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Dieser Artikel behandelt die osterreichischen Landesverwaltungsgerichte zu den Verwaltungsgerichten der deutschen Lander siehe Verwaltungsgericht Deutschland Die Landesverwaltungsgerichte sind die uberwiegend fur nicht in unmittelbarer Bundesverwaltung besorgte Angelegenheiten dazu gehoren unter anderem Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung und der Landesverwaltung zustandigen Verwaltungsgerichte in Osterreich Entsprechend den Vorgaben des Bundes Verfassungsgesetzes ist in jedem Bundesland jeweils ein Landesverwaltungsgericht einzurichten Die Landesverwaltungsgerichte sind in Osterreich die einzigen Gerichte die sich in Tragerschaft der Lander befinden Als Verwaltungsgerichte erster Instanz stehen sie auf derselben Stufe wie das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesfinanzgericht Sie ersetzen eine Reihe bisheriger unabhangiger Landesverwaltungsbehorden insbesondere die Unabhangigen Verwaltungssenate die aufgrund der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 mit 1 Janner 2014 aufgelost wurden Verhandlungssaal des Landesverwaltungsgerichts Steiermark Gerichtsbarkeit in Osterreich seit 1 Janner 2014Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen und aussere Organisation 2 Die einzelnen Landesverwaltungsgerichte 3 Zustandigkeiten und Instanzenzug 4 Namensgebung 5 Kritik 5 1 Europarat 5 2 GRECO 5 3 Europaische Kommission 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen und aussere Organisation BearbeitenDie Grundsatze der Landesverwaltungsgerichtsbarkeit werden durch das Bundes Verfassungsgesetz B VG geregelt Daruber hinaus haben die Lander eigene Rechtsvorschriften insbesondere die Gerichtsorganisation betreffend zu erlassen Durch die Anderungen der Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle bestimmt Art 136 Abs 1 B VG seit 1 Janner 2014 Die Organisation der Verwaltungsgerichte der Lander wird durch Landesgesetz geregelt die Organisation der Verwaltungsgerichte des Bundes durch Bundesgesetz dd Die Bundeslander haben daher bereits entsprechende Gesetze erlassen was zu stark unterschiedlichen Dienstrechten mit eindeutigen Auswirkungen auf die richterliche Unabhangigkeit gefuhrt hat Der Verfassungsgerichtshof konnte kein Erfordernis fur eine Vereinheitlichung erkennen Das Verfahren vor den Landesverwaltungsgerichten ist im Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz VwGVG geregelt Die Grundsatze der ausseren Organisation der Verwaltungsgerichte sind in Art 134 B VG vorgegeben Demnach bestehen die Landesverwaltungsgerichte jeweils aus einem Prasidenten einem Vizeprasidenten und aus weiteren Richtern Der Prasident der Vizeprasident und die weiteren Richter werden von der Landesregierung ernannt Dies steht einer absoluten Unabhangigkeit der Gerichte entgegen Hinsichtlich der Richter nicht jedoch fur Prasident und Vizeprasident hat die Landesregierung einen Dreiervorschlag der Vollversammlung oder eines Ausschusses der Vollversammlung einzuholen Durch diese Selbsterganzung soll die richterliche Unabhangigkeit gestarkt werden Die Rechtsprechungstatigkeit nehmen die Landesverwaltungsgerichte im Regelfall Art 135 Abs 1 erster Satz B VG durch Einzelrichter wahr In Einzelfallen kann die Entscheidung von Senaten vorgesehen werden In den jeweiligen Materiengesetzen kann vorgesehen werden dass den Senaten auch fachkundige Laienrichter angehoren Diese werden auf eine bestimmte Zeit bestellt und uben ihr Amt nebenberuflich aus Sie haben im jeweiligen Verfahren dieselben Rechte wie die Berufsrichter Die einzelnen Landesverwaltungsgerichte BearbeitenDie folgende Tabelle gibt die