www.wikidata.de-de.nina.az
Die Artikel Hauptsache Sachenrecht und Zubehor uberschneiden sich thematisch Informationen die du hier suchst konnen sich also auch im anderen Artikel befinden Gerne kannst du dich an der betreffenden Redundanzdiskussion beteiligen oder direkt dabei helfen die Artikel zusammenzufuhren oder besser voneinander abzugrenzen Anleitung Zubehor ist im deutschen Sachenrecht eine bewegliche Sache die dem Zweck einer Hauptsache fortwahrend dient und zu ihr in einem entsprechenden raumlichen Verhaltnis steht Mobilfunk ZubehorInhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Eigenschaften 3 Arten 4 Rechtsfolgen 5 Zubehor in der Umgangssprache 6 Zugehor Osterreich 7 Zugehor Schweiz 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDiese Legaldefinition des 97 Abs 1 Satz 1 BGB ist zwar leicht zu verstehen bereitet jedoch bei der Anwendung im Alltag Schwierigkeiten Das liegt vor allem an den nachfolgenden Regelungen Mit 97 Abs 1 Satz 2 BGB soll klargestellt werden dass zum Zubehor jene Sachen nicht gehoren die im Rechtsverkehr nicht als Zubehor betrachtet werden Was nach allgemeinem Verstandnis Verkehrsauffassung als Zubehor angesehen wird ist auch Zubehor im Rechtssinne 1 Die Folge hieraus kann sein dass einzelne Sachen in bestimmten Regionen Deutschlands als Zubehor angesehen werden in anderen Regionen wiederum nicht In 97 Abs 2 BGB geht es um die Dauerhaftigkeit der Beziehung zwischen Zubehor und Hauptsache Zubehor liegt demnach nicht vor wenn eine bewegliche Sache nur vorubergehend fur den wirtschaftlichen Zweck einer Hauptsache genutzt wird 97 Abs 2 Satz 1 BGB Umgekehrt wird die Zubehoreigenschaft nicht aufgehoben wenn Zubehor von der Hauptsache vorubergehend getrennt wird 97 Abs 2 Satz 2 BGB Eigenschaften BearbeitenEine Unterscheidung zwischen Zubehor und wesentlichen Bestandteilen oder Scheinbestandteilen fallt nicht immer leicht Die typischen Zubehoreigenschaften erleichtern eine Zuordnung zu einer der Gruppen Bewegliche Sache Zubehor muss eine bewegliche Sache sein und kann kein wesentlicher Bestandteil sein da dieser von der Hauptsache nur getrennt werden kann wenn dabei die Bestandteile in ihrem Wesen verandert werden Kann jedoch der eine oder andere Bestandteil nach der Trennung noch in der bisherigen Art sei es auch in einer Verbindung mit einer neuen Sache wirtschaftlich genutzt werden liegt Zubehor vor 2 Der Scheinbestandteil ist eine bewegliche Sache aber kein Zubehor weil er nur vorubergehend zu einer Hauptsache gehort ohne ihr Bestandteil zu sein Dauerhaftigkeit Zubehor muss dauerhaft und nicht nur vorubergehend der Hauptsache dienen Daruber entscheidet die Widmung und Zweckbestimmung des Einfugenden Als nicht dauerhaft gelten alle vom Mieter Pachter und Entleiher eingebrachten Sachen da sie zeitlich befristet gewidmet werden Wenn die Widmung fur einen von vornherein begrenzten Zeitraum oder lediglich zur Befriedigung der Bedurfnisse des derzeitigen Nutzers erfolgt liegt kein Zubehor vor 3 4 Dienende Funktion Zwischen Zubehor und seiner Hauptsache besteht ein Unterordnungsverhaltnis denn das Zubehor muss der Hauptsache dienen und den Zweck der Hauptsache fordern Das Zubehor darf jedoch nicht weiter von der Hauptsache