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Prokura italienisch procura Vollmacht von lateinisch procurare fur etwas Sorge tragen zu lateinisch pro fur und lateinisch cura Sorge ist in Deutschland Osterreich und in der Schweiz bei Unternehmen eine durch einen Kaufmann an Mitarbeiter erteilte umfangreiche geschaftliche Vertretungsmacht Sie stellt wie die Handlungsvollmacht eine gewillkurte Form der Stellvertretung dar und hat den Zweck dem Handelsverkehr eine sichere Grundlage fur das Vertretungshandeln der kaufmannischen Gehilfen zu bieten Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsgrundlagen 2 Umfang 3 Arten 3 1 Einzelprokura 3 2 Filialprokura 3 3 Gesamtprokura 4 Vertretungsmacht des Prokuristen 5 Unbeschrankbarkeit der Prokura nach aussen 5 1 Innenverhaltnis 5 2 Aussenverhaltnis 6 Erloschen der Prokura 7 Unterschrift 8 International 9 Siehe auch 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseRechtsgrundlagen BearbeitenDie Rechtsgrundlagen der Prokura finden sich im deutschen Handelsrecht in 48 bis 53 HGB Danach ermachtigt sie gemass 49 Abs 1 HGB zu allen Arten von gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschaften und Rechtshandlungen die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt Durch Verwendung des unbestimmten Artikels eines Handelsgewerbes will der Gesetzgeber zum Ausdruck bringen dass der Prokurist auch branchenubergreifende Geschafte abschliessen darf Genau dies ist dem Handlungsbevollmachtigten verwehrt weil die entsprechende Bestimmung in 54 Abs 1 HGB die bestimmtere Formulierung eines derartigen Handelsgewerbes verwendet und damit sein Geschaftsfeld auf das Handelsgewerbe beschrankt in dem er tatig ist Die Prokura ist ausdrucklich mundlich oder schriftlich zu erteilen 48 Abs 1 HGB und vom Inhaber des Handelsgewerbes nach 53 Abs 1 HGB im Handelsregister einzutragen Diese Eintragung hat lediglich deklaratorische Wirkung da bereits die formliche Ernennung zum Prokuristen eine handelsrechtliche Prokura konstitutiv begrundet 1 Umfang BearbeitenDie Vorschrift des 49 Abs 1 HGB legt den Umfang der Prokura zwingend fest sodass der Prokurist in diesem Rahmen rechtsgeschaftlich im Namen und fur Rechnung des Kaufmanns handeln darf und die so abgeschlossenen Geschafte den Kaufmann verpflichten und berechtigen 164 Abs 1 BGB 2 Selbst wenn die Prokura im Innenverhaltnis zwischen Kaufmann und Prokurist enger ausgestaltet wird als es der gesetzliche Rahmen vorsieht kann der Prokurist im Aussenverhaltnis den Umfang seiner handelsrechtlichen Prokura voll ausschopfen denn 50 HGB erklart alle Beschrankungen dieser Prokura fur unwirksam 3 Die Geschaftspartner des Prokuristen durfen ohne Weiteres auf den gesetzlich vorgesehenen Umfang der Prokura vertrauen und brauchen nicht das Risiko einer eventuell fehlenden Vertretungsmacht zu furchten 4 Nicht nur alle typischen und gewohnlichen Geschafte werden von einer Prokura erfasst sondern alle Geschafte die sich auch nur mittelbar auf irgendein Handelsgewerbe beziehen also mit ihm zumindest noch in einem entfernten lockeren Zusammenhang stehen 5 Das Vorliegen eines Handelsgeschafts wird nach 344 HGB vermutet 6 Diese weitreichende Vollmacht versetzt den Prokuristen in die Lage rechtswirksam Geschafte vorzunehmen die weit ausserhalb des Tatigkeitsbereichs seines Unternehmens liegen Erst recht umfasst die Prokura alle betrieblichen Funktionen Beschaffung Produktion Vertrieb Versicherung oder Finanzierung 