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Das Verwaltungsgericht des Bundes fur Finanzen kurz Bundesfinanzgericht mit Sitz in Wien und Aussenstellen in Feldkirch Graz Innsbruck Klagenfurt Linz und Salzburg 1 ist ein auf den Bereich der Steuern und Abgaben spezialisiertes Verwaltungsgericht des Bundes Als Verwaltungsgericht erster Instanz steht es auf derselben Stufe wie die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht Es ist Nachfolgeorganisation des Unabhangigen Finanzsenats UFS der im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 mit 1 Janner 2014 aufgelost wurde Daniela Moser wurde mit 1 Janner 2014 zur Prasidentin des Bundesfinanzgerichts ernannt Sie war bis 31 Dezember 2013 Prasidentin des Unabhangigen Finanzsenates Auch der neue Vizeprasident Christian Lenneis war bereits Landessenatsvorsitzender der Aussenstelle Wien des Unabhangigen Finanzsenates 2 Osterreich Bundesfinanzgericht BFG p1Staatliche Ebene BundStellung VerwaltungsgerichtAufsichts organ e Bundesministerium fur Finanzen in Angelegenheiten der Justizverwaltung Bestehen seit 1 Janner 2014Entstanden aus Unabhangiger FinanzsenatHauptsitz Wien 3 Hintere Zollamtsstrasse 2bPrasident Peter UngerVizeprasidentin Andrea Muller DoblerWebsite bfg gv at Gerichtsbarkeit in Osterreich ab 1 Janner 2014Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen und aussere Organisation 2 Zustandigkeiten und Instanzenzug 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen und aussere Organisation BearbeitenDie Grundsatze der ausseren Organisation der Verwaltungsgerichte sind in Art 134 B VG vorgegeben Demnach besteht das Bundesfinanzgericht aus einem Prasidenten einem Vizeprasidenten und aus weiteren Richtern Der Prasident der Vizeprasident und die weiteren Richter werden vom Bundesprasidenten auf Vorschlag der Bundesregierung ernannt Hinsichtlich der Richter nicht jedoch fur Prasident und Vizeprasident hat die Bundesregierung einen Dreiervorschlag des von der Vollversammlung zu bildenden Personalsenats einzuholen Durch diese Selbsterganzung soll die richterliche Unabhangigkeit gestarkt werden Die Rechtsprechungstatigkeit nimmt das Bundesfinanzgericht im Regelfall Art 135 Abs 1 erster Satz B VG durch einen Einzelrichter wahr Auf Antrag des Beschwerdefuhrers erfolgt die Entscheidung unter Beiziehung fachkundiger Laienrichter durch einen vierkopfigen Senat Die fachkundigen Laienrichter werden nach 4 BFGG von den gesetzlichen Berufsvertretungen also den Kammern entsandt Kein Entsendungsrecht kommt jedoch den Kammern der Notare Rechtsanwalte und Wirtschaftstreuhander zu Zustandigkeiten und Instanzenzug BearbeitenDie Verwaltungsgerichte entscheiden gemass Art 130 B VG insbesondere uber Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit von Bescheiden der Abgabenbehorden des Bundes das sind insbesondere die Finanzamter und die Zollamter Bescheidbeschwerde Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Abgabenbehorde also wenn die Abgabenbehorde einen Bescheid nicht in der gesetzlichen Frist in der Regel sechs Monate erlassen hat Saumnisbeschwerde und Beschwerden wegen rechtswidriger Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt durch die Abgabenbehorde Massnahmenbeschwerde Mit der Schaffung der zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde der administrative Instanzenzug also das Recht gegen einen Bescheid einer Abgabenbehorde Berufung bei der jeweils ubergeordneten Behorde einzulegen grundsatzlich abgeschafft Die Zustandigkeitsabgrenzung zwischen dem Bundesfinanzgericht und den anderen Verwaltungsgerichten trifft Art 131 B VG Das Bundesfinanzgericht ist grundsatzlich zustandig fur Rechtssachen in Angelegenheiten der offentlichen Abgaben mit Ausnahme der Verwaltungsabgaben des Bundes der Lander und Gemeinden und des Finanzstrafrechts sowie in sonstigen gesetzlich festgelegten Angelegenheiten soweit die genannten Angelegenheiten unmittelbar von den Abgabenbehorden des Bundes das sind insbesondere die Finanzamter und die Zollamter einschliesslich der Finanzstrafbehorden des Bundes besorgt werden Die Zustandigkeit der Bundesfinanzgerichts ist jedoch durch die Bundesverfassung nicht abschliessend geregelt da die Zustandigkeiten gemass Art 131 Abs 4 B VG durch Gesetz auch abweichend geregelt werden konnen Gegen die Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichts geht der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz Daruber hinaus besteht die Moglichkeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen Erkenntnisse des Bundesfinanzgerichts einzubringen Weblinks BearbeitenWebsite des Bundesfinanzgerichts Parlamentarische Materialien zur Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 Verwaltungsrichter Vereinigung VRV Einzelnachweise Bearbeiten 2 des Bundesfinanzgerichtsgesetzes BFGG BGBl I Nr 14 2013 Bundeskanzleramt Osterreich Bestellung von Spitzenfunktionen im Rahmen der novellierten Verwaltungsgerichtsbarkeit erfolgt 1 2 Vorlage Toter Link www bka gv at Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2018 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Presseaussendung vom 20 Juli 2012 Verwaltungsgerichte in Osterreich Zweite Instanz VerwaltungsgerichtshofErste Instanz Verwaltungsgerichte des Bundes Bundesfinanzgericht BundesverwaltungsgerichtVerwaltungsgerichte der Lander Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesfinanzgericht amp oldid 232112926