entfernt sein als dies durch die dienende Funktion des Zubehorteils gefordert wird 5 Es muss sich an einem Ort befinden wo es seine dienende Funktion ausuben kann 6 Wirtschaftlicher Zweck Zubehor dient dem wirtschaftlichen Zweck der Hauptsache Es muss ihre wirtschaftliche Nutzung ermoglichen oder erleichtern und zwar so dass das Zubehor zur Hauptsache in einem Abhangigkeitsverhaltnis steht 7 Dazu enthalt 98 BGB Beispiele fur eine solche wirtschaftliche Zweckbestimmung 8 namlich Maschinen und sonstige Gerate eines Gewerbebetriebes oder Gerate und Vieh eines landwirtschaftlichen Betriebes die Produktionsmaschinen in einer Fabrik Raumliches Verhaltnis Hierunter wird die raumliche Nahe des Zubehors zur Hauptsache verstanden Das zweckgebundene raumliche Verhaltnis liegt auch dann noch vor wenn nach 97 Abs 2 Satz 2 BGB eine vorubergehende raumliche Trennung eintritt Das ist etwa dann der Fall wenn fur betriebliche Zwecke dienende Fahrzeuge sich vom Grundstuck weit entfernen aber wieder zu ihm zuruckkehren Im Verhaltnis zur Hauptsache Grundstuck sind diese Fahrzeuge Zubehor Eine nur vorubergehende Entfernung eines Fahrzeugs kann eine einmal entstandene Zubehoreigenschaft nicht beseitigen solange das Fahrzeug regelmassig zum Grundstuck zuruckkehrt und dort geparkt wird Das gesetzliche Merkmal des Einbringens setzt keinen festen unverruckbaren Verbleib auf dem Grundstuck voraus ausreichend ist vielmehr ein tatsachliches Hineinschaffen der Sache auf das Grundstuck 9 Verkehrsauffassung Unter Verkehrsauffassung versteht man die Anschauung die sich allgemein oder in einem bestimmten Sachgebiet gebildet hat und in den Lebens und Geschaftsgewohnheiten aller Beteiligten in Erscheinung tritt 10 Das Verstandnis daruber was Zubehor ist kann sich im Laufe der Jahre andern und wird regional unterschiedlich beurteilt 11 Auch Sachen die fur den Zweck der Hauptsache entbehrlich oder ungeeignet sind konnen Zubehor sein 12 wenn die Zweckbestimmung des Einfugenden daruber entscheidet ob eine Sache Zubehor wird 3 4 Die danach erforderliche Zweckbestimmung erfolgt in der Regel durch schlussige Handlung fur die die tatsachliche Benutzung der Sache fur den wirtschaftlichen Zweck einer anderen Sache ein Indiz sein kann Sonderrechtsfahigkeit Es kann Gegenstand von Rechten sein und deshalb ohne die Hauptsache veraussert oder belastet oder gepfandet werden solange Zubehor zu einer rechtlich unbelasteten Hauptsache gehort und die Hauptsache selbst nicht Gegenstand von Verfugungen wird siehe Rechtsfolgen Arten BearbeitenZum Zubehor gehoren Fabrikfahrzeuge Hotelbusse 13 das Baumaterial auf einem Baugrundstuck Vorrate zum Heizen Ol Kohle Gas Baumaschinen eines Bauunternehmens 14 oder Einbaumobel aus Serienfertigung Kein Zubehor sind die Rohstoffe Hilfsstoffe und Betriebsstoffe auf einem Fabrikgelande oder die zum Verkauf bestimmten Waren eines Betriebs Auch die Fahrzeuge eines Speditionsunternehmens besitzen keine Zubehoreigenschaft weil sich bei diesem Dienstleistungsunternehmen der wirtschaftliche Zweck des Betriebes auf dem Strassenverkehrsnetz entfaltet und deshalb das Grundstuck nicht als die Hauptsache angesehen werden kann 15 Insofern kann daher eine Sicherungsubereignung dieser Kraftfahrzeuge