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Der Uberleitungsvertrag eigentlich Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der gemass Liste IV zu dem am 23 Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll uber die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geanderten Fassung 1 vom 26 Mai 1952 ist einer von mehreren Zusatzvertragen 2 des Deutschlandvertrags die zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Westmachten Frankreich Grossbritannien und USA anlasslich der Beendigung des westalliierten Besatzungsregimes uber den westlichen Teil Deutschlands vereinbart wurden Der Uberleitungsvertrag trat gemeinsam mit dem Deutschlandvertrag und gleichzeitig mit der Aufhebung des Besatzungsstatuts am 5 Mai 1955 in Kraft Er regelte das Weitergelten von Rechtsvorschriften Verwaltungsmassnahmen und Urteilen die von den Besatzungsbehorden erlassen worden waren und erlaubte der Bundesrepublik Deutschland und ihren Landern sie unter bestimmten Voraussetzungen aufzuheben oder zu andern So beseitigte er unter anderem auch die bestehenden Beschrankungen fur die deutsche Justiz hinsichtlich der Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen In der Folge des Uberleitungsvertrages wurde Besatzungsrecht weitgehend durch Bundesrecht abgelost Am 28 September 1990 ist vereinbart worden dass der Uberleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei plus Vier Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands dem 3 Oktober 1990 suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrucklich ausser Kraft gesetzt wurde Einzelne der im Uberleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Geltung Immer noch gultig sind Erster Teil Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu andern 3 sowie Absatze 3 4 und 5 Art 2 Abs 1 Art 3 Abs 2 und 3 Art 5 Abs 1 und 3 Art 7 Abs 1 und Art 8 Dritter Teil Art 3 Abs 5 Buchstabe a des Anhangs Art 6 Abs 3 des Anhangs Sechster Teil Art 3 Abs 1 und 3 Siebter Teil Art 1 und Art 2 Neunter Teil Art 1 Zehnter Teil Art 4 4 Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Rechtsfolgen aus Artikel 7 Abs 1 des Uberleitungsvertrags 3 Vertragsgrunde 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 WeblinksInhalt BearbeitenAls Besatzungsbehorden wurden der Alliierte Kontrollrat die Alliierte Hohe Kommission die Hohen Kommissare der drei Westmachte die Militargouverneure der drei Westmachte und ihre Streitkrafte einschliesslich der Hilfskrafte anderer Machte genannt Der Uberleitungsvertrag enthielt viele detaillierte Regelungen uber Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Wiedergutmachung die an sich normalerweise in einem Friedensvertrag zu regeln gewesen waren Mit der Einigung beider deutscher Staaten 1990 war die Weitergeltung insbesondere der restitutionsrechtlichen Bestimmungen und deren Ausdehnung auf das Gebiet der ehemaligen DDR nach Abschluss des 2plus4 Vertrages zu klaren 5 Artikel 3 Absatz 3 des Vertrages sah vor dass Tater die von britischen franzosischen oder US amerikanischen Gerichten verurteilt oder freigesprochen wurden in Deutschland nicht mehr fur die fraglichen Taten vor Gericht gestellt werden konnten auch wenn der Schuldbeweis spater moglich gewesen ware Aufgrund der alliierten Begnadigungspraxis und durch Urteile in Abwesenheit der Angeklagten die durch das Grundgesetz vor einer Auslieferung geschutzt waren kam es deshalb zu Fallen in denen hohe SS Offiziere vor Gericht als Zeugen gegen Untergebene auftraten die dadurch zu langen Haftstrafen verurteilt wurden wahrend die Befehlsgeber den Gerichtssaal frei verlassen konnten Das am 30 Januar 1975 ratifizierte deutsch franzosische Zusatzabkommen zum Uberleitungsvertrag liess schliesslich eine Wiederaufnahme solcher Verfahren in der Bundesrepublik zu Das Lex Klarsfeld 6 genannte Zusatzabkommen war bereits vier Jahre zuvor am 2 Februar 1971 nach schwierigen Verhandlungen unterzeichnet worden 7 Wortfuhrer bei der Blockade gegen die Ratifizierung war der FDP Aussenpolitiker Ernst Achenbach selbst als damaliger Botschaftsangehoriger in die Verbrechen der deutschen Besatzung in Frankreich verwickelt Erst nachdem diese Verzogerung zu einem Skandal gefuhrt hatte Beate Klarsfeld hatte mit einigen Franzosen versucht den ehemaligen SS Obersturmbannfuhrer Kurt Lischka nach Frankreich zu entfuhren wo ihn wegen seiner Beteiligung an der Durchfuhrung des Holocaust eine lebenslange Freiheitsstrafe erwartete verabschiedete der Deutsche Bundestag das Zusatzabkommen Dieses Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der franzosischen Regierung uber die Verfolgung bestimmter Verbrechen trat am 15 April 1975 in Kraft Allerdings kam es nur selten zu einer neuen Anklage da viele Verbrechen inzwischen verjahrt waren oder die Tater inzwischen verhandlungsunfahig oder verstorben waren Rechtsfolgen aus Artikel 7 Abs 1 des Uberleitungsvertrags BearbeitenEntgegen den Behauptungen von Revisionisten die auf eine alliierte Festschreibung der Geschichte anspielen hat