www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel behandelt speziell die Restitution von NS Raubgut Restitution von Raubkunst im Allgemeinen siehe Restitution Kunst Restitution von Raubkunst aus der Zeit des Nationalsozialismus ist die versuchte Wiederherstellung von Eigentumsverhaltnissen an Kunstwerken die wahrend der NS Zeit geraubt wurden durch Ruckgabe oder Entschadigung an die ehemaligen Eigentumer oder deren Erben Der Begriff Raubkunst bezeichnet dabei einen verfolgungsbedingten Verlust von dem vor allem Juden und als Juden Verfolgte betroffen waren sei es innerhalb des damaligen Deutschen Reichs von 1933 bis 1945 oder in einem der von der Wehrmacht wahrend des Zweiten Weltkrieges besetzten Gebiete 1 David Teniers Erzherzog Leopold Wilhelm in seiner Galerie in Brussel um 1653 Sammlung Louis Rothschild Wien 1938 beschlagnahmt 1999 restituiertIn einer Stellungnahme vor dem House Banking Committee in Washington im Februar 2000 wurde unter Berucksichtigung der Problematik konkreter Zahlenangaben vermutet dass etwa 600 000 Kunstwerke zwischen 1933 und 1945 von Deutschen gestohlen enteignet beschlagnahmt oder geraubt wurden 200 000 innerhalb von Deutschland und Osterreich 100 000 in Westeuropa und 300 000 in Osteuropa 2 Mit Ende des Zweiten Weltkrieges wurden durch die alliierten Besatzungsmachte eine grosse Anzahl geraubter Kunstwerke aufgefunden sichergestellt und an die jeweiligen Ursprungslander restituiert Dennoch gelangten viele Kunstwerke mit ungeklarter Herkunft in den internationalen Kunsthandel und in offentliche Sammlungen Die Zahl der nicht an die rechtmassigen Eigentumer zuruckgegebenen und unter Umstanden noch identifizierbaren Kunstwerke die weltweit verstreut in offentlichen Sammlungen und Privatbesitz vermutet werden wird auf bis zu 10 000 geschatzt 3 Mit der sogenannten Washingtoner Erklarung stimmten 44 Staaten 1998 einem unverbindlichen internationalen Reglement zu wonach diese Staaten sich verpflichten fur das Auffinden und die Ruckgabe von Raubkunst zu sorgen Seitdem wurden weit uber tausend Gemalde und Kunstobjekte aus etwa 20 Staaten an die Eigentumer oder ihre Erben restituiert 4 Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Restitutionen der Nachkriegszeit 2 1 Innere und aussere Restitution 2 2 Rechtsentwicklung 2 2 1 Alliierte Gesetze 2 2 2 Anwendung der Radbruchschen Formel 2 2 3 Keine Restitution von Entarteter Kunst 2 2 4 Gesetze der Bundesrepublik Deutschland 2 3 Verjahrung der Anspruche 3 Restitutionen nach 1990 3 1 Weg zur Washingtoner Erklarung 3 2 Massnahmen in Deutschland 3 2 1 Provenienzforschung 3 2 2 Provenienzdokumentation 3 2 3 Ruckgabefalle 3 3 Raub von Kulturgutern in offentlichen Bibliotheken 4 Restitution als internationales Problem 4 1 Osterreich 4 2 Frankreich 4 3 Niederlande 5 Siehe auch 6 Weblinks 7 Literatur 8 EinzelnachweiseBegriff BearbeitenDer Begriff Restitution geht zuruck auf das lateinische Verb restituere wieder zuruckbringen wieder ubergeben wiedergeben wiederherstellen in seinen vorigen Stand setzen 5 Er ist seit dem 19 Jahrhundert im Volkerrecht verankert mit dem Grundsatz der Unverletzlichkeit des Privateigentums in kriegerischen Auseinandersetzungen Im juristischen Bereich bedeutet er die Wiederherstellung einer Rechtslage hier dem Recht an Eigentum die durch volkerrechtliches Unrecht gestort wurde 6 Die Ruckgabe des geraubten Guts restitutio in integrum ist dabei die einfachste Form der Wiederherstellung des Rechtsfriedens Dem nachgeordnet sind der Tausch mit etwas Gleichwertigem restitution in kind im Ursprung ein gegenstandlicher in der Praxis oft mit Geld oder die Entschadigung fur den Verlust wenn eine Wiederherstellung unmoglich ist Im Kontext von Kulturgutern bezeichnet Restitution die Ruckgabe beispielsweise von illegal ausgefuhrten und gehandelten Kulturgutern und im Fall von NS Raubkunst die Ruckgabe von verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutern Restitutionen der Nachkriegszeit Bearbeiten nbsp Dwight D Eisenhower bei der Inspektion eines Depots am 12 April 1945Mit Ende des Zweiten Weltkrieges fanden die alliierten Besatzungsmachte in Bezug auf die geraubten Kunst und Kulturguter eine schwer uberschaubare Situation vor Die Gemalde die den Verfolgten innerhalb des Reichs geraubt oder abgekauft worden waren befanden sich zum grossten Teil in Privatbesitz oftmals in den Sammlungen der NS Grossen oder regionaler Amtsinhaber Einige Werke waren in Museumssammlungen gelangt andere uber den internationalen Kunsthandel verkauft worden Fur alle Falle aber galt dass ihre Herkunft nicht offensichtlich und kaum nachvollziehbar dokumentiert war und ihr Verbleib oftmals unbekannt blieb Auch die aus den besetzten Gebieten geraubten Kunstwerke befanden sich teilweise in Privatsammlungen insbesondere in den Sammlungen der nationalsozialistischen Fuhrungselite Ein grosser Teil war in fast 1 500 Depots eingelagert worden zum Teil gut dokumentiert Ebenso waren grossere Bestande von offentlichen Sammlungen und Museen ubernommen oder uber den Kunsthandel insbesondere in der Schweiz verschoben worden Da das gesamte Ausmass des Raubs nicht bekannt ist muss der grosste Teil als verschollen gelten insbesondere die Kunstschatze aus Osteuropa 7 Wahrend des Krieges waren viele offentlichen und teils auch private Sammlungen ausgelagert worden um sie vor Bombenschaden zu schutzen Diese Lager waren oft identisch mit den Depots der Raubkunst so dass sich eine schwer uberschaubare Gemengelage von tatsachlichem Eigentum und von Raubkunst sowohl aus dem eigenen Land wie aus den okkupierten Landern ergab Eine rechtliche wie politische Besonderheit stellen die umfangreichen Sammlungsbestande der Danziger Breslauer und Berliner Museen sowie der Preussischen Staatsbibliothek dar die im Verlauf des Krieges nach Hinterpommern und Niederschlesien ausgelagert wurden Als nach dem Potsdamer Abkommen vom 2 August 1945 das ehemals deutsche Staatsgebiet ostlich der Oder Neisse Linie unter sowjetische und polnische Verwaltung fiel kamen diese umfangreichen Depots in denen auch eine unbekannte Menge an Raubkunst eingelagert war in polnisches Hoheitsgebiet 8 Die Probleme der Restitution wurden von Anbeginn durch den Kalten Krieg und die Grenzziehung zwischen Ost und West verscharft Die aufgefundenen 5 Millionen Kulturguter in den 1 500 Depots in Deutschland und Osterreich verteilten sich auf 2 5 Millionen in der amerikanisch besetzten Zone 2 Millionen in der sowjetischen Zone und 500 000 Objekte in den ubrigen Gebieten Zwischen 1945 und 1950 restituierten die Amerikaner und Briten 2 5 Millionen Kulturguter Von 1944 bis 1947 uberfuhrten die Sowjets aus der von ihnen besetzten Zone 1 8 Millionen Kulturguter in ihr eigenes Land davon restituierten sie zwischen 1955 und 1958 an die DDR und andere Staaten des Warschauer Pakts etwa 1 5 bis 1 6 Millionen Guter 9 Einzelne Bestande wurden zwischen den Ost und Westmachten gegebenenfalls ausgetauscht so zum Beispiel in Thuringen einlagernde Kunstwerke die aus Frankreich kamen und in Baden Wurttemberg aufgefundene Kunstschatze aus Polen Da aber all diese Konvolute durchmischt waren mit Objekten verschiedener Herkunft waren die Eigentumsverhaltnisse oft kaum noch nachvollziehbar Der nach wie vor in Russland verbliebene Bestand aus deutschem Eigentum ist Inhalt zahlreicher volkerrechtlicher Auseinandersetzungen und wird oft als Synonym fur Beutekunst angesehen Innere und aussere Restitution Bearbeiten Der grosste Teil der aufgefundenen Kunstwerke befand sich in Bayern und damit in der amerikanisch besetzten Zone So waren es die Amerikaner die die