ohne Bedenken vorgenommen werden 16 Rechtsfolgen BearbeitenAls bewegliche Sache ist Zubehor sonderrechtsfahig Da es aber mit der Hauptsache in einem wirtschaftlichen Verhaltnis steht soll es regelmassig deren rechtliches Schicksal teilen Daher hat die Einstufung als Zubehor bedeutsame Rechtsfolgen denn nach 17 311c BGB erstreckt sich die Verpflichtung zur Verausserung oder Belastung einer Sache im Zweifel auch auf ihr Zubehor 926 Abs 1 Satz 2 BGB erstreckt sich die Ubereignung eines Grundstucks im Zweifel auch auf sein Zubehor 1031 BGB erstreckt sich der Niessbrauch einer Sache auch auf ihr Zubehor 1120 BGB haftet der Grundstuckseigentumer dem Glaubiger eines Grundpfandrechts dinglich auch mit seinem Grundstuckszubehor Deshalb umfasst die Zwangsvollstreckung in ein Grundstuck 865 Abs 1 ZPO auch das Grundstuckszubehor welches nach 865 Abs 2 Satz 1 ZPO nicht separat gepfandet werden kann Unpfandbarkeit im Rahmen der Mobiliarzwangsvollstreckung Gemass 1121 Abs 1 BGB werden Zubehorstucke im Falle ihrer Verausserung erst dann von der Haftung frei wenn sie vor der Beschlagnahme vom Grundstuck entfernt wurden Durch die Entfernung nach der Beschlagnahme Zubehor auch nicht gemass 1121 Abs 2 Satz 2 BGB enthaftet werden weil dies voraussetzt dass der Erwerber bei der Entfernung in Ansehung der Beschlagnahme in gutem Glauben ist Diese Rechtsnormen behandeln Zubehor trotz der Sonderrechtsfahigkeit so als wurde es einen wesentlichen Bestandteil der Hauptsache darstellen 1 Ausserhalb dieser Vorschriften bleibt das Zubehor eine selbstandige bewegliche Sache Zubehor in der Umgangssprache BearbeitenZubehor sind in der Umgangssprache auch diejenigen Gegenstande die bei Gebrauchsgegenstanden erst deren Funktionsfahigkeit ermoglichen die Grundausstattung erganzen oder erweitern oder durch ihre Beschaffenheit den Gebrauchszweck verbessern Das die Funktionsfahigkeit erst ermoglichende Geratezubehor ist mit der Kaufsache zu liefern und muss im Kaufpreis enthalten sein Dies ergibt sich aus der Vorschrift des 311c BGB wonach sich der Kaufvertrag im Zweifel auch auf das Zubehor des Kaufgegenstands erstreckt Was als Zubehor gilt ist als Tatfrage anzusehen Zubehor das die Funktionsfahigkeit erst ermoglicht muss im Kaufpreis enthalten sein und mitgeliefert werden Die in Kraftfahrzeugen befindlichen Reservereifen Warndreiecke Verbandkasten und Feuerloscher sind Zubehor des Kfz 18 Das den Gebrauchszweck verbessernde Zubehor wird meist mit einem Aufpreis angeboten und muss nicht Teil der Lieferung sein Zugehor Osterreich Bearbeiten Hauptartikel Sachenrecht Osterreich Zugehor im Sinne der 294 bis 297 ABGB sind korperliche Sachen die ohne Bestandteil des unbeweglichen Gutes zu sein nach dem Gesetz oder dem Willen des Eigentumers zum anhaltenden Gebrauch der Hauptsache bestimmt sind und zu ihr in raumliche Beziehung gebracht wurden Unter Zugehor versteht man dasjenige was mit einer Sache in fortdauernde Verbindung gesetzt wird Dahin gehoren nicht nur der Zuwachs einer Sache solange er von derselben nicht abgesondert ist sondern auch die Nebensachen ohne welche die Hauptsache nicht gebraucht werden kann oder die das Gesetz oder der Eigentumer zum fortdauernden Gebrauche der Hauptsache bestimmt