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Mit dem vom Alliierten Kontrollrat am 10 Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr 2 Auflosung und Liquidierung der Naziorganisationen 1 wurden die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei ihre Gliederungen die ihr angeschlossenen Verbindungen und die von ihr abhangigen Organisationen einschliesslich der halbmilitarischen Organisationen und aller anderen Nazieinrichtungen die von der Partei als Werkzeuge ihrer Herrschaft geschaffen worden waren abgeschafft und fur ungesetzlich erklart Die Neubildung irgendeiner dieser Organisationen sei es unter dem gleichen oder unter einem anderen Namen wurde verboten BasisdatenTitel Kontrollratsgesetz Nr 2 Auflosung und Liquidierung der NaziorganisationenKurztitel Kontrollratsgesetz Nr 2Abkurzung KRG 2Art Nationales RechtGeltungsbereich Deutschland in den Grenzen vom 2 September 1945Erlassen aufgrund von Berliner ErklarungRechtsmaterie Erlassen am 10 Oktober 1945 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 19 Inkrafttreten am 12 Oktober 1945Ausserkrafttreten BRD 16 Dezember 1949 ABl AHK S 72 DDR 20 September 1955 Ministerratsbeschluss UdSSR Weblink Text auf Verfassungen deBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Gleichzeitig wurde das gesamte Eigentum der aufgelosten Organisationen wie Immobilien Einrichtungen Fonds Konten Archive und Akten beschlagnahmt Inhaltsverzeichnis 1 Aufgeloste Organisationen 1 1 Kontrollratsgesetz Nr 58 2 Verteilung des beschlagnahmten Eigentums 3 Gesetzgebung nach Ende der Besatzung 4 EinzelnachweiseAufgeloste Organisationen BearbeitenDas Gesetz enthalt im Anhang eine Liste von 62 aufzulosenden Organisationen Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei Partei Kanzlei Kanzlei des Fuhrers der NSDAP Auslandsorganisation Volksbund fur das Deutschtum im Ausland Volksdeutsche Mittelstelle Parteiamtliche Prufungskommission zum Schutze des NS Schrifttums Reichsorganisationsleiter der NSDAP Reichsschatzmeister der NSDAP Amt Rosenberg Reichspropagandaleiter der NSDAP Reichsleiter fur die Presse und Zentralverlag der NSDAP Eher Verlag Reichspressechef der NSDAP Reichsamt fur das Landvolk Hauptamt fur Volksgesundheit Hauptamt fur Erzieher Hauptamt fur Kommunalpolitik Hauptamt fur Beamte Beauftragter der NSDAP fur alle Volkstumsfragen Rassenpolitisches Amt der NSDAP Amt fur Sippenforschung Kolonialpolitisches Amt der NSDAP Aussenpolitisches Amt der NSDAP Reichstagsfraktion der NSDAP Reichsfrauenfuhrung NSD Arztebund Hauptamt fur Technik NS Bund Deutscher Techniker NS Lehrerbund Reichsbund der Deutschen Beamten Reichskolonialbund NS Frauenschaft NS Reichsbund Deutscher Schwestern Deutsches Frauenwerk Reichsstudentenfuhrung NSD Studentenbund Deutsche Studentenschaft NS Dozentenbund NS Rechtswahrerbund NS Altherrenbund der Deutschen Studenten Reichsbund Deutsche Familie Deutsche Arbeitsfront NS Reichsbund fur Leibesubungen NS Reichskriegerbund Kyffhauserbund Reichskulturkammer Deutscher Gemeindetag Geheime Staatspolizei Deutsche Jagerschaft Sachverstandigenbeirat fur Bevolkerungs und Rassenpolitik Reichsausschuss zum Schutze des Deutschen Blutes Winterhilfswerk Hauptamt fur Kriegsopfer NSKOV NS Kriegsopferversorgung SA Sturmabteilungen einschliesslich der SA Wehrmannschaften SS Schutzstaffeln einschliesslich der Waffen SS des SD SS Sicherheitsdienstes und aller Dienststellen die Befehlsgewalt uber die Polizei und SS gleichzeitig ausuben NSKK NS Kraftfahrerkorps NSFK NS Fliegerkorps HJ Hitler Jugend einschliesslich ihrer Unterorganisationen RAD Reichsarbeitsdienst OT Organisation Todt TENO Technische Nothilfe Nationalsozialistische VolkswohlfahrtKontrollratsgesetz Nr 58 Bearbeiten Mit dem Kontrollratsgesetz Nr 58 vom 30 