www.wikidata.de-de.nina.az
Das Kontrollratsgesetz Nr 35 vom 20 August 1946 in Kraft getreten am 26 August 1946 ist ein Kontrollratsgesetz das dem Arbeitsrecht zuzuordnen ist Es regelt verschiedene Verfahren zur aussergerichtlichen Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten BasisdatenTitel Kontrollratsgesetz Nr 35 Ausgleichs und Schiedsverfahren in ArbeitsstreitigkeitenKurztitel Kontrollratsgesetz Nr 35Abkurzung KRG 35Art Nationales RechtGeltungsbereich Deutschland in den Grenzen vom 2 September 1945Erlassen aufgrund von Berliner ErklarungRechtsmaterie ArbeitsrechtErlassen am 20 August 1946 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 174 Inkrafttreten am 26 August 1946Ausserkrafttreten DDR 20 September 1955 Ministerratsbeschluss UdSSR Weblink Text auf Verfassungen deBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Geltung des Kontrollratsgesetzes Nr 35 heute 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenIm nationalsozialistischen Deutschland waren grundlegende Freiheiten wie Tarifautonomie oder Koalitionsfreiheit durch das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit ausser Kraft gesetzt worden an ihre Stelle traten vom Gesetzgeber verordnete Tarifordnungen Nach dem Krieg waren diese Tarifordnungen bedeutungslos geworden auch wenn das genannte Gesetz erst mit dem Kontrollratsgesetz Nr 40 zum 1 Januar 1947 formal aufgehoben wurde und es bildete sich wieder eine freie Arbeitswirtschaft Der Alliierte Kontrollrat erkannte fruh dass mogliche Arbeitskampfe eine Gefahr fur den Wiederaufbau des zerstorten Deutschlands bilden konnten und erliess in Voraussicht das Kontrollratsgesetz Nr 35 Dieses regelte im Einzelnen drei Verfahren In einem Tarifvertrag konnte eine aussergerichtliche Streitbeilegung geregelt werden Ein staatliches Schlichtungsverfahren wurde eingefuhrt in dem ein Vermittler Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gutlich beizulegen versuchte Schliesslich wurde fur alle Streitigkeiten die nicht in die Zustandigkeit der Arbeitsgerichte fielen und nicht durch eine der obengenannten Verfahren beigelegt wurden ein staatliches Schiedsverfahren eingefuhrt das jedoch fur die Parteien nicht bindend ist und dessen Entscheidungen nur mit ausdrucklicher Zustimmung durch die Parteien Rechtskraft erlangen Eine Ausnahme galt nur fur Streitigkeiten die die Interessen der alliierten Besatzungsmachte beruhrten Das genaue Verfahren war im Gesetz nicht geregelt und eine entsprechende Regelung den deutschen Landern vorbehalten die hierzu Durchfuhrungsverordnungen erliessen Hierzu kam es in allen Bundeslandern ausser Hessen Bayern und den Stadtstaaten Bremen und Hamburg Das Land Rheinland Pfalz erliess stattdessen am 30 Marz 1949 ein eigenes Landesgesetz zum arbeitsrechtlichen Schlichtungsverfahren das auch entsprechend der Schlichtungsverordnung der Weimarer Republik Schiedsspruche gegen den Willen der Parteien ermoglichte Das Land Baden folgte am 19 Oktober 1949 Dieses Gesetz gilt bis heute fur das Gebiet Sudbadens innerhalb des Landes Baden Wurttemberg nachdem der Landtag von Baden Wurttemberg es im Jahr 1956 ablehnte das Gesetz aufzuheben Formell galt das Kontrollratsgesetz Nr 35 auch auf dem Gebiet der sowjetischen Besatzungszone bzw der DDR einige Lander erliessen sogar auch dort Durchfuhrungsverordnungen wegen der sozialistischen Struktur konnte das Verfahren aber dort nicht zur Anwendung kommen Geltung des Kontrollratsgesetzes Nr 35 heute BearbeitenDas Kontrollratsgesetz Nr 35 ist das einzige der Kontrollratsgesetze das bis heute als Bundesrecht weitergilt Alle Gesetze mit denen alte Vorschriften aus der Zeit der deutschen Besatzung aufgehoben wurden zuletzt das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts nahmen dieses Kontrollratsgesetz ausdrucklich aus Das Verfahren nach Kontrollratsgesetz Nr 35 hat allerdings heute nur noch eine vollig untergeordnete Bedeutung Nach Angaben des Bundesministeriums fur Arbeit und Soziales fanden im Zeitraum von 1988 bis 1995 lediglich 50 Schlichtungsverfahren nach dem Kontrollratsgesetz Nr 35 statt im gleichen Zeitraum wurden 60 000 Tarifvertrage abgeschlossen 1 Das Kontrollratsgesetz Nr 35 entfaltet somit weiterhin Geltung auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme von Sudbaden Berlin West 2 und dem Saarland Fur das Gebiet des damaligen Landes Baden wurde das Gesetz aufgrund der bestehenden landesrechtlichen Regelung durch Gesetz Nr A 1 der Alliierten Hohen Kommission vom 9 Februar 1950 3 aufgehoben Das Abgeordnetenhaus von Berlin hob das Gesetz im Jahr 1958 durch das Gesetz zur Aufhebung des Besatzungsrechts fur das Gebiet von Berlin West auf die zugehorige Durchfuhrungsverordnung die Anordnung uber Verfahrensregeln zum Gesetz Nr 35 des Alliierten Kontrollrats uber Ausgleichs und Schiedsverfahren in Arbeitsstreitigkeiten vom 28 Juni 1949 wurde erst im Jahr 2005 im Rahmen einer Rechtsbereinigung aufgehoben 4 Im Saarland gilt das Kontrollratsgesetz Nr 35 deshalb nicht weil das Saarland nicht zum besetzen Deutschland gehorte und das Gesetz nach dem Beitritt des Saarlandes zur Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt auf dessen Gebiet ausgeweitet wurde 5 Literatur BearbeitenHubert Raupach Die Schlichtung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten und ihre Probleme unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung In Sozialpolitische Schriften Ausgabe 18 Duncker amp Humblot Berlin 1964 ISSN 0584 5998 S 68 75Weblinks BearbeitenKontrollratsgesetz Nr 35Einzelnachweise Bearbeiten Sudabeh Kamanabrou Arbeitsrecht Mohr Siebeck Tubingen 2017 ISBN 3161549902 S 706 Monika Anders Das Burgerliche Gesetzbuch 611 620 Walter de Gruyter Berlin 1997 ISBN 3110158892 S 225 Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission ABl AHK S 103 Jahrgang 1950 Ausgabe 10 Siebentes Gesetz zur Aufhebung von Rechtsvorschriften vom 4 Marz 2005 GVBl 2005 S 125 Hermann May Lexikon der okonomischen Bildung Oldenbourg Verlag Munchen 2012 ISBN 3486705415 S 537Kontrollratsgesetze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontrollratsgesetz Nr 35 amp oldid 236457733