der Artikel 7 des Uberleitungsvertrages weder Auswirkungen auf die Lehrinhalte der Kultusministerien noch liegt dadurch ein Verbot der Abanderung und Wiederaufnahme von Urteilen und Verfahren der Besatzungsmachte oder eine anderweitige Einschrankung der mit der Einheit Deutschlands wiedererlangten vollen Souveranitat vor Art 7 Abs 1 Uberleitungsvertrag legt die Rechtswirksamkeit der Entscheidungen der Besatzungsgerichte fest und lautet 1 Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behorde der Drei Machte oder einer derselben bisher in Deutschland gefallt worden sind oder spater gefallt werden bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskraftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten und Behorden demgemass zu behandeln Damit legt Artikel 7 fest dass die Urteile und Entscheidungen der alliierten Gerichte nach deutschem Recht rechtskraftig und rechtswirksam bleiben das heisst sie haben die gleiche Wirkung wie rechtskraftige Urteile von deutschen Gerichten Daraus folgt dass eine erneute Verfolgung oder Wiederaufnahme der Verfahren durch deutsche Gerichte oder Behorden ausgeschlossen ist 8 Gleiche Wirkung bedeutet Feststellung der Rechtskontinuitat ein Ausschluss erfolgt nur insofern eine doppelte Verfolgung fur den gleichen Tatbestand durch deutsches Recht ausgeschlossen ist und kein Wiederaufnahmegrund durch ein rechtsungultiges Urteil besteht Eine Festschreibung der im Prozess festgestellten Fakten erfolgte nicht eine Bindung der Kultusbehorden ebenfalls nicht Eine weitergehende Wirkung geht von einem rechtskraftigen Urteil nicht aus Insbesondere werden nicht alle deutschen Behorden insbesondere die Kultusbehorden an die in den Urteilen festgestellten Tatsachen gebunden 9 Weiterhin gultig bleibt Art 2 Abs 1 Uberleitungsvertrag 1 Alle Rechte und Verpflichtungen die durch gesetzgeberische gerichtliche oder Verwaltungsmassnahmen der Besatzungsbehorden oder auf Grund solcher Massnahmen begrundet oder festgestellt worden sind sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft ohne Rucksicht darauf ob sie in Ubereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begrundet oder festgestellt worden sind Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben kunftigen gesetzgeberischen gerichtlichen und Verwaltungsmassnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begrundete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen Damit werden die entsprechenden Massnahmen der Besatzungsbehorden entsprechendem Bundesrecht gleichgestellt mit der Folge dass sie durch nachfolgendes Bundesrecht aufgehoben werden konnen 9 3 Vertragsgrunde BearbeitenDer Vertrag diente dazu den Ubergang von alliiertem Besatzungs zu bundesdeutschem Recht reibungslos herzustellen Da nach den ersten Bundestagswahlen am 14 August 1949 sich der erste Deutsche Bundestag und der Bundesrat am 7 September 1949 konstituierten 10 musste man diesen Stichtag wahlen weil dies der Tag des ersten Zusammentretens des Bundestages war und somit die erste Betatigung der bundesdeutschen Gesetzgebung 11 Siehe auch BearbeitenGesetz zur Bereinigung des BesatzungsrechtsEinzelnachweise Bearbeiten BGBl 1954 II S 157 ff 202 ff 1955 II S 405 Neben dem Uberleitungsvertrag enthalt der Deutschlandvertrag u a noch einen Truppenvertrag BGBl 1955 II S 321 ff und einen Finanzvertrag BGBl 1955 II S 381 ff a b Teil I Art 1 Abs 1 Uberleitungsvertrag lautet fortan wie folgt Die Organe der Bundesrepublik und der Lander sind gemass ihrer im Grundgesetz festgelegten Zustandigkeit befugt von den Besatzungsbehorden erlassene Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu andern BGBl 1990 II S 1387 So Bruno Simma Hans Peter Folz Restitution und Entschadigung im Volkerrecht Die Verpflichtungen der Republik Osterreich nach 1945 im Lichte ihrer aussenpolitischen Praxis Veroffentlichungen der Osterreichischen Historikerkommission Bd 6 Oldenbourg 2004 ISBN 3 486 56691 1 S 140 ff m w N Zitat siehe Fn 506 Torben Fischer Matthias N Lorenz Lexikon der Vergangenheitsbewaltigung in Deutschland Debatten und Diskursgeschichte des Nationalsozialismus nach 1945 Kultur und Medientheorie transcript Verlag 2007 ISBN 3 899 42773 4 S 205 Ulrich Herbert Wandlungsprozesse in Westdeutschland 2 Aufl Wallstein Verlag 2002 ISBN 3 892 44609 1 S 233 Creifelds Kauffmann Stichwort Uberleitungsvertrag a b lexexakt de Uberleitungsvertrag Deutscher Bundestag Folge 1 Neubeginn auf Trummern 1949 1953 Memento vom 2 Februar 2014 im Internet Archive Textarchiv des Referats Online Dienste Parlamentsfernsehen Jarass Pieroth Rn 4 zu Art 125 GG mit Verweis auf BVerfGE 4 178 184 11 23 28 Weblinks BearbeitenVertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen im Wortlaut Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27 28 September 1990 zum Deutschlandvertrag in der geanderten Fassung sowie zum Uberleitungsvertrag i d geand F vom 8 Oktober 1990 BGBl II 1990 S 1386 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uberleitungsvertrag amp oldid 212346709