Grundsatze der Ruckgaben pragten Das Gefundene wurde zunachst in so genannten Collecting Points gesammelt und vorsortiert Aus den ortlichen Gegebenheiten ergab es sich dass im ehemaligen Verwaltungsbau der NSDAP und im Fuhrerbau am Konigsplatz in Munchen der bedeutendste Sammelpunkt fur Raubkunst der Central Collecting Point entstand Hier wurden aus den drei westlichen Zonen aus etwa 600 Auslagerungsdepots Kunstwerke eingeliefert zentral erfasst und registriert Herkunft und Eigentumsverhaltnisse soweit moglich festgestellt und anschliessend restituiert 10 Mit in diesen Bestand eingeflossen sind die Kunstwerke die fur das Fuhrermuseum in Linz vorgesehen waren und Werke aus der Sammlung Hermann Goring Von August 1945 bis Mai 1951 konnten vom Munchener Collecting Point 250 000 der aufgefundenen Kunstwerke herausgegeben werden Insgesamt wurden in dieser Zeit 463 000 Gemalde zuruckgefuhrt Bei der inneren Restitution also bei den Ruckgaben innerhalb Deutschlands ging es vor allem um die Ruckfuhrung des tatsachlichen Eigentums an die Museen soweit dieses von Raubkunst zu unterscheiden war Mit der ausseren Restitution wurden Kunstwerke in die Lander zuruckgefuhrt aus denen sie geraubt worden waren Es wurde ausschliesslich treuhanderisch an Staaten restituiert Privatpersonen konnten keine Anspruche anmelden Danach oblag es den jeweiligen Verwaltungen die Werke an die ehemaligen Eigentumer zuruckzugeben beziehungsweise uber den weiteren Umgang zu entscheiden In vielen Fallen haben die Regierungen der Staaten die Kunstwerke ungeachtet ihrer Herkunft in die eigenen Sammlungen aufgenommen teilweise auch in spateren Jahren verkauft Daraus sind bis zum heutigen Tage sehr verschiedene landerspezifische Probleme und Rechtssituationen entstanden Rechtsentwicklung Bearbeiten Das Beschadigen Zerstoren und Rauben von Kulturgutern im Krieg seit jeher in kriegerischen Auseinandersetzungen praktiziert wurde erstmals durch die Haager Landkriegsordnung HLKO von 1907 geachtet Die HLKO ist eine umfassende volkerrechtliche Vereinbarung zwischen den unterzeichnenden Staaten Die deutsche Kriegsfuhrung im Zweiten Weltkrieg zeigte deutlich die geringe Wirkung des Volkerrechts Die Alliierten betonten in der Londoner Erklarung vom 5 Januar 1943 dass auf der Grundlage des Plunderungsverbots aus Artikel 56 HKLO jede Ubertragung und Verausserung von Eigentum fur nichtig erklart werden wird 11 Die gegenseitigen Ruckgabeanspruche der Staaten basierten auf ebendieser Regelung Der Raub des Eigentums der Juden und als Juden Verfolgten wurde mit dem IMT Statut London Charter of the International Military Tribunal von 1945 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im volkerrechtlichen Sinne bestimmt Die Planmassigkeit des nationalsozialistischen Kunstraubs zielte nicht nur auf die physische sondern auch auf die ethnisch kulturelle Vernichtung und sollte durch die eigene Ordnung ersetzt werden Die innere Gesinnung des Taters mens rea der die Ausrottung einer anderen ethnischen Gruppe in physischer wie aber auch kultureller Hinsicht anstrebt bildet das Bindeglied zwischen der physischen Vernichtung und der an sich sonst nicht als so verwerflich anzusehenden Wegnahme von Eigentums und Vermogenswerten Aus diesem Grunde ist die Wegnahme von Kunstgegenstanden welche Eigentum eines Mitglieds einer ethnischen Gruppe ist die im Ganzen vernichtet werden soll als ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu werten 12 Privatpersonen hatten in der Regel auf volkerrechtlicher Basis keinen direkten und unmittelbaren Anspruch gegenuber einem Staat Die Ruckgabegesetzgebung findet daher ihren Platz in den Regelungen offentlich rechtlicher Anspruche also die eines Anspruchsstellers gegenuber dem Staat sowie in der Ausgestaltung der zivilrechtlichen Grundlagen also dem Rechtsverhaltnis der Burger gegeneinander oder gegen juristische Personen Alliierte Gesetze Bearbeiten Nach dem Krieg wurden in Frankreich den Niederlanden Osterreich und weiteren Landern so genannte Nichtigkeitsgesetze erlassen die der Londoner Erklarung von 1943 entsprechend grundsatzlich regelten dass Rechtsgeschafte die verfolgte Personengruppen wahrend der Besatzungszeit betrafen unwirksam sind In den drei westdeutschen Besatzungszonen hingegen wurde keine generelle Unwirksamkeitsregelung ausgesprochen Die deutsche Verwaltungsburokratie insbesondere die personell unverandert besetzten Finanzbehorden argumentierte dass Vermogensverluste wahrend der Verfolgung und Enteignung aufgrund von Gesetzen und Verordnungen formaljuristischen Bestand hatten und rechtswirksam abgeschlossen worden seien 13 Entgegen dieser Haltung wurden die Grundlagen der rechtlichen Ruckerstattungsregeln durch die westlichen Alliierten geschaffen Das amerikanische Militarregierungsgesetz Nr 59 vom 10 November 1947 regelte umfassend die Ruckerstattung des aus rassischen religiosen und politischen Grunden entzogenen Eigentums und pragte Rechtsgrundsatze die bis heute zum Beispiel bei der Umsetzung der Washingtoner Erklarung herangezogen werden Sie basieren auf der Grundlage der vorangestellten gesetzlichen Vermutung dass jedes Rechtsgeschaft das ein Verfolgter nach dem 30 Januar 1933 getatigt hat ein verfolgungsbedingter Vermogensverlust ist und enthielten damit eine Umkehr der burgerlich rechtlichen Beweislastregel Nach dem Stichtag 15 September 1935 Datum der Nurnberger Gesetze konnten grundsatzlich alle Rechtsgeschafte angefochten werden da eine Zwangslage der Verausserers angenommen werden konnte Im offentlichen Recht also gegenuber dem Staat konnten Antrage auf Wiedergutmachung gestellt werden Dazu galt in den westlichen alliierten Zonen jeweils eine Anmeldefrist von zwolf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes Sie fand vor allem bei immobilen Vermogenswerten Anwendung konnte aber schon allein wegen ihrer kurzgefassten begrenzten Zeit von vielen Geschadigten nicht in Anspruch genommen werden Fur die Ruckerstattung von Kunstwerken waren die Regelungen weitgehend bedeutungslos da in den wenigsten Fallen bekannt war wo sich die Gemalde und anderen Werke befanden In der sowjetischen Zone gab es keine entsprechenden Ruckerstattungsregeln es gab lediglich einzelne Ruckgaben auf Betreiben von Betroffenen In den Fallen des Eigentumsverlustes durch Verkauf gilt dass als Raub nicht nur die Wegnahme sondern auch die Weggabe zu verstehen ist da unter dem Druck der Verfolgung durch diskriminierende Steuererhebungen Berufsverbote und Vermogensentzug die Menschen gezwungen waren ihre Habe zu verkaufen um Lebensunterhalt oder Emigration unter den sich stetig verschlechternden Bedingungen zu finanzieren Im Streitfall musste also der neue Besitzer eines zuvor im judischen Eigentum stehenden Guts belegen dass ein angemessener Kaufpreis dem Verkehrswert entsprechend vereinbart war dass der Kaufpreis in die freie Verfugung des verfolgten Verkaufers gelangt war und fur den Fall dass das Rechtsgeschaft nach dem 15 September 1935 der Verkundung der Nurnberger Rassegesetze abgeschlossen wurde dass es auch ohne die Herrschaft des Nationalsozialismus zustande gekommen ware Diese Verfahrensgrundsatze trugen dem Umstand Rechnung dass die von den Nationalsozialisten Verfolgten in der Regel wahrend ihrer Verfolgung alle relevanten Beweise verloren hatten 14 Anwendung der Radbruchschen Formel Bearbeiten Mit vielfaltigen gesetzlichen Verordnungen und Regelungen legitimierten die Nationalsozialisten wahrend ihrer Herrschaft die Beschlagnahmen und Enteignungen den Eigentumsverlust durch staatlich hoheitliches Handeln Durch den Kontrollrat der Alliierten wurden von 