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Unter Verausserung versteht man in der Rechtswissenschaft die Ubertragung des Eigentums an Sachen oder die Abtretung von Forderungen und sonstigen Rechten Gegensatz ist die Anschaffung Inhaltsverzeichnis 1 Etymologie 2 Allgemeines 3 Verausserung im Zivilrecht 4 Verausserung im Steuerrecht 5 Verausserung im Handels und Bankrecht 6 Siehe auch 7 Literatur 8 EinzelnachweiseEtymologie BearbeitenDas Wort Verausserung stammt von dem mittelhochdeutschen veriuzerunge fur die Ubertragung in fremden Besitz 1 Bereits im Spatmittelalter war das Wort gelaufig denn in einem Text der Stadt Frankfurt aus dem Jahre 1418 ist davon die Rede dass wir in dan soliche versatzunge verphendunge oder verusserunge gonnen 2 Allgemeines BearbeitenDie Verausserung ist die umfassendste Art der Verfugung namlich die Ubertragung des Eigentums Geht also lediglich der Besitz etwa durch Vermietung an den Mieter uber handelt es sich nicht um eine Verausserung Keine Verausserung ist auch der Rechtsubergang kraft Gesetz z B Erbschaft oder durch Verwaltungsakt z B Zwangsversteigerung Enteignung Ferner stellt die blosse Eigentumsaufgabe nach herrschender Meinung keine Verausserung dar 3 auch wenn das Reichsgericht RG im November 1921 die Eigentumsaufgabe als Verausserung im Sinne des 265 ZPO angesehen hatte 4 Von Verausserung spricht man vielmehr nur dann wenn der Ubergang durch Rechtsgeschaft also durch Willenserklarung der Beteiligten erfolgt Verausserungsvorgange gibt es daher beim Kaufvertrag Grundstuckskaufvertrag dem Erbschaftskauf dem Tausch oder der Schenkung Eine Verausserung hat zur Folge dass der Verausserer nicht mehr Eigentumer ist und der Erwerber neuer Eigentumer einer Sache wird Das gilt entsprechend auch bei der Abtretung von Forderungen fur den ubertragenden Glaubiger Zedent der die Inhaberschaft an der Forderung an den neuen Glaubiger Zessionar verliert Verausserung im Zivilrecht BearbeitenDas BGB verwendet den Begriff recht haufig und versteht darunter ausnahmslos das dingliche Verfugungsgeschaft bei beweglichen Sachen nach 929 ff BGB und bei Grundstucken und grundstucksgleichen Rechten nach 873 BGB Der BGH versteht ebenfalls unter Verausserung allein das dingliche Verfugungsgeschaft Dabei stellt er ganz eng auf die dingliche Einigung zwischen dem Verausserer und dem Erwerber ab 5 In diesem Urteil vom Juni 1994 sieht der BGH in der Verausserung gleichzeitig eine Entausserung der unbeschrankten Verfugungsmacht Das blosse Verpflichtungsgeschaft hingegen lost demnach keinen Verausserungsvorgang aus Erwahnt wird die Verausserung insbesondere im Rahmen des gesetzlichen Verausserungsverbots 135 BGB und des behordlichen Verausserungsverbots 136 BGB auch das Zubehor einer beweglichen Sache wird im Regelfall mit veraussert 311c BGB so auch nach 926 Abs 1 BGB bei Grundstucken Der Rechtsgrundsatz Kauf bricht nicht Miete 566 BGB gilt auch bei der Verausserung verpachteter Grundstucke 593b BGB Belastungen erloschen mit Verausserung 936 Abs 1 BGB Zubehor und Erzeugnisse eines Grundstucks haften bei ihrer Verausserung und Entfernung nicht mehr fur das Grundstuck 1121 BGB es gibt keine Haftung von Zubehor und Erzeugnissen bei ihrer Trennung vom Grundstuck im Rahmen einer ordnungsmassigen Wirtschaft 1122 BGB der Verausserer einer verpfandeten Sache besitzt dieselben Rechte wie ihr Eigentumer 1242 BGB Verausserung im Steuerrecht BearbeitenDie steuerrechtliche Verausserung kann im Einzelfall von der zivilrechtlichen Beurteilung abweichen So kann steuerrechtlich bereits die Ubertragung des wirtschaftlichen Eigentums im Sinne des 39 AO eine Verausserung auslosen ohne dass sich der zivilrechtliche Eigentumer andert Auch gilt abweichend von den zivilrechtlichen Regelungen des Umwandlungsgesetzes der Formwechsel von einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft und umgekehrt als Verausserung 6 Verausserung im Handels und Bankrecht BearbeitenIn 23 HGB wird die Verausserung der Firma ohne das zugehorige Unternehmen untersagt Der Prokurist kann nach 49 Abs 2 HGB zur Verausserung und Belastung von Grundstucken besonders ermachtigt werden Hierbei sind unter Verausserung ausnahmsweise sowohl das Verpflichtungs als auch das Erfullungsgeschaft gemeint Schliesst er mit einem Kaufer einen Grundstuckskaufvertrag ab so muss bereits fur die schuldrechtliche Verpflichtung diese besondere Ermachtigung vorliegen Bei den in 1 Abs 1 und 1a KWG aufgefuhrten Bankgeschaften ist unter Verausserung ebenfalls der Eigentumsubergang gemeint 7 Siehe auch BearbeitenAbstraktionsprinzip Privates VerausserungsgeschaftLiteratur BearbeitenGerhard Kobler Juristisches Worterbuch 12 Aufl Munchen 2003 S 487 Werner Merle Die Verausserung des streitbefangenen Gegenstandes JA 1983 626 Einzelnachweise Bearbeiten Jacob und Wilhelm Grimm Deutsches Worterbuch 1862 Band 25 Sp 88 Frankfurter Archiv Exzerpte aus den Handschriften des stadtischen Archivs Carl Zimmerer Kreditwesengesetz Systematische Einfuhrung und Kommentar 1962 S 100 RG Urteil vom 11 November 1921 Rep III 145 21 RGZ 103 166 167 BGH Urteil vom 16 Juni 1994 Az I ZR 24 92 BGHZ 126 252 259 BMF vom 11 November 2011 BStBl 2011 I S 1314 Rn 00 02 Carl Zimmerer Kreditwesengesetz Systematische Einfuhrung und Kommentar 1962 S 100Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4121843 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verausserung amp oldid 231586404