDAP AO betreute die Reichsdeutschen im Ausland das Hauptamt Volksdeutsche Mittelstelle sorgte sich um die ethnischen Deutschen im Ausland die vielfach lokal etablierten Volksgruppenfuhrern unterstanden Volksdeutsche Bewegung Bearbeiten nbsp Vorbeimarsch der Volksdeutschen Jugend vor Reichsfuhrer SS Heinrich Himmler in Halbstadt 31 Oktober 1942Im Zuge der Germanisierungspolitik in Luxemburg nach dem Einmarsch der Wehrmacht am 10 Mai 1940 siehe auch Westfeldzug wurde aus der bisherigen nationalsozialistisch orientierten Gesellschaft fur deutsche Literatur und Kunst die Volksdeutsche Bewegung geschaffen deren Mitglieder sich fur den Anschluss des Landes an das Deutsche Reich starkgemacht hatten Ein Referendum am 10 Oktober 1941 das den Anschluss legitimieren sollte scheiterte am Festhalten der Luxemburger an ihrer eigenen regionalen Identitat und Souveranitat Volksdeutsche in der Waffen SS Bearbeiten Nachdem die Werbung von Freiwilligen fur die Waffen SS im arischen Ausland z B Norwegen relativ erfolglos war sah sich die Fuhrung gezwungen anderswo nach neuem Personal zu suchen um die immer hoher werdenden Verluste zu decken Das geschah vor allem bei den Volksdeutschen auf dem Balkan z B bei den Donauschwaben So kam es u a zur Aufstellung der 7 SS Freiwilligen Gebirgs Division Prinz Eugen wobei Angehorige der deutschen Minderheit zum Teil zwangsverpflichtet wurden Ausserdem kampften Volksdeutsche in der nominell kroatisch bosnischen 13 Waffen Gebirgs Division der SS Handschar Siehe auch Auslandische Freiwillige der Waffen SSDeutsche Volkszugehorigkeit nach 1945 BearbeitenHeute wird der Begriff Volksdeutscher oft im Zusammenhang mit der volkischen Ideologie des Nationalsozialismus benutzt In der Geschichts und Sozialwissenschaft findet der untechnische Begriff immer noch praktische Verwendung zum Teil in Anfuhrungszeichen um die historische Spezifik dieser ethnischen Deutschen vor 1945 im Unterschied zu den Reichsdeutschen zu bezeichnen beispielsweise in der Forschung zur Integration von Aussiedlern und Spataussiedlern Weiterhin in Gebrauch ist der Begriff Volksdeutscher allerdings beim deutschen Bund der Vertriebenen und dem Verband der Volksdeutschen Landsmannschaften Osterreichs vorubergehend war er dies auch bei der in Osijek ansassigen Volksdeutschen Gemeinschaft Landsmannschaft der Donauschwaben in Kroatien 14 jetzt nur noch Deutsche Gemeinschaft Landsmannschaft der Donauschwaben in Kroatien 15 Grundgesetz seit 1949 und Vertriebenengesetz Bearbeiten In der heutigen Rechtsliteratur wird Volksdeutscher noch teilweise bei der Auslegung bestimmter Normen gebraucht Das Grundgesetz fur die Bundesrepublik Deutschland verwendet den Begriff der deutschen Volkszugehorigkeit Art 116 Abs 1 GG fur Deutsche die bei Aufnahme im Bundesgebiet trotz fehlender deutscher Staatsangehorigkeit nicht als Auslander zu behandeln sind 16 Im 6 Abs 1 des Bundesvertriebenengesetzes BVFG d i Gesetz uber die Angelegenheiten der Vertriebenen und Fluchtlinge findet sich eine nahere Bestimmung Demnach ist ein deutscher Volkszugehoriger eine Person die sich in ihrer ausserdeutschen Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung Sprache Erziehung Kultur bestatigt wird 17 Wer eine Funktion ausgeubt hat die fur die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems gewohnlich als bedeutsam galt oder auf Grund der Umstande des Einzelfalles war kann sich gemass 5 BVFG nicht erfolgreich darauf berufen als deutscher Volkszugehoriger Verfolgungen ausgesetzt gewesen zu sein hat mithin auch keinen Anspruch darauf als Spataussiedler anerkannt zu werden Ebenso keinen Rechtsanspruch auf eine Anerkennung als Spataussiedler hat allerdings wer in den Aussiedlungsgebieten der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewaltherrschaft erheblich Vorschub geleistet hat In einer Verwaltungsvorschrift heisst es dazu Ein erhebliches