1945 bis 1947 zahlreiche Gesetze aufgehoben so mit dem Kontrollratsgesetz Nr 1 vom 20 September 1945 das Reichsburgergesetz die Verordnung uber die Anmeldung des Vermogens von Juden das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums das Gesetz uber die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und einige weitere Doch die blosse Aufhebung der Gesetze war in vielen Fallen nicht ausreichend In der rechtstheoretischen Auseinandersetzung wurde von dem Rechtsphilosophen Gustav Radbruch 1946 die These gepragt dass zwischen dem positiven Recht und der Gerechtigkeit immer dann und nur dann gegen das Gesetz und fur die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden sei wenn das fragliche Gesetz entweder als unertraglich ungerecht anzusehen ist oder das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsatzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten bewusst verleugnet Aus dieser so genannten Radbruchschen Formel haben sich fur die rechtliche Geltung der nationalsozialistischen Gesetze drei Einordnungsschemen entwickelt In die erste Gruppe gehoren Gesetze die auch dann angewandt werden mussen wenn sie ungerecht sind Das gilt fur die Gesetze die nach 1945 zwar aufgehoben wurden aber die fur den Zeitraum ihres Bestehens gultig bleiben Die zweite Gruppe sind unertraglich ungerechte Gesetze Sie mussen der Gerechtigkeit weichen werden also ruckwirkend als nichtig erklart Im dritten Fall werden Gesetze benannt die nicht einmal das Ziel verfolgen gerecht zu sein Diese Gesetze sind kein Recht Sie werden so gestellt als hatte es sie niemals gegeben Bezogen auf die Ruckerstattung von geraubten judischen Eigentum war es bedeutend dass bestimmte Gesetze als nichtig erklart wurden Doch erst am 14 Februar 1968 urteilte das Bundesverfassungsgericht dass mit der 11 Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 der Widerspruch zur Gerechtigkeit ein so unertragliches Mass erreicht hat dass sie von Anfang an als nichtig angesehen werden muss 15 Damit waren zumindest in der Rechtsprechung die Beschlagnahmen des Hab und Guts der Verfolgten anlasslich der Deportationen als unertraglich ungerecht verurteilt worden Keine Restitution von Entarteter Kunst Bearbeiten nbsp Paul Klee Sumpflegende1919 von Sophie Lissitzky Kuppers erworben 1937 im Provinzialmuseum Hannover als Entartete Kunst beschlagnahmt heute im Besitz des Lenbachhauses Munchen Eine Restitution wurde abgelehnt Von den 20 000 Kunstwerken die 1937 im Zuge der Aktion Entartete Kunst beschlagnahmt wurden war der uberwiegende Teil zuvor im Besitz der betroffenen Museen und damit das Eigentum der Offentlichen Hand Das 1938 erlassene Gesetz uber Einziehung von Erzeugnissen entarteter Kunst Einziehungsgesetz wurde nicht vom Kontrollrat aufgehoben sondern bestand bis 1968 und trat erst infolge der Nichtaufnahme in die Sammlung des Bundesgesetzblatts ausser Kraft 16 Die rechtliche Argumentation fur die Beibehaltung des bestehenden Zustands lief darauf hinaus dass das Deutsche Reich Eigentumer der Kunstwerke war und diese gemass der Eigentumerrechte auch verkaufen konnte die Verkaufsgeschafte behielten somit ihre Gultigkeit Im September 1948 folgte der Denkmal und Museumsrat Nordwestdeutschlands dieser Auffassung und beschloss um den Rechtsfrieden zu wahren keine Ruckforderungen zu stellen Allerdings gilt der grosste Teil der beschlagnahmten Kunstwerke als verschollen prominentes Beispiel ist Franz Marcs Der Turm der blauen Pferde Anders gelagert ist jedoch die Bewertung der aus Privatbesitz stammenden Gemalde die 1937 als Entartete Kunst beschlagnahmt worden waren wie die 13 Bilder der Kunsthistorikerin Sophie Lissitzky Kuppers die diese dem Provinzialmuseum Hannover als Leihgaben anvertraut hatte oder die Sammlung der Witwe Frieda Doring die dem Stadtischen Kunstmuseum Stettin uberlassen war Die Erben von Frieda Doring klagten nach dem Krieg auf der Grundlage der alliierten Ruckerstattungsanordnung auf Ruckgabe beziehungsweise Entschadigung Die Klage wurde 1965 und 1967 von den Ruckerstattungsgerichten abgewiesen da in der damaligen Rechtsprechung die Meinung vorherrschte die entschadigungslose Enteignung der Bilder sei kein Unrecht das nach den Ruckerstattungsgrundsatzen zum verfolgungsbedingten Verlust zu beurteilen sei da die Sammlerin selbst nicht verfolgt worden war Die Beschlagnahme der Kunstwerke aus dem Eigentum der Frieda Doring sei aufgrund einer allgemeinen weltanschaulichen Kampagne des NS Regimes erfolgt und stunde in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Person 17 Im rechtlichen Diskurs der Folgejahre wurde diese Auffassung hinterfragt und von vielen Juristen die Anwendung der Radbruchschen Formel und die Erklarung der Nichtigkeit des Einziehungsgesetzes vorgeschlagen da dieses Gesetz eine politisch weltanschauliche Diffamierungskampagne festschrieb die die seelische Vernichtung der Kunstler zum Ziel hatte 18 Im Verfahren des Erben Sophie Lissitzky Kuppers gegen das Lenbachhaus in Munchen auf Herausgabe des Gemaldes von Paul Klee Sumpflegende kam es zu einer Bestatigung dieser Auffassung Mit der Entscheidung vom 8 Dezember 1993 urteilte das Landgericht Munchen dass das Einziehungsgesetz zumindest fur die aus Privatbesitz stammenden Kunstwerke als nichtig anzusehen ist 19 Die Klage wurde dennoch abgewiesen und das Bild nicht restituiert da das Gericht entschied dass die absolute Verjahrungsfrist von dreissig Jahren abgelaufen war ungeachtet der Tatsache dass Sophie Lissitzky Kuppers die Sowjetunion nicht verlassen konnte Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten Die Alliierten legten 1952 mit dem Uberleitungsvertrag die Restitutionen in deutsche Verantwortung unter den Vorgaben dass sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtete diejenigen Personen die aus rassischen politischen oder religiosen Grunden verfolgt worden waren wirksam zu entschadigen Im Rahmen der daraus folgenden Wiedergutmachungspolitik wurden eine Reihe von Gesetzen erlassen die die Ruckgaben von Eigentum und die Entschadigung der Verfolgten behandelte Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 verpflichtete sich die Bundesrepublik Entschadigungsgesetze zu schaffen und insgesamt 3 5 Milliarden DM als globale Erstattung fur Verfolgung Sklavenarbeit und geraubtes judisches Eigentum an Israel und die Jewish Claims Conference JCC zu leisten Diese Mittel sollten unter anderem zur Eingliederung der nach Israel ausgewanderten mittellosen vor allem osteuropaischen Juden eingesetzt werden Das Bundeserganzungsgesetz zur Entschadigung fur Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung BergG von 1953 sah die Entschadigung der an Leben Korper und Gesundheit Freiheit Eigentum und Vermogen erlittenen Einbussen vor Es bezog auch die wahrend der NS Zeit erlittenen Abgabeschaden z B durch die Reichsfluchtsteuer oder die Judenvermogensabgabe mit ein Antragsberechtigt waren deutsche Staatsangehorige die ihren Wohnsitz in Westdeutschland haben mussten Das Bundesentschadigungsgesetz BEG von 1956 erweiterte den Kreis der Personen die als Verfolgte angesehen wurden und umfasste weitere Tatbestande schloss allerdings Anspruche von Personen mit Wohnsitz im Ausland weiterhin aus Sowjetische Kriegsgefangene Zwangsarbeiter Kommunisten Roma Jenische Euthanasieopfer Zwangssterilisierte Asoziale und Homosexuelle blieben unberucksichtigt Mit dem Bundesruckerstattungsgesetz BRuG von 1957 verpflichtete sich die BRD Schadenersatz fur entzogene und nicht mehr auffindbare Vermogenswerte zu leisten mit der Voraussetzung dass diese Gegenstande auf das Gebiet der BRD gelangt waren