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Restitution Ruckvergutung bedeutet die Ruckgabe Ruckstellung von Vermogenswerten zumeist im Sinne der Ruckgabe von wahrend des Nationalsozialismus in Osterreich entzogenem judischen Vermogen nach 1945 an ihre fruheren Eigentumer 3 Beispielhaft fur eine umstrittene Restitutionsforderung in Osterreich Die Bergmaher 1907 von Albin Egger Lienz Bis 1938 befand sich das Bild im Eigentum von Oskar Neumann ob es danach sichergestellt und weiterverkauft wurde Raubkunst konnte nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden 1 1970 wurde das Gemalde von Rudolf Leopold in einer Galerie derivativ erworben 2 Die Restitution wurde nur langsam und schrittweise angegangen Sie ist deshalb bis heute nicht abgeschlossen Inhaltsverzeichnis 1 Uberblick 2 Geschichte 2 1 Restitution in der Nachkriegszeit die Ruckstellungsgesetze 2 1 1 Erstes Ruckstellungsgesetz 2 1 2 Zweites Ruckstellungsgesetz 2 1 3 Drittes Ruckstellungsgesetz 2 1 4 Viertes Ruckstellungsgesetz 2 1 5 Funftes Ruckstellungsgesetz 2 1 6 Sechstes Ruckstellungsgesetz 2 1 7 Siebentes Ruckstellungsgesetz 2 2 Analyse der Nachkriegsgesetzgebung und praxis 2 3 Wandel der Rechtsauffassung 2 4 Restitution von 1995 bis heute 2 4 1 Kunstruckgabegesetz 1998 2 4 2 Hinhaltender Widerstand 2 4 3 Aktive passive und fehlende Provenienzforschung 2 4 4 Mauerbach Auktion 2 4 5 Kunstruckgabegesetz Novelle 2009 2 4 6 Restitution der Stadt Wien 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseUberblick BearbeitenNach Ende des Zweiten Weltkriegs lehnte Osterreich zunachst jede Verantwortung fur die Verbrechen des NS Regimes ab da sich die Republik Osterreich unter Berufung auf die Moskauer Deklaration von 1943 und die Opferthese als erstes Opfer der Aggressionspolitik des Deutschen Reiches betrachtete Am 15 Mai 1946 wurde dennoch das Bundesgesetz uber die Nichtigerklarung von Vermogensubertragungen die wahrend der deutschen Besetzung Osterreichs erfolgt sind verabschiedet 3 4 Das Gesetz bildete die Basis fur die spater erlassenen Ruckstellungsgesetze Es erklarte entgeltliche und unentgeltliche Rechtsgeschafte und sonstige Rechtshandlungen wahrend der deutschen Besetzung Osterreichs fur null und nichtig wenn sie im Zuge seiner durch das Deutsche Reich erfolgten politischen oder wirtschaftlichen Durchdringung vorgenommen worden waren um naturlichen oder juristischen Personen Vermogenschaften oder Vermogensrechte zu entziehen die ihnen am 13 Marz 1938 zugestanden sind 5 Dieses Gesetz war Grundlage fur die in der Folge erlassenen Ruckstellungsgesetze Diese sahen jedoch die Ruckgabe von enteignetem Vermogen nur in bestimmten Fallen vor und waren nicht darauf angelegt moglichst viele Opfer zu entschadigen Die Frist zur Antragstellung war sehr kurz gehalten die potentiellen Antragsteller zumeist im Ausland wohnhaft wurden nicht auf ihre Rechte hingewiesen Es wurde auch nicht berucksichtigt dass der Vermogensverlust in vielen Fallen fur die Opfer nicht einfach durch Dokumente belegbar war da die Opfer vielfach auch alle personlichen und beruflichen Aufzeichnungen in Osterreich zurucklassen mussten und sich keine mit Osterreich vertrauten Privatrechercheure leisten konnten In den beiden grossen Parteien OVP und SPO gab es in der Nachkriegszeit latenten Antisemitismus 6 der zum praktischen Ziel fuhrte moglichst wenig an die judischen Kapitalisten zuruckgeben zu mussen Eine Wortmeldung von Innenminister Oskar Helmer zur Frage wann entzogenes judisches Eigentum zuruckzuerstatten oder zu entschadigen sei belegt dies Was den Juden weggenommen wurde kann man nicht auf die Plattform Grossdeutsches Reich bringen Ein Grossteil fallt schon auf einen Teil unserer lieben Mitburger zuruck Ich sehe uberall nur judische Ausbreitung Auch den Nazis ist im Jahre 1945 alles weggenommen worden Ich ware dafur dass man die Sache in die Lange zieht Die Juden werden das selbst verstehen da sie im klaren daruber sind dass viele gegen sie Stellung nehmen Oskar Helmer Innenminister 1945 1959 7 Der osterreichische Staatsvertrag von 1955 regelt Artikel 26 die Anspruche von Opfern nationalsozialistischer Verfolgung auf Vermogensruckstellung und Wiederherstellung ihrer Rechte bzw Anspruche auf Entschadigung falls eine Ruckstellung nicht moglich ist 3 Erst 1991 gestand