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Mit dem Kontrollratsgesetz Nr 25 vom 29 April 1946 verfolgte der Alliierte Kontrollrat fur Deutschland das Ziel naturwissenschaftliche Forschung fur militarische Zwecke und ihre praktische Anwendung fur solche Zwecke zu verhindern und um sie auf anderen Gebieten wo sie ein Kriegspotential schaffen konnten zu uberwachen und sie in friedliche Bahnen zu lenken BasisdatenTitel Kontrollratsgesetz Nr 25 Regelung und Uberwachung der naturwissenschaftlichen ForschungKurztitel Kontrollratsgesetz Nr 25Abkurzung KRG 25Art Nationales RechtGeltungsbereich Deutschland in den Grenzen vom 2 September 1945Erlassen aufgrund von Berliner ErklarungRechtsmaterie Erlassen am 29 April 1946 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 138 Inkrafttreten am 7 Mai 1946Ausserkrafttreten BRD 5 Mai 1955 ABl AHK S 3268 DDR 20 September 1955 Ministerratsbeschluss UdSSR Weblink Text auf Verfassungen deBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Es enthielt ein striktes Verbot jeglicher militarischen Forschung Daneben verbot das Gesetz angewandte Forschung in einer Reihe von Bereichen die sowohl einen zivilen als auch militarischen Nutzen besassen Dazu gehorten Kernphysik Flugzeugbau Schiffbau Raketentechnik Radar und Sonartechnik Kryptografie und die Herstellung hochexplosiver Sprengstoffe Grundlagenforschung in diesen Bereichen blieb jedoch erlaubt insofern die dafur notigen Anlagen nicht militarisch nutzbar waren Daneben bestimmte das Gesetz Bereiche in denen angewandte Forschung nur mit vorheriger Genehmigung erfolgen konnte so zum Beispiel Funktechnik Rohrentechnik und Herstellung von Syntheseolen und kautschuk Das Gesetz erlaubte naturwissenschaftliche Forschung ausschliesslich in Einrichtungen die vorher von dem zustandigen Zonenbefehlshaber genehmigt worden waren Diese waren ausserdem dazu verpflichtet ihr technisches und wissenschaftliches Personal registrieren zu lassen und in regelmassigen Abstanden detailliert uber ihre Forschungstatigkeit zu berichten Aktive Mitglieder der NSDAP oder anderer nationalsozialistischer Organisationen sollten aus der Forschungsarbeit entlassen werden In der Bundesrepublik wurde es aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes Nr A 37 der Alliierten Hohen Kommission vom 5 Mai 1955 und in der DDR durch Beschluss des Ministerrats der UdSSR von 1955 Siehe auch BearbeitenKontrollratsgesetzWeblinks BearbeitenKontrollratsgesetz Nr 25Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Kontrollratsgesetze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontrollratsgesetz Nr 25 amp oldid 237294102