Es bezog somit ausdrucklich die Ruckerstattung des Vermogens ein das in West und Osteuropa geraubt worden war wenn der Nachweis erbracht werden konnte dass das Raubgut nach Westdeutschland verschleppt wurde Die Frist zur Anmeldung der Anspruche nach diesem Gesetz endete am 31 Marz 1959 Das BEG Schlussgesetz von 1965 sollte ausdrucklich die nationale Ehre wiederherstellen und einen wurdigen Schlussstrich setzen es enthielt zahlreiche Verbesserungen Verlangerungen von Fristen und Ausnahmen fur Hartefalle Abschliessend wurde damit festgelegt dass nach dem 31 Dezember 1969 keine Antrage mehr eingereicht werden konnten In der DDR fanden fast keine Ruckerstattungen statt da nach der damaligen Geschichtsschreibung die faschistische Machtubernahme durch die Monopolkapitalisten verursacht und die Arbeiterklasse missbraucht worden war und nun nicht zur Verantwortung zu ziehen sei Dementsprechend gab es auch keine gesetzliche Regelung Verjahrung der Anspruche Bearbeiten Sowohl die alliierten Massnahmen wie auch die Restitutionen der Bundesrepublik Deutschland in den 1950er und 1960er Jahren werden insbesondere bezogen auf den nationalsozialistischen Kulturgutraub als unzureichend angesehen In der Praxis wurden in der Nachkriegszeit nur wenige Kunstwerke im Innern restituiert Die Ruckerstattungsgesetze mit ihren knappen Fristen griffen zu kurz Auch lebten von den ehemaligen Eigentumern nur wenige noch in Deutschland Viele waren ermordet worden die Uberlebenden emigriert Familien auseinandergerissen durch Flucht Deportation und Kriegseinwirkung waren meist auch keine Belege uber das ehemals vorhandene Eigentum mehr greifbar Das Problem war zudem dass der Verbleib vieler Kunstwerke nicht bekannt war und oft bis heute nicht bekannt ist Auch Uneinsichtigkeit fehlendes Schuldbewusstsein und der Unwille der neuen Besitzer das geraubte Gut zuruckzugeben spielten eine nicht unerhebliche Rolle 20 Uberaus deutlich wird dies im Fall der Witwe Elisabeth Gotthilf deren Gemalde von Leopold von Kalckreuth Die drei Lebensalter im Marz 1938 bei der Beschlagnahme ihrer Wohnung in Wien als judisches Umzugsgut verwertet wurde 1941 gelangte das Bild mit unbekannter Provenienz an die Bayerischen Staatsgemaldesammlungen und wurde dort zunachst kriegsbedingt spater wegen mangelnder Ausstellungsflache im Depot gelagert Elisabeth Gotthilf suchte nach dem Krieg erfolglos nach ihrem verlorenen Gemalde erst 1970 konnte es die Familie in Munchen ausfindig machen Ihr Ruckgabeantrag wurde abgelehnt mit dem Hinweis dass alle Fristen fur die Anmeldung des Anspruchs abgelaufen seien 21 Ab Ende der 1960er Jahre war man bestrebt einen Schlussstrich unter das Thema zu ziehen wie es mit dem BEG Schlussgesetz deutlich zum Ausdruck kam Spatestens nach Ablauf der dreissigjahrigen Verjahrungsfrist nach dem Burgerlichen Gesetzbuch galt die Ruckerstattung judischen Eigentums als abgeschlossenes Thema Restitutionen nach 1990 BearbeitenMit der deutschen Wiedervereinigung 1990 anderte sich die Situation In der offentlichen Diskussion erwachsen aus der Forderung nach Ruckerstattungen von sozialisiertem Eigentum entstand eine neue Debatte um den zuvor nur noch wenig beachteten Raub des Eigentums der Verfolgten und Ermordeten im Nationalsozialismus 22 Zum 29 September 1990 wurde durch das noch bestehende DDR Parlament das Vermogensgesetz erlassen mit dem Ziel die Eigentumsverluste seit 1945 ruckgangig zu machen Auf Druck judischer Organisationen erganzte man dieses Gesetz dahingehend dass auch Eigentumsverluste aus rassischen politischen religiosen oder weltanschaulichen Grunden in der Zeit zwischen 1933 und 1945 in die Restitution mit einzubeziehen waren Damit sollten die im Rahmen der Zwei plus Vier Verhandlungen im September 1990 von Deutschland ubernommenen Wiedergutmachungsverpflichtungen des alliierten Ruckerstattungsrechts erfullt werden Weg zur Washingtoner Erklarung Bearbeiten Mit dem Bekanntwerden der Deponierung von Versicherungsguthaben und Raubgold aus ehemals judischem Besitz in Schweizer Banken bekam die Diskussion auf internationaler Ebene weitere Brisanz Als am 1 Januar 1998 bei einer grossen Retrospektive Ausstellung im Museum of Modern Art MoMA New York zwei Gemalde von Egon Schiele beides Leihgaben des Leopold Museums in Wien im Auftrag der Erben ehemaliger judischer Eigentumer beschlagnahmt wurden lenkte dies die offentliche Aufmerksamkeit auf das Thema der nicht vollzogenen Restitution von NS Raubkunst nbsp Egon Schiele Tote Stadt III 1911 Sammlung Fritz Grunbaum Wien 1938 verschollen heute Sammlung Leopold Wien nicht restituiertDas erste betroffene Gemalde Schieles Tote Stadt III aus dem Jahr 1911 stammte aus der Sammlung des im KZ Dachau an Tuberkulose verstorbenen Wiener Kabarettisten Fritz Grunbaum Vermutlich nahm die Schwester seiner ebenfalls ermordeten Frau das Bild 1938 auf ihrer Flucht mit in die Schweiz und verausserte es dort Uber weitere Verkaufsstationen gelangte es 1960 in den Besitz des Wiener Kunstsammlers Rudolf Leopold nach dessen Stiftung es seit 2001 zum Bestand des Museums gehort Vor Beendigung der Ausstellung hatten nun die in den USA lebenden Erben Fritz Grunbaums nach amerikanischem Recht die Herausgabe verlangt Im Mai 1998 wurde die Beschlagnahme Anordnung wieder aufgehoben da das Bild unter freiem Geleit nach dem Arts and Cultural Affairs Law Gesetz uber Kunst und Kulturangelegenheiten nach New York gekommen war und es so auch konsequent zuruckzuschicken sei Es befindet sich seither wieder in Wien 23 Bei dem zweiten Gemalde handelt es sich um Egon Schieles Bildnis Valerie Neuziel Wally aus dem Jahr 1912 Es gehorte ab 1925 in die Privatsammlung der Wiener Galeristin Lea Bondi Jaray bis es 1938 arisiert worden war Ihr Ruckgabeersuchen ist vor ihrem Tod 1968 nicht beschieden worden Ihre Erben beantragten wahrend der Ausstellung im MoMA die Herausgabe des Kunstwerks Wie im Fall Grunberg wurde im Mai 1998 die Beschlagnahme unter Hinweis auf das Arts and Cultural Affairs Law wieder aufgehoben doch blieb es auf der Grundlage des National Stolen Property Act Sicherstellung von gestohlenem Eigentum in gerichtlicher Verwahrung 24 Im Juli 2010 kam es zu einer aussergerichtlichen Einigung Gegen eine Entschadigungszahlung in Hohe von 19 Millionen Dollar an die Erben wurde das Gemalde von der Leopold Museum Privatstiftung restituiert und wieder in die Sammlung aufgenommen 25 Diese spektakularen Prozesse mit grenzubergreifender Wirkung sensibilisierten das internationale Kunstwesen sowohl die Museen wie den Kunsthandel Mehr als 50 Jahre nach Kriegsende wurde deutlich dass das Problem der NS Raubkunst nicht gelost war und ein erheblicher Handlungsbedarf bestand Im Dezember 1998 wurde auf der Washington Conference on Holocaust Era Assets Washingtoner Konferenz uber Vermogenswerte aus der Zeit des Holocaust an der 44 Staaten zwolf nicht staatliche Organisationen insbesondere judische Opferverbande sowie der Vatikan teilnahmen die so genannte Washingtoner Erklarung formuliert Die Schlusserklarung wurde von den Teilnehmenden mit Beifall aufgenommen Darin sollen Kunstwerke die wahrend der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden ausfindig gemacht die rechtmassigen Eigentumer oder deren Erben gefunden und rasch die notwendigen Schritte unternommen werden um zu fairen und gerechten Losungen zu gelangen 26 Die Erklarung enthalt weder eine rechtlich bindende Verpflichtung noch begrundet sie Individualruckgabeanspruche von Betroffenen dennoch stellt sie eine Generalregelung dar die in vielen der teilnehmenden Staaten durch rechtliche Regelungen ausgestaltet wurde