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Die Gerichtsorganisation in Osterreich ist durch eine Zweiteilung in die ordentliche Gerichtsbarkeit fur Straf und Zivilrecht und die Gerichte des offentlichen Rechts fur Verfassungs und Verwaltungsrecht gekennzeichnet Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten war Gerichtstrager aller Gerichte der Republik Osterreich der Bund Dies anderte sich im Zuge der Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 Durch die Errichtung von Landesverwaltungsgerichten sind seit 1 Janner 2014 die Lander erstmals auch an der Gerichtsbarkeit beteiligt Gerichtsorganisation in Osterreich Inhaltsverzeichnis 1 Ordentliche Gerichtsbarkeit 1 1 Bezirksgerichte 1 2 Landesgerichte und andere Gerichtshofe erster Instanz 1 3 Oberlandesgerichte 1 4 Oberster Gerichtshof 1 5 Sonderfalle Militargerichtsbarkeit und Vollzug 2 Verwaltungsgerichtsbarkeit 3 Verfassungsgerichtsbarkeit 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseOrdentliche Gerichtsbarkeit BearbeitenDie heutige Organisation der ordentlichen Gerichte in vier Stufen geht auf das Jahr 1849 zuruck 1 Es besteht grundsatzlich ein zwei in besonderen Fallen Zulassung der ausser ordentlichen Revision oder des Revisionsrekurses dreistufiger Instanzenzug Grundlage fur die Gerichtsorganisation ist die 1898 in Kraft getretene Jurisdiktionsnorm Bezirksgerichte Bearbeiten Seit Janner 2018 gibt es in Osterreich 115 Bezirksgerichte BG 2 Sie sind zustandig in Zivilrechtssachen fur streitige Zivilprozesse generell mit einem Streitwert von nicht mehr als 15 000 Euro fur bestimmte Sachen aber unabhangig von der Hohe des Streitwertes z B Ehe und Familiensachen Miet und Pachtsachen Grenz und Dienstbarkeitssachen Besitzstorungssachen fur die meisten Angelegenheiten die im Verfahren ausser Streitsachen zu erledigen sind wie etwa familienrechtliche Angelegenheiten Obsorge uber Kinder Unterhalt fur Kinder Regelung des Besuchsrechtes Adoptionen Erwachsenenschutz fruher Sachwalter Verlassenschaftsabhandlungen und dgl Todeserklarung verschollener Personen Kraftloserklarung Ungultigerklarung verlorener Wertpapiere Streitigkeiten zwischen Miteigentumern von Liegenschaften bestimmte Angelegenheiten des Wohnungseigentums und Mietrechtes und Verfahren uber Enteignungsentschadigungen fur samtliche Exekutionen Zwangsvollstreckungen sowie fur Insolvenzsachen von Personen die kein Unternehmen betreiben Privatkonkurs sog Schuldenregulierungsverfahren in Strafsachen fur Vergehen fur die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe angedroht ist deren Hochstmass ein Jahr nicht ubersteigt hier kann der Staatsanwalt durch einen Bezirksanwalt vertreten werden zur Fuhrung des Grundbuchs Am Bezirksgericht entscheiden Einzelrichter oder Rechtspfleger Letztere uber die Erlassung von bedingten Zahlungsbefehlen in Exekutions und Insolvenzverfahren beim Kindesunterhalt und in Grundbuchssachen Die organisatorische Leitung obliegt dem Vorsteher des Bezirksgerichts In Wien gibt es zwolf allgemeine Bezirksgerichte die jeweils fur einen oder mehrere Gemeindebezirke zustandig sind sowie ein eigenes Bezirksgericht fur Handelssachen Abkurzung BGHS In Graz bestanden eigene Bezirksgerichte fur Zivilrechtssachen fur Strafsachen sowie ein Jugendgericht die mit 1 Janner 2005 zum Bezirksgericht Graz zusammengelegt wurden Seit 1 Janner 2007 gibt es neben diesem das in Bezirksgericht Graz Ost umbenannt wurde wegen der angewachsenen Wohnbevolkerung zusatzlich das Bezirksgericht Graz West Landesgerichte und andere Gerichtshofe erster Instanz Bearbeiten nbsp Gerichtsorganisation in Osterreich Osterreich nbsp WienSZHA nbsp nbsp Eisenstadt nbsp Klagenfurt nbsp Krems nbsp Korneuburg nbsp St Polten nbsp W Neustadt nbsp Linz nbsp Ried nbsp Steyr