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Deklaratorisch rechtsbekundend klar oder feststellend lateinisch declarare deutlich bezeichnen bedeutet in der juristischen Fachsprache dass die Rechtswirkung schon vor dem Rechtsakt eingetreten ist Bei einem deklaratorischen Rechtsakt wird also lediglich das Bestehen eines Rechts oder Rechtsverhaltnisses festgestellt bezeugt oder klargestellt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Beispiele 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseBeispiele BearbeitenDie Eintragung in das Handelsregister ist regelmassig ein deklaratorischer Rechtsakt da unabhangig von der Eintragung Kaufmann ist wer ein Handelsgewerbe nach 1 HGB betreibt Die Eintragung in das Handelsregister bezeugt lediglich diese Tatsache Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist ein Vertrag durch den lediglich eine schon bestehende Schuld nach Grund und oder Hohe bestatigt wird Es soll dem Glaubiger den Beweis der Schuld ermoglichen bzw die Schuld unstreitig stellen Ein Feststellungsurteil im Zivilprozess uber ein streitiges Rechtsverhaltnis ist nur deklaratorisch da das Rechtsverhaltnis bereits zuvor bestand Im Verwaltungsrecht ist die Bescheinigung der Staatsangehorigkeit durch die Behorde nur deklaratorisch da diese kraft Gesetzes eintritt Der Gegensatz der deklaratorischen Wirkung ist die konstitutive Wirkung die das Recht oder Rechtsverhaltnis selbst begrundet aufhebt oder gestaltet Literatur BearbeitenCreifelds Rechtsworterbuch 19 Auflage Verlag C H Beck Munchen 2007 ISBN 978 3 406 55392 9 Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary deklaratorisch Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Carl Creifelds Creifelds Rechtsworterbuch 2000 S 302Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Deklaratorisch amp oldid 214922221