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Das Militarregierungsgesetz Nr 59 zur Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande an Opfer der nationalsozialistischen Unterdruckungsmassnahmen liegt in zwei Fassungen vor Sie bildeten nach dem Zweiten Weltkrieg wahrend der Besatzungszeit in Deutschland den gesetzlichen Rahmen von Restitutionsverfahren fur die Amerikanische und spater die Britische Besatzungszone 1 Im amerikanischen Besatzungsgebiet wurde das Militarregierungsgesetz Nr 59 am 10 November 1947 erlassen 2 Zwei Jahre spater zog die britische Militarverwaltung nach und erliess am 12 Mai 1949 ebenfalls ein Militarregierungsgesetz Nr 59 das diesem Vorbild inhaltlich entsprach und die bislang schon innerhalb der Britischen Besatzungszone geubte Handhabung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage stellte Militargesetz Nr 59 Veroffentlichung in der Britischen Zone In Berlin erliessen die Westalliierten die Berliner Ruckerstattungsanordnung die sich weitgehend mit dem amerikanisch britischen Vorbild deckte Fur die Franzosische Besatzungszone wurde 1947 eine andere Regelung geschaffen die inhaltlich aber nicht grundsatzlich davon abwich In der Sowjetischen Besatzungszone wurden Restitutionsanspruche ungleich anders gehandhabt Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Entwurf 3 Wesentliche Inhalte 4 Andere Regelungen 5 Gultigkeit 6 Literatur 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenBereits 1943 hatten die Alliierten in einer Londoner Erklarung angekundigt sie wurden nach ihrem Sieg alle unrechtmassigen Enteignungshandlungen der Nationalsozialisten ruckgangig machen Als eine der ersten Massnahmen hatte der Alliierte Kontrollrat mit dem Kontrollratsgesetz Nr 2 das Eigentum der NSDAP und ihrer Unterorganisationen beschlagnahmt und unter Vermogenskontrolle gestellt Mit der Direktive Nr 50 vom 29 April 1947 3 verfugte der Alliierte Kontrollrat fur alle vier Besatzungszonen die Ruckgabe dieser Vermogensteile an die ursprunglichen Eigentumer also an kirchliche karitative gewerkschaftliche oder politische Einrichtungen oder deren Nachfolgeorganisationen Diese Restitution verlief unproblematisch weil hierbei die Unrechtmassigkeit und Verfolgungsbedingtheit des Erwerbs nicht nachgewiesen werden musste Komplizierter wurde es bei individuellen Ruckerstattungsforderungen zumal dann wenn es sich bei den neuen Eigentumern um Privatpersonen oder gewerbliche Gesellschaften handelte In 80 Prozent der Falle handelte es sich um arisiertes oder durch den Staat entzogenes Vermogen von Juden 4 Entwurf BearbeitenDie amerikanische Militarregierung wurde Schrittmacher der Ruckerstattungspolitik Im April 1946 beauftragte sie einen Sonderausschuss fur Eigentumskontrolle des Stuttgarter Landerrates Vorschlage auszuarbeiten wie Betriebe und Immobilien ruckzufuhren seien Hierbei waren deutsche Fachleute beteiligt Die von amerikanischer Seite als unzureichend abgelehnten Vorschlage orientierten sich am Burgerlichen Gesetzbuch diese traditionellen rechtlichen Instrumente wurden von der Militarregierung fur ungeeignet befunden Auch beschrankten sich die Vorschlage auf Vermogen die durch den NS Staat selbst entzogen worden waren 5 Kritik kam jedoch auch aus deutschen Wirtschaftskreisen die einen Schutz des gutglaubigen Erwerbers vgl Gutglaubiger Erwerb vom Nichtberechtigten einforderten als Anspruchsberechtigte nur den personlich Geschadigten oder seine nachsten Erben anerkannt haben wollten und gegen hemmungslose Wiedergutmachung agitierten 6 Allerdings war die Einflussmoglichkeit der deutschen Seite in dieser Angelegenheit gering Grosseren Einfluss gewann das American Jewish Committee auf den US Militargouverneur Lucius D Clay der sich insbesondere den Wunsch nach einer obersten alliierten Instanz fur eine Ruckerstattungsgerichtsbarkeit zu eigen machte Im Regelfall konnten Anspruche auf gewerbliche Vermogen und Immobilien bei ortlichen Wiedergutmachungsbehorden verhandelt werden bei denen sich die beiden