7 Auch organisatorische oder arbeitsrechtliche Handlungen sind im Rahmen einer Prokura statthaft Ausgenommen von der Prokura sind sogenannte Grundlagen und Prinzipalgeschafte Grundlagengeschafte umfassen alle Handlungen die das Handelsgeschaft als solches betreffen Dazu zahlen insbesondere die Belastung und Verausserung von Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten 49 Abs 2 HGB sofern der Prokurist hierzu nicht ausdrucklich ermachtigt wird aber auch die Verausserung des Unternehmens die Aufnahme neuer Gesellschafter der Antrag auf Insolvenz die Anderung der Rechtsform oder die Abanderung des Unternehmenszwecks Prinzipalgeschafte sind originare Geschafte des Kaufmanns z B die Erstellung von Handelsbilanzen 245 HGB Anmeldungen zum Handelsregister die nur der Kaufmann wirksam vornehmen kann 29 31 HGB oder die Erteilung der Prokura selbst 48 Abs 1 HGB Dies macht eine sog Unterprokura unzulassig Der Prokurist unterliegt wie auch ein Geschaftsfuhrer den Verboten des Selbstkontrahierens und der Mehrvertretung nach 181 BGB von beiden in 181 BGB enthaltenen Verboten kann der Prokurist jedoch befreit werden wie auch der Geschaftsfuhrer was zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden ist siehe Insichgeschaft Da die Prokura keine Untervollmacht des Geschaftsfuhrers darstellt kann der Prokurist selber von den Verboten des 181 BGB befreit sein auch wenn der Geschaftsfuhrer selber diese Befreiung nicht hat Fuhrt der Prokurist Geschafte aus welche durch seine Vollmacht nicht gedeckt sind handelt er als Vertreter ohne Vertretungsmacht nach 177 ff BGB Im Aussenverhaltnis haftet jedoch immer die durch den Prokuristen vertretene Gesellschaft im Innenverhaltnis kann der Prokurist von der Gesellschaft in Haftung genommen werden Zu berucksichtigen ist die mehrfache Bestatigung durch die Rechtsprechung dass der fremde Dritte jederzeit den gesetzlichen Umfang der entsprechenden Prokura annehmen darf Beispiel Ein Prokurist erhalt die Einzelprokura fur eine GmbH Im Innenverhaltnis wird dem Prokuristen aber untersagt Wirtschaftsguter uber EUR 1 000 fur die GmbH zu erwerben Der Prokurist tut dies trotzdem und bestellt einen Computer im Namen der GmbH fur EUR 2 000 Die GmbH ist dem Lieferanten gegenuber zur Zahlung verpflichtet Sie wurde auch im Falle eines Prozesses dahingehend verurteilt werden Der Prokurist haftet nun jedoch im Innenverhaltnis der GmbH gegenuber mit EUR 2 000 Arten BearbeitenEinzelprokura Bearbeiten Einzelprokura ist die einer einzelnen Person erteilte Vollmacht wodurch sie allein vertretungsberechtigt handeln kann Diese Prokura hat einen umfassenden Charakter Filialprokura Bearbeiten Bei der Filialprokura ist die Prokura auf eine Filiale oder Niederlassung eines Unternehmens beschrankt 50 Abs 3 HGB Eine Prokura die sich auf alle Niederlassungen eines Kaufmanns erstreckt bezeichnet man als Generalprokura Die Firmen der Zweigniederlassungen mussen sich durch einen Zusatz unterscheiden etwa Filiale Grenzach Wyhlen Gesamtprokura Bearbeiten Bei der echten Gesamtprokura Kollektivprokura sind nur zwei oder mehrere Prokuristen zum gemeinschaftlichen Handeln befugt 48 Abs 2 HGB siehe Gesamtvertretung Die Prokuristen mussen gemeinschaftlich handeln und unterschreiben regelmassig gemeinsam Vertretungsmacht des Prokuristen BearbeitenEin Prokurist darf insbesondere den gesamten Geschaftsverkehr fuhren Wechsel querschreiben Prozesse fuhren Verbindlichkeiten eingehen Vergleiche