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Jurisdiktionsnorm abgekurzt JN ist in Osterreich der Name des Gesetzes welches die Ausubung der Gerichtsbarkeit und die Zustandigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen regelt Es ist neben der Zivilprozessordnung ZPO und dem Ausserstreitgesetz die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts 1 BasisdatenTitel JurisdiktionsnormLangtitel Gesetz vom 1 August 1895 uber dieAusubung der Gerichtsbarkeit unddie Zustandigkeit der ordentlichenGerichte in burgerlichen Rechtssachen Jurisdiktionsnorm JN Abkurzung JNTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie ZivilverfahrensrechtFundstelle RGBl Nr 111 1895Inkrafttretensdatum 1 Janner 1898Letzte Anderung BGBl I Nr 61 2019Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gliederung 3 Rezeption 3 1 Liechtenstein 4 Tschechien 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenBereits seit den theresianisch josephinischen Reformen gab es Versuche die Ausubung der Gerichtsbarkeit im Habsburgerreich zu vereinheitlichen So war das Allgemeine burgerliche Gesetzbuch ABGB 1812 in den deutschen Erblandern des Kaisertums Osterreich in Kraft getreten Die heutige Organisation der ordentlichen Gerichte in vier Stufen in Osterreich geht auf Vorschlage des Jahres 1849 zuruck 2 Seit 1850 war ein Kaiserliches Patent in Kraft dass die Ausubung der Gerichtsbarkeit und die Zustandigkeit der ordentlichen Gerichte in Zivilrechtssachen fur die Kronlander Osterreich ob und unter der Enns Salzburg Steiermark Karnten Krain Gorz und Gradiska Istrien Triest Tirol und Vorarlberg Bohmen Mahren und Schlesien regelte 1893 legte die osterreichische Regierung dem Parlament in Wien neue Entwurfe einer Jurisdiktionsnorm Zivilprozessordnung und Exekutionsordnung vor bald darauf die eines Gerichtsorganisationsgesetzes sowie eines Gewerbegerichtsgesetzes die alle von einem damaligen Beamten im Justizministerium Franz Klein entworfen worden waren Sie passierten noch 1893 das Abgeordnetenhaus Die Jurisdiktionsnorm vom 1 August 1895 wurde im Reichsgesetzblatt fur die im Reichsrath vertretenen Konigreiche und Lander veroffentlicht und galt im als Cisleithanien bezeichneten Teil Osterreich Ungarns Zeitgleich trat auch die Zivilprozessordnung ZPO am 1 Janner 1898 in Kraft Mit dem Inkrafttreten trat die bisher geltende Allgemeine Gerichtsordnung von 1781 ausser Kraft Die Jurisdiktionsnorm blieb auch nach dem Zerfall der Habsburgermonarchie 1918 in der Republik Osterreich in Kraft Gliederung BearbeitenErster Teil Von der Gerichtsbarkeit im Allgemeinen Erster Abschnitt Gerichte und gerichtliche Organe Zweiter Abschnitt Ablehnung von Richtern und anderen gerichtlichen Organen Dritter Abschnitt Zustandigkeit Zweiter Teil Von der Gerichtsbarkeit in Streitsachen Erster Abschnitt Sachliche Zustandigkeit Zweiter Abschnitt Ortliche Zustandigkeit Besondere Gerichtsstande Ausschliessliche Wahlgerichtsstande Dritter Teil Von der Gerichtsbarkeit ausser StreitsachenRezeption BearbeitenLiechtenstein Bearbeiten Die osterreichische Jurisdiktionsnorm wurde weitgehend jedoch mit teilweise veranderter Zahlung im Furstentum Liechtenstein ubernommen und ist nach wie vor in Kraft Gesetz vom 10 Dezember 1912 uber die Ausubung der Gerichtsbarkeit und die Zustandigkeit der Gerichte in burgerlichen Rechtssachen Jurisdiktionsnorm JN vom 10 Dezember 1912 LGBl 9 2 1912 Die Anderungen in der osterreichischen Jurisdiktionsnorm werden in Liechtenstein zeitversetzt und mit Abanderungen und Anpassungen an die nationalen Besonderheiten ubernommen Von der Rechtsprechung in Liechtenstein wird teilweise die Rechtsprechung des osterreichischen Obersten Gerichtshofes zur osterreichischen Jurisdiktionsnorm zur Auslegung des liechtensteinischen Zivilprozessrechts herangezogen Tschechien BearbeitenJurisdiktionsnorm und Zivilprozessordnung wurden am 1 Janner 1898 auch im heutigen Tschechien damals Bohmen Mahren und Schlesien als Teil Cisleithaniens in Kraft gesetzt Sie wurde am 1 Janner 1950 in der Tschechoslowakei durch eine neue Zivilprozessordnung die sich vor allem an der Zivilprozessordnung der Sowjetunion anlehnte ersetzt 3 Siehe Zivilprozessordnung Tschechien Einzelnachweise Bearbeiten https www ris bka gv at GeltendeFassung wxe Abfrage Bundesnormen amp Gesetzesnummer 10001697 Kaiserliche Entschliessung vom 14 Juni 1849 womit die Grundzuge der neuen Gerichtsverfassung genehmigt werden RGBl Nr 278 1849 Petr Lavicky Eva Dobrovolna in Das tschechische Zivilprozessrecht in Zeitschrift fur Europarecht internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung April 2016 02 S 89 f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Jurisdiktionsnorm amp oldid 232762506