nbsp Wels nbsp Salzburg nbsp SZ nbsp Graz nbsp Leoben nbsp Innsbruck nbsp FeldkirchSitze der Landesgerichte und ubrigen Gerichtshofe I Instanz 3 nbsp Landesgericht fur Strafsachen Wien 2015 das grosste ordentliche Gericht OsterreichsEs bestehen 20 Gerichtshofe erster Instanz GH I namlich die 14 Landesgerichte LG in Eisenstadt St Polten Korneuburg Krems an der Donau Wiener Neustadt Linz Ried im Innkreis Steyr Wels Salzburg Klagenfurt Leoben Innsbruck und Feldkirch die beiden Landesgerichte fur Strafsachen LGS in Wien und Graz die beiden Landesgerichte fur Zivilrechtssachen LGZ in Wien und Graz das Handelsgericht HG Wien sowie das Arbeits und Sozialgericht ASG Wien Bis 2003 hatte Wien ausserdem einen eigenen Jugendgerichtshof der fur Strafsachen Jugendlicher und junger Erwachsener sowohl auf Ebene des Bezirksgerichtes als auch des Gerichtshofes erster Instanz zustandig war Die Zustandigkeit der Landesgerichte umfasst sowohl Aufgaben der ersten als auch der zweiten Instanz In Zivilrechtssachen sind die Landesgerichte in erster Instanz fur alle Zivilprozesse zustandig die nicht vor die Bezirksgerichte gehoren Dazu gehoren auch alle Arbeits und Sozialrechtssachen und Amtshaftungssachen sowie eine Reihe von Spezialmaterien In der Regel entscheidet ein Einzelrichter Bei einem Streitwert von mehr als 100 000 Euro konnen jedoch die Parteien zu Beginn des Verfahrens beantragen dass die Sache vor einem Senat aus drei Berufsrichtern in Handelssachen zwei Berufsrichter und ein fachmannischer Laienrichter verhandelt wird In Arbeits und Sozialrechtssachen entscheidet ein Senat der aus einem Berufsrichter und zwei fachkundigen Laienrichtern je einer aus dem Kreis der Dienstgeber und der Dienstnehmer gebildet wird In Strafsachen ist das Landesgericht in erster Instanz fur alle Verbrechen und Vergehen zustandig die nicht vor das Bezirksgericht gehoren Je nach Delikt entscheidet entweder ein Einzelrichter ein Schoffensenat bestehend aus einem Berufsrichter und zwei Schoffen bzw zwei Berufsrichtern und zwei Schoffen oder das Geschworenengericht das aus drei Berufsrichtern und acht Geschworenen gebildet wird Diese Formen sind streng genommen keine Organisationsform des Landesgerichtes sondern werden dort nur gebildet Sie sind eine Verfahrensform Weiters hat das Landesgericht umfassende Kompetenzen im Ermittlungsverfahren auch hinsichtlich jener Straftaten fur die in der Hauptverhandlung das Bezirksgericht zustandig ist Bei den Landesgerichten in Wien beim Handelsgericht wird das Firmenbuch fruher Handelsregister gefuhrt Hier entscheidet ein Einzelrichter oder ein Rechtspfleger Ausserdem ist das Landesgericht fur Insolvenzverfahren Konkurse Sanierungsverfahren zustandig soweit diese nicht vor ein Bezirksgericht gehoren In zweiter Instanz entscheiden die Landesgerichte durch Senate die aus drei Berufsrichtern in Handelssachen zwei Berufs und einem fachmannischen Laienrichter gebildet werden als Rechtsmittelgericht uber Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlusse der Bezirksgerichte An jedem fur Strafsachen zustandigen Landesgericht ist eine Staatsanwaltschaft eingerichtet Ausserdem befindet sich am Sitz jedes fur Strafsachen zustandigen Landesgerichts ein gerichtliches Gefangenenhaus Justizanstalt Bis 1993 wurden die nicht in einer Landeshauptstadt ansassigen Landesgerichte Kreisgerichte genannt Ausnahme Landesgericht Feldkirch 4 Sie entsprechen noch heute der Kreiseinteilung der Monarchie Oberlandesgerichte Bearbeiten Gerichtshofe zweiter Instanz GH II sind die vier Oberlandesgerichte OLG Oberlandesgericht Graz ECLI Gerichtscode OLG0639 fur Karnten und die Steiermark Oberlandesgericht Innsbruck OLG0819 fur Tirol und Vorarlberg Oberlandesgericht Linz 5 OLG0459 fur Oberosterreich und Salzburg