Vorschubleisten setzt die Entfaltung von personlicher Initiative und von Tatigkeiten voraus die dazu bestimmt und geeignet waren den Herrschaftsanspruch des jeweiligen totalitaren Systems zu festigen oder Widerstande gegen dieses System zu unterdrucken Fur das kommunistische System der UdSSR wird dazu naher definiert Bei hauptamtlichen Parteifunktionaren der KPdSU kann von einer systemerhaltenden Funktion ausgegangen werden Dagegen kann weder aus der einfachen Parteimitgliedschaft noch aus der Tatsache dass eine Funktionsausubung in der Regel an die Parteimitgliedschaft gebunden war auf die Bedeutsamkeit der Funktion fur die Aufrechterhaltung des kommunistischen Herrschaftssystems geschlossen werden 18 Die Ubereinstimmungen des 6 Abs 1 BVFG mit dem o g Runderlass des Reichsinnenministeriums von 1939 in dem die Passagen uber das artfremde Blut entfernt wurden lasst sich dadurch erklaren dass zum Zeitpunkt der Verabschiedung des BVFG der vormalige Ministerialrat im Reichsinnenministerium Hans Globke Ministerialdirektor bzw Staatssekretar im Bundeskanzleramt war Hans Globke hatte in einem Schreiben an das Reichsinnenministerium vom 15 Marz 1934 trotz der Ablehnung einer Politik der Germanisierung durch Adolf Hitler versucht die spatere Politik des Einbezugs Nicht Deutscher in die Kategorie des deutschen Volkszugehorigen zu rechtfertigen Ein Germanisieren liegt aber meines Erachtens dann nicht vor wenn ein nicht deutscher Volksteil oder einzelne seiner Angehorigen aufgrund etwa ihrer Uberzeugung von der Hoherwertigkeit deutscher Kultur freiwillig im deutschen Volkstum aufgehen und seine Kultur aufnehmen wollen So ist das deutsche Volkstum als so kraftig anzusehen dass es Teile fremden Volkstums arischer Rasse die sich gesinnungsmassig zu ihm bekennen ohne Schaden aufnehmen kann 19 Das Oberste Gericht der DDR warf Globke in dem gegen ihn gefuhrten Strafprozess 1963 vor in den ab 1938 vom nationalsozialistischen Deutschland besetzten Gebieten trotz der Beteuerung des Gegenteils eine Politik der Germanisierung betrieben und sich damit strafbar gemacht zu haben Viele von denen fur die sich Globke bereits 1934 eingesetzt hatte und die nur aufgrund ihrer Gesinnung deutsche Volkszugehorige wurden wurden gemass dem BVFG nach dessen Inkrafttreten ebenfalls als solche anerkannt Siehe auch Statusdeutscher Abgrenzung Deutscher Volkszugehoriger und Deutschstammiger Bearbeiten Hauptartikel Deutschstammige Rechtlich angewandt wurde und wird der Begriff deutscher Volkszugehoriger grundsatzlich nicht auf solche ehemaligen deutschen Staatsburger und ihre Nachkommen die freiwillig aus ihrer Heimat in Lander ausgewandert sind welche nicht in der Zeit von 1945 bis 1990 kommunistisch regiert waren und die die Staatsangehorigkeit ihres neuen Heimatlandes angenommen haben Ein Deutsch Amerikaner gilt also nicht als deutscher Volkszugehoriger wenn er die deutsche Staatsburgerschaft abgelegt hat und wird in Deutschland rechtlich wie jeder Nicht EU Auslander behandelt Hintergrund der Unterscheidung zwischen den Aufnahmelandern ist die Annahme dass das Bekenntnis zum deutschen Volkstum nur in kommunistisch regierten Landern zu einer Verfolgung aus ethnischen Grunden gefuhrt habe die eine Verpflichtung deutscher Staatsorgane zur Aufnahme der Verfolgten der Vertriebenen in Deutschland zur Folge habe Einen Sonderfall stellen danische Staatsburger deutscher Volkszugehorigkeit dar Im deutsch danischen Abkommen vom 29 Marz 1955 erklart die danische Regierung Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgepruft werden 20 Diese Regelung nimmt Bestimmungen uber den Status von deutschen Minderheiten vorweg die in den 1990er Jahren auf der Basis des Rahmenubereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats mit verschiedenen realsozialistischen Staaten vornehmlich des ehemaligen Ostblocks vereinbart wurden Das Abkommen mit Danemark