www.wikidata.de-de.nina.az
Unter einem Handelsgewerbe versteht man im Handelsrecht einen Gewerbebetrieb der nach Art Betriebszweck und Umfang Betriebsgrosse einen kaufmannisch eingerichteten Geschaftsbetrieb erfordert Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Handelsrecht 2 1 Grundhandelsgewerbe 2 2 HGB Reform 3 Gewerbe 4 Kein Handelsgewerbe 5 Kaufmannischer Geschaftsbetrieb 6 Abgrenzung 7 International 8 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDem Handelsrecht kommt es insbesondere darauf an die Kaufmannseigenschaft und das Handelsgewerbe moglichst genau zu erfassen da es an diese Begriffe erhebliche Rechtsfolgen knupft Erfullt ein Rechtssubjekt naturliche Person oder juristische Person die Voraussetzungen dieser Begriffe unterliegt es den strengen handelsrechtlichen Anforderungen Wer etwa gewerbsmassig Waren oder Wertpapiere fur Rechnung eines anderen in eigenem Namen im Rahmen eines Handelsgewerbes kauft oder verkauft 406 Abs 1 HGB unterwirft sich automatisch den Vorschriften uber Kommissionare 383 ff HGB Betreibt ein Kaufmann Geschafte die zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehoren so liegen nach 343 HGB Handelsgeschafte vor Rechtsgeschafte eines Kaufmanns alle Arten von Vertragen gelten nach 344 Abs 1 HGB im Zweifel als zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehorig Geschaftsbesorgungen im Rahmen eines Handelsgewerbes losen nach 354 Abs 1 HGB einen gesetzlichen Provisionsanspruch aus Handlungsbevollmachtigte und Prokuristen durfen ihre Geschafte und Rechtshandlungen nur im Rahmen eines Handelsgewerbes vornehmen wobei der Handlungsbevollmachtigte auf das Handelsgewerbe seines Inhabers beschrankt ist 54 Abs 1 HGB Nach 88 Abs 1 AktG durfen Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft ohne Einwilligung des Aufsichtsrats kein eigenes Handelsgewerbe betreiben Wettbewerbsverbot Handelsrecht BearbeitenDas deutsche Handelsrecht kannte lange Zeit so genannte Grundhandelsgewerbe die aber im Juli 1998 abgeschafft wurden Grundhandelsgewerbe Bearbeiten Vor der Reform des Handelsgesetzbuchs im Juli 1998 gab es in 1 Abs 2 HGB a F eine enumerative Aufzahlung des Grundhandelsgewerbes worunter die folgenden Wirtschaftszweige erfasst wurden 1 Anschaffung und Weiterverausserung von beweglichen Sachen Waren oder Wertpapieren ohne Unterschied ob die Waren unverandert oder nach einer Verarbeitung oder Bearbeitung weiter veraussert werden verarbeitendes Gewerbe Warenhandwerker wie Backer Metzger Gastwirte Apotheker Lohnveredelung Versicherungen Kreditinstitute Guterbeforderung und Reisebeforderung Frachtfuhrer oder Schleppschifffahrtsunternehmer Kommissionare Spediteure und Lagerhalter Handelsvertreter oder Handelsmakler Verlage sowie Buch oder Kunsthandel Druckereien sofern das Gewerbe nicht handwerksmassig betrieben wird Unternehmen die einen hiermit identischen Unternehmenszweck verfolgten galten nach dieser Vorschrift unwiderlegbar als Handelsgewerbe HGB Reform Bearbeiten Die seit Juli 1998 geltende Reform beseitigte die nur historisch zu erklarende Unterscheidung zwischen typischen Warenhandelsgeschaften und dem Dienstleistungsgewerbe sowie dem Handwerk zugunsten einer einheitlichen Anwendung des HGB insbesondere wird damit der moderne Dienstleistungsverkehr von vornherein und nicht erst unter den Voraussetzungen des 2 HGB miterfasst 2 Kaufmann im Sinne des HGB ist seitdem grundsatzlich jeder Gewerbetreibende Nach 2 HGB gilt jedes im Handelsregister eingetragene gewerbliche Unternehmen als Handelsgewerbe selbst wenn es sich nur um ein Kleingewerbe handelt Kannkaufmann In 5 HGB wird fur den Fiktivkaufmann ausgeschlossen dass im Handelsregister Eingetragene sich darauf berufen konnen dass sie kein Handelsgewerbe betreiben wurden Danach betreibt der Eingetragene unwiderlegbar ein Handelsgewerbe woraus mittelbar die Kaufmannseigenschaft folgt Die Eintragung eines Kleingewerbes ins Handelsregister macht das Kleingewerbe unwiderlegbar zum Handelsgewerbe und zum Kaufmann Ware es nicht eingetragen so ware es kein Handelsgewerbe und nicht Kaufmann Gewerbe BearbeitenDas HGB knupft