Daten zum 15 Februar 2020 wieder Name Organisationsgesetz Hauptsitz Prasident Richter WebsiteLandesverwaltungsgericht Burgenland Bgld LVwGG Eisenstadt Europaplatz 1 1 derzeit unbesetzt 1 9 Richter 1 verwaltungsgericht bgld gv atLandesverwaltungsgericht Karnten K LvwGG Klagenfurt am Worthersee Fromillerstrasse 20 2 Armin Ragossnig 2 21 Richter 3 www lvwg ktn gv atLandesverwaltungsgericht Niederosterreich NO LVGG St Polten Rennbahnstrasse 29 4 Patrick Segalla 5 50 Richter 6 www lvwg noe gv atLandesverwaltungsgericht Oberosterreich Oo LvwGG Linz Volksgartenstrasse 14 7 Johannes Fischer 7 35 Richter 7 www lvwg ooe gv atLandesverwaltungsgericht Salzburg S LVwGG Salzburg Wasserfeldstrasse 30 8 Claudia Jindra Feichtner 9 30 Richter 9 www lvwg salzburg gv atLandesverwaltungsgericht Steiermark StLVwGG Graz Salzamtsgasse 3 10 Gerhard Godl 10 38 Richter 10 www lvwg stmk gv atLandesverwaltungsgericht Tirol TLVwGG Innsbruck Michael Gaismair Strasse 1 11 Christoph Purtscher 12 36 Richter 11 www lvwg tirol gv atLandesverwaltungsgericht Vorarlberg LVwG G Bregenz Landwehrstrasse 1 13 Nikolaus Brandtner 14 15 Richter 14 www lvwg vorarlberg atVerwaltungsgericht Wien VGWG Wien XIX Muthgasse 62 15 Dieter Kolonovits 15 92 Richter 15 www verwaltungsgericht wien gv atZustandigkeiten und Instanzenzug BearbeitenDie Verwaltungsgerichte entscheiden gemass Art 130 B VG insbesondere uber Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit gegen den Bescheid einer Verwaltungsbehorde Bescheidbeschwerde und wegen Verletzung der Entscheidungspflicht einer Verwaltungsbehorde also wenn die Verwaltungsbehorde einen Bescheid nicht in der gesetzlichen Frist erlassen hat Saumnisbeschwerde und Beschwerden wegen rechtswidriger Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt Massnahmenbeschwerde Mit der Schaffung der Landesverwaltungsgerichte wurde der administrative Instanzenzug also das Recht gegen einen Bescheid einer Verwaltungsbehorde Berufung bei der jeweils ubergeordneten Behorde einzulegen grundsatzlich abgeschafft Nur in Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung haben die Lander das Recht zu entscheiden ob der innergemeindliche Instanzenzug beizubehalten oder abzuschaffen sei Beispielsweise hat Vorarlberg innergemeindlichen Instanzenzug festgehalten Damit mussen etwa Baubescheide auch kunftig zunachst in einem gemeindeinternen Berufungsverfahren bekampft werden bevor das Landesverwaltungsgericht angerufen werden kann 16 Umgekehrt hat Tirol den innergemeindlichen Instanzenzug abgeschafft 17 Neben den oben angesprochenen Zustandigkeiten kann den Verwaltungsgerichten durch Gesetz die Entscheidung uber Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit anderer Akte der Hoheitsverwaltung als Bescheiden und Akten unmittelbarer Befehls und Zwangsgewalt uber Beschwerden wegen Verletzung der vergaberechtlichen Vorschriften uber Streitigkeiten in dienstrechtlichen Angelegenheiten der offentlich Bedienstetenubertragen werden Die Zustandigkeitsabgrenzung zwischen den Landesverwaltungsgerichten und den Verwaltungsgerichten des Bundes trifft Art 131 B VG Die Landesverwaltungsgerichte entscheiden demnach in Angelegenheiten der Landesverwaltung und der Bundesverwaltung in Angelegenheiten die nicht unmittelbar von Bundesbehorden versehen werden Dazu gehoren insbesondere die Geschafte der mittelbaren Bundesverwaltung und der Sicherheitsverwaltung Die Zustandigkeit der Landesverwaltungsgerichte ist jedoch durch die Bundesverfassung nicht abschliessend geregelt da durch Gesetz die Zustandigkeiten der Landesverwaltungsgerichte auf das Bundesverwaltungsgericht oder das Bundesfinanzgericht ubertragen werden konnen und umgekehrt