Bundeskanzler Vranitzky die Mitschuld Osterreichs an den Verbrechen des Nationalsozialismus offentlich ein Im Washingtoner Abkommen von 2003 8 wurden letzte Fragen geklart und in einem zehn Punkte umfassenden Anhang konkrete Durchfuhrungsmassnahmen vereinbart 9 Auf die Entschadigungen besteht allerdings bis heute kein Rechtsanspruch es handelt sich rechtlich um freiwillige Leistungen des Staates Geschichte BearbeitenRestitution in der Nachkriegszeit die Ruckstellungsgesetze Bearbeiten Die sieben Ruckstellungsgesetze wiesen in sich keine durchgangige Systematik auf sodass es fur die Betroffenen schwierig war herauszufinden welches Gesetz fur ihren Fall anwendbar und bei welcher Behorde ein Antrag einzubringen war Sie behandeln die Ruckgabe von Beutekunst Immobilien Patentrechten etc aus der Zeit des Nationalsozialismus auf dem heutigen osterreichischen Bundesgebiet Bis 1946 bestanden uberhaupt keine klaren Vorstellungen ob und wie das durch die Nationalsozialisten geraubte Vermogen zuruckgegeben werden sollte SPO und KPO schlugen einen Restitutionsfonds vor nur hilfsbedurftige Opfer des Nationalsozialismus hatten Zahlungen erhalten sollen die ursprunglichen Eigentumer hatten demnach nichts mehr zuruckbekommen sollen Diese Vorschlage stiessen nicht zuletzt auch auf den Widerstand der Westalliierten Daher entschied man sich im Fruhjahr 1946 zur Ruckstellung entzogener Vermogen an die geschadigten Eigentumer Da aber Osterreich unter Berufung auf die Moskauer Deklaration jede Mitverantwortung an den NS Verbrechen von sich wies blieb die Ruckstellung auf die Ruckgabe noch vorhandenen und auffindbaren Eigentums beschrankt Entschadigungszahlungen daruber hinaus wurden erst nach dem Staatsvertrag wiederum auf Druck der Westalliierten geleistet Erstes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 26 Juli 1946 uber die Ruckstellung entzogener Vermogen die sich in Verwaltung des Bundes oder der Bundeslander befinden BGBl 1946 156 hatte Vermogen zum Gegenstand das durch staatliches Handeln z B Verordnungen den Besitzern entzogen worden war und nun von einer staatlichen Stelle z B einer Finanzlandesdirektion verwaltet wurde Vollziehende Behorde war die Finanzlandesdirektion in deren Einzugsgebiet das entzogene Vermogen sich befand die meisten Falle hatte die Finanzlandesdirektion fur Wien Niederosterreich und das Burgenland zu bearbeiten Bei der Finanzlandesdirektion fur Wien Niederosterreich und das Burgenland wurden zwischen 1946 und 1956 rund 10 700 Antrage eingebracht davon endeten rund 77 nach allerdings meist lang dauernden Verfahren positiv fur die Antragsteller wie Peter Bohmer im Auftrag der Historikerkommission feststellte Zweites Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 6 Februar 1947 uber die Ruckstellung entzogener Vermogen die sich im Eigentum der Republik Osterreich befinden BGBl 1947 53 hatte entzogene Vermogen zum Gegenstand die aufgrund des Nationalsozialisten und des Kriegsverbrechergesetzes ins Eigentum der Republik Osterreich ubergegangen waren also jenes Eigentum das Nationalsozialisten zuvor von NS Opfern an sich gebracht hatten und das nun aufgrund der Entnazifizierungsbestimmungen an den osterreichischen Staat gefallen war Vollziehende Behorde war die Finanzlandesdirektion in deren Einzugsgebiet das entzogene Vermogen sich befand die meisten Falle hatte die Finanzlandesdirektion fur Wien Niederosterreich und das Burgenland zu bearbeiten Die Zahl der Antrage lag weit unter jener nach dem Ersten Ruckstellungsgesetz Bei der Finanzlandesdirektion fur Wien Niederosterreich und das Burgenland belief sie sich insgesamt auf 900 das waren 53 aller nach dem Zweiten Ruckstellungsgesetz gestellten Antrage wiederum nach Peter Bohmers Forschungen im Auftrag der Historikerkommission NS Organisationen hatte es in ganz Osterreich gegeben daher fehlte hier die Konzentration auf den Wiener Raum Drittes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 6 Februar 1947 uber die Nichtigkeit von Vermogensentziehungen BGBl 1947 54 hatte entzogene Vermogen zum Gegenstand die sich in der Hand von Einzelpersonen Firmen oder Institutionen befanden Vollziehende Behorden waren erstinstanzlich die bei den Landesgerichten fur Zivilrechtssachen eingerichtete Ruckstellungskommissionen Diese bestanden aus