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Besatzungsrecht auch Okkupationsrecht ist das Recht das ein oder mehrere Besatzungsmachte Okkupanten in Bezug auf ein besetztes Gebiet haben Recht des Okkupanten oder setzen vom Okkupanten gesetztes Recht Die volkerrechtliche Grundlage des Besatzungsrechts ist in der Regel der Dritte Abschnitt der Haager Landkriegsordnung mit dem Titel Militarische Gewalt auf besetztem feindlichen Gebiete Hiervon zu unterscheiden sind die Schutzrechte der ansassigen Bevolkerung und die Souveranitatsrechte des Staates dessen Staatsgebiet ganz oder teilweise besetzt wird siehe hierzu Okkupation im Volkerrecht Inhaltsverzeichnis 1 Das von Okkupanten gesetzte Recht 2 Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseDas von Okkupanten gesetzte Recht BearbeitenHierunter ist das Recht zu verstehen das Okkupanten kraft ihrer Besatzungsgewalt fur das besetzte Gebiet setzen Okkupanten sind dabei ihrerseits an das Volkerrecht gebunden vor allem an die Haager Landkriegsordnung und das IV Genfer Abkommen Volkerrechtlich gesehen gibt es zwei Situationen die Besatzungsmachte zur eigenen Gesetzgebung berechtigen Als Kondominium wird die Situation bezeichnet in der die Souveranitat eines besetzten Landes vollstandig beseitigt und durch die gemeinsame Souveranitat der Sieger ersetzt wird Das Gebiet des besiegten Staates gehort nun den Siegern gemeinsam und wird von ihnen gemeinsam beherrscht Ein Koimperium die gemeinsame Wahrnehmung der Gebietshoheit dagegen ist die Gemeinschaftsherrschaft auf dem Gebiet eines fremden Staates der besiegt ist aber trotz fehlender Handlungsfahigkeit als Volkerrechtssubjekt weiterbesteht 1 Dessen Souveranitat bleibt erhalten die Ausubung der Rechte und Verantwortlichkeiten teilen sich die Siegermachte 2 Beispiel fur letzteres ist die rechtliche Lage Deutschlands von 1945 bis 1990 Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg BearbeitenDie alliierten Besatzungsmachte installierten drei gestufte Entscheidungsebenen mit unterschiedlichen Kompetenzen Die Aussenministerkonferenz der vier Machte welche 1955 zur Genfer Gipfelkonferenz und 1959 zur Genfer Aussenministerkonferenz tagte den Alliierten Kontrollrat der die Staats beziehungsweise oberste Regierungsgewalt im besetzten Deutschland ausuben sollte und die Militarregierungen der einzelnen Besatzungszonen Nach dem Scheitern der Aussenministerkonferenz im Kalten Krieg gingen deren Kompetenzen auf den Kontrollrat uber Er hatte eine Gesetzgebungshoheit in zentralen Fragen die ganz Deutschland betrafen Ihr stand die Exekutivhoheit der einzelnen Militarregierungen in den Zonen gegenuber die sich politisch unterschiedlich entwickelten Als im Marz 1948 der sowjetische Vertreter aus dem Kontrollrat auszog war dieser faktisch aufgelost Besatzungspolitik und Besatzungsrecht wurden daraufhin Sache der alliierten Militargouverneure und entwickelten sich sehr unterschiedlich Das Besatzungsrecht wurde nach 1949 grosstenteils in Bundes oder Landesrecht uberfuhrt Uberleitungsvertrag Besatzungsrecht das nicht in deutsches Bundes oder Landesrecht uberfuhrt wurde ist durch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts aufgehoben worden 3 Ausnahme Kontrollratsgesetz Nr 35 uber Ausgleichs und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20 August 1946 4 Siehe auch BesatzungsstatutLiteratur BearbeitenMichael Rensmann Besatzungsrecht im wiedervereinten Deutschland Abbauprobleme und Restbestande Nomos Verlagsgesellschaft Baden Baden 2002 ISBN 3 7890 7883 2 Hannoversches Forum der Rechtswissenschaften Bd 20 Zugl Hannover Univ Diss 2001 Dieter Blumenwitz Deutsche Souveranitat im Wandel Zeitschrift fur Politik 46 1999 S 195 215 Stichwort versteinertes Besatzungsrecht S 199 ff Gustav von Schmoller Hedwig Maier Achim Tobler Handbuch des Besatzungsrechts Mohr Tubingen 1951 1957 Weblinks BearbeitenSammlung von Rechtsquellen uberwiegend aus der Besatzungszeit in Deutschland die im WiGBl verkundeten Rechtsnormen gehoren allerdings nicht zum Besatzungsrecht Einzelnachweise Bearbeiten Alexander Proelss in Graf Vitzthum Proelss Hrsg Volkerrecht 6 Aufl 2013 S 360 f Andreas von Arnauld Volkerrecht 2 Aufl 2014 S 37 Zweites Gesetz uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz 2 BMJBBG vom 23 November 2007 BGBl I S 2614 Nr 59 Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung PDF 998 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4144848 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Besatzungsrecht amp oldid 226431037