und zu erheblichen Konsequenzen sowie Aufsehen erregenden Restitutionen fuhrte 27 Massnahmen in Deutschland Bearbeiten Auch Deutschland hat durch die Washingtoner Erklarung die Selbstverpflichtung ubernommen die staatlichen Museumsbestande nach NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutern zu uberprufen und aufgefundene Kunstwerke an die rechtmassigen Eigentumer zuruckzugeben Am 14 Dezember 1999 wurde in diesem Sinne eine Gemeinsame Erklarung der Bundesregierung der Lander und der kommunalen Spitzenverbande zur Auffindung und Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes insbesondere aus judischem Besitz Gemeinsame Erklarung abgegeben 28 Es ist daraus jedoch kein individueller einklagbarer Ruckgabeanspruch abzuleiten wie er in den alliierten Ruckerstattungsgesetzen dem BRuG dem BEG und dem VermG bestand beziehungsweise besteht Vielmehr sollte den Museen eine Richtlinie zur Handhabe und zum Umgang mit in den Bestanden vermuteter NS Raubkunst gegeben werden In der Praxis heisst dies dass Ruckgabeverlangen auf den Grundlagen der alliierten Gesetzgebung gepruft werden und die bereits verjahrten Fristen ausser Acht gelassen werden konnen Es handelt sich dabei um eine freiwillige moralische Selbstverpflichtung nicht um eine verbindliche rechtliche Regelung Sie gilt fur die offentlichen Einrichtungen auf private Sammlungen Kunsthandlungen und Auktionshauser ist diese Rechtsbildung nicht anzuwenden auch wenn sich einige private Institutionen ausdrucklich zu den Washingtoner Prinzipien erklart haben In den letzten Jahren gab es einige Bestrebungen die Einrede der Verjahrung im Burgerlichen Gesetzbuch in bestimmten Fallen auszuschliessen um so auch gegen Privatpersonen Anspruche auf judischen Eigentumer verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke erfolgreich geltend machen zu konnen 29 30 Provenienzforschung Bearbeiten Insbesondere die Provenienzforschung also die Erforschung der Geschichte und Herkunft eines Kunstwerks wurde in Folge zum arbeitsintensiven zentralen Forschungsfeld der Museumsarbeit denn alle Kunstwerke die vor 1945 entstanden sind und nach 1933 angekauft oder ubernommen wurden konnen theoretisch aus Raubkunstbestanden stammen also auch Objekte die erst lange nach dem Ende des Dritten Reiches in ein Museum kamen Zur Unterstutzung dieser fast unuberschaubaren Aufgabe haben Bund und Lander in Magdeburg als zentrale offentliche Einrichtung die Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste eingerichtet Diese Stelle hat hauptsachlich die Aufgabe Such und Fundmeldungen von Kulturgutern zu sammeln Die Kommunikationsmoglichkeiten des Internets nutzend wurde fur diesen Zweck im Jahr 2000 die weltweit frei zugangliche Internet Datenbank Lost Art Register 31 eingerichtet Hier werden internationale Such und Fundmeldungen sowohl zu NS verfolgungsbedingt entzogenen wie auch andere im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg verbrachten Kulturgutern dokumentiert Ziel der Arbeit der Koordinierungsstelle ist die Identifizierungen der tatsachlichen Eigentumer um so den Forschungsauftrag an die offentlichen Sammlungen zu unterstutzen Die Koordinierungsstelle hat nicht die Aufgabe eigenstandige Provenienzrecherchen vorzunehmen oder in Ruckgabeverhandlungen einzuwirken Eine Bilanz im Oktober 2008 ergab dass bis zu diesem Zeitpunkt 6 630 Objekte aus 70 Einrichtungen als aufgefundene mogliche Raubkunst gemeldet wurden Bis zum gleichen Datum sind etwa 4 000 Kunstwerke als gesucht eingegeben worden 32 Am 28 Marz 2007 fand im Kulturausschuss des Bundestags eine Anhorung unter dem Titel Ruckgabe von NS Raubkunst mit Juristen Historikern und Museumsvertretern statt Deutlich wurde dass fur die geforderte Intensivierung der Provenienzforschung auch grossere finanzielle Mittel zur Verfugung stehen mussen Bei der Anhorung wurde von einigen Experten der Vorschlag gemacht eine zentrale Anlaufstelle beim Deutschen Museumsbund anzusiedeln bei der Finanzmittel beantragt werden konnen und bei der die Forschungsergebnisse zusammenlaufen 2008 nahm diese Arbeitsstelle fur Provenienzforschung am Institut fur Museumsforschung der Staatlichen Museen zu Berlin Stiftung Preussischer Kulturbesitz ihre Arbeit auf 33 Sie hat die Aufgabe Museen Bibliotheken Archive und andere offentlich unterhaltene Kulturgut bewahrende Einrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland bei der Provenienzrecherche vor allem materiell zu unterstutzen Es wurde dazu ein Etat in Hohe von jahrlich einer Million Euro zur Verfugung gestellt der 2012 auf zwei Millionen Euro erhoht wurde Gegenwartig ist eine zunehmende Bereitschaft von Seiten der Museen festzustellen sich ihrer eigenen historischen Verantwortung zu stellen und eigeninitiativ Provenienzrecherchen in die Wege zu leiten Vorbildlich wird die Provenienzforschung der Stiftung Preussischer Kulturbesitz in Berlin der Hamburger Kunsthalle und der Bayerischen Staatsgemaldesammlungen bezeichnet In diesen Museen wurden Stellen eingerichtet und mit Kunsthistorikern besetzt die sich ausschliesslich der Erforschung der Herkunft der Museumsexponate widmen Problematisch bleibt die Situation jedoch in vielen kleineren und kleinsten Museen die etwa von Stadten oder Landkreisen getragen werden und weder uber entsprechenden personellen noch finanziellen Ressourcen verfugen Eine weitere nach der Washingtoner Erklarung eingerichtete Institution ist die Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Ruckgabe NS verfolgungsbedingt entzogener Kulturguter insbesondere aus judischem Besitz auch Limbach Kommission genannt Sie konstituierte sich am 14 Juli 2003 unter der Leitung der Koordinierungsstelle Magdeburg und dient der Klarung von Streitfallen in Ruckgabesachen 34 Provenienzdokumentation Bearbeiten Seit dem 1 Januar 2006 wird der Restbestand aus dem Central Collecting Point Munchen durch das Bundesamt fur zentrale Dienste und offene Vermogensfragen BADV erneut systematisch untersucht Dieser Bestand im Mai 1952 an eine Treuhandgesellschaft des Auswartigen Amtes ubergeben befindet sich heute im Ressortvermogen der Bundesfinanzverwaltung Er umfasste im Mai 2008 noch etwa 2 300 Gemalde Grafiken Skulpturen kunstgewerbliche Gegenstande und zusatzlich 10 000 Munzen und Bucher In den 1960er Jahren war ein Grossteil davon als Dauerleihgaben in etwa einhundert Museen gegeben worden Erfolge erhofft man sich durch besser zugangliche Quellen als sie den Provenienzforschern der Nachkriegszeit zur Verfugung standen ebenso wie durch die Moglichkeiten des Internets Eine Auswahl der bisherigen Forschungsergebnisse wurde in einer der Datenbank Provenienzdokumentation veroffentlicht Sie soll in erster Linie die Ernsthaftigkeit der Bemuhungen des deutschen Staates auf dem Feld der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts verdeutlichen 35 Bis zum Mai 2008 war die Ruckgabe fur 36 recherchierte Werke geplant oder bereits vollzogen Nach Recherchen zu NS Raubgut in den Sammlungen der Stadt Nurnberg konnte bei einigen Buchern Gemalden und Grafiken die Provenienzen geklart und dabei ein NS verfolgungsbedingter Entzug festgestellt beziehungsweise vermutet werden Die Objekte sind auf der Homepage des Stadtarchivs aufgelistet und somit offentlich einsehbar 36 Ruckgabefalle Bearbeiten nbsp Ernst Ludwig Kirchner Berliner Strassenszene 1913 bis 1936 Sammlung Alfred amp Thekla Hess ab 1980 Brucke Museum Berlin 2006 restituiertIm Dezember 2008 zog ein anlasslich des 10 Jahrestages der Washingtoner Erklarung einberufenes Symposium eine vorlaufige Bilanz 37 Danach ist es zwar gelungen dass dem Thema sowohl offentlich