Parteien uber einen Vergleich der Anspruche einigen sollten Der amerikanische Entwurf der spater ebenfalls ins Gesetz ubernommen wurde sah ferner mit dem 15 September 1935 Verkundung der Nurnberger Gesetze einen Stichtag vor nach dem jedwede Transaktion judischen Eigentums anfechtbar war Anspruche erloschen selbst dann nicht wenn ein Dritterwerber an einer solchen Transaktion niemals selbst beteiligt gewesen war Ein weiterer von Clay fur unabdingbar erklarter Punkt schliesslich war unter den Alliierten so strittig dass es nicht zu einer einheitlichen Regelung fur alle vier Besatzungszonen kam Dies betraf den Anspruch der judischen Organisationen das erbenlos gewordene Eigentum aller Juden einschliesslich der zum Christentum konvertierten ubertragen zu bekommen Damit war der judische Kollektivanspruch verbunden die geraubten Werte dem Wiederaufleben judischer Gemeinden und einem eigenen Staatswesen in Palastina zugutekommen zu lassen Wesentliche Inhalte BearbeitenDas amerikanische Militarregierungsgesetz Nr 59 umfasst 95 Artikel und trat zum 10 November 1947 in den damaligen Landern Bayern ohne Rheinpfalz Bremen Hessen und Wurttemberg Baden in Kraft Rechtsgrundlage fur hierfur und fur die folgenden Ruckerstattungsgesetze bzw anordnungen waren Ziff 42 Buchst B der Kontrollratsproklamation Nr 2 sowie Art VIII Ziff 1 Buchstabe B der Kontrollratsdirektive Nr 50 7 Im Artikel 1 wird als Zweck des Gesetzes genannt die Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande Sachen Rechte Inbegriffe von Sachen und Rechten an Personen denen sie in der Zeit vom 30 Januar 1933 bis zum 8 Mai 1945 aus Grunden der Rasse Religion Nationalitat Weltanschauung oder politischer Gegnerschaft gegen den Nationalsozialismus entzogen worden sind Solche Vermogensgegenstande sind dem ursprunglichen Inhaber oder dessen Rechtsnachfolger zuruckzuerstatten entgegenstehende Vorschriften zum Schutze gutglaubiger Erwerber bleiben dabei ohne Betracht Im Artikel 2 werden Merkmale einer unrechtmassigen Entziehung aufgefuhrt Dies sind Rechtsgeschafte die gegen die guten Sitten verstossen oder widerrechtlich oder durch Drohung zustande gekommen sind Ebenso fuhrt die Wegnahme durch Staatsakte oder unter Missbrauch eines Staatsaktes zur Ruckerstattung Nach Artikel 3 kann die Entziehungsvermutung widerlegt werden wenn ein angemessener Kaufpreis bezahlt wurde und der Verkaufer uber dieses Geld frei verfugen konnte Artikel 4 setzt als Stichtag den 15 September 1935 Datum der Nurnberger Gesetze nach dem grundsatzlich alle Rechtsgeschafte angefochten werden konnen da eine Zwangslage der Verausserers angenommen werden kann Rechtsgeschafte nach diesem Stichtag sind nur dann als gultig anzusehen wenn diese auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus abgeschlossen worden waren oder der Erwerber die Interessen des Verausserers in besonderer Weise wahrgenommen hatte etwa durch Vermogensubertragung ins Ausland Von einer Ruckerstattung ausgeschlossen werden nach Artikel 19 bewegliche Sachen die im Rahmen eines ordnungsmassigen ublichen Geschaftsverkehrs aus einem einschlagigen Unternehmen erworben wurden Hiervon ausgenommen sind ausdrucklich Kultgegenstande und Gegenstande von besonderem kunstlerischen Wert und ahnlichem die aus Privatbesitz von Verfolgten oder aus Versteigerungen stammen die sich mit der Verwertung entzogener Vermogensgegenstande befassten Artikel 10 regelt dass erbenloses Vermogen bzw Ruckfallrechte nicht dem Staat zugeschlagen werden sondern einer von der Militarregierung zu bestimmenden Nachfolgeorganisation zugutekommen sollen Nach Artikel 11 konnten von diesen bis zum 31 Dezember 1948 Ruckerstattungsanspruche angemeldet und Sicherstellungsmassnahmen beantragt werden Die Artikel 55 bis 65 treffen Aussagen zum Anmeldeverfahren Feststellung durch bezirkliche Wiedergutmachungsbehorden Verweisung an eine Wiedergutmachungskammer am Landgericht Einspruch und Vollstreckbarkeit Nach Artikel 66 soll einer der drei Richter einer Wiedergutmachungskammer zur