seitdem den Kaufmannsbegriff an das Handelsgewerbe 1 Abs 1 HGB Handelsgewerbe ist dabei gemass 1 Abs 2 HGB im Ausgangspunkt jeder Gewerbebetrieb ausgenommen sind Betriebe die nach Art und Umfang einen kaufmannisch eingerichteten Geschaftsbetrieb nicht erfordern 3 Ein Handelsgewerbe betreiben ausserdem die Formkaufleute kraft bestimmter Rechtsform 4 Liegt ein Gewerbe vor kann auch von einem Handelsgewerbe und damit von einem Kaufmann ausgegangen werden Der Gewerbebegriff wird im HGB nicht definiert doch versteht darunter die Rechtsprechung eine nach aussen erkennbare Aussenwirkung als Marktteilnehmer auf Dauer angelegte selbstandige und erlaubte Tatigkeit auf wirtschaftlichem Gebiet die mit Gewinnerzielungsabsicht verbunden und kein freier Beruf ist 5 Jeder Gewerbetreibende ist ohne Rucksicht auf das von ihm betriebene Gewerbe automatisch Kaufmann Kein Handelsgewerbe BearbeitenKein Handelsgewerbe betreiben die nicht eingetragenen Kleingewerbe deren Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Geschaftsbetrieb nicht erfordert 1 Abs 2 HGB die Land und Forstwirtschaft 3 Abs 1 HGB und die Partnerschaft 1 Abs 1 Satz 2 PartGG Die Art etwa die Vielfalt des Geschaftszwecks der Geschaftsbeziehungen oder die Komplexitat der Geschaftsvorfalle und der Umfang Umsatzhohe oder Anzahl der Mitarbeiter sind Voraussetzung fur das Handelsgewerbe so dass das Kleingewerbe diese Mindestgrossen unterschreitet und nicht zum Handelsgewerbe gehort Die Rechtsprechung geht bei einem Jahresumsatz von mehr als 250 000 Euro von einem Handelsgewerbe aus 6 Dabei verlangt der BGH eine Gesamtwurdigung der Verhaltnisse des einzelnen Betriebes wobei insbesondere die Zahl der Beschaftigten und die Art ihrer Tatigkeit der Umsatz das Kapital die Vielfalt der in dem Betrieb erbrachten Leistungen und der Geschaftsbeziehungen oder die Inanspruchnahme von Kredit zu berucksichtigen sind 7 Kaufmannischer Geschaftsbetrieb BearbeitenUnter einem kaufmannischen Geschaftsbetrieb versteht das Handelsrecht einen in kaufmannischer Weise eingerichteten Gewerbebetrieb Dieser liegt vor wenn Handelsbucher nach den Vorschriften der 238 ff HGB gefuhrt und ein Jahresabschluss aufgestellt werden Ein kaufmannischer Geschaftsbetrieb erfordert zudem Vorkehrungen die ein Mindestmass aufweisen um eine zuverlassige Abwicklung der Geschafte sicherzustellen 8 Dazu gehort insbesondere wenn Einrichtungen zur Erzielung von Ordnung und Ubersicht vorhanden sind Buchfuhrung Aufbewahrung Eigene Geschaftsraume mussen nicht vorhanden sein wenn die bisherigen Voraussetzungen erfullt werden 9 Abgrenzung BearbeitenDer Begriff des Handelsgewerbe ist von dem des Handelsunternehmens zu unterscheiden Zwar ist ein Handelsunternehmen auch ein Handelsgewerbe der Zweck eines Handelsunternehmens im Gegensatz zum Produktionsbetrieb besteht jedoch darin nahezu ausschliesslich Produkte sogenannte Handelswaren von anderen Betrieben also Handelsunternehmen oder Produktionsbetrieben zu kaufen und diese Produkte wiederum gewinnbringend weiter zu veraussern Der gesamte Handel gilt als Handelsunternehmen International BearbeitenIn Osterreich wurde der Begriff des Handelsgewerbes mit 1 Januar 2007 im Zuge des Handelsrechts Anderungsgesetzes durch den nunmehr allgemeineren Begriff des Unternehmers ersetzt Einzelnachweise Bearbeiten Dieter Bruggemann in Grosskommentar HGB November 1982 S 58 ff BT Drucksache 13 8444 vom 29 August 1997 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kaufmanns und Firmenrechts und zur Anderung anderer handels und gesellschaftsrechtlicher Vorschriften Memento des Originals vom 25 August 2016 im Internet Archive Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot dip21 bundestag de Werner Russ in Heidelberger Kommentar zum HGB 2007 S 62 Werner Russ in Heidelberger Kommentar zum HGB 2007 S 75 RGZ 33 321 324 63 32 33 84 382 386 OLG Dresden Urteil vom 26 April 2001 Az 7 U 301 01 NJW RR 2002 33 33 BGH Urteil vom 28 April 1960 BB 1960 1067 BGH WM 1960 935 935 OLG Dresden Urteil vom 26 April 2001 Az 7 U 301 01Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsgewerbe amp oldid 232752465