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Das Kontrollratsgesetz Nr 18 vom 8 Marz 1946 in Kraft getreten am 14 Marz 1946 ist ein Kontrollratsgesetz Es enthielt angesichts des kriegsbedingten Wohnungsnotstands Regelungen zur besseren Erfassung Nutzung und Zuteilung des knappen Wohnraums BasisdatenTitel Kontrollratsgesetz Nr 18 WohnungsgesetzKurztitel Kontrollratsgesetz Nr 18Abkurzung KRG 18Art Nationales RechtGeltungsbereich Deutschland in den Grenzen vom 2 September 1945Erlassen aufgrund von Berliner ErklarungRechtsmaterie Erlassen am 8 Marz 1946 Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland S 117 Inkrafttreten am 14 Marz 1946Ausserkrafttreten BRD 14 Mai 1953 ABl S 2494 DDR 20 September 1955 Ministerratsbeschluss UdSSR Weblink Text auf Verfassungen deBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Vorschriften 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGeschichte BearbeitenNach dem Zweiten Weltkrieg herrschte in den Besatzungszonen Deutschlands eine immense Wohnungsnot Schatzungen zufolge waren 31 des Wohnungsbestandes der Grossstadte und 21 des Wohnungsbestandes der Mittelstadte zerstort Von den 16 Millionen Wohnungen des Deutschen Reiches die im Gebiet der vier Besatzungszonen lagen waren 2 5 Millionen Wohnungen vollig zerstort und 4 Millionen Wohnungen beschadigt Die durchschnittliche Wohnungsbelegung erhohte sich von 3 6 im Jahr 1936 auf 6 Dies zwang die Militarregierung zu handeln und den noch vorhandenen Wohnraum unter Zwangsbewirtschaftung stellen Durch das Gesetz sollte unter anderem ein unkontrollierter Wohnungsbau verhindert werden was aber trotz zahlreicher weiterer Vorschriften und einem absoluten Baustopp fur Wohnungen nie gelang 1 Das Kontrollratsgesetz Nr 18 stellte keine umfassende Regelung der Wohnraumpolitik in der Nachkriegszeit dar Wahrend das Gesetz die Verordnung zur Wohnraumlenkung von 1943 unmittelbar ersetzte blieben andere wohnraumpolitische Gesetze aus der Zeit des Nationalsozialismus bestehen darunter der im Jahr 1936 verordnete Mietpreisstopp sowie das Mieterschutzgesetz von 1942 das Kundigungen durch den Vermieter faktisch komplett verbot Dies und das Fehlen einer zentralen Wohnungsverwaltung die Wohnungsamter wurden den Gemeinden zugewiesen fuhrte zu Fehlentwicklungen im Wohnungsmarkt die im Ergebnis den Wiederaufbau nach dem Krieg behinderten 2 Der bundesdeutsche Gesetzgeber ubernahm die Regelungen des Kontrollratsgesetzes Nr 18 in Bundesrecht weshalb das Gesetz ab dem 14 Mai 1953 durch die Alliierte Hohe Kommission aufgehoben wurde Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes standen einige dieser Regelungen in Konflikt zum Grundrecht auf Freizugigkeit diese Einschrankungen waren aber durch eine Sonderregelung Art 117 Abs 2 GG ausdrucklich legitimiert In bestimmten besonders angespannten Wohnungsmarkten wie Munchen und Hamburg wurde der Wohnungsmarkt teilweise noch bis 1977 zwangsbewirtschaftet 3 Vorschriften BearbeitenDurch das Kontrollratsgesetz Nr 18 wurden folgende Vorschriften eingefuhrt In allen Besatzungszonen sollten flachendeckend Wohnungsamter eingefuhrt werden Auf dem Gebiet des Landes Preussen existierten Wohnungsamter bereits auf Grundlage des Preussischen Wohnungsgesetzes von 1918 andere deutsche Lander hatten bis dato noch keine Wohnungsamter eingerichtet Die Wohnungsamter sollten in ihrer Entscheidungsfindung von Wohnungsausschussen als quasidemokratisches Organ unterstutzt werden Die Wohnungsamter waren verpflichtet eine Bestandsaufnahme uber samtlichen noch vorhandenen Wohnraum durchzufuhren Eigentumer haben freien Wohnraum unverzuglich dem Wohnungsamt zu melden Zum Zwecke der Vermehrung des Wohnraums durften verschiedene Massnahmen durchgefuhrt werden darunter Neuzuschnitt von Wohnungen Wohnungstausch Durchfuhrung dringender Reparaturen und Zufuhrung zweckentfremdeten Wohnraums dem Wohnungsmarkt In besonderen Notstandsgebieten das waren Gebiete in denen die Wohnflache pro Einwohner unter 4 m lag waren auch umfangreichere Bauarbeiten zulassig Bestehender Wohnraum wurde auf Antrag Berechtigten zugewiesen wobei dem Antrag die Lebensmittelkarten und eine Bescheinigung uber den ausgeubten Beruf beizufugen war Bei der Zuteilung von Wohnraum waren bevorzugt zu behandeln Opfer des Nationalsozialismus und hier insbesondere Uberlebende der Konzentrationslager Anschliessend Invalide und Korperbehinderte Alte und kinderreiche Familien Zuletzt Facharbeiter sofern am Ort Fachkraftemangel herrschte Eine bevorzugte Behandlung nach gesellschaftlicher oder finanzieller Stellung war untersagt auch Auslander durften gegenuber Deutschen nicht benachteiligt werden Die deutsche Militarregierung konnte bestimmte Orte zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs erklaren Dies hatte zur Folge dass ein Zuzug in diese Orte untersagt wurde und ein Wegzug aus diesen Orten erheblich erleichtert wurde Dies sollte die Uberforderung einzelner Wohnungsamter verhindern Verstosse gegen das Kontrollratsgesetz Nr 18 stellten Straftaten dar die mit Gefangnis bis zu einem Jahr geahndet werden konnten Einzelnachweise Bearbeiten Daniel Arnold Nico B Rottke Ralph Winter Wohnimmobilien Lebenszyklus Strategie Transaktion Springer Verlag Wiesbaden 2017 ISBN 3658053682 S 58f Irmgard Zundorf Der Preis der Marktwirtschaft staatliche Preispolitik und Lebensstandard in Westdeutschland 1948 bis 1963 Franz Steiner Verlag Potsdam 2006 ISBN 351508861X S 39f Arnold Rottke Winter S 60Weblinks BearbeitenKontrollratsgesetz Nr 18 Wohnungsgesetz vom 8 Marz 1946 verfassungen de abgerufen am 28 Juni 2019Kontrollratsgesetze 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kontrollratsgesetz Nr 18 amp oldid 235271363