einem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern die alle Richter sein mussten sowie beisitzenden Laien Zweite Instanz waren die bei den Oberlandesgerichten eingerichteten Ruckstellungsoberkommissionen dritte Instanz war die Oberste Ruckstellungskommission beim Obersten Gerichtshof Das Dritte war das wichtigste aller Ruckstellungsgesetze betraf es doch die grosste Zahl entzogener Vermogen Dementsprechend heftig wurde es politisch von Wirtschaftskreisen und dem Verband der Unabhangigen einem Sammelbecken unter anderem ehemaliger Nationalsozialisten publizistisch und parlamentarisch bekampft Alle Versuche das Gesetz zum Nachteil der geschadigten Eigentumer zu andern scheiterten am Widerstand der Westalliierten Zahlenangaben sind keine verfugbar da ein grosser Teil der Akten der Ruckstellungskommissionen 1986 vermutlich aus Unwissenheit vernichtet wurde Auf Ersuchen des DOW wurde diese Aktenvernichtung 1986 gestoppt allerdings konnte damit nur mehr ein kleiner Teil der Akten gerettet werden Viertes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 21 Mai 1947 betreffend die unter nationalsozialistischem Zwang geanderten oder geloschten Firmennamen BGBl 1947 143 ermoglichte nach 1945 wieder die rechtmassige Ubernahme des ursprunglichen Namens Firma unter dem ein Unternehmen betrieben wurde Vollziehende Behorden waren Registergerichte das sind jene Gerichte die das Handelsregister fuhren Funftes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 22 Juni 1949 uber die Ruckstellung entzogenen Vermogens juristischer Personen des Wirtschaftslebens die ihre Rechtspersonlichkeit unter nationalsozialistischem Zwang verloren haben BGBl 1949 164 regelte nicht nur die Ruckstellungsanspruche juristischer Personen des Wirtschaftslebens sondern ermoglichte zusatzlich auch deren Wiedererrichtung Juristische Personen des Wirtschaftslebens sind Aktiengesellschaften Kommanditgesellschaften Gesellschaften mit beschrankter Haftung Erwerbs und Wirtschaftsgenossenschaften und einige andere Vollziehende Behorden waren bei den Landesgerichten fur Zivilrechtssachen eingerichtete Ruckstellungskommissionen die aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern die alle Richter sein mussten sowie aus Beisitzern bestanden die Laien waren Zweite Instanz waren die bei den Oberlandesgerichten eingerichteten Ruckstellungsoberkommissionen dritte Instanz war die Oberste Ruckstellungskommission beim Obersten Gerichtshof Die Zahl der Verfahren durfte wie die Osterreichische Historikerkommission feststellte gering gewesen sein kann aber aufgrund der fehlenden Akten nicht genau angegeben werden Sechstes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 30 Juni 1949 uber die Ruckstellung gewerblicher Schutzrechte BGBl 1949 199 hatte entzogene Marken und Musterrechte sowie Patentrechte zum Gegenstand wobei das Gesetz sowohl entzogene Rechte als auch die Behinderung der Nutzung solcher Rechte erfasste Vollziehende Behorden waren bei den Landesgerichten fur Zivilrechtssachen eingerichtete Ruckstellungskommissionen die aus dem Vorsitzenden und dessen Stellvertretern die alle Richter sein mussten sowie aus Beisitzern bestand die Laien waren Zweite Instanz waren die bei den Oberlandesgerichten eingerichteten Ruckstellungsoberkommissionen dritte Instanz war die Oberste Ruckstellungskommission beim Obersten Gerichtshof Die zeitgenossische Literatur gibt die Zahl der Verfahren bis 1952 mit 25 an Siebentes Ruckstellungsgesetz Bearbeiten Das Bundesgesetz vom 14 Juli 1949 uber die Geltendmachung entzogener oder nicht erfullter Anspruche aus Dienstverhaltnissen in der Privatwirtschaft BGBl 1949 207 hatte im Zuge des verfolgungsbedingten Arbeitsplatzverlustes nicht erfullte Anspruche zum Gegenstand wie z B Abfertigungen sowie die aus diesem Verlust sich ergebenden finanziellen Einbussen die tatsachlichen Schaden wurden durch dieses Gesetz aber nur in sehr eingeschrankter Weise abgegolten Vollziehende Behorden waren Arbeitsgerichte Es existieren so gut wie keine Akten zum Vollzug dieses Gesetzes wie die Osterreichische Historikerkommission feststellen musste Analyse der Nachkriegsgesetzgebung und praxis Bearbeiten 1998 2003 wurden im Auftrag der Osterreichischen Historikerkommission zur Erforschung des Vermogensentzugs wahrend der NS Zeit sowie der