hat 294 ABGB Sachen die an sich beweglich sind werden im rechtlichen Sinne fur unbeweglich gehalten wenn sie vermoge des Gesetzes oder der Bestimmung des Eigentumers das Zugehor einer unbeweglichen Sache ausmachen 293 Satz 2 ABGB Zugehor Schweiz Bearbeiten Hauptartikel Sachenrecht Schweiz Zugehor sind bewegliche Sachen die nach Ortsgebrauch oder dem Willen des Grundeigentumers dauernd in eine Verbindung zu dem Grundstuck dem sie dienen sollen verbracht wurden Art 644 f ZGB 19 Nach Art 644 Abs 2 ZGB sind Zugehor jene beweglichen Sachen die nach der am Orte ublichen Auffassung oder nach dem klaren Willen des Eigentumers der Hauptsache dauernd fur deren Bewirtschaftung Benutzung oder Verwahrung bestimmt und durch Verbindung Anpassung oder auf andere Weise in die Beziehung zur Hauptsache gebracht sind in der sie ihr zu dienen haben Zugehor konnen nur materielle und bewegliche Sachen sein Je nach Ortsgebrauch kantonales Recht sind dies die Hotelmobel Produktionsanlagen Energieeinrichtungen fur Fabriken usw Die Zugehor teilt das Schicksal der Hauptsache nicht nur bei der Grundstuckverausserung sondern auch bei Zwangsverwertung des Grundstucks Wird die Zugehoreigenschaft nicht kraft Gesetzes sondern auf Veranlassung des Grundeigentumers begrundet wird eine Liste der Zugehorgegenstande unter entsprechender Willenskundgabe im Grundbuch auf Begehren des Grundeigentumers angemerkt Art 946 Abs 2 ZGB 20 GBVo 78 Ist eine Zugehoranmerkung erfolgt so wird die Zugehorqualitat vermutet solange nicht dargetan ist dass die Sache nach den Vorschriften des Schweiz Zivilgesetzbuches nicht Zugehor sein kann Art 805 Abs 2 21 Die schweizerische Legaldefinition ist mit der deutschen Auslegung des 97 BGB identisch Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Zubehor Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Informationen zum Thema Zugehor in der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten a b Robert Winterstein Allgemeiner Teil des BGB 2011 S 50 BGH Urteil von 8 Oktober 1955 Az IV ZR 116 55 Volltext Memento des Originals vom 23 November 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de BGHZ 18 226 229 a b BGH Urteil vom 14 Dezember 1973 Az V ZR 44 72 Volltext BGHZ 62 49 52 a b BGH Urteil vom 1 Februar 1990 Az IX ZR 110 89 Volltext Benno Mugdan Motive BGB 3 63 Hans Josef Wieling Sachenrecht 1999 S 96 RG Urteil vom 17 Marz 1915 Az Rep V 487 14 Leitsatz RGZ 86 326 328 f BGH Urteil vom 23 Oktober 1968 Az VIII ZR 228 66 NJW 1969 36 OLG Frankfurt am Main Urteil vom 19 Mai 2006 Az 24 U 11 06 Volltext RG Urteil vom 17 Oktober 1911 Az Rep VII 123 11 Leitsatz RGZ 77 241 244 BGH Urteil vom 1 Februar 1990 Az IX ZR 110 89 Volltext NJW RR 1990 586 RG JW 1909 70 f RG Urteil vom 26 Januar 1901 Az Rep V 353 00 Leitsatz RGZ 47 197 200 f BGH Urteil vom 13 Januar 1994 Az IX ZR 79 93 Volltext BGHZ 124 380 392 f BGH Urteil vom 2 November 1982 Az VI ZR 131 81 BGHZ 85 234 239 Andreas Schmidt Olaf Buchler in Zeitschrift fur das Insolvenzburo 2007 293 Kurt Schellhammer Sachenrecht nach Anspruchsgrundlagen 2013 S 644 Eugen Klunzinger Ubungen im Privatrecht 2003 S 16 Art 644 ZGB Art 946 ZGB Art 805 ZGBBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zubehor amp oldid 231076786