auch die Zustandigkeiten dieser Gerichte auf die Landesverwaltungsgerichte ubertragen werden konnen Solche Gesetze konnen vom Bund nur mit Zustimmung der Lander und von den Landern nur mit Zustimmung der Bundesregierung erlassen werden Gegen die Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte geht der Rechtszug zum Verwaltungsgerichtshof als Revisionsinstanz Daruber hinaus besteht die Moglichkeit beim Verfassungsgerichtshof Beschwerden gegen Erkenntnisse der Landesverwaltungsgerichte einzubringen Namensgebung BearbeitenDas Osterreichische Bundes Verfassungsgesetz kennt lediglich den Begriff Verwaltungsgericht des Landes bzw Verwaltungsgerichte der Lander Nur fur die beiden Verwaltungsgerichte des Bundes werden die Bezeichnungen Bundesverwaltungsgericht bzw Bundesfinanzgericht in Art 129 B VG vorgegeben In den jeweiligen Landesgesetzen werden die Bezeichnungen der Verwaltungsgerichte der Lander festgelegt In allen Bundeslandern ausser Wien wird das Verwaltungsgericht als Landesverwaltungsgericht bezeichnet So wird beispielsweise das Verwaltungsgericht des Landes Burgenland als Landesverwaltungsgericht Burgenland bezeichnet 1 Bgld LVwGG Das Verwaltungsgericht des Landes Wien wird nur als Verwaltungsgericht Wien bezeichnet 1 VGWG Kritik BearbeitenEuroparat Bearbeiten Der Europarat hat Kritiken der Association of European Administrative Judges AEAJ mehrfach in seinen Landerreport Situation Report 2017 18 uber die Situation der Justiz in Europa in Bezug auf die Bundes und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich aufgenommen die befurchten lassen dass keine ausreichende Unabhangigkeit der Bundes und Landesverwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich von der Exekutive Regierung besteht siehe Situation Report 2017 Ranziffer 53 55 111 254 298 300 Der Europarat hat dabei auch eine Kritik des Dachverbands der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter DVVR aufgegriffen in welcher kritisch die aktuelle Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Osterreich reflektiert wurde 19 Kritisiert wurde unter anderem dass die Auswahl der Gerichtsprasidenten der neuen Verwaltungsgerichte ohne Mitwirkung der Richter erfolgt Dies wurde nicht den europaischen Standards entsprechen uber die Auswahl von Richtern 20 Im Situation Report 2017 uber die Situation der Justiz in Europa wird diese Kritik durch ein Schreiben des osterreichischen Bundesministers fur Verfassung Reformen Deregulierung und Justiz bestatigt Seite 72 des Berichts Es wird ausgefuhrt dass eine solche Ausnahme fur die Auswahl der Prasidenten der Verwaltungsgerichte bestehe Beim Bundesverwaltungsgericht musse sich der Prasident des Bundesverwaltungsgerichtes zwar gemass 2 Abs 3 BVwGG dem Hearing einer Kommission zu unterziehen Auf Grund dieses Hearings schlage diese Kommission mindestens drei Kandidaten zur Ernennung vor Die Auswahl der Prasidenten sei jedoch eine reine Ermessensentscheidung der Regierung Zu den Vorgangen und Ablaufen bei der Ernennung der Prasidenten bei den Landesverwaltungsgerichten in den Bundeslandern wurde keine Ausfuhrung getatigt Vom Europarat wurde auch in Bezug auf AEAJ Kritik durch Landeshauptmanner in Osterreich zur Verwaltungsgerichtsentscheidung uber die dritte Landebahn beim Flughafen Wien Schwechat Bezug genommen siehe Situation Report 2017 Ranziffer 298 300 und diese Vorgangsweise der Landeshauptmanner kritisiert Dies insbesondere weil die Landeshauptmanner nicht nur die oberste Verwaltung in den Bundeslandern reprasentieren sondern auch gleichzeitig diejenigen seien welche die Personen kontrollieren welche die Verwaltungsrichter auswahlen und fur die Zuteilung