Ruckstellungen und Entschadigungen seit 1945 Entstehungsgeschichte Wirkungsweise und auch Probleme der Ruckstellungsgesetze eingehend analysiert Das Urteil der Osterreichischen Historikerkommission zu den Ruckstellungen Das Ruckstellungswesen ist ein unubersichtliches teilweise widerspruchliches Geflecht aus einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen von widerstrebenden Interessen der politischen Parteien der Wirtschaftsverbande der Opferorganisationen und der Alliierten Zahlreiche Probleme lagen ausserhalb der Ruckstellungsgesetze Dieses Dickicht zu durchdringen bedurfte es eines finanziellen wie mentalen Kraftaktes Fur die Opfer des Nationalsozialismus die mit dem Leben davongekommen waren und die ihr geraubtes Hab und Gut zuruckwollten um uberhaupt ein Uberleben sichern zu konnen war es ausserst schwierig sich zu orientieren In der Bundesrepublik Deutschland wo im Prinzip zwei Gesetze die Ruckstellung und Entschadigung regelten war der Zugang einfacher Die wichtigste Beschrankung der Ruckstellungen ergab sich daraus dass sie sich nur auf noch vorhandene und auffindbare Guter bezogen Damit blieben als zentrale Vermogenskategorien in den Ruckstellungsverfahren nach den ersten drei Ruckstellungsgesetzen Liegenschaften und mittlere bis grossere Betriebe Liegenschaften waren aufgrund des Grundbuchs leicht zu identifizieren Betriebe ab einer gewissen Grosse hatten auch mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit die NS Zeit uberstanden Kleine Betriebe hingegen waren mehrheitlich zuerst enteignet und dann aufgelost liquidiert worden sodass nichts mehr vorhanden war das ruckgestellt hatte werden konnen Schwierig gestaltete sich auch die Ruckstellung beweglicher Guter wie Hausrat Bucher Kunstgegenstande Bekannte Sammlungen wie beispielsweise die Bibliothek Arthur Schnitzlers konnte aufgefunden und letztlich restituiert werden Die unzahligen entzogenen Gegenstande oder Bucher der einfachen Leute blieben schlicht unauffindbar Erst mit dem Kunstruckgabegesetz 1998 und der Einrichtung einer Provenienzforschungskommission beim Bundesdenkmalamt begann die Durchsicht der Bestande der Bundesmuseen auf in der NS Zeit entzogene und den rechtmassigen Besitzern oder deren Erben nicht ruckgestellte Gegenstande Einzelne Bundeslander wie Wien Oberosterreich oder die Steiermark setzten ahnliche Kommissionen fur ihren Bereich ein Die Ruckstellungskommissionen legten einzelne Bestimmungen vor allem des Dritten Ruckstellungsgesetzes zulasten der geschadigten Eigentumer aus So musste im Falle einer Ruckstellung der Kaufpreis an den gegenwartigen Inhaber zuruckgegeben werden sofern ihn der Beraubte zur freien Verfugung erhalten hatte Die Ruckstellungskommissionen verpflichteten die NS Opfer oftmals auch jene Teile des Kaufpreises ruckzuerstatten die der NS Staat zur Begleichung von Reichsfluchtsteuer oder Judenvermogensabgabe einbehalten hatte Fur die oft mittellosen Uberlebenden der NS Verfolgung war es ausserst schwierig diese Summen aufzubringen Die Antragsfristen der Ruckstellungsgesetze wurden in unubersichtlicher Weise oftmals um unterschiedliche Zeitraume verlangert um ein Jahr um einige Monate dann wieder ein halbes Jahr bis sie zwischen 1952 und 1954 endgultig ausliefen Keine Ruckstellungsgesetze gab es fur Mietwohnungen Konzessionen und Urheberrechte Da vor 1938 fast alle Wohnungen nur gemietet waren bedeutete dies dass Ruckkehrer aus Konzentrationslagern Gefangnissen oder dem Exil keine Moglichkeit hatten die ihnen entzogenen Wohnungen wieder zu beziehen Bis in die 1950er Jahre wohnten manche Ruckkehrer daher in Massenquartieren Wandel der Rechtsauffassung Bearbeiten Schwierigkeiten die bis heute in der Restitution auftreten beruhen unter anderem auf dem Wandel der Rechtsauffassung der vielfach noch auf Unverstandnis stosst Von Gegnern der Ruckstellung werden zuletzt von Rudolf Leopold formalrechtlich gultige Kaufvertrage angefuhrt und Bedenken zur Nichtbeachtung des Grundrechtes auf Eigentum geaussert um Ruckstellungen zu vermeiden Jeder rechtliche Eigentumer konne uber sein Eigentum frei verfugen die Entscheidung des osterreichischen Staates aus Staatseigentum Ruckstellungen durchzufuhren konne private Eigentumer nicht binden Das Eigentum sei ausschliesslich nach juristischen Kriterien zu definieren