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Ein Appellationsgericht auch Berufungsgericht genannt ist ein ubergeordnetes Gericht das uber Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen nachgeordneter Gerichte urteilt wobei diese zusammenfassend als Appellation bezeichnet werden Nicht immer ist dies aber eine Berufung im engeren Sinne Ebenso fuhren diese Gerichte in verschiedenen Landern unterschiedliche Bezeichnungen Appellationsgericht Litauens Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland und Osterreich 1 1 Historisch 1 2 Deutschland 1 3 Osterreich 2 Schweiz 3 Frankreich und Belgien 4 Italien 5 Nordische Lander und Baltikum 6 Englischsprachige Lander 6 1 Grossbritannien und Irland 6 2 USA 7 Spanischsprachige Lander 7 1 Spanien 7 2 Hispanoamerika 8 EinzelnachweiseDeutschland und Osterreich BearbeitenHistorisch Bearbeiten Im Alten Reich entstanden Oberappellationsgerichte als letztinstanzliche Gerichte der Kurfursten die das Privileg erhielten dass gegen ihre Rechtsprechung keine Berufung zum Kaiser oder zu den Reichsgerichten mehr moglich war Ahnliche Privilegien erlangten auch andere Reichsstande die dann ebenfalls Appellationsgerichte als hochste Instanzen einrichten konnten deren Rechtsprechung nur noch durch den Landesfursten kassiert werden konnte So bestanden beispielsweise in Kursachsen fruh mehrstufige Gerichtsbarkeiten Appellationsmoglichkeiten sowie von 1559 bis 1835 Ober Appellationsgerichte in Dresden und Leipzig 1 2 Mit dem Ende des Reichs entfielen 1806 die ubergeordneten reichsunmittelbaren Instanzen und es entwickelte sich eine eigenstandige Landesjustiz in der die Appellationsgerichte meist nach franzosischem Modell als zweitinstanzliche Spruchkorper eingerichtet wurden Oberappellationsgerichte sollten in den Staaten des Deutschen Bundes die hochstrichterliche Instanz in Zivil und Strafsachen bilden So gab es im Konigreich Bayern von 1808 bis 1879 Appellationsgerichte Diese wurden 1858 durch die Bezirksgerichte als Gerichte zweiter Instanz abgelost und bildeten dann die Gerichte dritter Instanz In Preussen bestanden 1849 bis 1879 Appellationsgerichte als Gerichte zweiter Instanz Deutschland Bearbeiten In Deutschland wurden die Bezeichnungen Appellationsgericht shof AG und Oberappellationsgericht shof OAG 1877 durch die Reichsjustizgesetze abgeschafft Wie in Frankreich findet eine durchgehende Abgrenzung zwischen Berufung und Revision statt seit Vereinheitlichung der Prozessordnung durch das Gerichtsverfassungsgesetz werden folgende Gerichtsbehorden als Berufungsgerichte bezeichnet und sind zustandig in Strafsachen die kleinen Strafkammern der Landgerichte in Zivilsachen die Landgerichte oder Oberlandesgerichte in offentlich rechtlichen Sachen die Oberverwaltungsgerichte und die Landessozialgerichte in Arbeitssachen die Landesarbeitsgerichte Osterreich Bearbeiten In Osterreich sind die Landesgerichte und Oberlandesgerichte zustandig Schweiz BearbeitenIn der Schweiz sind zustandig in Straf und Zivilsachen die Obergerichte die je nach Kanton auch andere Namen tragen siehe dort in offentlich rechtlichen Sachen die Verwaltungsgerichte hierarchisch ist dabei die Besonderheit zu beachten dass auf Ebene Kanton die Schweizer Verwaltungsjustiz eigentlich einstufig ist d h die Schweizer Verwaltungsgerichte sind nur bedingt ein Appellationsgericht da die unteren Instanzen