sowie Oberlandesgericht Wien OLG0009 fur das Burgenland Niederosterreich und Wien als erstinstanzliches Kartellgericht fur ganz Osterreich Als Rechtsmittelgerichte sind sie zustandig in Zivilrechtssachen fur Berufungen und Rekurse gegen die in erster Instanz ergangenen Urteile und Beschlusse der Landesgerichte in Strafsachen fur volle Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlusse die das Landesgericht durch den Einzelrichter erlassen hat und fur Berufungen gegen die Hohe der in Urteilen des Landesgerichtes als Schoffen oder Geschworenengericht verhangten Strafen Die Oberlandesgerichte entscheiden in Senaten aus drei Richtern in Handelssachen zwei Berufs und einem fachmannischen Laienrichter in Arbeits und Sozialrechtssachen hingegen aus Senaten die aus drei Berufs und zwei fachkundigen Laienrichtern gebildet werden Das Oberlandesgericht Wien ist als Kartellgericht in erster Instanz fur das ganze Bundesgebiet in Kartellrechtssachen zustandig Den Prasidenten der Oberlandesgerichte obliegen wichtige Agenden der Justizverwaltung An jedem Oberlandesgericht ist auch eine Oberstaatsanwaltschaft eingerichtet Die Oberlandesgerichte waren nach der Revolution von 1848 1849 im Kaisertum Osterreich die Nachfolger der fruheren Appellationsgerichte und wurden in verschiedenen Rechtsakten eingerichtet Mit der Verordnung des Ministers der Justiz vom 6 April 1850 entstanden die Oberlandesgerichte Wien fur das Kronland Erzherzogtum Osterreich unter der Enns Linz fur die Kronlander Erzherzogtum Osterreich ob der Enns und Herzogtum Salzburg Brunn fur die Kronlander Markgrafschaft Mahren und Schlesien Prag fur das Kronland Konigreich Bohmen Graz fur das Kronland Herzogtum Steiermark Klagenfurt fur die Kronlander Herzogtum Karnten und Herzogtum Krain Triest fur die Kronlander Gorz Istrien und Triest und Innsbruck fur Deutschtirol und Vorarlberg mit einer Kammer in Trient fur Welschtirol 6 1855 gab es 19 Oberlandesgerichte namlich in Wien Prag Brunn Graz Innsbruck Triest Lemberg Krakau Temesvar Agram Hermannstadt 7 Zara 8 Pesth Odenburg Pressburg Eperies Grosswardein 9 Mailand und Venedig 10 Oberster Gerichtshof Bearbeiten nbsp Sitz des Obersten Gerichtshofs im JustizpalastDer Oberste Gerichtshof OGH in Wien ist die hochste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit Er entstand 1848 durch Umwandlung der 1749 gegrundeten Obersten Justizstelle 11 Er entscheidet in Zivilrechtssachen in dritter Instanz uber Revisionen gegen Urteile sowie Revisionsrekurse gegen Beschlusse welche die Landesgerichte und Oberlandesgerichte als zweite Instanz gefallt haben In Strafsachen erkennt er uber Nichtigkeitsbeschwerden gegen Urteile der Landesgerichte als Schoffen und Geschworenengerichte Der Oberste Gerichtshof entscheidet in der Regel in Senaten von funf Richtern Hofraten in bestimmten Einzelfallen von drei Richtern Derzeit bestehen zehn zivilrechtliche und funf strafrechtliche Senate Daneben sind noch ein Senat zur Entscheidung uber Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Kartellgerichtes sowie ein Fachsenat fur Patent Marken und Musterschutzsachen eingerichtet Uber Rechtsfragen von grundsatzlicher Bedeutung erkennt ein verstarkter Senat aus insgesamt elf Richtern In Arbeits und Sozialrechtssachen werden auch beim OGH zwei Funf Richtersenate bzw vier verstarkte Senate fachkundige Laienrichter beigezogen Am Obersten Gerichtshof wirkt die Generalprokuratur an allen Strafverfahren mit Dabei schreitet sie nicht als Anklagebehorde ein sondern vertritt die Interessen des Staates in der Rechtspflege Sonderfalle Militargerichtsbarkeit und Vollzug Bearbeiten Laut Art 84 Bundes Verfassungsgesetz darf es in Osterreich nur im Kriegsfall durch ein eigenes Gesetz eine Militargerichtsbarkeit geben Fur