des Budgets der Verwaltungsgerichte zustandig seien siehe Situation Report 2017 Ranziffer 299 Diese Kritik die von Osterreich nach wie vor nicht aufgenommen und auch nicht umgesetzt wurde wird vom Europarat im Bericht CCJE BU 2019 3 vom 29 Marz 2019 21 in Bezug auf das Landesverwaltungsgericht in Wien nochmals wiederholt und die Problematik nochmals anhand eines Landesverwaltungsgerichtes Wien aufgezeigt wobei diese Kritik und Anregungen auf alle Landesverwaltungsgerichte in Osterreich die ahnliche Strukturen haben angewendet werden kann 22 Ohne auf diese Bedenken des Europarates gegen den moglichen politischen Einfluss auf die Gerichtsorganisation einzugehen bzw diese Unabhangigkeit herzustellen wurde vom Land Wien im Prasidium des Verwaltungsgerichtes sodann eine fur Gerichte einzigartige Stabstelle Recht neu eingerichtet Die Leitung dieser Stabstelle Recht obliegt nicht einem Richter sondern einem dem Land Wien weisungsgebundenen Verwaltungsbeamten Aufgaben der Stabstelle Recht soll sein die Unterstutzung des Prasidenten als Dienstbehorde die Auswahl der juristischen Mitarbeiter und deren Zuteilung an Richterinnen und Richter Verlangt werden in der Ausschreibung neben Rechtskenntnissen lediglich Loyalitat zum Prasidenten Diskretion und Stressstabilitat 23 GRECO Bearbeiten Im GRECO Bericht uber Korruptionspravention an osterreichischen Gerichten wurde auch auf die Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg Bezug genommen Es wurde im Bericht festgestellt die Richter wurden als Vertragsbedienstete gelten GRECO begrundet diese sehr kritische Beurteilung der Rechtsstellung der Vorarlberger Verwaltungsrichter mit der Stellungnahme der Personalvertretung der Vorarlberger Landesbediensteten zum Landesverwaltungsgerichtsgesetz Ausserungen des Landeshauptmann Markus Wallner und Informationen von neu ernannten Richtern des LVwG denen eine bescheidmassige Feststellung der Hohe ihre Bezuge im Hinblick auf ihre Rechtsstellung verweigert worden sei 24 Die Personalvertretung hatte die Rechtsstellung als Pragmatisierung light bezeichnet und hervorgehoben dass das Dienstverhaltnis der Richter in Vorarlberg mit Erreichen der Altersgrenze oder auch bei Dienstunfahigkeit endet und sie nicht in den Ruhestand treten was Art 134 Abs 7 B VG fur Landesverwaltungsrichter nicht jedoch fur andere Richter zulasst wodurch sie in diesen Fallen finanziell nicht abgesichert sind und auf eine Leistung aus der Sozialversicherung hoffen mussen 25 Der Prasident des Landesverwaltungsgerichts Vorarlberg hat erklart dass die Einschatzung von GRECO erwiesenermassen falsch sei da sich aus dem Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtsgesetz ohne jeden Zweifel ergebe dass samtliche Richterinnen und Richter des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes in einem offentlich rechtlichen Dienstverhaltnis stunden 24 Greco fordert auch fur Verwaltungsrichter grundsatzlich in ganz Osterreich ein einheitliches Dienstrecht und verbindliche Besetzungsvorschlage neben einer Vielzahl von weiteren Verbesserungsmassnahmen 26 welche aber zum Grossteil in Osterreich seit Jahren nicht umgesetzt werden 27 Europaische Kommission Bearbeiten Die Europaische Kommission ausserte im Bericht uber die Rechtsstaatlichkeit 2021 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europaischen Union Kritik an der begrenzten Beteiligung der Justiz an den Ernennungen von Gerichtsprasidenten und Vizeprasidenten von osterreichischen Verwaltungsgerichten Dies gebe nach wie vor Anlass zu Bedenken 28 Auch der Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU 2022 kritisiert die weiterhin bestehenden Mangel in diesem Bereich die