moralische Anspruche ausserhalb des Gesetzes hatten hier nichts zu bewirken Orientiert sich die traditionelle Rechtsauffassung an formalen Regeln etwa dem Prinzip der Verjahrung oder dem volkstumlich als Was liegt das pickt zusammengefassten Grundsatz in ordnungsgemass abgeschlossene Rechtsgeschafte nicht einzugreifen so stellt die modernere Rechtsauffassung an das Handeln des Einzelnen wie des Staates auch moralische Anspruche Formale Richtigkeit schliesse moralisches Unrecht nicht aus es mussten daher zum Schutze des Schwacheren des Opfers bzw des Geschadigten besondere Regeln geschaffen werden falls Einsicht in die Unmoral eines Vorganges und Bereitschaft zur Abhilfe nicht gegeben seien Restitution von 1995 bis heute Bearbeiten nbsp Egon Schieles Bildnis Wally 1912 wurde 1998 wahrend einer Ausstellung in New York beschlagnahmt Als 1998 Egon Schieles Bildnis Wally bei einer Ausstellung in New York beschlagnahmt wurde bekam die Restitution in Osterreich internationale Aufmerksamkeit Die damals zustandige Ministerin Elisabeth Gehrer berief eine Kommission fur Provenienzforschung zur systematischen Klarung der Herkunft der Gemalde in Bundesmuseen Eine weitere Folge war das Kunstrestitutionsgesetz das als gesetzliche Grundlage fur die Ruckgabe von Kunstgegenstanden die im Zuge oder als Folge der NS Zeit in osterreichische Bundesmuseen gelangt sind dienen sollte Kunstruckgabegesetz 1998 Bearbeiten Das Bundesgesetz uber die Ruckgabe von Kunstgegenstanden aus Osterreichischen Bundesmuseen und Sammlungen BGBl I Nr 181 1998 10 kurz Ruckgabe von Kunstgegenstanden amtlicher Kurztitel Kunstruckgabegesetz verpflichtete den Staat auf Ruckforderungen von Kunstwerken die in der Zeit des Nationalsozialismus entzogen oder unter Druck verkauft wurden mit weniger Formalismus und mehr Fairness zu reagieren Die Kommission fur Provenienzforschung ist fur die systematische Beforschung der Sammlungsbestande zustandig Die Ergebnisse werden dem Kunstruckgabebeirat ubermittelt der darauf basierende Empfehlungen hinsichtlich der Nicht Ruckgaben an die zustandige Bundesministerin bzw den zustandigen Bundesminister derzeit Bundesministerium fur Kunst Kultur offentlichen Dienst und Sport richtet 11 Hinhaltender Widerstand Bearbeiten nbsp Adele Bloch Bauer I von Gustav Klimt vom Belvedere 2006 restituiertExemplarisch fur den hinhaltenden Widerstand der von osterreichischer Seite auch dann noch gegen die Restitution erfolgen konnte war der Fall Gustav Klimt Adele Bloch Bauer I Das Adele Bloch Bauer gewidmete beruhmte Gemalde wurde ihrem Gatten Ferdinand Bloch Bauer der aus Osterreich hatte fluchten mussen entzogen und spater von Adeles Nichte Maria Altmann und ihren Miterben zuruckverlangt Erst nach sehr langem Rechtsstreit waren Elisabeth Gehrer und die Osterreichische Galerie Belvedere gezwungen das Bild an Bloch Bauers Erben auszufolgen Privatsammlungen wie die Kunstsammlung Rudolf Leopolds zu der das Bildnis Wally gehorte und die 1994 in das Eigentum einer staatlich geforderten Privatstiftung eingebracht wurde und die Klimtsammlung die Ursula Ucicky von ihrem Mann vermutlich einem Sohn Klimts erbte und 2013 zum Teil in eine neue Stiftung einbrachte wurden in diesem Gesetz jedoch nicht berucksichtigt Das Verfahren Vereinigte Staaten gegen Bildnis Wally ein Gemalde von Egon Schiele wurde im Juli 2010 durch einen Vergleich beendet Seit 20 August 2010 wird das Gemalde wieder im Wiener Leopold Museum ausgestellt 12 Ursula Ucicky verkaufte 2013 ein strittiges Klimt Gemalde und teilte den Erlos mit den Erben der Eigentumer bis 1938 2008 zeigten sich bei einer Ausstellung von Bildern Albin Egger Lienz im Wiener Leopold Museum erneut Schwachstellen im Restitutionsgesetz 14 Gemalde wurden damals offentlich verdachtigt NS Raubkunst zu sein Bei einigen ist die Herkunft durch NS Enteignung aus judischem Besitz nachgewiesen nicht z B bei Waldinneres 1939 dem Ehepaar Georg und Erna Duschinsky von der Gestapo abgenommen und nach einem Ruckstellungvergleich 1948 von einem Museum angekauft doch da sich die Gemalde mittlerweile im Besitz einer privaten Stiftung befinden greift das Gesetz nicht Der Fall fuhrte 2008 zu grossem medialen Echo nachdem der Sammler Rudolf Leopold 1925 2010 jegliche Schuld von sich wies und die Israelitische Kultusgemeinde IKG