Gruppe der Verfolgten gemass Artikel 1 gehoren In Artikel 69 wird ein Board of Review ermachtigt alle Entscheidungen nachzuprufen und abzuandern Erwerber von Immobilien und Firmen haben nach Artikel 74 die Pflicht sich durch Einsichtnahme in Grundbucher bzw Grundbuchakten Schifffahrts und Handelsregister zu uberzeugen ob es sich um anzeigepflichtige Vermogensgegenstande handelt Mit Geldstrafe oder Gefangnis bis zu funf Jahren wird nach Artikel 75 bestraft wer seiner Anzeigepflicht fahrlassig oder vorsatzlich nicht nachkommt oder den Wiedergutmachungsorganen wissentlich falsche Angaben macht Andere Regelungen Bearbeiten nbsp Militargesetz Nr 59 Britische Zone Fur die Britische Regierung erschien die Uberlassung des erbenlosen Vermogens an judische Nachfolgeorganisationen unvereinbar mit ihrer damals verfolgten Palastinapolitik In ihrer Besatzungszone verfuhr sie zwar bei der Restitution gemass einer knappen Allgemeinen Verfugung Nr 10 vom 20 Oktober 1947 8 nach den Massstaben wie sie im amerikanischen Militarregierungsgesetz Nr 59 verankert waren Sie erliess aber erst 1949 ebenfalls ein Militarregierungsgesetz Nr 59 das eine einheitliche Rechtsgrundlage schuf 9 nbsp Ruckerstattungsanordnung Berlin 1949 REAO Die franzosische Regierung erliess noch am 10 November 1947 fur ihre Besatzungszone die Verordnung Nr 120 uber die Ruckerstattung geraubter Vermogensobjekte 10 Sie enthielt eine gunstige Entschadigungs Klausel fur loyale Erwerber und sah keine auslandische Nachfolgeorganisation fur erbenloses Vermogen vor die Werte wurden einem besonderen Fonds zugefuhrt der zur Entschadigung von Opfern des Nationalsozialismus bestimmt war Diese Einschrankung wurde erst 1951 geandert Auch die Stichtagregelung war anders geschnitten Hier war der fruhere Eigentumer beweispflichtig fur die Unrechtmassigkeit wenn der Erwerber einen angemessenen Preis entrichtet hatte und das Rechtsgeschaft vor dem 14 Juni 1938 dem Erlass der 3 Verordnung zum Reichsburgergesetz abgeschlossen worden war 11 In Berlin erliessen die Westalliierten die Berliner Ruckerstattungsanordnung die sich weitgehend mit dem amerikanisch britischen Vorbild deckte 12 Art 3 dieser Anordnung inhaltsgleich in den amerikanischen und britischen Gesetzen Nr 59 findet heute noch Anwendung uber 1 Abs 6 des Gesetzes zur Regelung offener Vermogensfragen VermG bei der Wiedergutmachung von Vermogensverlusten die in der ehemaligen DDR und Ost Berlin durch NS Verfolgung verursacht wurden Anwendung ebenso als Leitlinie bei der Frage nach dem Umgang mit NS Raubkunst in deutschen Museen 13 Zu einer grundsatzlich anderen Handhabung fuhrten in der Sowjetischen Besatzungszone die geplante Sozialisierung des Privateigentums die mit der Restitution von Warenhausern und Produktionsstatten unvereinbar war Auch sollten eingezogene und erbenlose Vermogenswerte vorrangig zur Deckung von Reparationsanspruchen herangezogen werden 14 Abgelehnt wurde das Ansinnen das Vermogen judischen Organisationen in Amerika oder Palastina zukommen zu lassen Gultigkeit BearbeitenDem Wortlaut nach beschrankt die Wiedergutmachung durch Ruckerstattung sich nicht allein auf Entziehungsfalle die sich auf dem Gebiet der US Besatzungszone zugetragen hatten Die Kommentatoren weisen jedoch auf einen Erlass des amerikanischen Kriegs und Staatsdepartments hin nach dem der Anwendungsbereich sich allein auf dieses Gebiet bezieht 15 Das amerikanische Gesetz Nr 59 der Militarregierung wurde mehrfach abgeandert oder erganzt zum Beispiel durch Anderungen Nr 1 und 2 durch die Gesetze Nr 3 4 5 12 13 14 21 30 und 42 des amerikanischen Hohen Kommissars und mit Durchfuhrungsverordnungen Im dritten Teil des Uberleitungsvertrags heisst es in Artikel 2 unter Bezug auf das Militarregierungsgesetz Nr 59 Die Bundesrepublik erkennt hiermit die Notwendigkeit an und ubernimmt die Verpflichtung die in Artikel 1 dieses Teils erwahnten Rechtsvorschriften und die dafur vorgesehenen Programme fur die Ruckerstattung und Ubertragung in vollem Umfange und mit allen