bestimmt dass erstens von dem Land dessen Staatsburger deutsche Volkszugehorige sind kein Assimilationsdruck ausgeht zweitens nicht die Erwartung besteht dass aus deutschen Volkszugehorigen irgendwann deutsche Staatsburger werden konnen bzw sollen und dass drittens die Betroffenen allein entscheiden ob sie als Deutsche gelten Siehe auch Optantenvertrag Kriegsfolgenbereinigungsgesetz Bearbeiten 1992 wurde das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz KfbG verabschiedet nach dem Antragsteller in den osteuropaischen Staaten einen Vertreibungsdruck glaubhaft machen mussen der aufgrund ihrer deutschen Volkszugehorigkeit auf ihnen lastet Diese Benachteiligungen aufgrund von Kriegsfolgen waren bei Antragstellenden aus Staaten wie Polen Rumanien oder der Tschechischen Republik nach dem Fall der Ost West Grenzen Eiserner Vorhang nur sehr schwer nachzuweisen Bei Spataussiedlern aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion dagegen werden sie pauschal gesetzlich vermutet 21 Kritiker weisen darauf hin dass man in den spaten 1990er Jahren kaum noch von Russlanddeutschen als einer existierenden Volksgruppe sprechen konne Denn nachdem Stalin die Wolgadeutsche Republik 1924 1941 abgeschafft hatte erholten sich die Sowjetdeutschen als Volk nie ganz Sie lebten darauf als eine verstreute ausserterritoriale Sowjet Nationalitat deren Anzahl bereits durch Krieg Hungersnot und Deportation dezimiert war und deren kulturelle Einrichtungen beinahe gar nicht existierten Die Amnestie und Rehabilitationserlasse von 1955 und 1964 des Sowjetregimes scheiterten den fruheren offiziellen Status der Deutschen als halbautonome Nationalitatengruppe wiederherzustellen Beinahe 1 5 Millionen von den mehr als 2 Millionen Sowjetdeutschen die in der 1989er sowjetischen Volkszahlung verzeichnet waren sind seither in ihr neues Heimatland Deutschland ausgewandert Viel wichtiger noch die Russifizierung wird fast uneingeschrankt mit denen fortgefuhrt die sich dafur entschieden haben zu bleiben 22 In jungster Zeit ist daher eine Tendenz zu beobachten den Begriff deutsche Volkszugehorige auch dann zu meiden wenn es sich um Menschen in der ehemaligen Sowjetunion handelt So berichtet die Bundeszentrale fur politische Bildung in ihrem Heft Aussiedlermigration in Deutschland 21 davon dass nur noch jeder funfte Einreisende aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion uber Deutschkenntnisse verfugt und dass man insofern die Bezugsgruppe die dort noch lebe als Deutschstammige bezeichnen musse Da man aber mit mehreren hunderttausend Deutschstammigen rechne die noch in den Staaten der ehemaligen Sowjetunion leben aber in die Bundesrepublik kommen wollen musse man mit der Kategorie deutsche Volkszugehorigkeit restriktiv umgehen Nach dem Migrationsbericht im Auftrag der deutschen Bundesregierung wurden 1817 Personen vor allem aus der Russischen Foderation als Spataussiedler anerkannt es handelt sich also um ein inzwischen relativ kleines Segment unter den Zuwanderern nach Deutschland Nichtdeutsche Familienangehorige konnten analog zum Grundsatz der Familienzusammenfuhrung ggf mit ihren Angehorigen in die Bundesrepublik ausreisen 23 Vertreter der deutschen Volksgruppe in Siebenburgen hingegen verwahren sich gegen die Bezeichnung der in Rumanien Verbliebenen als Deutsch Rumanen und den Entzug des Status von deutschen Volkszugehorigen 24 Juristische Definition des Begriffs deutscher Volkszugehoriger Bearbeiten Da Personen aus Ostmitteleuropa seit 1993 d h nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft kaum mehr als Aussiedler anerkannt werden konnen spielt der Begriff der deutschen Volkszugehorigkeit heute rechtlich nur noch bei der Anerkennung von Menschen aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion als sog Spataussiedler eine Rolle Offizielle Darstellungen wie der Migrationsbericht 2012 des Bundesamtes