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Reichsgericht war die Bezeichnung des offentlich rechtlichen Gerichtshofes der im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander Osterreich Ungarns der von 1869 bis Anfang 1919 bestand Der Gerichtshof mit Sitz in Wien ubte dem Staatsgrundgesetz von 1867 zufolge bereits einige jener Funktionen aus die in der Republik Osterreich vom Verfassungsgerichtshof wahrgenommen werden wurde aber entsprechenden Vorschlagen zum Trotz nicht umfassend mit der Verfassungsgerichtsbarkeit betraut Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliche Grundlagen 2 Kompetenzen 3 Tatigkeit 4 Literatur 5 EinzelnachweiseRechtliche Grundlagen BearbeitenDie im Gefolge des osterreichisch ungarischen Ausgleichs von 1867 fur die osterreichische Reichshalfte erlassene so genannte Dezemberverfassung in Kraft getreten am 22 Dezember 1867 umfasste sechs Grundgesetze darunter auf Initiative des Verfassungsausschusses des Reichsrates das Staatsgrundgesetz uber die Einsetzung eines Reichsgerichts 1 Gedanklich griff man dabei auf Bestimmungen in Verfassungsentwurfen von 1848 1849 zuruck die bereits ein Reichsgericht vorgesehen hatten Kompetenzen BearbeitenDas Reichsgericht hatte die Aufgabe Kompetenzkonflikte zwischen verschiedenen Gebietskorperschaften oder zwischen Gerichten und Verwaltungsbehorden zu losen Kompetenzgerichtshof uber Verletzungen der verfassungsrechtlich gewahrleisteten politischen Rechte also im Wesentlichen uber die im Staatsgrundgesetz uber die allgemeinen Rechte der Staatsburger gewahrleisteten Rechte durch die Verwaltungsbehorden zu erkennen uber Anspruche gegen die im Reichsrat vertretenen Konigreiche und Lander als Ganzes oder gegen eines von ihnen wenn diese Anspruche nicht vor den ordentlichen Gerichten ausgetragen werden konnten zu erkennen Nicht zustandig war das Reichsgericht zur Entscheidung uber Anklagen von Abgeordneten zum Reichsrat gegen Minister und uber strafrechtliche Anklagen gegen Minister Dazu wurde 1867 ein Staatsgerichtshof vorgesehen der niemals tatig wurde 2 Tatigkeit BearbeitenDas Reichsgericht hatte seinen Sitz in Wien 1 Nibelungengasse 4 Es nahm seine Tatigkeit am 21 Juni 1869 auf Es bestand aus einem Prasidenten erster Amtsinhaber war Karl von Krauss ehemaliger Justizminister und einem Vizeprasidenten beide ohne offiziellen Vorschlag vom Kaiser ernannt sowie aus zwolf sachkundigen Mitgliedern und vier Ersatzmannern ebenfalls vom Kaiser ernannt Die beiden Kammern des Reichsrates Herrenhaus und Abgeordnetenhaus hatten das Recht fur je sechs Mitglieder und zwei Ersatzmanner Dreiervorschlage zu erstatten Alle Ernennungen erfolgten auf Lebenszeit 1913 wurde der Tiroler Karl Grabmayr von Angerheim vom Kaiser zum letzten Prasidenten des Reichsgerichts berufen Das Gericht kundigte noch am 23 November 1918 als die Monarchie schon zerfallen war in der amtlichen Wiener Zeitung offentliche Sitzungen vom 9 bis zum 17 Dezember an bei denen u a Angelegenheiten aus Galizien verhandelt worden waren 3 Zehn Tage spater wurde die Dezembersession ohne Angabe von Grunden auf unbestimmte Zeit vertagt 4 Fur das Gebiet des Staates Deutschosterreich wurden die Aufgaben des Reichsgerichts auf Grund des Gesetzes vom 25 Janner 1919 uber die Errichtung eines deutschosterreichischen Verfassungsgerichtshofes das am 30 Janner 1919 kundgemacht wurde und damit in Kraft trat diesem neuen Gerichtshof ubertragen als dessen erster Prasident Paul Vittorelli vom Staatsrat dem Exekutivausschuss der Nationalversammlung berufen wurde Die andere Gebiete des ehemaligen Cisleithanien betreffenden Falle wurden den jeweiligen Nachfolgestaaten ubergeben Karl Grabmayr wurde vom Staatsrat zum Prasidenten des neuen Verwaltungsgerichtshofes berufen 5 2 Literatur BearbeitenJohann von Spaun Das Reichsgericht Die auf dasselbe sich beziehenden Gesetze und Verordnungen samt Gesetzesmaterialien sowie Ubersicht der einschlagigen Judikatur und Literatur Manz Wien 1904 Karl v Grabmayr Erinnerungen eines Tiroler Politikers 1892 1920 Aus dem Nachlass des 1923 verstorbenen Verfassers Wagner Innsbruck 1955 Schlern Schriften 135 Friedrich Lehne Rechtsschutz im offentlichen Recht Staatsgerichtshof Reichsgericht Verwaltungsgerichtshof in Verwaltung und Rechtswesen Die Habsburgermonarchie 1848 1918 2 Verlag der Osterreichischen Akademie der Wissenschaften Wien 1975 S 663 715 ISBN 3 7001 0081 7 Kurt Heller Der Verfassungsgerichtshof Die Entwicklung der Verfassungsgerichtsbarkeit in Osterreich von den Anfangen bis zur Gegenwart Verlag Osterreich Wien 2010 ISBN 978 3 7046 5495 3 Einzelnachweise Bearbeiten RGBl Nr 143 1867 S 397 a b 1867 bis 1918 Vorlaufer in der Monarchie Reichsgericht Staatsgerichtshof Abschnitt im Rahmen der Seite Geschichte Uberblick auf der Website des Verfassungsgerichtshofs Tageszeitung Wiener Zeitung Wien Nr 271 23 November 1918 S 1 Tageszeitung Wiener Zeitung Wien Nr 279 3 Dezember 1918 S 6 StGBl Nr 48 1919 S 78 Normdaten Korperschaft GND 35881 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsgericht Osterreich amp oldid 232174656