schliessen Handlungsvollmachten erteilen die einen geringeren Umfang als die Prokura aufweisen 8 Grundstucke und grundstucksgleiche Rechte erwerben vermieten und verpachten Sofern er zur selbstandigen Einstellung oder Entlassung von Arbeitnehmern berechtigt ist gilt fur ihn selbst das Kundigungsschutzgesetz nur eingeschrankt grundlose Beendigung gegen Abfindung 14 Abs 2 9 Abs 1 S 2 KSchG Er darf hingegen keine hochstpersonlichen Geschafte des Betriebsinhabers ausfuhren die kraft Gesetzes dem Kaufmann vorbehalten sind Dazu gehoren insbesondere Geschafte die darauf ausgerichtet sind den Betrieb einzustellen Betriebsstilllegung Bilanzen unterzeichnen Prokura erteilen Handelsregistereintragungen beantragen Eide fur den Kaufmann leisten Insolvenz beantragen Steuererklarungen fur den Kaufmann unterzeichnen 9 Grundstucke veraussern oder belasten es sei denn dies ware dem Prokuristen gesondert gestattet 49 Abs 2 HGB Unbeschrankbarkeit der Prokura nach aussen BearbeitenInnenverhaltnis Bearbeiten Im Verhaltnis zwischen Kaufmann und Prokuristen ist eine Beschrankung der Prokura dem Umfang nach zum Beispiel durch Dienst oder Arbeitsvertrag des Prokuristen moglich Aussenverhaltnis Bearbeiten Beschrankungen im Innenverhaltnis sind gegenuber Dritten absolut unwirksam 50 Abs 1 und 2 HGB daher sind auch die vom Prokuristen ohne Vertretungsbefugnis abgeschlossenen Geschafte fur den Kaufmann verbindlich sofern nicht der Geschaftsgegner positive Kenntnis von dem Fehlen der Vertretungsbefugnis hatte siehe auch Abschnitt uber den Missbrauch Der Prokurist ist dem Kaufmann dann aber zum Schadensersatz verpflichtet Missbrauchsfalle bei denen der Kaufmann nicht verpflichtet wirdBei einem Missbrauch der Prokura sind die Grundsatze uber den Missbrauch der Vertretungsmacht teilweise anwendbar Folgende Konstellationen sind denkbar Kollusion der Prokurist handelt einverstandlich mit dem Geschaftspartner um den Vertretenen zu schadigen In diesem Fall ist das zugrunde liegende Rechtsgeschaft wegen Sittenwidrigkeit gemass 138 BGB nichtig Der Prokurist uberschreitet seine internen Befugnisse und dem Geschaftspartner ist dieser Umstand bekannt Hier schadet die Evidenz d h die Offensichtlichkeit des Fehlens der Vertretungsmacht dem Rechtsgeschaft in jedem Fall nach einer anderen Auffassung schon grob fahrlassige Unkenntnis Die Rechtsfolgen sind umstritten Nach einer Meinung steht dem Vertretenen die Einrede der unzulassigen Rechtsausubung nach 242 BGB zu nach einer anderen Meinung finden die Regeln uber den Vertreter ohne Vertretungsmacht nach 177 ff BGB analog Anwendung Des Weiteren sind Falle denkbar in denen die Prokura weder gemass 53 HGB in das Handelsregister eingetragen wurde noch das Erloschen der Prokura durch Loschung Eingang in das Handelsregister gefunden hat die so genannte sekundare Unrichtigkeit des Handelsregisters Hier ist umstritten ob das Rechtsgeschaft das ein Vertreter nach dem Erloschen dieser Prokura vorgenommen hat trotzdem gegen den Vertretenen wirkt also ob 15 Absatz 1 HGB anwendbar ist Bejaht man die Anwendbarkeit gilt das Obige auch in diesem Fall Erloschen der Prokura BearbeitenDie Prokura erlischt bei Wechsel des Geschaftsinhabers Betriebsubergang Insolvenz Widerruf der Prokura Beendigung des Arbeitsverhaltnisses des Prokuristen Einstellung des Gewerbebetriebes oder Insolvenzeroffnung nachtragliche Geschaftsunfahigkeit des Prokuristen Verausserung des Handelsgeschaftes Hingegen erlischt die