ihr zur Verfugung stehenden Mitteln beschleunigt durchzufuhren 16 Das Militarregierungsgesetz Nr 59 sowie die vergleichbaren Regelungen der beiden anderen westlichen Besatzungsmachte wurden als Rechtsvorschriften zur Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande in 11 des Bundesruckerstattungsgesetzes ubernommen Literatur BearbeitenRuckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande in der amerikanischen Besatzungszone Militarregierungsgesetz Nr 59 vom 10 November 1947 mit Ausfuhrungsvorschriften erlautert von Reinhard und Hans Freiherr von Godin Verlag Walter de Gruyter Berlin 1948 Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr 232 Constantin Goschler Schuld und Schulden Die Politik der Wiedergutmachung fur NS Verfolgte seit 1945 Gottingen 2005 ISBN 3 89244 868 XWeblinks BearbeitenLaw No 59 Restitution of identifiable Property to Victims of Nazi Oppression Gesetz Nr 59 Ruckerstattung feststellbarer Vermogenswerte an Opfer der nationalsozialistischen Unterdruckungsmassnahmen Amtsblatt der Militarregierung Deutschland Britisches Kontrollgebiet S 1169 englisch deutsch Constantin Goschler Offentliche Auseinandersetzung um die Ruckerstattung judischen Eigentums pdf 68 kB Jurgen Lillteicher Die Ruckerstattung judischen Eigentums in Westdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg Diss 2002 pdf 3 18 MB Einzelnachweise Bearbeiten Zur Raubkunst vgl auch Restitutionsverfahren Reinhard von Godin Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande in der amerikanischen Besatzungszone Militarregierungsgesetz Nr 59 vom 10 November 1947 Berlin 1948 S 1 Kontrollratsdirektive Nr 50 verfassungen de abgerufen am 31 Marz 2009 Constantin Goschler Schuld und Schulden Die Politik der Wiedergutmachung fur NS Verfolgte seit 1945 Gottingen 2005 ISBN 3 89244 868 X S 100 Constantin Goschler Schuld und Schulden S 103 Constantin Goschler Schuld und Schulden S 104 Hans Jorg Graf Ruckgabe von Vermogenswerten an Verfolgte des nationalsozialistischen Regimes im Beitrittsgebiet In Berliner Juristische Universitatsschriften Grundlagen des Rechts Band 12 Verlag Arno Spitz Berlin 1999 S 11 abgedruckt in der unter Literatur aufgefuhrten Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr 232 S 301 302 Reinhard Freiherr von Godin Hans Freiherr von Godin Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande in der amerikanischen und britischen Besatzungszone und in Berlin Kommentar 2 Auflage Berlin 1950 Zur politischen Entwicklung s Constantin Goschler Wiedergutmachung Westdeutschland und die Verfolgung des Nationalsozialismus 1945 1954 R Oldenbourg Verlag Munchen 1992 S 69 91 ff Constantin Goschler Schuld und Schulden S 108 mit Anm 24 auf Journal Officiel Amtsblatt des franzosischen Oberkommandos in Deutschland Nr 119 14 November 1947 S 1219 abgedruckt in der unter Literatur aufgefuhrten Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr 232 S 295 ff zu den Unterschieden siehe etwa Hachenburg Das amerikanische und das franzosische Ruckerstattungsgesetz im Widerstreit In Neue Juristische Wochenschrift 1947 48 S 321 323 321 Anordnung BK O 49 180 vom 26 Juli 1949 VOB fur Gross Berlin 221 Ruckerstattungsanordnung Berlin 1949 REAO Wikimedia Commons Auch abgedr in Dieter Schroder Hrsg Das geltende Besatzungsrecht 1 1990 S 890 ff s dazu etwa BVerwG Urteil vom 20 Juli 2016 8 B 1 15 ECLI DE BVerwG 2016 200716B8B1 15 0 BVerwG Urteil vom 29 Juli 2010 8 B 10 10 ECLI DE BVerwG 2010 290710B8B10 10 0 Handreichung zur Umsetzung der Erklarung der Bundesregierung der Lander und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und zur Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz vom Dezember 1999 PDF Fassung vom November 2007 Constantin Goschler Schuld und Schulden S 108ff Reinhard von Godin Ruckerstattung feststellbarer Vermogensgegenstande S 4 Uberleitungsvertrag Teil III Art 1 amp 2 hackemesser de abgerufen am 7 April 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Militarregierungsgesetz Nr 59 amp oldid 233625285