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Mit der sogenannten Londoner Erklarung vom 5 Januar 1943 auch Alliierte Erklarung genannt vollstandig Alliierte Erklarung uber die in den vom Feinde besetzten oder unter seiner Kontrolle stehenden Gebieten begangenen Enteignungshandlungen vom 5 Januar 1943 warnten die 18 Unterzeichnerstaaten alle insbesondere auch die in neutralen Staaten wohnhaften Personen vor Ankaufen von entzogenem Eigentum Die Signatarstaaten behielten sich das Recht vor jede Ubertragung und Verausserung von Eigentum Guthaben Rechten und Anrechten fur nichtig zu erklaren die in den von den Feindstaaten besetzten oder kontrollierten Gebieten stattfinden Auch dann wenn solche Ubertragungen oder Verausserungen in Form scheinbar gesetzmassiger Geschafte vorgenommen worden oder ohne jeden Zwang getatigt worden sind werden diese fur nichtig erklart Strittige Legitimation BearbeitenDie Londoner Erklarung war Grundlage fur die Restitutionsregelungen der alliierten Besatzungsmachte in Deutschland Diese Praxis wurde in der deutschen Rechtsliteratur der Nachkriegsjahre einhellig abgelehnt Wahrend einige Juristen anhand der Londoner Erklarung sowie der Militargesetzgebung versuchten die Ungesetzlichkeit des Vorgehens der Besatzungsmachte nachzuweisen verwarfen andere die volkerrechtliche Legitimation der Ruckerstattungsgesetze 1 Eine volkerrechtlich akzeptable Rechtsgrundlage fur die von Privatpersonen restituierten Guter hatten Regelungen in einem formlichen Friedensvertrag bringen konnen Scharf kritisiert wurde die Umkehr der Beweislast in Restitutionsfragen bei der ein Erwerber beweisen muss dass die Sache ohne Gewalt oder Zwang erworben wurde Umstritten war ferner ob ein gutglaubiger Erwerber nach der Restitution seinerseits Anspruche gegen den Verausserer geltend machen kann Weblinks BearbeitenAlliierte Erklarung vom 5 Januar 1943Einzelnachweise Bearbeiten Wilfried Fiedler Die alliierte Londoner Erklarung jura uni saarland de abgerufen am 31 Marz 2009 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Londoner Erklarung amp oldid 223678577