wie in der Fachwelt eine verstarkte Bedeutung zugemessen wird aber am Umfang gemessen gab es wenig Ergebnisse bei der Suche und Ruckgabe von NS Raubkunst Da viele Falle nicht offentlich verhandelt und abgeschlossen werden kann die Koordinierungsstelle in Magdeburg keine konkreten Zahlen nennen In der Offentlichkeit sind es die spektakularen Falle die das Thema bestimmen Herausragendes Beispiel ist die heute mit Causa Kirchner bezeichnete Ruckgabe des Gemaldes von Ernst Ludwig Kirchner Berliner Strassenszene Im August 2006 wurde bekannt dass der Berliner Senat das Bild an Anita Halpin die Erbin des vormaligen judischen Eigentumers Alfred Hess gemass der Washingtoner Erklarung restituieren werde Der Fall loste heftige Diskussionen und Rechtsstreitigkeiten aus und verdeutlichte sowohl in der Politik wie in den Medien die bestehende Rechtsunsicherheit die die juristisch unverbindlichen aber moralisch verpflichtenden Grundsatze auslosen konnen 38 362 Gemalde Grafiken Kunsthandwerk Bucher und Musikinstrumente konnten 2019 durch die Arbeit des Forschungsverbundes Provenienzforschung Bayern FPB restituiert werden 39 Raub von Kulturgutern in offentlichen Bibliotheken Bearbeiten Wahrend der Ruckgabe von Kunstwerken eine vergleichsweise grosse offentliche Aufmerksamkeit zukommt ist wenig uber den weiteren staatlich organisierten Raub von anderem Kulturgut bekannt Das Washingtoner Abkommen betrifft jedoch Kulturguter in einem umfassenderen Sinn In vielen deutschen Bibliotheken wird heute nach diesen unrechtmassigen Erwerbungen mehr oder weniger intensiv recherchiert So befinden sich zum Beispiel in der Berliner Stadtbibliothek bis heute grossere Mengen an Buchern aus ehemals judischem Eigentum Einen ersten Hinweis lieferte eine Quittung uber 45 000 Reichsmark aus dem Jahr 1943 Die Stadtbibliothek hatte damit 45 000 Bucher von der stadtischen Pfandleihanstalt gekauft die aus Wohnungen deportierter Juden stammten In einem Briefwechsel zwischen der Pfandleihanstalt dem Stadtkammerer und der Bibliotheksfuhrung wird damit argumentiert dass die Bucher nicht unentgeltlich an die Bibliothek abgegeben werden konnten weil der Verkaufserlos allen mit der Losung der Judenfrage in Zusammenhang stehenden Zwecke dienen solle sprich den Massenmord der Opfer finanzieren Der Erwerb der einzelnen Bucher lasst sich zum Teil in den Zugangsbuchern der Stadtbibliothek nachverfolgen in denen i d R jeder erworbene Band mit Titel und Zugangsnummer aufgenommen wird Darunter gibt es einen Nachweisband J 1944 1945 mit 1 920 aufgelisteten Titeln das J steht dabei fur Judenbucher 40 Restitution als internationales Problem BearbeitenDass das Problem der zu restituierenden Kunstwerke nicht auf Deutschland beschrankt ist ergibt sich bereits aus der Vielzahl der Lander die im Zweiten Weltkrieg von den Deutschen besetzt waren und ausgeplundert wurden Fur eine weltweite Verbreitung hat bereits der Verkauf der Raubkunst uber die Schweiz vor und wahrend des Zweiten Weltkriegs gesorgt Auch die Missachtung des Problems uber Jahrzehnte unter anderem durch den Kunsthandel hat die weltweite Verteilung von einst in judischem Eigentum stehenden Werken befordert Nach der Unterzeichnung der Washingtoner Erklarung von 44 Staaten unter Anerkennung des internationalen Problems und mit gemeinsamer Zielsetzung ist die Handhabe und rechtliche Umsetzung in den einzelnen Landern nach wie vor sehr verschieden Seit 1998 wurden auf der Grundlage der Erklarung weltweit etwa tausend Kunstwerke an die Erben der ehemaligen Eigentumer zuruckgegeben oder durch Ausgleichszahlungen restituiert 41 Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Restitution Osterreich nbsp Adele Bloch Bauer I von Gustav Klimt vom Belvedere 2006 nach langem Rechtsstreit restituiertIm Gegensatz zu Deutschland wurde in Osterreich am 15 Mai 1945 ein Nichtigkeitsgesetz erlassen das Rechtsgeschafte wahrend der deutschen Besetzung fur null und nichtig erklarte wenn sie im Zuge einer durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen wurden Danach hatten fruhere Eigentumer ohne Bindung an Fristen die Ruckgabe von Vermogenswerten verlangen konnen wenn diese aufgrund politischer rassischer oder wirtschaftlicher Verfolgung verloren gegangen waren In der Folge aber wurde diese weite rechtliche Regelung bis 1949 mit sieben Ruckstellungsgesetzen spezifiziert teilweise beschrankt und mit Fristen belegt Bis 1956 konnten die Eigentumsverhaltnisse an 13 000 Kunstwerke geklart werden Die tatsachliche Ruckgabe an die vielen ausgewanderten ehemaligen Besitzer wurde durch das rigide Ausfuhrverbotsgesetz von 1918 verhindert So verblieb eine grosse Zahl an Kunstwerken aus den namhaften Sammlungen in osterreichischen Museen 42 Ein Beispiel fur die erwahnten Probleme die sich aus der ausseren Restitution ergaben ist die Entscheidung des Beirats gemass dem osterreichischen Kunstruckgabegesetz aus dem Jahre 2012 zu einem Gemalde von Eduard von Grutzner Dieses hatte das deutsche Bundesamt fur aussere Restitutionen 1958 dem osterreichischen Staat ubergeben der es letztlich der Osterreichischen Galerie Belvedere uberliess Erst 2012 kam es zu der Empfehlung des Beirats das Werk an die Erben des fruheren Eigentumers zu restituieren 43 Die Beschlagnahme der Schiele Bilder Wally und Tote Stadt III in New York am 1 Januar 1998 brachte das Problem in die offentliche Diskussion und skandalisierte die Ruckgabeverweigerungspraxis des Staates Osterreich Dem Rechnung tragend wurde am 4 Dezember 1998 das Bundesgesetz uber die Ruckgabe von Kunstgegenstanden aus osterreichischen Bundesmuseen und Sammlungen erlassen Es schuf eine Anerkennung des Umstands dass durch die Ausfuhrverbotsgesetze eine zweite Enteignung stattfand In der Folge kam es zu viel beachteten Herausgaben wie die von 224 Kunstwerken an die Erben Louis Rothschilds im Februar 1999 auf Empfehlung des Kunstruckgabe Beirats oder der funf Gemalde von Gustav Klimt an die Erbin der Familie Bloch Bauer Maria Altmann im Mai 2006 nach langem Klageverfahren Doch die zogerliche Provenienzforschung und Restitutionspraxis steht nach wie vor in der Kritik insbesondere durch die Israelitische Kultusgemeinde Wien Frankreich Bearbeiten Als alliierte Macht und Mitunterzeichner hatte Frankreich bereits im November 1943 das Londoner Abkommen vom 5 Januar 1943 zu nationalem Recht erklart und damit jede Eigentumsubertragung in der Zeit der nationalsozialistischen Besatzung fur nichtig erklart Im Jahr 1944 wurde eine Kommission eingerichtet die mit der Ruckfuhrung der geraubten Kulturguter betraut war Bis 1950 konnten von den 61 000 geraubten und dann sichergestellten Kunstwerken 45 000 an die Eigentumer oder deren Erben restituiert werden Von den restlichen 16 000 ubergab man 2 000 an verschiedene Nationalmuseen unter der Bestandsbezeichnung Musees Nationaux Recuperation MNR Annahernd 12 500 als weniger wertvoll eingeschatzte Werke verkaufte man in den Folgejahren die restlichen wurden einem Unterstutzungsfonds fur Kunstler zugefuhrt Anfang der 1990er Jahre wurde der MNR Bestand in den offentlichen Sammlungen problematisiert da es sich insgesamt um NS Raubgut handelt und die Museen sich niemals die Muhe gemacht hatten die rechtmassigen Eigentumer ausfindig zu machen Im September 1999 grundete sich die CIVS die Kommission zur Entschadigung von Opfern die aufgrund antisemitischer Gesetze wahrend der Besatzung durch Plunderungen geschadigt worden waren Bis 2005 waren 15 000 Antrage gestellt worden davon bezogen sich etwa 200 auf den Verlust von Kunstwerken In 64 Fallen kam es zu Entschadigungen 22 wurden abgelehnt In vier Fallen