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Eine Massnahmenbeschwerde ist ein im osterreichischen Verwaltungsrecht geschaffenes Rechtsmittel uber Beschwerden von Personen die behaupten durch die Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt in ihren Rechten verletzt zu sein Art 130 Abs 1 Z 2 B VG Die Beschwerde ist grundsatzlich innerhalb von sechs Wochen beim zustandigen Verwaltungsgericht einzubringen in dessen Sprengel dieser Verwaltungsakt gesetzt wurde vgl 7 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz Die Beschwerde muss unter anderem die Bezeichnung des Verwaltungsaktes den Sachverhalt die Grunde auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stutzt das Begehren den angefochtenen Verwaltungsakt fur rechtswidrig zu erklaren und die Angaben die erforderlich sind um zu beurteilen ob die Beschwerde rechtzeitig eingebracht ist enthalten Kosten BearbeitenGemass 35 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz sind der obsiegenden Partei die Kosten im Verfahren uber Beschwerden wegen Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt zu ersetzen Somit muss auch der von einer Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt Betroffene der Behorde die Kosten ersetzen wenn er nicht beweisen kann dass diese rechtswidrig gehandelt hat und die Beschwerde zuruckgewiesen oder abgewiesen wird oder vom Beschwerdefuhrer vor der Entscheidung durch das Verwaltungsgericht zuruckgezogen wird Dabei hat die unterlegene Partei grundsatzlich auf Antrag folgende Aufwendungen zu ersetzen die Kommissionsgebuhren sowie die Barauslagen fur die der Beschwerdefuhrer aufzukommen hat die Fahrtkosten die mit der Wahrnehmung seiner Parteirechte in Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht verbunden waren sowie die durch Verordnung des Bundeskanzlers festzusetzenden Pauschalbetrage fur den Schriftsatz den Verhandlungs und den Vorlageaufwand 1 Fur den Ersatz der den Behorden erwachsenden Kosten wurde ein Pauschalbetrag festgesetzt der dem durchschnittlichen Vorlage Schriftsatz und Verhandlungsaufwand der Behorden entspricht Mit der VwG Aufwandersatzverordnung 2 wurden folgende Pauschalbetrage ab 1 Januar 2014 festgesetzt Ersatz des Schriftsatzaufwands des Beschwerdefuhrers als obsiegende Partei 737 60 Euro Ersatz des Verhandlungsaufwands des Beschwerdefuhrers als obsiegende Partei 922 00 Euro Ersatz des Vorlageaufwands der belangten Behorde als obsiegende Partei 57 40 Euro Ersatz des Schriftsatzaufwands der belangten Behorde als obsiegende Partei 368 80 Euro Ersatz des Verhandlungsaufwands der belangten Behorde als obsiegende Partei 461 00 Euro Ersatz des Aufwands der fur den Beschwerdefuhrer mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens verbunden war Schriftsatzaufwand 553 20 Euro Ersatz des Aufwands der fur die belangte Behorde mit dem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens verbunden war Schriftsatzaufwand 276 60 Euro Es besteht somit fur einen Betroffenen der die Massnahmenbeschwerde in Osterreich erhebt und die Verletzung seiner Rechte durch die Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt nicht beweisen kann ein erhebliches Kostenrisiko Einzelnachweise Bearbeiten 35 Abs 5 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz die Hohe des Schriftsatz und des Verhandlungsaufwands hat den durchschnittlichen Kosten der Vertretung bzw der Einbringung des Schriftsatzes durch einen Rechtsanwalt zu entsprechen Langtitel Verordnung des Bundeskanzlers uber die Pauschalierung der Aufwandersatze im Verfahren vor den Verwaltungsgerichten uber Beschwerden wegen Ausubung unmittelbarer verwaltungsbehordlicher Befehls und Zwangsgewalt und Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens einer Behorde in Vollziehung der Gesetze VwG Aufwandersatzverordnung VwG AufwErsV BGBl II Nr 517 2013 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Massnahmenbeschwerde amp oldid 216039990