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Ehemaliger GerichtsbezirkTriest slowenisch Trst italienisch Trieste BasisdatenKronland TriestBezirk TriestSitz des Gerichts TriestVorlage Infobox Gerichtsbezirk Wartung Keine Kennzifferzustandiges Landesgericht TriestFlache 95 89 km2 1910 Einwohner 229 510Aufgelost 1919Abgetreten an ItalienDer Gerichtsbezirk Triest italienisch Trieste slowenisch Trst war ein dem Bezirksgericht Triest unterstehender Gerichtsbezirk im Kronland Triest Der Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Triest die Triester Vororte und das sogenannte Triester Gebiet und somit das gesamte Kronland Nach dem Ersten Weltkrieg musste Osterreich den gesamten Gerichtsbezirk an Italien abtreten Geschichte BearbeitenTriest und sein angrenzendes Gebiet wurden 1849 als Reichsunmittelbare Stadt mit eigener Verfassung und Landtag in den Status eines Kronlandes erhoben Danach bildete Triest gemeinsam mit der Markgrafschaft Istrien und der Gefursteten Grafschaft Gorz und Gradisca zwischen 1852 und 1861 das Kronland Osterreichisches Kustenland Die Reichsverfassung von 1861 teilte die drei Gebiete wieder in eigenstandige Kronlander die bis 1918 nur mehr durch den k k Statthalter in Triest als Vertreter des Kaisers und der Wiener Regierung sowie ein gemeinsames Publikationsorgan ihrer Rechtsvorschriften teilten Die ehemalige Zusammengehorigkeit bzw folgende Selbstandigkeit der drei Reichsteile spiegelt sich auch in der Kaiserlichen Verordnung aus dem Jahr 1849 wider mit der Kaiser Franz Joseph I im Zuge der Neuordnung der Gerichtsbarkeit die Eckpunkte der Gerichtseinteilung fur das Kustenland genehmigte In den von Justizminister Anton von Schmerling skizzierten 1849 genehmigten Planen war ein gemeinsames Oberlandesgericht in Triest sowie je ein Landesgericht fur jeden Landesteil vorgesehen gewesen Fur das Landesgericht Gorz plante Schmerling die Errichtung von elf Bezirksgerichten fur das Landesgericht Triest waren acht und fur das Landesgericht Rovigno Istrien elf Bezirksgerichte vorgesehen Hierbei sollten dem Landesgericht Triest auch Gerichtsbezirke ausserhalb des Kronlandes unterstehen 1 Das Oberlandesgericht Triest nahm in der Folge per 1 Mai 1850 seine Amtstatigkeit auf 2 wobei Kaiser Franz Joseph die Grundsatze der Justiz und Verwaltungsorganisation fur das Habsburgerreich erst am 31 Dezember 1851 an Ministerprasident Schwarzenberg zur Umsetzung weiterleitete 3 Im Dezember 1853 legten die Minister des Inneren der Justiz und der Finanzen schliesslich in einer Verordnung die endgultige Gerichts und Verwaltungseinteilung fest wobei statt der 1849 skizzierten 30 Gerichtsbezirke nur 29 Gerichtsbezirke geschaffen wurden Wenngleich fur das Kronland mit dem Gerichtsbezirk Triest nur ein einziger Gerichtsbezirk geschaffen wurde so wurde das Landesgericht Triest 1853 zur Betreuung von zwei Gerichtsbezirken im Kronland Gorz bzw von vier Gerichtsbezirken im Kronland Istrien bestimmt 4 Zuletzt umfasste der Gerichtsbezirk 1910 eine Flache von 95 89 km mit 229 510 Einwohnern von denen 51 8 Italienisch 24 8 Slowenisch 5 1 Deutsch und 1 0 Serbokroatisch als Umgangssprache angegeben hatten Weiters befanden sich unter den Einwohnern rund 38 600 Staatsfremde Durch die Grenzbestimmungen des am 10 September 1919 abgeschlossenen Vertrages von Saint Germain wurde der Gerichtsbezirk Triest zur Ganze Italien zugeschlagen Einzelnachweise Bearbeiten Kaiserliche Verordnung vom 1 August 1849 wodurch die Organisirung der Gerichte in der gefursteten Grafschaft Gorz und Gradiska Markgrafschaft Istrien und der Stadt Triest mit ihrer Umgebung genehmigt wird Allgemeines Reichs Gesetz und Regierungsblatt fur das Kaiserthum Oesterreich Nr 343 S 579 593 auf ALEX Historische Rechts und Gesetzestexte Online Verordnung des Ministers der Justiz mit der Bestimmung des Zeitpunctes von welchem an die fur die Kronlander Oesterreich unter der Enns Oesterreich ob der Enns und Salzburg Bohmen Mahren und Schlesien Steiermark Karnthen und Krain Gorz Istrien und Triest Tirol und Vorarlberg allerhochst genehmigten Oberlandesgerichte und der oberlandesgerichtliche Senat zu Triest ihre Wirksamkeit zu beginnen und sammtliche l f Gerichte in diesen Kronlandern nach der allerhochst genehmigten Gerichtsverfassung in Amtsthatigkeit zu treten haben Allgemeines Reichs Gesetz und Regierungsblatt fur das Kaiserthum Oesterreich XLI Stuck Nr 138 S 763 auf ALEX Allerhochstes Cabinetschreiben Seiner Majestat des Kaisers an den Minister Prasidenten wodurch die fur die organische Gesetzgebung des Reiches festgestellten Grundsatze mit dem Auftrage mitgetheilt werden dass ohne alle Verzogerung von den Ministerien zu den Arbeiten der Ausfuhrung geschritten und die Resultate sofort Seiner Majestat vorgelegt werden sollen Allgemeines Reichs Gesetz und Regierungsblatt fur das Kaiserthum Oesterreich II Stuck Nr 4 auf ALEX Verordnung der Minister des Innern der Justiz und der Finanzen betreffend die politische und gerichtliche Organisirung der gefursteten Grafschaft Gorz und Gradiska der Markgrafschaft Istrien und der Stadt Triest mit ihrem Gebiete Reichs Gesetz Blatt fur das Kaiserthum Oesterreich Jg 1853 LXXXVI Stuck Nr 261 S 1307 auf ALEX Literatur Bearbeitenk k Statistische Zentralkommission Hrsg Spezialortsrepertorium fur das Osterreichisch Illyrische Kustenland Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszahlung vom 31 Dezember 1910 Wien 1918 Spezialortsrepertorien der osterreichischen Lander Listen der Gerichtsbezirke in der Republik Osterreich Burgenland Karnten Niederosterreich Oberosterreich Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg WienBezirksgerichte in Osterreich Ehemalige Kronlander bis 1918 Bohmen Bukowina Dalmatien Galizien und Lodomerien Gorz und Gradisca Istrien Krain Mahren Schlesien Triest Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gerichtsbezirk Triest amp oldid 230308766