keine verwaltungsunabhangige Gerichte sind Im Kanton Basel Stadt wird das hochste kantonale Gericht als Appellationsgericht bezeichnet Frankreich und Belgien Bearbeiten nbsp Schriftzug am Eingang zum Berufungsgericht Aix en ProvenceIn der franzosischen Gerichtsorganisation ist fur den zweiten Rechtszug in dem ein Rechtsstreit ohne Bindung an die Ergebnisse des erstinstanzlichen Verfahrens uberpruft wird praktisch ausschliesslich das Berufungsgericht Cour d appel zustandig 3 Die Bezeichnung wurde mit der Verfassung des Ersten Franzosischen Kaiserreiches 1804 eingefuhrt als die zur Jahrhundertwende geschaffenen Appellationsgerichte tribunaux d appel in Appellationsgerichtshofe cours d appel umbenannt wurden 4 Diese gerichtliche Uberprufungsinstanz hatte sich im 18 Jahrhundert aus dem Berufungsrecht an den Konig von Frankreich als Inhaber der hochsten Gerichtsherrschaft entwickelt Gegenwartig existieren in Frankreich 36 Berufungsgerichte unter dieser Bezeichnung 5 In Belgien dessen Rechts und Justizsystem eng an das franzosische angelehnt ist gibt es funf cours d appel die in niederlandischer Sprache hof van beroep und in der Rechtsterminologie der Deutschsprachigen Gemeinschaft Ostbelgiens Appellationshof genannt werden 6 Italien BearbeitenIn Italien nennen sich die Berufungsgerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit Corte d appello oder Corte di Appello und werden in der normierten Sudtiroler Rechtsterminologie auf Deutsch als Oberlandesgerichte bezeichnet 7 Nordische Lander und Baltikum BearbeitenZu den altesten Appellationsgerichten Europas gehoren die im 17 Jahrhundert im Schwedischen Reich aufgebauten Gerichte darunter das von Konig Gustav II Adolf 1623 in Finnland errichtete und heute noch bestehende Berufungsgericht Turku finnisch Turun hovioikeus Auch im eigentlichen Schweden schuf Gustav Adolf zusammen mit seinem Kanzler Axel Oxenstierna ein weitgehend unabhangiges Gerichtssystem an dessen Spitze als konigliches Obergericht und Appellationsinstanz das 1614 gegrundete Svea hovratt Hofgericht stand das heute als eines von sechs schwedischen hovratter die Aufgaben eines Appellationsgerichts vergleichbar den Oberlandesgerichten anderer Lander wahrnimmt In Vilnius amtiert das 1994 errichtete Appellationsgericht Litauens Englischsprachige Lander BearbeitenIn den meisten englischsprachigen Landern werden die Appellationsgerichte Court of Appeal oder auch Supreme Court genannt Grossbritannien und Irland Bearbeiten So ist der 1875 gegrundete Her Majesty s Court of Appeal in England fur England und Wales zustandig Her Majesty s Court of Appeal in Ireland fur Nordirland Seit 2015 gibt es in Schottland den Sheriff Appeal Court Seit 1924 besteht der irische Supreme Court USA Bearbeiten In den Vereinigten Staaten von Amerika fuhren die Appellationsgerichte des Bundes die Bezeichnung United States Court of Appeals in den Bundesstaaten meist Court of Appeals 8 Spanischsprachige Lander Bearbeiten nbsp Der Justizpalast von Santiago de Chile Sitz des Appellationsgerichts Santiago Corte de Apelaciones de Santiago das wichtigste der 17 Appellationsgerichte ChilesSpanien Bearbeiten Im spanischen Gerichtssystem werden kollegiale Berufungs und Obergerichte traditionell als Audiencia bezeichnet Der Nationale Gerichtshof von Spanien Audiencia Nacional de Espana ist als zentrale Berufungsinstanz in besonderen