Strafsachen von Militarangehorigen auch nach dem Militarstrafgesetz MilStG sind die ordentlichen Zivilgerichte zustandig Nur fur die nach dem Heeresdisziplinargesetz HDG gefuhrten Disziplinarsachen sind die militarischen Vorgesetzten Einheitskommandanten Disziplinarvorgesetzte und die Bundesdisziplinarbehorde zustandig wobei uber Rechtsmittel die Verwaltungsgerichte entscheiden Im Strafvollzug ist der Anstaltsleiter fur Ordnungswidrigkeiten die erste Instanz in Ausnahmefallen das Bundesministerium fur Justiz geregelt im Strafvollzugsgesetz StVG 12 sonst die normale ordentliche Gerichtsbarkeit Verwaltungsgerichtsbarkeit Bearbeiten Hauptartikel Verwaltungsgericht Osterreich Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird in Osterreich in erster Instanz durch die Verwaltungsgerichte der Lander Landesverwaltungsgericht und des Bundes Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht und in zweiter Instanz Revisionsinstanz durch den 1876 geschaffenen Verwaltungsgerichtshof VwGH ausgeubt Eine Ausnahme bilden die Gemeinden Das Rechtsmittel der Berufung ist gegen Entscheidungen im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde mit Ausnahme der Gemeinde Wien nach wie vor grundsatzlich zulassig Eine Beschwerde an die Verwaltungsgerichte ist dann nur gegen die Entscheidung der in zweiter Instanz zustandigen Gemeindebehorde zulassig Eine weitere Ausnahme erlaubt Art 94 B VG wonach durch Gesetz an Stelle der Beschwerde an die Verwaltungsgerichte auch ein Rechtszug an die ordentlichen Gerichte eroffnet werden kann was etwa im Patentrecht oder im Strafvollzug geschehen ist Gemass Art 144 B VG entscheidet der Verfassungsgerichtshof uber Beschwerden gegen Entscheidungen Erkenntnisse und Beschlusse der Verwaltungsgerichte erster Instanz Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit Diese Besonderheit ist darin begrundet dass in Osterreich die Hochstgerichte Oberster Gerichtshof Verwaltungsgerichtshof und Verfassungsgerichtshof gleichrangig sind und daher Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofes nicht mehr vom Verfassungsgerichtshof nachgepruft werden konnen Im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit gibt es keine Moglichkeit einer Verfassungsbeschwerde Aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 wurde ab 1 Janner 2014 die Verwaltungsgerichtsbarkeit erstmals in der osterreichischen Rechtsgeschichte zweistufig organisiert Zuvor war die Verwaltungsgerichtsbarkeit nur einstufig organisiert hier konnten letztinstanzliche Bescheide vor dem Verfassungsgerichtshof wegen Verfassungswidrigkeit und vor dem Verwaltungsgerichtshof wegen sonstiger Rechtswidrigkeit durch Beschwerde angefochten werden Da dieses Rechtsschutzsystem mit der Zeit als mangelhaft angesehen wurde wurde eine grosse Zahl von Kollegialbehorden mit richterlichem Einschlag errichtet so die Unabhangigen Verwaltungssenate UVS als gerichtsahnliche Instanz B VG Novelle 1988 BGBl Nr 685 1988 der Unabhangige Bundesasylsenat UBAS seit 2008 Asylgerichtshof AsylGH der Unabhangige Finanzsenat UFS Verfassungsgerichtsbarkeit BearbeitenDie Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich wird vom 1919 errichteten Verfassungsgerichtshof VfGH ausgeubt Vorganger war von 1869 bis 1919 das Reichsgericht Er ist insbesondere zustandig fur Normenkontrolle Wahlgerichtsbarkeit Entscheidung uber Ministeranklagen Sonderverwaltungsgerichtsbarkeit Kompetenzgerichtsbarkeit und KompetenzfeststellungenEine Besonderheit des osterreichischen Rechtssystems ist dass der Verfassungsgerichtshof der Verwaltungsgerichtshof und der Oberste Gerichtshof laut Verfassung auf gleicher Stufe stehen Hochstgerichte Wegen dieser formellen Gleichstellung ist gegen Akte der ordentlichen Gerichtsbarkeit anders als in Deutschland