ist die Ruckgabe von Kunstwerken angeordnet worden 44 Niederlande Bearbeiten Nach dem Krieg wurde das Problem der Raubkunst in den Niederlanden wenig beachtet Die Ruckfuhrungen der geraubten Kunstwerke aus den Collecting Points in der Zeit zwischen 1946 und 1948 gelangten zu einem grossen Teil in die offentlichen Museen ohne dass Nachforschungen uber ihre Herkunft angestellt wurden so ging die Sammlung von Fritz Mannheimer an das Rijksmuseum und in den internationalen Kunsthandel Erst in den 1990er Jahren setzte ein Umdenken ein als die Erben von Jacques Goudstikker Aufklarung uber den verloren geglaubten Galeriebestand verlangten und bekannt wurde dass viele der Gemalde in den niederlandischen Sammlungen ausgestellt waren 1997 setzte man eine Untersuchungskommission ein die mit der Uberprufung der niederlandischen Museumsbestande beauftragt war Die Einrichtungen selbst grundeten im Marz 1998 das Projekt 1940 1948 Museum Acquisitions Projekt zur Erforschung der Provenienzen Aus dieser Arbeit ging im Jahr 2001 die Beratende Kommission zu Restitutionsantragen fur Kulturguter aus dem Zweiten Weltkrieg niederlandisch kurz Restitutiecommissie hervor Ihre Aufgaben bestehen in der Provenienzforschung der Ermittlung des Verlustvorgangs und der Entscheidung uber Ruckgabeantrage Fur die Einreichung von Restitutionsverlangen wurde ursprunglich eine Frist bis zum 4 April 2007 gesetzt danach sollten keine Antrage mehr gestellt werden konnen die Kommission hat ihre Arbeit jedoch nicht eingestellt 45 Bis 2005 hatte die Restitutiecommissie einundzwanzig Empfehlungen fur die Ruckgabe von 200 Kunstgegenstanden ausgesprochen 46 Im Fall Goudstikker konnten 200 aufgefundene Gemalde an die Erben zuruckgegeben werden weitere 500 sind in Museen und in Privatbesitz in aller Welt aber insbesondere in Deutschland identifiziert worden Vier Altmeister Gemalde hat der hollandische Staat zuruckgekauft ein funftes schenkte ihm die Erbin als Dank fur die Provenienz Arbeit 47 Seit dem 1 September 2018 ist das Expertisecentrum Restitutie ECR mit den Forschungsarbeiten fur die Restitutionskommission beauftragt Das ECR ist beim NIOD in Amsterdam angesiedelt 48 Siehe auch BearbeitenBergier Bericht 2002 betrifft Schweiz Liste von Restitutionsfallen Raubgold Schwabinger Kunstfund Sonderauftrag LinzWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Restitution von Raubkunst Sammlung von Bildern Sonderausstellung Gute Geschafte Kunsthandel in Berlin 1933 1945 April bis Juli 2011 Aktives Museum in der Neuen Synagoge Berlin abgerufen am 18 Mai 2020 Sonderausstellung Raub und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute 2008 2009 im Judischen Museum Berlin und im Judischen Museum Frankfurt am Main abgerufen am 4 Dezember 2010 Lost Art Register des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste Magdeburg abgerufen am 23 April 2018 Umsetzung des Bundesruckerstattungsgesetzes BRuG Recherche nach Kunstgegenstanden beim Bundesamt fur zentrale Dienste und offene Vermogensfragen Sonderauftrag Linz Die Zeit CCP Datenbank Originalkarteikarten im Deutschen Historischen Museum International Research Portal for Records Related to Nazi Era Cultural Property Veit Probst Vortrag Die Digitalisierung historischer Auktionskataloge Eine neue Quellenbasis fur die Provenienzforschung und Restitutionsprozesse auf YouTubeLiteratur BearbeitenThomas Armbruster Ruckerstattung der Nazi Beute die Suche Bergung und Restitution von Kulturgutern durch die westlichen Alliierten nach dem Zweiten Weltkrieg De Gruyter Zurich Berlin 2007 ISBN 978 3 89949 542 3 Schriften zum Kulturguterschutz Zugleich Zurich Universitat Dissertation 2007 Inka Bertz Michael Dorrmann Hrsg Raubkunst und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute Herausgegeben im Auftrag des Judischen Museums Berlin und des Judischen Museums Frankfurt am Main Frankfurt am Main 2008 ISBN 978 3 8353 0361 4 Ausstellungskatalog zu einer gleichnamigen Ausstellung 2008 2009 im Judischen Museum Berlin und im Judischen Museum Frankfurt Thomas Buomberger Raubkunst Kunstraub Die Schweiz und der Handel mit gestohlenen Kulturgutern zur Zeit des Zweiten Weltkriegs Orell Fussli Zurich 1998 ISBN 3 280 02807 8 Uwe Fleckner Hrsg Angriff auf die Avantgarde Kunst und Kunstpolitik im Nationalsozialismus Akademie Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 05 004062 2 Schriften der Forschungsstelle Entartete Kunst 1 Constantin Goschler Philipp Ther Hrsg Raubkunst und Restitution Arisierung und Ruckerstattung des judischen Eigentums in Europa Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 2003 ISBN 3 596 15738 2 Ulf Hader Beitrage offentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgutern aus ehemaligem judischen Besitz Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste Magdeburg 2001 ISBN 3 00 008868 7 Veroffentlichungen der Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste 1 Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung Die Restitution der Beute und Raubkunst im Kollisions und Volkerrecht de Gruyter Berlin 2005 ISBN 3 89949 210 2 Schriften zum Kulturguterschutz Zugleich Zurich Univ Diss 2004 Stefan Koldehoff Die Bilder sind unter uns Das Geschaft mit der NS Raubkunst Eichborn Verlag Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 8218 5844 9 Jorn Kreuzer Susanne Kuther vom Institut fur die Geschichte der deutschen Juden NS Raubgut aus zweiter Hand Provenienzrecherchen in der Bibliothek des IGdJ In Brintzinger u a Hrsg Bibliotheken Wir offnen Welten Munster 2015 ISBN 978 3 95925 000 9 S 238 248 Digitalisat PDF 14 MB Susanne Kuther Institut fur die Geschichte der deutschen Juden Alles koscher NS Raubgut Forschung in einer judischen Spezialbibliothek Vortragstext anlasslich der Veranstaltung Spurensuche NS Raubgut Forschung in Bibliotheken und Archiven am 10 11 Dezember 2015 Initiative Fortbildung fur wissenschaftliche Spezialbibliotheken und verwandte Einrichtungen e V Digitalisat PDF 1 1 MB Benjamin Lahusen Vom hard law zum soft law und wieder zuruck Die Ruckerstattung nationalsozialistischer Raubkunst seit 1945 In myops Berichte aus der Welt des Rechts Heft 46 2022 S 4 21 Hanns Christian Lohr Das Braune Haus der Kunst Hitler und der Sonderauftrag Linz Visionen Verbrechen Verluste Akademie Verlag Berlin 2005 ISBN 3 05 004156 0 Hanns Christian Lohr Der Eiserne Sammler Die Kollektion Hermann Goring Kunst und Korruption im Dritten Reich Mann Berlin 2009 ISBN 978 3 7861 2601 0 Melissa Muller Monika Tatzkow Verlorene Bilder verlorene Leben Judische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde Elisabeth Sandmann Verlag Munchen 2008 ISBN 978 3 938045 30 5 Jonathan Petropoulos Kunstraub und Sammelwahn Kunst und Politik im Dritten Reich Propylaen Berlin 1999 ISBN 3 549 05594 3 Andrea F G Rascher Restitution von Kulturgut Anspruchsgrundlagen Restitutionshindernisse Entwicklung In KUR Kunst und Recht Volume 11 Issue 3 4 2009 S 122 doi 10 15542 KUR 2009 3 4 13 Alexandra Reininghaus Recollecting Raub und Restitution Passagen Verlag Wien 2008 ISBN 978 3 85165 887 3 Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Proprietas Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 00 019368 2 Julius H Schoeps Anna Dorothea Ludewig Hrsg Eine Debatte ohne Ende Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum Verlag fur Berlin Brandenburg Berlin 2007 ISBN 978 3 86650 641 1 Birgit Schwarz Hitlers Museum Die Fotoalben Gemaldegalerie Linz Dokumente zum Fuhrermuseum Bohlau Wien u a 2004 ISBN 3 205 77054 4 Birgit Schwarz Geniewahn Hitler und die Kunst Bohlau Wien u a 2009 ISBN 978 3 205 78307 7 Katharina