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Unter Bundesrecht wird in Bundesstaaten beziehungsweise Staatenbunden das auf Bundesebene gesetzte Recht verstanden Zum Bundesrecht gehort die Bundesgesetzgebung die Bundesgesetze und deren Durchfuhrungsbestimmungen sowie die Rechtsprechung der obersten Instanzen Bundesrecht betrifft die Angelegenheiten in Kompetenz des Bundes den Gesamtstaat betreffend und die Vertretung des Staates nach aussen den Bund selbst als Rechtsperson etwa als Arbeitgeber der Beamten oder als Volkerrechtssubjekt sowie auch im Allgemeinen das Gemeinderecht das Recht zur Regelung der Gemeindeebene Gegensatz ist das von den Gliedstaaten gesetzte Recht wobei auf rechtliche Konformitat wert gelegt wird In manchen Bundesstaaten hat das Bundesrecht automatisch Vorrang vor Landesrecht wie in Deutschland in anderen nicht Zu den einzelnen Staaten siehe Bundesrecht Deutschland historisch Bundesrecht Deutscher Bund Bundesrecht Jugoslawien Bundesrecht Osterreich Bundesrecht Schweiz Bundesrecht der Vereinigten Staaten siehe Federal LawSiehe auch BearbeitenLandesrecht das Recht auf LanderebeneBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4009003 6 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundesrecht amp oldid 228606670