fur Migration und Fluchtlinge gehen davon aus dass die 1941 von Stalin nach Sibirien zur Zwangsarbeit verschleppten russlanddeutschen Spataussiedler unter einem Kriegsfolgenschicksal gelitten haben 23 In diesem Rahmen erhielt 6 des Bundesvertriebenengesetzes durch Beschlussfassung uber das Gesetz zur Klarstellung des Spataussiedlerstatus Spataussiedlerstatusgesetz vom 30 August 2001 25 folgende Fassung 1 Deutscher Volkszugehoriger im Sinne dieses Gesetzes ist wer sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung Sprache Erziehung Kultur bestatigt wird 2 Wer nach dem 31 Dezember 1923 geboren worden ist ist deutscher Volkszugehoriger wenn er von einem deutschen Staatsangehorigen oder deutschen Volkszugehorigen abstammt und sich bis zum Verlassen der Aussiedlungsgebiete durch eine entsprechende Nationalitatenerklarung oder auf vergleichbare Weise nur zum deutschen Volkstum bekannt oder nach dem Recht des Herkunftsstaates zur deutschen Nationalitat gehort hat Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum oder die rechtliche Zuordnung zur deutschen Nationalitat muss bestatigt werden durch die familiare Vermittlung der deutschen Sprache Diese ist nur festgestellt wenn jemand im Zeitpunkt der Aussiedlung aufgrund dieser Vermittlung zumindest ein einfaches Gesprach auf Deutsch fuhren kann Ihre Feststellung entfallt wenn die familiare Vermittlung wegen der Verhaltnisse in dem jeweiligen Aussiedlungsgebiet nicht moglich oder nicht zumutbar war Ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum wird unterstellt wenn es unterblieben ist weil es mit Gefahr fur Leib und Leben oder schwerwiegenden beruflichen oder wirtschaftlichen Nachteilen verbunden war jedoch aufgrund der Gesamtumstande der Wille unzweifelhaft ist der deutschen Volksgruppe und keiner anderen anzugehoren 26 Diese Klarstellung wurde im Rahmen der Beratungen im Deutschen Bundestag folgendermassen begrundet Spataussiedler wurden kaum noch als ehemalige Volksdeutsche wahrgenommen werden konnen wenn sie ohne Deutschkenntnisse als solche anerkannt werden konnten ausserdem wurde ihre Integration zusatzlich erschwert Denn insbesondere fehlende Deutschkenntnisse stellen sich bei den russlanddeutschen Spataussiedlerfamilien zunehmend als starkes Hindernis fur deren Integration in Deutschland heraus Dadurch entstehen Belastungen fur die Sozialhaushalte welche vor allem dann schwer zu erklaren sein werden wenn die Anerkennung als Spataussiedler trotz fehlender Deutschkenntnisse moglich sein soll 27 Siehe auch Deutsche StaatsangehorigkeitSiehe auch BearbeitenInternationale Konflikte der Nachfolgestaaten Jugoslawiens Kroatisches Volksdeutschengesetz fur Osterreicher Deutsches Ausland Institut Ausnahmefall Josias KumpfLiteratur BearbeitenWalter Fr Schleser Die Staatsangehorigkeit deutscher Volkszugehoriger nach deutschem Recht In Die deutsche Staatsangehorigkeit 4 Auflage Verlag fur Standesamtswesen Frankfurt am Main 1980 ISBN 3 8019 5603 2 S 75 118 Mit einem Kartenbeiheft nebst Ubersicht uber die Anzahl der deutschen Volkszugehorigen in ihren fruheren Siedlungsgebieten Paul Milata Zwischen Hitler Stalin und Antonescu Rumaniendeutsche in der Waffen SS Bohlau Koln 2007 ISBN 978 3 412 13806 6 Doris L Bergen The Nazi Concept of Volksdeutsche and the Exacerbation of Anti Semitism in Eastern Europe 1939 1945 In Journal of Contemporary History Volume 29 Issue 4 Oktober 1994 S 569 582 Thomas Casagrande Die volksdeutsche SS Division Prinz Eugen Die Banater Schwaben und die nationalsozialistischen Kriegsverbrechen Campus Verlag Frankfurt am Main New York 2003 ISBN 3 593 37234 7 Jochen Oltmer Heimkehr Volksdeutsche fremder Staatsangehorigkeit aus Ost Ostmittel und Sudosteuropa im deutschen Kaiserreich und in der Weimarer Republik Europaische Geschichte Online hrsg vom Institut fur Europaische Geschichte Mainz 2011 PDF Samuel Salzborn Heribert