August 1947 wurde die Reichsgruppe der offentlich bestellten Vermessungsingenieure der Liste hinzugefugt Verteilung des beschlagnahmten Eigentums BearbeitenDie Verteilung des beschlagnahmten Eigentums blieb der Regelung in einer Kontrollratsdirektive vorbehalten Art II des Gesetzes Nr 2 Die Kontrollratsdirektive Nr 50 vom 29 April 1947 regelte die Verfugung uber die Vermogenswerte der betreffenden Organisationen 2 Vermogenswerte die als Kriegspotential der Zerstorung unterlagen wurden vernichtet Vermogenswerte fur Reparationszwecke bestimmt und Vermogenswerte die fur Besetzungszwecke bestimmt waren fur diese Zwecke verwendet Im ubrigen sollten Vermogenswerte zuruckerstattet werden etwa die auf Grund der Bestimmung des Begriffes Wiedergutmachung seitens der Alliierten Kontrollbehorde ruckerstattungspflichtigen Vermogenswerte an die betreffende Regierung sowie Vermogenswerte der Opfer nationalsozialistischer Verfolgung Das Militarregierungsgesetz Nr 59 regelte ausserdem die Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande an Opfer der nationalsozialistischen Unterdruckungsmassnahmen in der amerikanischen 1947 und britischen 1949 Besatzungszone Vermogenswerte die sich die aufgelosten Organisationen von Gewerkschaften Genossenschaften politischen Partei oder sonstigen demokratischen Organisationen angeeignet hatten sollten an diese zuruckerstattet Vermogenswerte die vordem Zwecken der Unterstutzung der Wohltatigkeit religiosen oder humanitaren Zwecken gedient hatten unter Wahrung ihrer ursprunglichen Zweckbestimmung verwendet werden Sonstige Vermogenswerte waren durch den Zonenbefehlshaber im Namen der Alliierten Kontrollbehorde der Regierung des Landes oder der Provinz zu ubertragen wo sich die Vermogenswerte befanden Wertpapiere Barguthaben und Geldforderungen blieben vorerst beschlagnahmt Die Liquidierung von Vermogenswerten der der Deutschen Arbeitsfront angeschlossenen Versicherungsgesellschaften wurde im Kontrollratsgesetz Nr 57 vom 30 August 1947 speziell geregelt Personliches Vermogen das von hauptschuldigen oder belasteten Nationalsozialisten auf Grund der Bestimmungen des Kontrollratgesetzes Nr 10 oder anderer gemass Kontrollratsdirektive Nr 38 erlassener Bestimmungen als Suhnemassnahme bei strafgerichtlicher Verurteilung oder im Spruchkammerverfahren eingezogen worden war wurde gem der Kontrollratsdirektive Nr 57 vom 15 Januar 1948 entsprechend verteilt Gesetzgebung nach Ende der Besatzung BearbeitenDas Gesetz Nr 2 wurde fur die Bundesrepublik Deutschland durch das Gesetz Nr 16 der Alliierten Hohen Kommission vom 16 Dezember 1949 ausser Wirkung gesetzt fur die DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR vom 20 September 1955 Die Direktive Nr 50 wurde fur die Bundesrepublik Deutschland grosstenteils wirkungslos mit dem Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhaltnisse an deren Vermogen NSVerbG vom 17 Marz 1965 3 4 Das von der provisorischen osterreichischen Staatsregierung am 8 Mai 1945 erlassene Gesetz zum Verbot der NSDAP ist dagegen noch in Kraft Einzelnachweise Bearbeiten Kontrollratsgesetz Nr 2 Auflosung und Liquidierung der Naziorganisationen In www verfassungen de Abgerufen am 29 Januar 2019 Direktive Nr 50 des Kontrollrats in Deutschland 1947 In www verfassungen de Abgerufen am 29 Januar 2020 BGBl I S 79 Gesetz zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhaltnisse an deren Vermogen vom 17 Marz 1965 BGBl I S 79 das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 17 des Gesetzes vom 12 August 2005 BGBl I S 2354 geandert worden ist Abgerufen am 25 August 2018 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Kontrollratsgesetze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontrollratsgesetz Nr 2 amp oldid 235101088