Prokura nicht beim Tod des Geschaftsinhabers 52 Abs 3 HGB Hier wirkt sich die rechtsgeschaftliche Vollmacht aus zu denen die Prokura gehort Der Tod des Vollmachtgebers andert nichts an rechtswirksam erteilten Vollmachten Erfolgt nach Widerruf der Prokura keine Loschung im Handelsregister konnen sich Dritte in gutem Glauben auf das Fortbestehen der Prokura berufen 15 Abs 1 HGB Die Prokura ist nicht auf Dritte ubertragbar Unterschrift BearbeitenDas Ausuben der Vollmacht wird durch Hinzufugen eines Hinweises auf die Prokura zum Namen des Kaufmanns der Firma und zum Namen des Prokuristen kenntlich gemacht 51 HGB Der Zusatz wird ublicherweise mit ppa lateinisch per procura auctoritate mit der Macht einer Prokura 10 abgekurzt International BearbeitenIn Osterreich erstreckt sich die Prokura nach 49 UGB auf alle Arten von gerichtlichen und aussergerichtlichen Geschaften und Rechtshandlungen die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt eine Beschrankung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegenuber unwirksam 50 UGB Eintragung und Loschung der Prokura mussen ins Firmenbuch eingetragen werden Bei der Eintragung ist eine Musterunterschrift Musterzeichnung zu hinterlegen 11 In der Schweiz umfasst die Vertretungsmacht des Prokuristen nach Art 459 Abs 1 OR den Geschaftsherrn zu verpflichten und in dessen Namen alle Arten von Rechtshandlungen vorzunehmen die der Zweck des Gewerbes oder Geschaftes des Geschaftsherrn mit sich bringen kann Die Rechtsfigur des Prokuristen ist im Common Law unbekannt demzufolge gibt es auch keine adaquate Ubersetzung Den Prokuristen als procurer zu ubersetzen ruft falsche Freunde auf den Plan denn das ist im Englischen der Zuhalter Procuration bedeutet im allgemeinen Stellvertretung im wirtschaftsrechtlichen Sinn auch Prokura Vollmacht Der Prokurist englisch general agent hat die Vertretungsmacht englisch general agency den Geschaftsinhaber in allen Angelegenheiten eines bestimmten Geschafts oder einer bestimmten Geschaftsnatur zu vertreten 12 Siehe auch BearbeitenStellvertretung Rosinentheorie Entscheidung des BGH bzgl Eintragung und Loschung der Prokura im Handelsregister nbsp Wiktionary Prokura Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenWeblinks BearbeitenLiteratur uber Prokura im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Hartmut Oetker Handelsgesetzbuch 2006 S 121 f eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Hartmut Oetker Handelsgesetzbuch 2006 S 116 Claus Wilhelm Canaris Hermann Staub Wolfgang Schilling Peter Ulmer Detlev Joost Handelsgesetzbuch Grosskommentar Band 3 Teil 1 1995 S 369 Hartmut Oetker Handelsgesetzbuch 2006 S 117 BGHZ 63 32 35 Claus Wilhelm Canaris Hermann Staub Wolfgang Schilling Peter Ulmer Detlev Joost Handelsgesetzbuch Grosskommentar Band 3 Teil 1 S 370 hier alle Rechtsgeschafte im Bankwesen von der Kontoeroffnung uber die Kontoverfugung Uberziehungen Kreditaufnahmen sowie die Unterzeichnung von Kreditvertragen oder die Bestellung von Kreditsicherheiten Hartmut Oetker Handelsgesetzbuch 2006 S 124 ff Hartmut Oetker Handelsgesetzbuch 2006 S 124 Daniel Graewe Hrsg Wirtschaftsrecht 2019 S 180 Prokura In wko at Abgerufen am 4 Dezember 2018 deutsch Otto Sandrock Julius von Gierke Allgemeine Grundlagen Der Kaufmann und sein Unternehmen Band 1 1975 S 50Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4191593 8 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prokura amp oldid 233945639