Straf und Verwaltungssachen dem Obersten Gerichtshof Tribunal Supremo untergeordnet Auf der Ebene der Provinzen ist die Audiencia Provincial als regulare Berufungsinstanz etwa dem Landgericht im deutschen System vergleichbar und fur Straf und Zivilsachen zustandig Sie ist zwischen den Juzgados etwa Amtsgerichte als Eingangsinstanz auf Ebene der Bezirke und den Tribunales de Justicia etwa Oberlandesgerichte auf der Ebene der Autonomen Gemeinschaften Lander angesiedelt Hispanoamerika Bearbeiten Im spanischen Kolonialreich waren die Real Audiencias hochste konigliche Gerichts und Regierungsinstanzen und fungierten auch als Berufungsgerichte Beim Neuaufbau der Justizsysteme nach den sudamerikanischen Unabhangigkeitskriegen orientierten sich die neu entstandenen Staaten Hispanoamerikas auch sprachlich an US amerikanischen und franzosischen Vorbildern und vermieden die an die Kolonialzeit erinnernde Bezeichnung Audiencia weitestgehend Stattdessen wurde fur Berufungsgerichte vielfach die Bezeichnung Appellationsgericht Tribunal de Apelaciones oder Appellationsgerichtshof Corte de Apelaciones gewahlt die bis heute in mehreren spanischsprachigen Landern ausserhalb Spaniens in dieser und ahnlichen Formen benutzt werden so etwa in Argentinien wo auf Bundesebene die Bundesappellationskammer Camara Federal de Apelaciones existiert 9 in Chile der Dominikanischen Republik Guatemala Honduras und Venezuela Cortes de Apelaciones in Nicaragua Tribunal de Apelacion und in Uruguay Tribunal de Apelaciones Einzelnachweise Bearbeiten Karlheinz Blaschke Das kursachsische Appellationsgericht 1559 1835 und sein Archiv in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germ Abt 84 1967 S 332f Martina Schattkowsky Mit den Mitteln des Rechts Studien zum Konfliktaustrag in einem sachsischen Rittergut Tel Aviver Jahrbuch fur deutsche Geschichte Band XXII Zur Sozial und Begriffsgeschichte des Mittelalters Universitat Tel Aviv Bleicher Verlag Gerlingen 1993 ISBN 3 88350 496 3 S 299 Erlauterungen zum Appellationsgericht und der Patrimonialgerichtsbarkeit an einem konkreten Beispiel in Kursachsen Hans Jurgen Sonnenberger Eugen Schweinberger Einfuhrung in das franzosische Recht 2 vollig neu bearbeitete Auflage WBG Darmstadt 1986 ISBN 3 534 05503 9 S 169 Art 136 des Organischen Senatsbeschlusses vom 28 Floreal des Jahres XII 18 Mai 1804 Role et competence de la cour d appel Cour d appel de Toulouse 19 Februar 2020 abgerufen am 15 Juni 2021 franzosisch Andy Jousten Der rechtliche Rahmen macht s moglich Variation in der deutschen Rechtsterminologie Belgiens aus der Sicht eines Juristen In Nationale Variation in der deutschen Rechtsterminologie Beitrage zur Tagung vom 12 und 13 Oktober 2018 im Seminarzentrum Kloster Heidberg in Eupen PDF 868 kB Schriftenreihe der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Band 13 Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens Eupen 2019 ISBN 978 3 948311 02 5 S 13 48 hier S 19 Anm 27 Paritatische Terminologiekommission TerKom des Landes Sudtirol Terminologisches Verzeichnis Nr 1 veroffentlicht im Amtsblatt Nr 12 vom 22 Marz 1997 S 1 Stand 31 Dezember 1993 z B California Courts of Appeal Machtprobe In Die Zeit 44 1984 26 Oktober 1984 Normdaten Sachbegriff GND 4144819 4 lobid OGND AKS LCCN sh85006084 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Appellationsgericht amp oldid 234666931