von einer Verhohnung der NS Opfer sprach und erfolglos die Schliessung des Leopold Museums forderte 12 Die Stiftung Leopold hat hierauf dem Vorschlag des Bildungsministeriums zugestimmt zwei unabhangige Provenienzforscher im Leopold Museum einzusetzen Die Resultate dieser Forscher lassen darauf schliessen dass die 2008 von der IKG vorgetragenen Vorwurfe uberzogen waren Aktive passive und fehlende Provenienzforschung Bearbeiten Osterreichische Institutionen haben sich der Provenienzforschung und daraus resultierenden Restitutionen in den letzten Jahren teilweise sehr engagiert gewidmet Zu nennen sind hier die Osterreichische Nationalbibliothek das Wien Museum die Wienbibliothek im Rathaus das Heeresgeschichtliche Museum und das Dorotheum Ein Teil der Institutionen wartet ab bis konkrete Forderungen gestellt werden In einigen Landesmuseen befindet sich die Provenienzforschung erst im Anfangsstadium Einen Uberblick uber die seit der Verabschiedung des Kunstruckgabegesetz 1998 in den Bundesmuseen getatigten Forschungen gibt der im Jahr 2008 veroffentlichte Band der Kommission fur Provenienzforschung wesentlich mehr Falle als angenommen 10 Jahre Kommission fur Provenienzforschung 13 Am 9 November 2008 dem 70 Gedenktag der Novemberpogrome 1938 startete die IKG unter Federfuhrung des damaligen Prasidenten Ariel Muzicant offentlichkeitswirksam die Kampagne Tatort Raubkunst vor dem Leopold Museum Muzicant und etwa 30 seiner Mitarbeiter waren polizeiahnlich mit einheitlichen Jacken und Kappchen der Aufschrift Raubkunst Special Farce klebten grosse Aufkleber mit der Aufschrift Art Crime Scene oder Tatort Raubkunst an die Fassade des Museums und versperrten kurzfristig den Zugang zum Museum mit Bandern der Aufschrift Art Crime Scene Begleitet wurde die Kampagne von stadtweit prasenten Plakaten auf denen enteignete Bilder zu sehen waren je nach Bildmotiv mit Uberschriften wie Madchen entfuhrt Fall Bondi Jaray Wer kennt diesen Mann Fall Maylaender oder Funf Hauser geraubt Fall Steiner Zugleich wurde eine Website mit Informationen und Dokumentation der Falle und offentlichen Aktionen eingerichtet 14 Mauerbach Auktion Bearbeiten Fur Aufsehen sorgte Ende 2008 die Provenienzforscherin Sophie Lillie Sie war 1996 als Mitarbeiterin der Israelitischen Kultusgemeinde Wien massgeblich an der Abwicklung der so genannten Mauerbachauktion beteiligt Diese kam in jahrelangen Forschungen zum Schluss dass die 1996 bei der Mauerbach Auktion versteigerten Kunstwerke nicht wie die Republik Osterreich versichert hatte herrenloses Gut seien sondern deren Besitzer aufgrund von Aufschriften und Aufklebern auf der Ruckseite der Gemalde in vielen Fallen eruierbar gewesen seien und sind Der so genannte Mauerbach Bestand umfasst tausende Kunstwerke die die US Armee im Zuge der Befreiung Osterreichs geborgen hatte und Ende der 40er Anfang der 50er Jahre der Republik Osterreich ubergeben hatte Jahrzehntelang war die Kartause Depot fur eine Sammlung von NS Raubkunst die vom Staat als herrenloses Kunstgut eingestuft wurde 15 Das Bundesdenkmalamt hatte diese Bilder restituieren sollen beschrankte seine Tatigkeit jedoch auf die Erfassung und Auflistung samtlicher Kunstwerke und die daruber bekannten Einzelheiten Auf Druck von Simon Wiesenthal veroffentlichte das Bundesdenkmalamt 1969 die rund 8 000 Eintrage umfassende Liste herrenloser Kunst In der Folge wurden 1 231 Gegenstande zuruckgefordert wovon letztlich 72 tatsachlich restituiert wurden Alle anderen gingen in den 70ern gegen eine Abschlagzahlung von funf Millionen Schilling in das Eigentum der Republik uber 1984 wurde man in den Vereinigten Staaten auf diese Sammlung aufmerksam und in den ARTnews wurde daruber als Vermachtnis der Schande Legacy of Shame berichtet Die Bestande wurden erneut veroffentlicht daraufhin wurden 3 300 Ruckforderungen eingebracht und 22 Gegenstande zuruckerstattet Aufgrund offentlichen Drucks wurde 1995 beschlossen das Eigentum der Israelitischen Kultusgemeinde zu ubertragen Diese sollte die Gegenstande versteigern und den Erlos bedurftigen Holocaust Uberlebenden zukommen lassen Der Israelitischen Kultusgemeinde Wien wurde vom Staat versichert dass die Eigentumer der Kunstwerke und Gegenstande nicht ausgemacht werden konnten und diese daher herrenloses Gut seien Provenienzforscherin