Stengel Hrsg Vor der Vernichtung Die staatliche Enteignung der Juden im Nationalsozialismus Campus Verlag Frankfurt am Main u a 2007 ISBN 978 3 593 38371 2 Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts 15 Einzelnachweise Bearbeiten Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung Die Restitution der Beute und Raubkunst im Kollisions und Volkerrecht Zurich 2004 S 60 f Jonathan Petropoulos in einer Stellungnahme am 10 Februar 2000 vor dem United States House Committee on Financial Services in Washington Memento vom 17 Oktober 2012 im Internet Archive abgerufen am 20 November 2013 Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung Die Restitution der Beute und Raubkunst im Kollisions und Volkerrecht Zurich 2004 S 44 f Herrick Feinstein Resolved Stolen Art Claims 2009 abgerufen am 18 April 2020 Karl Ernst Georges Ausfuhrliches lateinisch deutsches Handworterbuch 8 verbesserte und vermehrte Auflage Hahnsche Buchhandlung Hannover 1918 zeno org abgerufen am 17 Januar 2022 im Worterbuch Angabe nicht des Infinitivs sondern wie im Lateinischen ublich der ersten Person Singular Indikativ Prasens Aktiv restituo Erich Kaufmann Die volkerrechtlichen Grundlagen und Grenzen der Restitution AoR 1949 S 13 f hier zitiert nach Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung Die Restitution der Beute und Raubkunst im Kollisions und Volkerrecht Zurich 2004 S 66 Hannes Hartung Kunstraub in Krieg und Verfolgung Die Restitution der Beute und Raubkunst im Kollisions und Volkerrecht Zurich 2004 S 28 Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 164 Jonathan Petropoulos in einer Stellungnahme am 10 Februar 2000 vor dem United States House Committee on Financial Services in Washington Memento vom 17 Oktober 2012 im Internet Archive abgerufen am 20 November 2013 Iris Lauterbach Der Central Art Collecting Point in Munchen In Inka Bertz Michael Dorrmann Hrsg Raubkunst und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute Frankfurt a M 2008 S 197 Gemeinsame Londoner Erklarung der Alliierten vom 5 Januar 1943 Absatz 3 hier zitiert nach Wilfried Fiedler Die Alliierte Londoner Erklarung vom 5 Januar 1943 Inhalt Auslegung und Rechtsnatur in der Diskussion der Nachkriegsjahre einzusehen uber das Juristische Archiv der Universitat Saarland 1 eingesehen am 27 Marz 2009 Hannes Hartung Die Restitution der Raubkunst in Europa In Julius Schoeps Anna Dorothea Ludewig Hrsg Eine Debatte ohne Ende Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum Berlin 2007 S 178 Fn 6 Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 102 f Jost von Trott zu Solz Kunstrestitution auf der Grundlage der Beschlusse der Washingtoner Konferenz von 1998 und der Gemeinsamen Erklarung von 1999 In Julius Schoeps Anna Dorothea Ludewig Hrsg Eine Debatte ohne Ende Raubkunst und Restitution im deutschsprachigen Raum Berlin 2007 S 191 BVerfGE 23 98 vom 14 Februar 1968 Sammlung des Bundesgesetzblatts Teil III 31 Dezember 1968 vgl Hans Henning Kunze Restitution Entarteter Kunst Sachenrecht und internationales Privatrecht Berlin 2000 S 261 f Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 365 Hans Henning Kunze Restitution Entarteter Kunst Sachenrecht und internationales Privatrecht Berlin 2000 S 262 de Gruyter Verlag ISBN 978 3 11 016818 1 Schriften zum Kulturguterschutz Cultural Property Studies Urteil LG Munchen vom 8 Dezember 1993 in IPRax 1995 S 43 vgl auch Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 289 f Constantin Goschler Zwei Wellen der Restitution Die Ruckgabe judischen Eigentums nach 1945 und 1990 In Inka Bertz Michael Dorrmann Hrsg Raubkunst und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute Frankfurt a M 2008 S 30 Ilse von zur Muhlen Leopold von Kalckreuths Triptychon Die drei Lebensalter Der Fall Elisabeth Gotthilf In Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste Hrsg Beitrage offentlicher Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland zum Umgang mit Kulturgutern aus ehemaligem judischen Besitz Magdeburg 2001 S 244 ff Dan Diner Restitution Uber die Suche des Eigentums nach seinem Eigentumer In Inka Bertz Michael Dorrmann Hrsg Raubkunst und Restitution Kulturgut aus judischem Besitz von 1933 bis heute Frankfurt a M 2008 S 21 f Peter Raue Summum ius summa iniuria Geraubtes judisches Kultureigentum auf dem Prufstand des Juristen In Die eigene Geschichte Provenienzforschung an deutschen Museen im internationalen Vergleich Veroffentlichungen der Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste Magdeburg 2002 S 288 f Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 393 Chronologie Der Fall Wally In Der Standard 21 Juli 2010 abgerufen am 27 Februar 2011 Washingtoner Erklarung vom 3 Dezember 1998 abgerufen am 26 April 2020 Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 193 Gemeinsame Erklarung vom 14 Dezember 1999 abgerufen am 28 Marz 2009 2 Hans Ulrich Dillmann Mehr Rechtssicherheit 12 September 2018 abgerufen am 24 Juni 2019 Bundesrat Drucksache 2 14 Entwurf eines Gesetzes zum Ausschluss der Verjahrung von Herausgabeanspruchen bei abhandengekommenen Sachen insbesondere bei in der NS Zeit entzogenem Kulturgut Kulturgut Ruckgewahr Gesetz KRG 7 Januar 2014 bundesrat de PDF abgerufen am 24 Juni 2019 Lost Art Register Magdeburg Lostart Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste in Magdeburg abgerufen am 8 Mai 2009 Interview mit Dr Michael Franz Die Fakten sind schwer zu rekonstruieren In Badische Zeitung vom 10 Oktober 2008 dokumentiert unter Memento vom 26 April 2009 im Internet Archive abgerufen am 23 Marz 2009 Homepage der Arbeitsstelle 3 abgerufen am 22 Januar 2014 Beauftragter fur Kultur und Medien Memento vom 14 April 2013 im Internet Archive bundesregierung de abgerufen am 15 April 2013 Bundesamt fur zentrale Dienste und offene Vermogensfragen Provenienzrecherche Memento vom 12 April 2009 im Internet Archive abgerufen am 28 Marz 2009 Objektliste Verantwortung wahrnehmen Taking responsibility organisiert von der Stiftung Preussischer Kulturbesitz und der Koordinierungsstelle fur Kulturgutverluste Berlin 12 Dezember 2008 Monika Tatzkow Gunnar Schnabel Presseerklarung und Gutachten zur Ruckgabe des Gemaldes von Ernst Ludwig Kirchner Berliner Strassenszene Memento vom 20 August 2016 im Internet Archive abgerufen am 28 Marz 2009 Forschungsverbund Provenienzforschung Bayern veroffentlicht Tatigkeitsbericht 2019 Fokke Joel Bucher der Ermordeten Eine Ausstellung in Berlin zeigt die Bucher die wahrend des Nationalsozialismus aus judischen Haushalten geraubt wurden Die Werke zu finden war eine Detektivarbeit In Die Zeit Nr 5 2009 uber die Ausstellung in Berlin Januar Februar 2009 Art Law Group Herrick Feinstein LLP Resolved Stolen Art Claims Memento vom 2 April 2016 im Internet Archive abgerufen am 27 Februar 2011 Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 127 ff Beschluss des Kunstbeirats Memento vom 21 Februar 2014 im Internet Archive Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 140 f History Restitutiecommissie In restitutiecommissie nl Abgerufen am 18 April 2023 englisch Gunnar Schnabel Monika Tatzkow Nazi Looted Art Handbuch Kunstrestitution weltweit Berlin 2007 S 144 ff Pieter den Hollander Melissa Muller Jacques Goudstikker 1897 1940 Amsterdam In Melissa Muller Monika Tatzkow Verlorene Bilder verlorene Leben Judische Sammler und was aus ihren Kunstwerken wurde Munchen 2009 S 229 Commissie Restitutiecommissie In restitutiecommissie nl Abgerufen am 18 April 2023 niederlandisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Restitution von Raubkunst amp oldid 238851734