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Das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts BesatzRBerG vom 23 November 2007 wurde als Artikel 4 des Zweiten Gesetzes uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz beschlossen und trat am 30 November 2007 in Kraft BasisdatenTitel Gesetz zur Bereinigung des BesatzungsrechtsKurztitel Besatzungsrecht Bereinigungsgesetz nicht amtlich Abkurzung BesatzRBerG BeRBerG BRBG nicht amtlich Art BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Staatsrecht VerwaltungsrechtFundstellennachweis 104 5Erlassen am 23 November 2007 BGBl I S 2614 Inkrafttreten am 30 November 2007 Art 80 Abs 1 G vom23 November 2007 GESTA C098Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Wortlaut 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseInhalt BearbeitenNach 1949 wurde das in den Besatzungszonen von den Hauptsiegermachten erlassene alliierte Recht in Deutschland teilweise in Bundes oder Landesrecht uberfuhrt in Form des sogenannten Uberleitungsvertrags Zudem wurden weite Teile des Besatzungsrechts in den Jahren 1956 bis 1960 durch insgesamt vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts aufgehoben Gesetze vom 30 Mai 1956 BGBl I S 437 vom 30 Mai 1956 BGBl I S 446 vom 23 Juli 1958 BGBl I S 540 und vom 19 Dezember 1960 BGBl I S 1015 Das verbleibende Besatzungsrecht ist sodann im Jahre 2007 durch das Gesetz uber die Bereinigung von Bundesrecht aufgehoben worden Eine Ausnahme blieb das Kontrollratsgesetz Nr 35 uber Ausgleichs und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20 August 1946 Die in 2 des Bereinigungsgesetzes erfolgte Aufhebung der vorgenannten vier Gesetze zur Aufhebung des Besatzungsrechts bedeutet entgegen einem gelegentlich anzutreffenden Missverstandnis nicht dass die aufgehobenen Vorschriften dadurch wieder in Kraft traten Dazu mussten diese vielmehr neu erlassen werden Sondern die Gesetze haben mit der Aufhebung von Besatzungsrecht ihren Zweck erfullt und konnten deshalb ihrerseits wieder entfallen Eine Distanzierung vom Gesetzesinhalt ist damit nicht verbunden wie in den Gesetzesmaterialien ausdrucklich klargestellt wird 1 Da die Aufhebung des Besatzungsrechts nur ex nunc und pro futuro erfolgt stellt 3 weiter klar dass auf Grundlage des aufgehobenen Besatzungsrechts eingetretene Rechtsfolgen unberuhrt bleiben Die Vorschrift ist nur von deklaratorischer Bedeutung Sie wurde ausdrucklich aufgenommen weil nach den Erfahrungen mit den auf der Grundlage von Artikel 143 Abs 3 des Grundgesetzes geschaffenen vereinigungsbedingten Regelungen des Vermogensrechts im Beitrittsgebiet die Inhaber von Rechten die ihnen besatzungsrechtlich oder hoheitlich entzogen worden sind bisweilen dazu neigten die Besatzungszeit betreffende gesetzgeberische Akte als Wiederherstellung der fruheren Verhaltnisse misszuverstehen Deswegen sei es ausnahmsweise angezeigt solchen Missverstandnissen auch ausdrucklich im Gesetzeswortlaut entgegenzutreten 1 Wortlaut Bearbeiten 1 Aufhebung von Besatzungsrecht 1 Die von Besatzungsbehorden erlassenen Rechtsvorschriften Besatzungsrecht insbesondere solche nach Artikel 1 Abs 3 des Ersten Teils des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen in der Fassung der Bekanntmachung vom 30 Marz 1955 BGBl II S 301 405 Uberleitungsvertrag werden aufgehoben soweit sie nicht in Bundes oder Landesrecht uberfuhrt worden sind und zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Regelungsgebiete betrafen die den Artikeln 73 74 und 75 des Grundgesetzes zuzuordnen waren 2 Von der Aufhebung ausgenommen ist das Kontrollratsgesetz Nr 35 uber Ausgleichs und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 20 August 1946 Amtsblatt des Kontrollrats S 174 zuletzt geandert durch das Gesetz vom 9 Februar 1950 Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission fur Deutschland S 103 2 Aufhebung bundesrechtlicher Vorschriften uber die Bereinigung von BesatzungsrechtEs werden aufgehoben das Erste Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30 Mai 1956 BGBl I S 437 das Zweite Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30 Mai 1956 BGBl I S 446 das Dritte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 23 Juli 1958 BGBl I S 540 und das Vierte Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 19 Dezember 1960 BGBl I S 1015 3 Folgen der AufhebungRechte und Pflichten die durch gesetzgeberische gerichtliche oder Verwaltungsmassnahmen der Besatzungsbehorden oder auf Grund solcher Massnahmen begrundet oder festgestellt worden sind bleiben von der Aufhebung unberuhrt und bestehen nach Artikel 2 Abs 1 Satz 1 des Ersten Teils des Uberleitungsvertrages fort Durch die Aufhebung werden weder fruhere Rechtszustande wiederhergestellt noch Wiederaufnahme Rucknahme oder Widerrufstatbestande begrundet Tatbestandliche Voraussetzungen von Besatzungsrecht die bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht erfullt worden sind konnen nicht mehr erfullt werden Aufgehobene Rechtsvorschriften bleiben auch fur die Zukunft auf Tatbestande und Rechtsverhaltnisse anwendbar die wahrend der Geltung der Rechtsvorschriften erfullt waren oder entstanden sind Die Aufhebung von Besatzungsrecht lasst Verweisungen hierauf unberuhrt Weblinks BearbeitenZweites Gesetz uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz 2 BMJBBG Gesetz vom 23 November 2007 BGBl I S 2614 zuletzt geandert durch Artikel 2 G v 5 Dezember 2008 BGBl I S 2346 Geltung ab 30 November 2007 abweichend siehe Artikel 80 Erstes Gesetz uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz 1 BMJBBG Gesetz vom 19 April 2006 BGBl I S 866 zuletzt geandert durch Artikel 4 Abs 13 G v 11 August 2009 BGBl I S 2713 Geltung ab 25 April 2006 abweichend siehe Artikel 210 Konsolidierter Text des Zweiten Gesetzes uber die Bereinigung von Bundesrecht im Zustandigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz und Synopse der Anderungen Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts uber juris PDF vollstandiger Text uber buzer de Einzelnachweise Bearbeiten a b BT Drs 16 5051 S 31 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts amp oldid 235885929