Lillie erhielt vom damaligen Prasidenten der Kultusgemeinde Paul Grosz die Erlaubnis die Ruckseiten der Bilder abzufotografieren als sie von dem mit der Versteigerung betrauten Auktionshaus Christie s einzeln begutachtet und geschatzt wurden Nachdem aufgrund des Skandals um das Bildnis Wally 1998 die damalige Bundesministerin fur Bildung Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer die Archive fur die Provenienzforschung offnete konnte Lillie der Herkunft und den einstigen Eigentumern von rund 50 dieser Bilder auf die Spur kommen 16 Kunstruckgabegesetz Novelle 2009 Bearbeiten Das 1998 beschlossene Gesetz liess diverse Wunsche offen die der Gesetzgeber 2009 mit einer Novelle zu beheben trachtete Seither tragt das Gesetz den neuen Langtitel Bundesgesetz uber die Ruckgabe von Kunstgegenstanden und sonstigem beweglichem Kulturgut aus den osterreichischen Bundesmuseen und Sammlungen und aus dem sonstigen Bundeseigentum Der Kurztitel Kunstruckgabegesetz und die Abkurzung KRG blieben unverandert 17 Nach wie vor bezieht sich das Gesetz nur auf Staatseigentum nicht auf mit Hilfe des Staates errichtete Stiftungen wie das Leopold Museum und auch nicht auf sonstiges Privateigentum wie etwa das von Ursula Ucicky Restitution der Stadt Wien Bearbeiten In der Wiener Stadtverwaltung war von 2001 bis 2008 Kurt Scholz Restitutionsbeauftragter Er sah die Bilanz seiner Amtszeit durchwachsen da von den beiden im Abkommen zur Regelung von Fragen der Entschadigung und Restitution fur Opfer des Nationalsozialismus festgelegten grossen Brocken zwar die Ruckgabe des Hakoah Sportplatzes erfolgreich abgewickelt wurde jedoch in der Frage der Erhaltung judischer Friedhofe und Graber in seiner Amtszeit keine Losung gefunden werden konnte Die Stadt Wien habe seines Wissens bis 2008 mehrere Tausend Kunstwerke restituiert Besucher von Wiener Kunstmuseen mussten nicht das Gefuhl haben dass das Blut des Holocaust daran klebe Schwierigkeiten bei der Restitution seien seiner Meinung nach darin begrundet dass man zwar nicht gegen Mauern aber aufgrund der haufig anzutreffenden Einstellung Schauen wir einmal gegen Gummiwande laufe 18 Zur Erhaltung der judischen Friedhofe wurde 2010 ein Bundesgesetz beschlossen das Beitrage des Bundes sicherstellte Die Stadt Wien die ebenfalls Beitrage zur Friedhofswiederherstellung und erhaltung leistete schloss am 1 Oktober 2013 eine Vereinbarung mit der Kultusgemeinde mit der die stadtisch finanzierten Erhaltungsarbeiten wesentlich intensiviert werden konnen die Stadtverwaltung wird dazu auf zwei Jahrzehnte jahrlich 860 000 Euro zur Verfugung stellen 19 20 Siehe auch BearbeitenBundesruckerstattungsgesetzLiteratur Bearbeiten Arisierung von Mobilien Veroffentlichungen der Osterreichischen Historikerkommission Vermogenentzug wahrend der NS Zeit sowie Ruckstellungen und Entschadigungen seit 1945 in Osterreich Oldenbourg Verlag Munchen und Wien 2004 PDF Gabriele Anderlan Christoph Bazil Eva Blimlinger Oliver Kuhschelm Monika Mayer Anita Stelzl Gallian Leonhard Weidinger Hrsg wesentlich mehr Falle als angenommen 10 Jahre Kommission fur Provenienzforschung Schriftenreihe der Kommission fur Provenienzforschung Band 1 Bohlau Wien Koln Weimar 2009 Stefan Karner Walter Iber Hrsg Schweres Erbe undWiedergutmachung Restitution und Entschadigung in Osterreich Die Bilanz der Regierung Schussel Studien Verlag Innsbruck Wien Bozen 2015 ISBN 978 3 7065 5343 8 Robert Knight Hrsg Ich bin dafur die Sache in die Lange zu ziehen Wortprotokolle der osterreichischen Bundesregierung von 1945 1952 uber die Entschadigung der Juden Athenaum Frankfurt am Main 1988 ISBN 3 610 08499 5 Walter Baumgartner Robert Streibel Juden in Niederosterreich Arisierungen und Ruckstellungen in den Stadten Amstetten Baden Hollabrunn Horn Korneuburg Krems Neunkirchen St Polten Stockerau Tulln Waidhofen a d Thaya und Wiener Neustadt Veroffentlichungen der osterreichischen Historikerkommission Band 18 Wien Oldenburg 2004 ISBN 3 7029 0494 8 Hubertus Czernin Die Falschung Der Fall Bloch Bauer Band 1 Czernin Verlag Wien 1999 Hubertus Czernin Die Falschung Der Fall Bloch Bauer und das Werk Gustav Klimts Band 2 Czernin Verlag Wien 1999 Stuart E Eizenstat Unvollkommene Gerechtigkeit Der Streit um die Entschadigung der Opfer von Zwangsarbeit und Enteignung C