auch keine Verfassungsbeschwerde an einen Gerichtshof des offentlichen Rechts zulassig Die ordentlichen Gerichte der Verwaltungsgerichtshof und die Verwaltungsgerichte konnen aber bei Bedenken gegen Gesetze oder Verordnungen eine Normprufung beim Verfassungsgerichtshof beantragen Stellt ein ordentliches Gericht keinen Antrag auf Gesetzesprufung an den Verfassungsgerichtshof so kann seit 1 Janner 2015 auch eine Person die als Partei einer von einem solchen Gericht in erster Instanz entschiedenen Rechtssache wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet aus Anlass eines gegen diese Entscheidung erhobenen Rechtsmittels ein Gesetz vor dem Verfassungsgerichtshof bekampfen Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Person ein Gesetz auch direkt beim Verfassungsgerichtshof anfechten namlich dann wenn sie unmittelbar durch dessen Verfassungswidrigkeit in ihren Rechten verletzt zu sein behauptet und das Gesetz ohne Fallung einer gerichtlichen Entscheidung oder ohne Erlassung eines verwaltungsbehordlichen Bescheides fur sie wirksam geworden ist 13 Siehe auch BearbeitenListe osterreichischer GerichteWeblinks BearbeitenUbersicht Instanzenzug Parlamentarische Materialien zur Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012Einzelnachweise Bearbeiten Kaiserliche Entschliessung vom 14 Juni 1849 womit die Grundzuge der neuen Gerichtsverfassung genehmigt werden RGBl Nr 278 1849 Justizbehorden Abgerufen am 23 November 2018 justiz gv at Gerichte nach Bundeslandern Allerhochste Bestimmungen uber Einrichtung der Gerichtsbehorden Verordnung vom 19 Janner 1853 RGBl Nr 10 1853 Beilage D 5 geandert durch BGBl Nr 91 1993 Verordnung uber die Errichtung eines Oberlandesgerichts in Linz Donau vom 9 Februar 1939 RGBl I S 166 Das ursprunglich vorgesehene Oberlandesgericht Linz RGBl Nr 289 1849 war 1854 aufgelost worden RGBl Nr 206 1854 vgl Nr 250 1853 ebenso das Oberlandesgericht Klagenfurt RGBl Nr 340 1849 Nr 152 1854 vgl Nr 35 1854 Verordnung des Ministers der Justiz vom 6 April 1850 Reichsgesetz und Verordnungblatt 1850 S 763 Digitalisat Verordnung vom 19 Janner 1853 RGBl Nr 10 1853 Erlass des Justizministers vom 11 October 1852 womit die Organisirung der Collegial Gerichtsbehorden Dalmatiens bekannt gemacht wird RGBl Nr 210 1852 Verordnung der Ministerien des Innern der Justiz und der Finanzen vom 6 April 1854 betreffend die politische und gerichtliche Organisirung des Konigreichs Ungarn RGBl Nr 80 1854 Erlass des Justizministers vom 11 October 1852 womit die Gerichtsverfassung fur das lombardisch venetianische Konigreich bekannt gemacht wird RGBl Nr 215 1852 Justiz Ministerial Erlass vom 21 August 1848 JGS Nr 1176 1848 dazu Kaiserliches Patent vom 7 August 1850 wodurch die Organisation des obersten Gerichts und Cassationshofes in Wien festgesetzt wird RGBl Nr 325 1850 Zehnter Unterabschnitt 107 118 Kompetenzen auf der Internetseite des Verfassungsgerichtshofs Hochstgerichte in Osterreich Oberster Gerichtshof OGH Verfassungsgerichtshof VfGH Verwaltungsgerichtshof VwGH Oberlandesgerichte und Landesgerichte in Osterreich OLG Wien LGZ Wien LGS Wien LG St Polten LG Korneuburg LG Krems an der Donau LG Wiener Neustadt LG Eisenstadt HG Wien ASG Wien OLG Graz LGZ Graz LGS Graz LG Leoben LG KlagenfurtOLG Linz LG Linz LG Ried im Innkreis LG Steyr LG Wels LG SalzburgOLG Innsbruck LG Feldkirch LG InnsbruckListen der Gerichtsbezirke in der Republik Osterreich Burgenland Karnten Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg WienBezirksgerichte in Osterreich Ehemalige Kronlander bis 1918 Bohmen Bukowina Dalmatien Galizien und Lodomerien Gorz und Gradisca Istrien Krain Mahren Schlesien Triest Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsorganisation in Osterreich amp oldid 236442176