seit dem letzten Bericht von der Bundesregierung nicht behoben wurden 29 Weblinks BearbeitenVerwaltungsgerichtsverfahrensgesetz VwGVG Parlamentarische Materialien zur Verwaltungsgerichtsbarkeits Novelle 2012 Verwaltungsrichter Vereinigung VRV Einzelnachweise Bearbeiten a b c Organisation Landesverwaltungsgericht Burgenland Abgerufen am 15 Februar 2020 a b Prasidium Landesverwaltungsgericht Karnten Abgerufen am 15 Februar 2020 Zu den Richtern ohne Prasident vgl VerwaltungsrichterIn Landesverwaltungsgericht Karnten Abgerufen am 15 Februar 2020 Kontakt Landesverwaltungsgericht Niederosterreich Abgerufen am 15 Februar 2020 Organisation Landesverwaltungsgericht Niederosterreich Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 15 Februar 2020 abgerufen am 15 Februar 2020 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot lvwg noel gv at Richterinnen und Richter Landesverwaltungsgericht Niederosterreich Abgerufen am 15 Februar 2020 a b c Team Landesverwaltungsgericht Oberosterreich Abgerufen am 15 Februar 2020 Kontakt Landesverwaltungsgericht Salzburg Abgerufen am 15 Februar 2020 a b Team Landesverwaltungsgericht Salzburg Abgerufen am 15 Februar 2020 a b c Prasident und RechterInnen Landesverwaltungsgericht Steiermark Abgerufen am 15 Februar 2020 a b Das Gericht Landesverwaltungsgericht Tirol Abgerufen am 15 Februar 2020 Richter Richterinnen Landesverwaltungsgericht Tirol Abgerufen am 15 Februar 2020 Kontakt Landesverwaltungsgericht Vorarlberg Abgerufen am 15 Februar 2020 a b Team Landesverwaltungsgericht Vorarlberg Abgerufen am 15 Februar 2020 a b c RichterInnen Verwaltungsgericht Wien Abgerufen am 15 Februar 2020 Verwaltungsgericht kommt nach Bregenz ORF Vorarlberg abgerufen am 5 Februar 2020 Landesverwaltungsgericht Tirol Vorstellung abgerufen am 3 Janner 2014 Report on judicial independence and impartiality in the Council of Europe member States in 2017 Webseite des Europarates zuletzt abgerufen am 27 Februar 2018 Osterreich verteidigt Auswahlverfahren fur Prasidenten der Verwaltungsgerichte vor dem Europarat Webseite der Verwaltungsrichtervereinigung zuletzt abgerufen am 27 Februar 2018 Empfehlung Nr 19 des Europarates uber die Rolle der Gerichtsprasidenten englisch Webseite des Europarates zuletzt abgerufen am 27 Februar 2018 CCJE BU 2019 3 Siehe auch Unabhangigkeit der Justiz gefahrdet Die Presse vom 28 April 2019 Wien Land starkt Prasidenten den Rucken Webseite uvsvereinigung wordpress com vom 24 Mai 2019 a b Zitate nach Zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg auf der Webseite der Verwaltungsrichter Vereinigung vom 23 Februar 2017 Stellungnahme der Landespersonalvertretung vom 08 11 2012 abgerufen am 24 Februar 2017 Vierte Evaluierungsrunde Korruptionspravention bei Abgeordneten Richtern und Staatsanwalten GrecoEval4Rep 2016 1 S 74 abgerufen am 3 Marz 2017 der Verwaltungsrichter innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten Webseite uvsvereinigung wordpress com vom 11 Mai 2022 Mitteilung der Kommission an das Europaische Parlament den Rat den Europaischen Wirtschafts und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Bericht uber die Rechtsstaatlichkeit 2021 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europaischen Union Webseite ec europa eu vom Juli 2021 Weiterhin Kritik am Auswahlverfahren der Gerichtsprasidenten Webseite uvsvereinigung wordpress com vomVerwaltungsgerichte in Osterreich Zweite Instanz VerwaltungsgerichtshofErste Instanz Verwaltungsgerichte des Bundes Bundesfinanzgericht BundesverwaltungsgerichtVerwaltungsgerichte der Lander Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Landesverwaltungsgericht amp oldid 226091899