Bertelsmann Munchen 2003 Originalausgabe Imperfect Justice Looted Assets Slave Labor and the Unfinished Business of World War II Public Affairs New York 2003 Hubert Steiner The Files of the Nationalsocialistic Authority Dealing with Properties Vermogensverkehrsstelle within the Archive of Republic and the Records of Restitution In The Unifying Aspects of Cultures TRANS Studien zur Veranderung der Welt Wien 2004 ISBN 3 8258 7616 0 Sophie Lillie Was einmal war Handbuch der enteigneten Kunstsammlungen Wiens Czernin Verlag Wien 2006 ISBN 3 7076 0049 1 Thomas Trenkler Der Fall Rothschild Chronik einer Enteignung Czernin Verlag Wien 1999 ISBN 3 85485 026 3 Tina Walzer Stephan Templ Unser Wien Arisierung auf osterreichisch Berlin Aufbau 2001Weblinks BearbeitenKommission fur Provenienzforschung CCP Datenbank des DHM mit 943 Karteikarten der Kommission fur Provenienzforschung Wien Dokumentationsarchiv des Osterreichischen Widerstandes Vermogensentzug wahrend der NS Zeit sowie Ruckstellungen und Entschadigungen seit 1945 in Osterreich Forschungsbericht der Historikerkommission der Republik Osterreich Zusammenfassungen und Einschatzungen Schlussbericht Wien 2003 Bruno Simma Hans Peter Folz Restitution und Entschadigung im Volkerrecht Die Verpflichtungen der Republik Osterreich nach 1945 im Lichte ihrer aussenpolitischen Praxis Oldenbourg Verlag Wien und Munchen 2004 Israelitische Kultusgemeinde Wien Abteilung fur Restitutionsangelegenheiten Nationalfonds fur Opfer des Nationalsozialismus amp Allgemeiner Entschadigungsfonds Kunst Datenbank des Nationalfonds fur Opfer des Nationalsozialismus Provenienzforschung am Technischen Museum WienEinzelnachweise Bearbeiten Dossier zur Provenienz von Albin Egger Lienz Die Bergmaher 1 Fassung auf der Website des BMUKK Memento des Originals vom 18 Marz 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kunstkultur bka gv at Der Standard In der NS Zeit entzogene Bilder 25 Marz 2008 S 2 a b c Restitution Demokratiezentrum Wien abgerufen am 17 Mai 2023 BGBl Nr 106 1946 Bundesgesetz vom 15 Mai 1946 uber die Nichtigerklarung von Rechtsgeschaften und sonstigen Rechtshandlungen die wahrend der deutschen Besetzung Osterreichs erfolgt sind NS Quellen abgerufen am 17 Mai 2023 Oliver Rathkolb Die paradoxe Republik Osterreich 1945 bis 2005 Paul Zsolnay Verlag Wien 2005 S 163 Wortmeldung in der 132 Ministerratssitzung 9 November 1948 zitiert nach Robert Knight Hrsg Ich bin dafur die Sache in die Lange zu ziehen Wortprotokolle der osterreichischen Bundesregierung von 1945 1952 uber die Entschadigung der Juden Athenaum Verlag Frankfurt am Main 1988 S 197 Abkommen zwischen der Osterreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zur Regelung von Fragen der Entschadigung und Restitution fur Opfer des Nationalsozialismus BGBl III Nr 121 2001 vgl 20 Jahre Washingtoner Abkommen Eine Bilanz Nationalfonds der Republik Osterreich fur Opfer des Nationalsozialismus abgerufen am 17 Mai 2023 Bundesgesetz uber die Ruckgabe von Kunstgegenstanden 2002 i d g F Provenienzforschung und Restitution in den Sammlungen des Bundes Bundesministerium Kunst Kultur offentlicher Dienst und Sport Kommission fur Provenienzforschung abgerufen am 26 Juni 2023 a b Neue Zurcher Zeitung Im guten Glauben NS Raubkunst im Wiener Leopold Museum Paul Jandl 6 Marz 2008 S 45 vgl http www boehlau at 978 3 205 78183 7 html vgl http www raubkunst at Birgit Kirchmayr Es ging mehr um den personlichen Wert Der NS Kunstraub im Kontext kultureller Ausloschungspolitik 2001 fur eForum zeitGeschichte vgl Tagungsband des 5 Osterreichischen Zeitgeschichtetags in Klagenfurt am 6 Oktober 2001 gehalten Der Standard Die Schande der Mauerbach Auktion Thomas Trenkler 1 Dezember 2008 S 18 BGBl I Nr 117 2009 Der Standard Vielleicht hatte ich lauter schreien mussen Interview von Martina Stemmer mit Kurt Scholz 2 Dezember 2008 Rubrik Wien Ausgabe NO W S 9 Restaurierung des altesten judischen Friedhofs Wiens auf der Website der Wiener Stadtverwaltung verfasst 2013 Pflege der judischen Friedhofe gesichert auf der Website der Wiener Stadtverwaltung 1 Oktober 2013 Memento des Originals vom 12 Oktober 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www wien gv atBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Restitution Osterreich amp oldid 234942244