Schiedel Nation Europa Ethnoforderale Konzepte und kontinentale Vernetzung der extremen Rechten PDF Georg Hansen Die Ethnisierung des deutschen Staatsburgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU PDF Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Volksdeutsche Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wiktionary Volksdeutscher Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Bundeszentrale fur politische Bildung Die Bevolkerungsverschiebungen des 20 Jahrhunderts Bundesverfassungsgericht zur Frage Wer ist ein deutscher Volkszugehoriger BVerfG 1 BvR 546 04 vom 20 April 2007 Absatz Nr 1 33Einzelnachweise Bearbeiten Johann Bohm Die deutschen Volksgruppen im unabhangigen Staat Kroatien und im serbischen Banat ihr Verhaltnis zum Dritten Reich 1941 1944 Peter Lang 2012 ISBN 3 631 63323 8 S 19 Zit nach Dieter Gosewinkel in von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft Walter de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 66 149 f Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft Walter de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 271 f Zu dem Begriff siehe auch Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit de Gruyter Berlin 2007 S 150 Georg Hansen Die Ethnisierung des deutschen Staatsburgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU S 12 PDF 192 kB Naher dazu Cornelia Schmitz Berning Vokabular des Nationalsozialismus Nachdr der Ausg von 1998 de Gruyter Berlin New York 2000 ISBN 3 11 013379 2 S 651 Georg Hansen Die Ethnisierung des deutschen Staatsburgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU S 13 PDF 192 kB Ursula Flossmann Osterreichische Privatrechtsgeschichte 6 Aufl Springer Wien 2008 ISBN 978 3 211 74414 7 S 32 Dieter Gosewinkel Einburgern und Ausschliessen Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft Bd 150 2 Aufl Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 ISBN 3 525 35165 8 S 404 Detlef Brandes Holm Sundhaussen Stefan Troebst Lexikon der Vertreibungen Deportation Zwangsaussiedlung und ethnische Sauberung im Europa des 20 Jahrhunderts Bohlau Wien Koln Weimar 2010 ISBN 978 3 205 78407 4 S 710 f OG der DDR Das Urteil gegen Hans Josef Maria Globke vom 23 Juli 1963 S 152 Memento vom 7 April 2014 im Internet Archive PDF 811 kB OG der DDR Das Urteil gegen Hans Josef Maria Globke vom 23 Juli 1963 S 153 Memento vom 7 April 2014 im Internet Archive PDF 811 kB Als SS Braut ungeeignet Der Spiegel Nr 43 1989 23 Oktober 1989 vdg hr abgerufen 2007 nicht mehr erreichbar FUEN Deutsche Minderheit in Kroatien Memento vom 24 November 2012 im Internet Archive Ingo von Munch Die deutsche Staatsangehorigkeit Vergangenheit Gegenwart Zukunft Walter de Gruyter Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 433 4 S 110 Geschichte der Russlanddeutschen Deutsche Volkszugehorigkeit Bundesministerium des Innern Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundesvertriebenengesetz BVFG VwV 19 November 2004 GMBl S 1059 OG der DDR Das Urteil gegen Hans Josef Maria Globke vom 23 Juli 1963 S 136 138 Memento vom 7 April 2014 im Internet Archive PDF 811 kB Deutsch danisches Abkommen vom 29 Marz 1955 Abschnitt II 1 S 4 PDF a b Bundeszentrale fur politische Bildung Aussiedlermigration in Deutschland 2005 Gerd Stricker Deutsche Geschichte im Osten Europas Russland 1997 a b Migrationsbericht 2012 PDF Leserecho Deutsche Deutschstammige Deutschrumanen Siebenburgische Zeitung vom 26 August 2006 BGBl I S 2266 vgl BVerwG Urteil vom 13 September 2007 5 C 38 06 Georg Hansen Die Ethnisierung des deutschen Staatsburgerrechts und seine Tauglichkeit in der EU S 17 PDF 192 kB Deutscher Bundestag Bericht der Abgeordneten Gunter Graf Friesoythe Hartmut Koschyk Marieluise Beck Bremen Dr Max Stadler und Ulla Jelpke Drucksache 14 6573 4 Juli 2001 PDF 86 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksdeutsche amp oldid 237621371